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Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Bulgarien

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Bulgarien (für Verpackungen) auferlegt Produzenten, Importeuren und Händlern, die verpackte Waren auf dem bulgarischen Markt in Verkehr bringen, die rechtliche Pflicht, die Sammlung, das Recycling, die Verwertung und die Entsorgung von Verpackungsabfällen sicherzustellen. Nach dem bulgarischen Abfallwirtschaftsgesetz („WMA“) und der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (in der geänderten Fassung) hat Bulgarien die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG und ihre Änderungen) in nationales Recht umgesetzt. Im Dezember 2022 führten Änderungen der Verpackungsverordnung ein öffentliches Register sowie klarere Registrierungsregeln für Unternehmen ein, die verpackte Waren auf den Markt bringen. Im Jahr 2025 tritt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ersetzt die Richtlinie) in Kraft (anwendbar ab dem 12. August 2026). Sie wird die EPR für Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Bulgarien, weiter harmonisieren.

Wer sich für EPR in Bulgarien registrieren muss

In Bulgarien müssen sich die folgenden Unternehmen im Rahmen des EPR-Verpackungsregimes registrieren (d. h. im Register der Personen, die verpackte Waren in Verkehr bringen), das von der Exekutivagentur für Umwelt (ExEA / ЕxEA / Изпълнителна агенция „Околна среда“) / Umweltbehörde geführt wird:
  • Produzenten, die verpackte Waren für den bulgarischen Markt herstellen (Verbrauchs-/Primär-, Gruppen-/Sekundär- und Transportverpackungen).
  • Importeure verpackter Waren (einschließlich Distanzhändler / E-Commerce), die Produkte zum Verkauf nach Bulgarien bringen.
  • Distributoren / Einzelhändler, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit verpackte Waren in Verkehr bringen (insbesondere wenn kein eindeutiger vorgelagerter Produzent oder Importeur identifizierbar ist).
  • Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte (SUPP) auf dem bulgarischen Markt bereitstellen (gemäß der bulgarischen Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/904), müssen sich zusätzlich für SUPP-Pflichten gesondert registrieren.
Kann ein Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden (z. B. bei grenzüberschreitenden oder Online-Verkäufen), können Distributoren für Registrierung und Compliance haftbar gemacht werden. Da die jüngsten Änderungen Vollzugsbarrieren gesenkt und ein öffentliches Register eingeführt haben, ist das Risiko der Nicht-Einhaltung höher. Kurz gesagt: Jedes Unternehmen (Produzent, Importeur, Einzelhändler), das verpackte Waren auf dem bulgarischen Markt bereitstellt, muss sich für EPR-Verpackungspflichten registrieren. Bereit, die erweiterte Herstellerverantwortung in Bulgarien mühelos zu machen? Fordern Sie jetzt ein personalisiertes EPR-Angebot an und verwandeln Sie regulatorische Pflichten in nachhaltigen Wert für Ihre Marke bei grenzüberschreitenden Verkäufen!

Was unter „Verpackung“ fällt

„Verpackung“ im Sinne der EPR in Bulgarien umfasst verschiedene Verpackungsarten im Einklang mit den EU-Vorgaben. Nach bulgarischem Recht:
  • Verbrauchs-/Primärverpackung (Verpackung, die das Produkt bis zum Endnutzer enthält)
  • Gruppen- oder Sekundärverpackung (Verpackung zur Bündelung mehrerer Produkte)
  • Transportverpackung (Verpackung für Transport oder Logistik)
  • Alle Materialarten: Kunststoff, Glas, Metall, Papier / Karton, Holz, Verbundstoffe usw.
Die Pflichten können sich auch auf Einwegkunststoffprodukte (SUPP) erstrecken, die zusätzlichen Regeln unterliegen. Die SUPP-Liste umfasst u. a. Kunststoff-Getränkeflaschen (≤ 3 L), Lebensmittelbehälter, Kunststoffbecher, Kunststofftragetaschen bestimmter Dicken, Feuchttücher, Ballons, Zigarettenfilter usw. Es gibt außerdem einen Produktgebühren-/Steuermechanismus für Kunststoffverpackungen / SUPP. Unternehmen, die solche Artikel bereitstellen, müssen ggf. eine Abgabe entrichten, wenn Recyclingziele nicht erreicht werden. Kennzeichnung: Verpackungen müssen mit dem Materialcode (alphanumerischer Code gemäß EU-Beschluss 97/129) zur Identifizierung der Materialfraktion gekennzeichnet sein. Die Möbius-Schleife / „Pfeile im Dreieck“ und das Tidyman-Symbol sind nicht mehr verpflichtend (durch die Änderungen 2022 freiwillig gemacht), der Material-Identifizierungscode bleibt jedoch zwingend. Damit ist der Umfang „Verpackung“ weit gefasst und erfasst praktisch alle Verpackungen im Zusammenhang mit in Bulgarien vermarkteten Waren gemäß den EPR-Regeln.

Schwellenwert

Anders als einige Rechtsordnungen, die kleine Betreiber über Mengen- oder Gewichtsschwellen ausnehmen, sieht Bulgarien keinen ausdrücklichen De-minimis-Schwellenwert für Verpackungstonnen vor, unterhalb dessen die EPR-Registrierung entfällt. Faktisch gilt die Pflicht ab der ersten Bereitstellung verpackter Waren. Somit ist die Registrierung unabhängig vom Volumen erforderlich (d. h. Schwellenwert = 0) (d. h. alle Betreiber). EPR-Verpackungspflichten beschränken sich nicht auf große Produzenten. Clarity

Registrierungsverfahren für EPR in Bulgarien

Frist

Unternehmen müssen sich innerhalb eines Monats vor Aufnahme der Tätigkeit der Bereitstellung verpackter Waren auf dem bulgarischen Markt registrieren. Für SUPP war die Registrierung bis zum 16. Februar 2023 für bereits tätige Unternehmen erforderlich.

Wo / Bei wem

Die Registrierung erfolgt bei der Exekutivagentur für Umwelt (ExEA / ExEA / ЕxEA) Bulgariens (über deren Exekutivdirektor oder einen bevollmächtigten Bediensteten). Das Register ist ein öffentliches Register der Personen, die in Bulgarien verpackte Waren in Verkehr bringen.
  • Anzugeben sind u. a.:
    • Name
    • Einheitliche Identifikationsnummer (UIC) / Registrierungs-ID
    • Anschrift, Kontaktperson
  • In Bulgarien verwendete Marken (falls zutreffend)
  • Arten / Materialien der auf dem bulgarischen Markt bereitgestellten Verpackungen (Verbrauchs-/Gruppen-/Transportverpackungen)
  • Art der Pflichterfüllung: individuell oder über ein kollektives System (PRO)
  • Vertriebsweg (einschließlich Fernabsatz / online)
  • Bei SUPP: Angabe, welche Arten von Einwegkunststoffprodukten bereitgestellt werden.

Einreichung / Format

Derzeit erfolgt die Registrierung schriftlich an den Exekutivdirektor der ExEA (eine Umstellung auf die elektronische Einreichung über das Nationale Abfallinformationssystem – NWIS – ist vorgesehen). Zukünftige Pläne: Integration in das NWIS für E-Einreichung und Aktualisierungen.

Aktualisierungen / Änderungen / Abmeldung

Ändern sich die angegebenen Informationen, muss das Unternehmen innerhalb eines Monats nach der Änderung aktualisieren. Eine Abmeldung ist möglich, wenn das Unternehmen die Bereitstellung verpackter Waren in Bulgarien beendet und weitere Voraussetzungen erfüllt.

Folgen fehlender Registrierung

Unternehmen, die sich nicht registrieren oder ungenaue Daten angeben, können nach dem Abfallwirtschaftsgesetz und den Verordnungsbestimmungen sanktioniert werden. Die Registrierung ist somit formal relativ einfach, gilt jedoch breit und ohne volumetrische Schwellen.

Bevollmächtigter Vertreter

Nach derzeitigem bulgarischem EPR-Regime für Verpackungen besteht keine ausdrückliche Pflicht zu einem lokalen „bevollmächtigten Vertreter“ wie in vielen Nicht-EU-Regimen. Stattdessen gilt:
  • Ausländische (Nicht-bulgarische / Nicht-EU) Unternehmen, die verpackte Waren nach Bulgarien liefern, müssen sich direkt im bulgarischen öffentlichen Register registrieren.
Wenn sie dazu nicht in der Lage oder nicht bereit sind, können sie einen lokalen Agenten / Dienstleister / Compliance-Berater beauftragen, der Registrierung, Meldung und Pflichterfüllung praktisch/kommerziell übernimmt; rechtlich verbleibt die Verantwortung jedoch beim Produzenten/Importeur. (Aus der Compliance-Praxis abgeleitet) Die Änderungen 2022/2023 sehen keine ausdrückliche Ersatz- oder Stellvertreter-Registrierung durch Dritte vor; das Recht fokussiert auf direkte Registrierung und Transparenz. (Quelle: Lexology) Lexology Sollten neue Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (ab August 2026) eine Pflicht zu bevollmächtigten Vertretern einführen, müsste Bulgarien dies übernehmen. Nach aktueller Gesetzeslage ist das Konzept jedoch nicht klar geregelt.

Fristen für Meldungen

Unternehmen mit EPR-Pflichten für Verpackungen in Bulgarien müssen die Meldepflichten nach dem Nationalen Abfallinformationssystem (NWIS) und der bulgarischen Verordnung wie folgt einhalten:
  • Jahresmeldung: Einreichung eines Jahresberichts über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Materialart sowie zur Erfüllung der Verwertungs-/Recyclingpflichten.
  • Frist für den Jahresbericht ist der 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres.
  • Aufzeichnungen (monatliche Aufzeichnungen): Verpflichtete müssen monatliche Aufzeichnungsbücher führen und bis spätestens zum 15. Tag nach Monatsende im NWIS einreichen.
  • Nach dem 31. März sind Änderungen am eingereichten Jahresbericht in der Regel nicht zulässig.
  • Berichte und Aufzeichnungen sind elektronisch über das NWIS mit qualifizierter elektronischer Signatur (KEP) einzureichen.
Damit ist das zentrale Meldedatum der 31. März eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.

Wer übernimmt die Verantwortung?

Im bulgarischen EPR-Regime für Verpackungen sind die Verantwortlichkeiten auf mehrere Akteursgruppen verteilt. Nachfolgend: Wer rechtlich verantwortlich ist und wie Pflichten geteilt oder delegiert werden können:

Produzent / Importeur / Distributor

  • Sie sind die primär rechtlich verantwortlichen Parteien für Registrierung, Meldung, Finanzierung und Erfüllung der EPR-Verpackungspflichten.
  • Auch bei Aufgabenübertragung (z. B. über ein PRO) verbleibt die rechtliche Haftung in der Regel bei ihnen.
  • Bei grenzüberschreitenden / E-Commerce-Fällen können Distributoren die Verantwortung übernehmen, wenn vorgelagerte Pflichten nicht eindeutig erfüllt sind.

Herstellerverantwortungsorganisationen (PRO) / Kollektivsysteme / Verwertungsorganisationen

  • Unternehmen können lizenzierten Kollektivsystemen / PROs (z. B. ECOPACK Bulgaria) beitreten, die Sammlung, Recycling, Meldungen und Zielerreichung für ihre Mitglieder übernehmen.
  • PROs müssen die gesetzlich festgelegten Aggregations-/Recycling-/Verwertungsziele erreichen; bei Nichterfüllung fallen Sanktionen und Produktgebührenpflichten auf PRO und/oder Mitglieder zurück.
  • PROs müssen in der Regel eine Bankgarantie (z. B. 1 Mio. BGN) zur Absicherung von Leistungsrisiken stellen. (

Umweltbehörde / Exekutivagentur für Umwelt (ExEA)

  • Die ExEA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung des EPR-Verpackungsregimes, führt das öffentliche Register, nimmt Berichte entgegen, prüft und verhängt Sanktionen.
  • Sie kann jährliche Verfügungen erlassen, die die Konformität jedes Systems und jedes Produzenten/Importeurs bestätigen.
  • Bei Nicht-Einhaltung durch PROs kann die ExEA Bankgarantien ziehen oder die Zahlung von Produktabgaben verlangen.

Gemeinden, Abfallsammler, Sortier-/Recyclingbetriebe

  • Obwohl sie rechtlich keine „Produzenten“ sind, setzen kommunale Abfallwirtschaft, Sammler, Sortierer und Recycler die Sammlung und stoffliche Verwertung um. Sie können mit PROs vertraglich zusammenarbeiten oder sich koordinieren.
  • Sie müssen die Vorschriften zur Abfallsammlung einhalten und die getrennte Sammlung nach bulgarischem Recht unterstützen.

Verbraucher / Endnutzer

  • Verbraucher tragen indirekte Verantwortung, indem sie an der getrennten Sammlung (Trennung) teilnehmen und Verpackungsabfälle in die vorgesehenen Fraktionen geben.
  • Produzenten / PROs müssen Aufklärungskampagnen durchführen und Entsorgungshinweise bereitstellen.
Zusammenfassend liegt die rechtliche Verantwortung primär bei Produzenten/Importeuren/Distributoren, viele operative Aufgaben können jedoch an PROs delegiert werden. Die Behörde überwacht die Durchsetzung und Datentransparenz.

Pflichten der einzelnen Gruppen

Nachfolgend eine Aufschlüsselung der Pflichten im Rahmen der EPR für Verpackungen in Bulgarien je Stakeholder-Gruppe:
Gruppe Hauptpflichten / Verpflichtungen
Produzent / Importeur / Distributor
  • Eintragung in das öffentliche Verpackungsregister bei der ExEA.
  • Mengenmeldungen nach Material, Art, Vertriebsweg usw.
  • Finanzierung der Sammlung, des Recyclings, der Verwertung und Entsorgung von Verpackungsabfällen (oder Zahlung von Produktgebühren/-steuern bei Nichterfüllung der Ziele).
  • Jahresberichte über das NWIS bis zum 31. März einreichen.
  • Monatliche Aufzeichnungen führen und bis zum 15. des Monats im NWIS einreichen.
  • Sicherstellung der Kennzeichnung der Verpackungen (Materialcode).
  • Durchführung oder Unterstützung von Öffentlichkeits-/Informationskampagnen, Bereitstellung von Entsorgungshinweisen.
  • Bei SUPP zusätzliche Pflichten zu Sammelsystemen oder Beiträgen.
PRO / Kollektivsystem / Verwertungsorganisation
  • Betreiben oder Organisieren von Sammlung, Sortierung, Recycling, Verwertung (oder Beauftragung von Betrieben).
  • Aggregieren der Mitgliedsmengen und Erreichen der Recycling-/Verwertungsziele.
  • Berichterstattung an die ExEA über aggregierte Leistungen.
  • Datentransparenz sicherstellen, Bescheinigungen für Mitglieder ausstellen.
  • Bei Zielverfehlung: Abwickeln von Rückfallzahlungsverpflichtungen oder Ziehen der Bankgarantie.
  • Koordination mit Gemeinden, Sammlern, Recyclern zur Optimierung der Abfallwirtschaft.
  • Ggf. Gebührenmodulation nach Umwelteigenschaften der Verpackungen (Öko-Modulation).
  • Administrative Compliance, Audits und Sicherungsinstrumente aufrechterhalten.
Exekutivagentur für Umwelt (ExEA) / Umweltbehörde
  • Führung des öffentlichen Registers der Unternehmen, die verpackte Waren bereitstellen.
  • Entgegennahme von Registrierungen, Berichten, Audits, Aktualisierungen.
  • Prüfung und Bestätigung der Compliance von Produzenten / PROs.
  • Verhängung von Sanktionen, Vollzug von Bankgarantien, Einforderung von Produktabgaben bei Nichterfüllung.
  • Erlass jährlicher Compliance-Verfügungen / Bestätigungen.
  • Leitlinien bereitstellen, Umsetzung getrennter Sammelinfrastruktur überwachen, Kennzeichnungs- und Sammelregeln durchsetzen.
Gemeinden / Sammler / Recycler
  • Bereitstellung von Infrastruktur für die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen (z. B. Behälter, Sammelstellen).
  • Durchführung von Sammlung, Sortierung, Transport und Übergabe an Recycling-/Verwertungsanlagen im Rahmen von Verträgen / Koordination mit PROs.
  • Führung des Reportings über gesammelte Mengen.
  • Einhaltung der örtlichen abfallwirtschaftlichen Vorschriften in Zusammenarbeit mit PROs / Behörden sicherstellen.
Verbraucher / Öffentlichkeit
  • Getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen nach den geforderten Fraktionen (z. B. Kunststoffe, Papier, Glas).
  • Nutzung von Sammelbehältern oder Abgabestellen.
  • Befolgen der auf Verpackungen oder durch Aufklärungskampagnen gegebenen Entsorgungshinweise.
  Jede Gruppe hat eine Rolle zu spielen; das System hängt von Koordination und Leistung aller Stakeholder ab. Bleiben Sie den weltweiten EPR-Anforderungen mit unserer All-in-One-Compliance-Plattform einen Schritt voraus. Buchen Sie eine Demo, um zu sehen, wie einfach Registrierung und Meldung funktionieren – ob Verpackungen, Elektronik, Batterien, Textilien oder andere regulierte Ströme, weltweit. Who Is ResponsibleHier sind zusätzliche Überlegungen, praktische Nuancen und anstehende Änderungen, die Sie für das EPR-Verpackungsregime in Bulgarien im Blick behalten sollten:
  • EU-Verpackungsverordnung (Auswirkungen 2025/2026) Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (in Kraft seit 11. Februar 2025, anwendbar ab 12. August 2026) ersetzt das derzeitige Richtlinienregime und kann stärker harmonisierte Pflichten (Reporting, Gebührenmodulation, Transparenz, Wiederverwendungsziele, Rückverfolgbarkeit) in den Mitgliedstaaten, einschließlich Bulgarien, vorgeben.
  • Trittbrettfahrer / Unterberichterstattung Bulgarien hatte historisch Probleme mit „Free-Ridern“ und Unterberichterstattung bei Verpackungsmengen. Jüngste Änderungen erweitern die Registrierungspflichten (auch für Distanzhändler), um dem entgegenzuwirken.
  • Rückfall-Mechanismus für Produktgebühr / -steuer Werden Recycling- oder Verwertungsziele nicht erreicht, sind Produzenten oder PROs verpflichtet, eine Produktgebühr / -steuer (BGN pro kg) für in Verkehr gebrachte Verpackungen zu zahlen.
  • Eine spezifische Abgabe auf Kunststoffverpackungen / SUPP von 2,33 BGN/kg ist ab 2025 vorgeschlagen (und 0,25 BGN/kg für bestimmte Einwegkunststoffe) für Pflichtverletzer.
  • Bankgarantien durch PROs PROs müssen eine Bankgarantie (üblich 1 Mio. BGN) stellen, um das Risiko der Nicht-Erfüllung abzusichern.
  • Änderungen bei Kennzeichnung & Markierung Seit den Änderungen 2022 sind die Symbole Möbius-Schleife („Pfeile im Dreieck“) und Tidyman freiwillig; der alphanumerische Material-Identcode bleibt verpflichtend.
  • Die Kennzeichnungspflicht gilt für Verpackungen, die ab dem 1. Januar 2022 in Verkehr gebracht werden.
  • Getrennte Sammelpflichten für SUPP
  • Produzenten von SUPP haben strengere Pflichten zur Organisation getrennter Sammelsysteme oder zur Zahlung höherer Beiträge.
  • Elektronische Meldung und Nationales Abfallinformationssystem (NWIS)
  • Bulgarien nutzt das NWIS für Aufzeichnungen und Reporting. Monatsdaten sind binnen 15 Tagen zu erfassen, der Jahresbericht bis 31. März.
  • Derzeit kein „Pay-As-You-Throw“- (PAYT-) System Bulgarien hat noch kein landesweites „Zahle-was-du-wegwirfst“-Gebührensystem, das besseres Haushaltssortieren fördern könnte.
  • Recyclingziele und Leistungsrisiken Nach neuen Berechnungsregeln könnte Bulgarien insbesondere bei Kunststoffen die Ziele 2025 verfehlen – wegen Verlusten in Recyclinganlagen und Unterberichterstattung.
  • Die Europäische Umweltagentur hat gewarnt, dass Bulgarien die Recyclingziele für Verpackungen verfehlen könnte.
  • Koordination mit Gemeinden
  • Der Erfolg der EPR hängt von der Zusammenarbeit mit Gemeinden (lokale Sammelinfrastruktur) ab, da PROs oft auf lokale Netze angewiesen sind.
  • Sanktionen & Vollzug
  • Verstöße (z. B. fehlende Registrierung, falsche Meldungen, fehlende Rücknahmepflichten) können zu Geldbußen, Vollzugsmaßnahmen und Nachforderungen führen.
Praktische Compliance-Tipps
  • Nutzung eines zertifizierten lokalen PRO (z. B. Lovat), um Compliance-Aufwände auszulagern.
  • Sorgen Sie für präzise Kennzeichnung und Verpackungsdeklarationen im Einklang mit den zugelassenen Materialcodes.
  • Pflegen Sie klare interne Systeme zur Nachverfolgung der Verpackungsmengen nach Material, Region und Vertriebskanal.
  • Beobachten Sie die Rechtsentwicklung zur EU-Verpackungsverordnung, um sich auf neue Anforderungen vorzubereiten.
  • Gehen Sie frühzeitig auf Behörden und Entsorger zu, um geeignete Sammelwege für Ihre Verpackungsarten sicherzustellen.
September 29, 2025 159
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