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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Norwegen

Mit der Verordnung Nr. 1289 vom 23. August 2017 hat Norwegen ein robustes System der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) eingeführt, das die Behandlung von Verpackungen auf seinem Markt grundlegend verändert. Diese Richtlinie legt umfassende „Grundanforderungen“ fest, die Gestaltung, Zusammensetzung, Wiederverwendung und Recycling von Verpackungsmaterialien regeln.

Wer sich für die EPR-Verpackungsregistrierung in Norwegen anmelden muss

Folgende Unternehmen sind verpflichtet, sich für die EPR-Verpackung in Norwegen zu registrieren:
  • Hersteller und Importeure verpackter Waren
  • Einzel- und Großhändler, die Verpackungen auf den norwegischen Markt bringen
  • Ausländische Unternehmen, die über E-Commerce direkt an norwegische Verbraucher verkaufen
  • Markeninhaber und Anbieter von Eigenmarken
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Welche Verpackungen erfasst sind

Das norwegische Verpackungsgesetz unterteilt Verpackungsmaterialien in die folgenden Kategorien:
  • Papier
  • Karton
  • Kunststoffe
  • Polystyrol
  • Stahl
  • Aluminium
  • Glas
  • Holz
  • Folie

Schwellenwerte

Unternehmen, die jährlich mehr als 1 000 Kilogramm Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die EPR-Vorgaben einhalten.

Registrierungsverfahren für die EPR in Norwegen

Um die EPR-Pflichten in Norwegen zu erfüllen, müssen Unternehmen:
  • Sich bei Grønt Punkt Norge oder einem anderen zugelassenen Compliance-System registrieren
  • Einen Mitgliedsvertrag unterzeichnen und Jahresmengen an Verpackungen schätzungsweise angeben
  • Jährlich die exakten Materialgewichte über digitale Erklärungen melden
  • Ökobeiträge (Umweltgebühren) auf Basis von Material und Gewicht der Verpackungen zahlen
Produzenten, die keinem System beitreten, müssen ihre Sammel- und Recyclingpflichten selbst erfüllen, was weder kosteneffizient noch praktikabel ist.

Bevollmächtigter Vertreter

Hersteller müssen in Norwegen einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der die in der Vollmacht des Verpackungsunternehmens festgelegten Aufgaben ausführt.

Meldefristen

Im Laufe des Jahres werden die Fristen für das EPR-Reporting vom norwegischen Rahmenwerk der erweiterten Herstellerverantwortung bekanntgegeben.

Wer trägt die Verantwortung?

Verantwortliche Parteien im Rahmen der EPR in Norwegen sind:
  • Hersteller und Importeure: Registrierung, Gebührenerhebung und Compliance-Berichterstattung
  • Grønt Punkt Norge: Compliance-System für Sammlung und Recycling
  • Miljødirektoratet: Nationale Aufsichtsbehörde zur Durchsetzung der Vorschriften
  • Kommunen: Betrieb lokaler Sammel- und Recyclingsysteme
Hersteller müssen sicherstellen, dass alle Pflichten entweder eigenständig oder über ihr System erfüllt werden.

Pflichten der einzelnen Gruppen

  • Hersteller/Importeure: Registrieren, jährlich melden, EPR-Gebühren zahlen
  • Compliance-Systeme (z. B. Grønt Punkt): Sammlung organisieren, Recyclingziele erreichen, zusammengefasste Berichte an Behörden übermitteln
  • Staat (Miljødirektoratet): Inspektionen durchführen, Sanktionen verhängen
  • Einzelhändler: Einhaltung der Lieferkette sicherstellen, insbesondere bei Eigenmarken
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Oktober 18, 2024 542
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