Slowakei
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in der Slowakei
In der Slowakei begann die Umsetzung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Jahr 2016 mit einem anfänglichen Fokus auf getrennt gesammelte Verpackungsabfälle. Das Gesetz Nr. 302/2019 Z.z. hat die Pflichten im Abfallgesetz erheblich erweitert und insbesondere Einweg-Getränkeverpackungen stärker reguliert.Wer muss sich für die EPR in der Slowakei registrieren?
Nach den EPR-Vorschriften in der Slowakei sind folgende Unternehmen zur Registrierung verpflichtet:- Inländische Hersteller von verpackten Waren
- Importeure, die verpackte Produkte auf den slowakischen Markt bringen
- Einzelhändler und Händler, die Verpackungen mit ihren Produkten in Verkehr bringen
- Versandhändler und ausländische E-Commerce-Plattformen (mit lokaler Repräsentanzpflicht)
Was ist abgedeckt?
Die EPR-Verpflichtung für Verpackungen in der Slowakei umfasst alle Haushalts- und Gewerbeverpackungen, darunter:- Primärverpackungen (z. B. Flaschen, Folien, Behälter)
- Sekundär- und Gruppenverpackungen (z. B. Kartons, Trays)
- Tertiärverpackungen (z. B. Paletten, Stretchfolien für Logistikzwecke)
- Materialien wie: Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz, Verbundstoffe
Schwellenwerte
Es gibt keinen Mindestwert – alle Hersteller und Verkäufer müssen sich registrieren.Registrierungsverfahren für die EPR in der Slowakei
Folgende Schritte sind zu befolgen:- Registrierung beim Umweltministerium über das zentrale Abfallmanagementsystem oder ein zugewiesenes Register
- Abschluss eines Vertrags mit einer anerkannten Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) (z. B. ENVI - PAK, NATUR-PACK)
- Übermittlung von Daten zum Typ und Gewicht der in Verkehr gebrachten Verpackungen
- Zahlung jährlicher Umweltgebühren je nach Materialart und -menge
- Sicherstellen, dass Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind und den nationalen Recyclinganforderungen entsprechen
Bevollmächtigter Vertreter
Slowakische und ausländische Hersteller müssen einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in der Slowakei benennen, der die Registrierungspflichten gemäß dem Verpackungsgesetz für mindestens ein Jahr übernimmt.Berichtsfrist
Die Berichtsfrist ist der 10. Tag des Monats, der auf das Berichtsquartal folgt.Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung liegt bei:- Herstellern und Importeuren, die Verpackungen oder verpackte Waren auf den Markt bringen
- Bevollmächtigten Vertretern, die für ausländische Unternehmen handeln
- E-Commerce-Betreibern, insbesondere im grenzüberschreitenden B2C-Verkauf
Pflichten der jeweiligen Gruppen
- Hersteller: Registrierung, Berichterstattung, Mitgliedschaft in einer PRO, Gebührenzahlung, Einhaltung der Recyclingziele
- Bevollmächtigte Vertreter: Sicherstellung der vollständigen Einhaltung durch ausländische Hersteller
- PROs (z. B. ENVI - PAK, NATUR-PACK): Organisation der Sammlung, Sortierung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
- Umweltministerium / Inspektion: Überwachung der Einhaltung, Verwaltung des Verpackungsregisters und Durchsetzung von Sanktionen
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in der Slowakei
Die Slowakei setzt die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) gemäß Gesetz Nr. 79/2015 Slg. über Abfälle um, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie). Diese Gesetzgebung verpflichtet Hersteller zur Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus der EEE-Produkte, einschließlich ihrer Entsorgung und ihres Recyclings am Lebensende. Das Umweltministerium der Slowakischen Republik überwacht das EPR-System, während die Einhaltung durch zugelassene Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) wie NATUR-PACK und SEWA unterstützt wird.Wer muss sich in der Slowakei für EPR registrieren?
Folgende Unternehmen sind verpflichtet, sich für EPR Slowakei im Bereich EEE zu registrieren:
-
Hersteller die EEE unter ihrer eigenen Marke auf dem slowakischen Markt vertreiben
-
Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber die EEE zum Vertrieb in die Slowakei einführen
-
Versandhändler ohne Niederlassung in der Slowakei, die EEE direkt an Endnutzer in der Slowakei verkaufen
Diese Unternehmen müssen sich im nationalen EEE-Herstellerregister eintragen und ihre EPR-Pflichten entsprechend erfüllen
Bereit, die erweiterte Herstellerverantwortung in der Slowakei unkompliziert zu gestalten? Fordern Sie jetzt ein individuelles EPR-Angebot an und verwandeln Sie regulatorische Pflichten in nachhaltigen Mehrwert für Ihre Marke im grenzüberschreitenden Handel!
Was das Paket beinhaltet
Das EPR-System für Verpackungen in der Slowakei umfasst alle Kategorien von EEE, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
- Großgeräte für den Haushalt (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen)
- Kleingeräte für den Haushalt (z. B. Toaster, Staubsauger)
- IT- und Telekommunikationsgeräte (z. B. Computer, Telefone)
- Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Radios)
- Beleuchtungseinrichtungen (z. B. Leuchtstofflampen, LED-Lampen)
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (z. B. Bohrmaschinen, Sägen)
- Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte (z. B. elektrische Eisenbahnen, Videospiele)
- Medizinische Geräte (ausgenommen implantierte und kontaminierte Produkte)
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z. B. Rauchmelder, Thermostate)
- Automatische Ausgabegeräte (z. B. Verkaufsautomaten)
Schwellenwert
Für die EPR-Registrierung in der Slowakei gibt es keine De-minimis-Schwelle. Jede Einheit, die EEE auf dem slowakischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig von der Menge – muss die EPR-Verpflichtungen erfüllen.EPR-Registrierungsverfahren in der Slowakei
- Registrierung im nationalen EEE-Herstellerregister, das vom Umweltministerium geführt wird
- Beitritt zu einer zugelassenen PRO wie NATUR-PACK oder SEWA durch Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen, einschließlich Unternehmensangaben und Produktinformationen
- Meldung der auf dem Markt platzierten EEE-Mengen, nach Art und Gewicht kategorisiert
- Zahlung der entsprechenden Gebühren an die PRO für Sammlung, Behandlung und Recycling der EEE-Abfälle
Bevollmächtigter Vertreter
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in der Slowakei müssen einen in der Slowakei ansässigen bevollmächtigten Vertreter benennen, der die EPR-Verpflichtungen in ihrem Namen erfüllt. Der bevollmächtigte Vertreter ist verantwortlich für Registrierung, Berichterstattung, Gebührenzahlungen und Kommunikation mit den Behörden.Frist für die Berichterstattung
EEE-Hersteller müssen vierteljährlich Berichte über die Mengen und Kategorien der in der Slowakei in Verkehr gebrachten EEE einreichen. Die Berichte sind jeweils bis zum 10. Tag des Monats nach Quartalsende fällig.- Q1 (Jan–März): Fällig am 10. April
- Q2 (Apr–Juni): Fällig am 10. Juli
- Q3 (Juli–Sept): Fällig am 10. Oktober
- Q4 (Okt–Dez): Fällig am 10. Januar (des Folgejahres)
Wer trägt die Verantwortung?
- Slowakische Hersteller / Verpacker tragen ab der erstmaligen Inverkehrbringung eines Produkts die volle Verantwortung
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber sind bei der Zollabfertigung haftbar, falls das Produkt nicht bereits vorgelagert registriert ist
- Ausländische Versandhändler haften über einen in der Slowakei ansässigen bevollmächtigten Vertreter, wenn sie direkte B2C-Lieferungen an slowakische Verbraucher versenden
- PROs (z. B. NATUR-PACK, SEWA) übernehmen nach Vertragsabschluss operative Aufgaben für das Recycling
- Das Umweltministerium verwaltet das Register und überwacht die Einhaltung durch Datenprüfungen und Audits
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Hersteller / Importeure: Registrierung, Beitritt zu einer PRO, Zahlung von Umweltgebühren, genaue vierteljährliche Berichte und Aufbewahrung von Unterlagen für fünf Jahre
- Bevollmächtigter Vertreter: Besitz einer slowakischen Steuernummer, gültiger Auftrag, Einreichung aller Erklärungen und Zahlungen, Hauptansprechpartner für das Umweltministerium
- PROs: Erfüllung materialspezifischer Sammel- und Recyclingsziele, landesweite Infrastruktur, Prüfung von Herstellerdaten, Weiterleitung von Statistiken an das Umweltministerium
- Umweltministerium: Durchsetzung der Vorschriften, Pflege des Registers, Abgleich mit Zolldaten, Verhängung von Bußgeldern bei Nichteinhaltung
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Nichtverpackungen in der Slowakei
Produkte auf Kunststoffbasis durchdringen alle Bereiche unserer Gesellschaft. Der Begriff „Non-Packaging-Kunststoff“ umfasst eine Vielzahl von Materialien, die bei der Herstellung verschiedener Güter verwendet werden. Diese Artikel können vollständig aus Kunststoff bestehen – entweder in reiner Form oder als Mischung – oder sie können mehrere Materialien enthalten, wobei Kunststoffe kombiniert werden, um komplexe Produkte zu schaffen.Wer muss sich in der Slowakei für die EPR registrieren
Nach den slowakischen EPR-Registrierungsvorschriften gelten die folgenden Einheiten als Hersteller und müssen sich registrieren:- Hersteller und Importeure, die Nichtverpackungsprodukte auf den slowakischen Markt bringen
- E-Commerce-Plattformen oder Fernverkäufer, die Endnutzer in der Slowakei ansprechen
- Distributoren, Großhändler oder Einzelhändler, die unter eigener Marke verkaufen
- Ausländische Unternehmen, die Nichtverpackungsprodukte in die Slowakei liefern (müssen einen lokalen Vertreter benennen)
Was das Paket beinhaltet
Die slowakische EPR für Nichtverpackungsprodukte gilt derzeit für:- Elektrische und elektronische Geräte (EEE): von Haushaltsgeräten bis zu IT-Geräten
- Batterien und Akkumulatoren: tragbar, industriell und automobil
- Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV): Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
- Reifen: alle Typen, unabhängig vom Verwendungszweck
- Textilien und Schuhe: gewerbliche und Konsumgüter-Bekleidungsprodukte
- Schmieröle und andere spezialisierte Kategorien unter sich entwickelnder Gesetzgebung
Was gilt als Nichtverpackungsmaterial?
Ein Nichtverpackungsprodukt ist ein Artikel, der nicht zur Verpackung bestimmt ist und nicht als Verpackung dient. Es fällt in eine der folgenden Produktkategorien und trägt zum Kommunalabfall bei:- Kunststoffprodukte aus PET-Material, ausgenommen Rohstoffe, Preforms und Fasern für industrielle Nutzung. Ebenso Kunststoffprodukte aus PE, PP, PS, PVC oder PA, ausgenommen Rohstoffe, Fasern und Produkte für den industriellen Gebrauch
- Papier und Karton, einschließlich importierter Papier- und Kartonerzeugnisse, mit Ausnahme bestimmter Druckerzeugnisse
- Glas, einschließlich Flachglas
Schwellenwerte
Es sind keine spezifischen Mindestschwellen festgelegt, sodass sich alle Hersteller für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Nichtverpackungsmaterialien registrieren müssen.EPR-Registrierungsverfahren in der Slowakei
Die Konformitätsregistrierung für Vorschriften zu Nichtverpackungsmaterialien in der Slowakei umfasst mehrere Schritte:- Registrierung als Hersteller von Nichtverpackungsprodukten nach deren Markteinführung
- Registrierung bei einem in der Slowakei ansässigen Autorisierten Vertreter
- Beitritt zu einem Compliance-System, um die Kosten für Sammlung und Recycling von Nichtverpackungsmaterialien abzudecken
- Zahlung der erforderlichen Lizenzgebühr
- Erhalt der EPR-Nummer für das Unternehmen
- Meldung der Menge an Nichtverpackungsprodukten, die in Verkehr gebracht wurden
Autorisierter Vertreter
Ausländische Unternehmen müssen einen Vertreter in der Slowakei ernennen, den sogenannten Autorisierten Vertreter (AR). Diese Person oder Einheit handelt im Namen des ausländischen Unternehmens und sorgt für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in der Slowakei.Meldefristen
Die Meldungen erfolgen vierteljährlich und müssen elektronisch bis zum 10. Tag nach Ende des vorherigen Quartals eingereicht werden.Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung liegt beim Hersteller eines Nichtverpackungsprodukts, definiert als natürliche oder juristische Person, die geschäftliche Tätigkeiten ausübt, die Folgendes umfassen:- Herstellung oder Organisation der Herstellung eines Nichtverpackungsprodukts
- Transport oder Organisation des Transports eines Nichtverpackungsprodukts
- Import oder Organisation des Imports eines Nichtverpackungsprodukts
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Hersteller: Registrierung, Beitritt zu einem PRO, Datenmeldung, Finanzierung von Rücknahme und Behandlung
- Autorisierte Vertreter: Erfüllung aller gesetzlichen und administrativen Verpflichtungen im Namen ausländischer Verkäufer
- PRO: Organisation von Sammelnetzen, Sicherstellung der Erreichung von Verwertungszielen, Übermittlung von Berichten an die Behörden
- Ministerium und Inspektorat: Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung von Maßnahmen