Irland
Provinzen
Packaging
Provinzen
Verpackung
About
Packaging
About
Verpackung
Verpackung
Verpackung
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Irland
Die Verpackungs-EPR in Irland basiert auf den europäischen Verpackungsverordnungen von 2014 (S.I. 282/2014, geändert 2022 & 2023) und dem Circular Economy Act 2022, die die EU-Verpackungsrichtlinie umsetzen und Produzenten verpflichten, die Sammlung und das Recycling aller von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zu finanzieren. Die Einhaltung wird von der Environmental Protection Agency (EPA) überwacht, während Repak — eine gemeinnützige Organisation — das einzige zugelassene System für Haushalts- und Gewerbeverpackungen in Irland ist (Lizenz 2021–2025). Dieses System — allgemein bekannt als EPR Ireland — bildet die Grundlage für die nationalen Rückgewinnungsziele und unterstützt Irlands Recyclingambitionen für Verpackungen.Wer muss sich für die Verpackungs-EPR in Irland registrieren
- Hersteller/Verpacker mit Sitz in Irland, die erstmals verpackte Waren in Verkehr bringen
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber, die verpackte Produkte nach Irland einführen
- Versandhändler ohne irische Niederlassung — sie müssen über einen in Irland ansässigen Bevollmächtigten handeln
Was umfasst die Verpackungs-EPR
Alle Primär-, Sekundär- und Transportverpackungen aus Papier/Karton, Kunststoffen (PET- & HDPE-Flaschen, Folien usw.), Glas, Metallen (Stahl & Aluminium), Holz und Verbundmaterialien fallen unter die Verpackungs-EPR Irland, sobald sie erstmals auf den Markt gebracht werden.Schwellenwert
Ein Unternehmen wird als „Major Producer“ eingestuft und muss Repak beitreten, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:- > 10 t Verpackungen werden auf den irischen Markt gebracht und
- > 1 Mio. € Jahresumsatz werden erzielt. Liegt ein Unternehmen unter einem dieser Schwellenwerte, muss es dennoch Aufzeichnungen führen und sich bei der örtlichen Behörde registrieren, es fallen jedoch keine Repak-Gebühren an.
Registrierungsverfahren EPR Verpackungen in Irland
Die Registrierung für die Verpackungs-EPR in Irland umfasst folgende Schritte:- Ein Repak-Mitgliedskonto eröffnen (Online-Formular) und die Tonnagen des Vorjahres nach Materialart einreichen
- Den Repak-Vertrag unterzeichnen und die einmalige Aufnahmegebühr zahlen; Repak stellt eine Mitgliedsnummer aus — Nachweis der EPR-Registrierung in Irland
- Halbjährliche statistische Meldungen hochladen (siehe Meldefristen) und Ökorechnungen begleichen
- Das Repak-Logo oder die Mitgliedsnummer auf Rechnungen/Webseiten angeben und Daten sechs Jahre lang für EPA-/Behördenprüfungen aufbewahren
Bevollmächtigter Vertreter
Nicht-irische Produzenten, die direkt an irische Verbraucher verkaufen, müssen einen in Irland ansässigen Bevollmächtigten ernennen, der alle REP-Aufgaben der EPA — Registrierung, Berichterstattung und Gebührenzahlung — in ihrem Namen übernimmt.Meldefristen
- H1 (Januar – Juni) • Halbjahresdaten bis spätestens 21. August desselben Jahres an Repak übermitteln • Eine geschätzte Rechnung wird in der Regel im Januar ausgestellt
- H2 (Juli – Dezember) • Daten bis spätestens 21. Februar des Folgejahres übermitteln • Die Korrekturrechnung folgt im Juli
Wer übernimmt die Verantwortung?
- Irische Hersteller / Verpacker: tragen die volle Produzentenverantwortung, sobald ein Produkt erstmals auf dem irischen Markt verkauft wird
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber: haften bei der Zollabfertigung, sofern das Produkt nicht bereits vorgelagert registriert ist
- Ausländische Versandhändler: haften über einen in Irland ansässigen Bevollmächtigten bei direktem B2C-Verkauf
- Repak: übernimmt die operative Aufgabe der Sammlung, des Recyclings und der Berichterstattung ab Vertragsabschluss
- EPA / lokale Behörden: führen Produzentenprüfungen durch, veröffentlichen Leitlinien und können Bußgelder bis zu 3.000 € bei summarischer Verurteilung oder bis zu 500.000 € bei Anklageerhebung verhängen
Pflichten jeder Gruppe
- Produzenten / Importeure: Repak beitreten, halbjährliche Mengen melden, Ökorechnungen zahlen, Aufzeichnungen führen und mit Prüfungen kooperieren — ein Kernpunkt für den Erfolg des Verpackungsrecyclings in Irland
- Bevollmächtigter Vertreter: über eine irische CRO-/USt-Nummer verfügen, Mandat pflegen, alle Meldungen einreichen und Behördenkorrespondenz empfangen
- Repak: EU-Recyclingziele erreichen (insgesamt 65 % bis 2025; Kunststoff 50 %) und die Ergebnisse im Jahresbericht veröffentlichen (Plastikrate 2023 = 69 %)
- EPA / lokale Behörden: Produzenten prüfen, Leitlinien veröffentlichen und bei Verstößen Strafen verhängen
Abonnieren Sie den Newsletter
Kein Spam, nur interessante Nachrichten