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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 hat Polen ein System der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gemäß der Richtlinie 94/62/EG für Verpackungen eingeführt. Die Hauptziele dieses Systems bestehen darin, die nationalen Praktiken im Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen zu harmonisieren und gleichzeitig deren Umweltauswirkungen zu verringern.Wer sich für die Verpackungs-EPR in Polen registrieren muss
Folgende Akteure müssen sich für die EPR-Verpackungen Polen registrieren:- Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Versender, die verpackte Waren auf den polnischen Markt bringen
- Online-Händler und Versandhändler, die polnische Verbraucher ansprechen
- Einzelhändler, die unter eigenen Marken verkaufen
- Die erste polnische Einheit, die die Verpackung in Verkehr bringt, ist haftbar
Was das Paket umfasst
Der EPR unterliegende Verpackungen in Polen umfassen:- Primärverpackungen: verbraucherorientierte Behälter, Flaschen, Folien
- Sekundär- und Tertiärverpackungen: Transportkartons, Paletten, Stretchfolien
- Alle Materialarten: Kunststoff, Papier, Karton, Glas, Metall, Verbundstoffe
Schwellenwert
In Polen gibt es keinen De-minimis-Schwellenwert. Alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich registrieren, einschließlich kleiner Unternehmen und Mikrounternehmen. Für Unternehmen, die jährlich <1 Tonne Verpackungen in Verkehr bringen, können jedoch vereinfachte Regelungen gelten, z. B. eine Sammelregistrierung über Compliance-Systeme.Registrierungsverfahren für die EPR in Polen
Um die EPR-Registrierung in Polen abzuschließen, müssen Unternehmen:- Sich beim BDO (Abfalldatenbank-Register) unter https://bdo.mos.gov.pl registrieren
- Einen Vertrag mit einer Produzentenverantwortungsorganisation (PRO) abschließen, z. B. Rekopol oder Eko-Punkt
- Jährliche Verpackungserklärungen bei der PRO und beim BDO einreichen
- Öko-Gebühren auf Basis von Material und Tonnage zahlen
Berichtsfrist
Polnische EPR-Fristen umfassen:- Jährliche Meldung im BDO-System bis zum 15. März jedes Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr
- Öko-Beiträge sind an die zuständige PRO oder Verwertungsorganisation gemäß deren internen Zeitplänen zu entrichten
- Zusätzliche Berichte können für Abfallerzeugung und -management erforderlich sein
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung im Rahmen der EPR-Verpackungen Polen liegt bei:- Verpackungsherstellern und -importeuren
- Bevollmächtigten Vertretern für nicht in Polen ansässige Unternehmen
- PROs (z. B. Rekopol) für die operative Umsetzung
- GIOŚ für die behördliche Aufsicht und Kontrolle
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Hersteller: Registrieren, Verpackungsmengen melden, Gebühren zahlen, Ökodesign-Konformität sicherstellen
- PROs: Abfälle sammeln und recyceln, Verbraucher informieren, Systemdaten an Behörden übermitteln
- GIOŚ: Einhaltung überwachen, Bußgelder verhängen, Marktdaten veröffentlichen
- Einzelhändler: Einhaltungspflichten von Vorlieferanten sicherstellen und Produktnachverfolgbarkeit gewährleisten
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Polen
In Polen sind Unternehmen, die Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder online verkaufen, gesetzlich verpflichtet, die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung verschiedener Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten einzuhalten, wie sie im Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) vom 11. September 2015 festgelegt sind.Wer sich für die EPR in Polen registrieren muss
Die folgenden Akteure müssen die EPR-Anforderungen für EEE in Polen erfüllen:- Hersteller von EEE mit Sitz in Polen
- Importeure und Distributoren, die EEE auf den polnischen Markt bringen
- Versandhändler (einschließlich ausländischer Unternehmen, die online an polnische Verbraucher verkaufen)
- Einzelhändler, die EEE unter Eigenmarke anbieten
Was das Paket umfasst
Die EPR für Elektro- und Elektronikgeräte in Polen umfasst:- Große und kleine Haushaltsgeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungsgeräte, Werkzeuge, Spielzeuge und Freizeitgeräte
- Medizinische, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Verkaufsautomaten und Photovoltaik-Module
Schwellenwerte
Eine Schwellenwertbefreiung gilt nicht; jedes Unternehmen, das Produkte in Verkehr bringt, muss sich registrieren.Registrierungsverfahren für die EPR in Polen
Die Einhaltung der Vorschriften für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Polen erfordert folgende Schritte:- Auswahl einer akkreditierten Produzentenverantwortungsorganisation (PRO)
- Registrierung im BDO-Register
- Ausfüllen und Einreichen der erforderlichen Rechtsunterlagen zur Unternehmensregistrierung
- Abschluss eines Kooperationsvertrags
- Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr
- Erhalt einer EPR-Nummer für das Unternehmen
- Abgabe jährlicher Berichte
Meldefristen
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen vierteljährlich Berichte einreichen. Die Frist ist der letzte Tag des Monats, der auf das Ende des jeweiligen Quartals folgt.Sanktionen bei Verstößen
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Abfallgesetzes kann zu Strafen wie Bußgeldern oder Verwaltungsstrafen führen. Die Verwaltungsstrafen beginnen bei mindestens 1 000 PLN.Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung im Rahmen der EPR für EEE in Polen liegt bei:- Herstellern, Importeuren und Distributoren
- Bevollmächtigten Vertretern für ausländische Verkäufer
- PROs, die kollektive Systeme betreiben
- Einzelhändlern, wenn sie Rücknahmestellen im Geschäft anbieten
- GIOŚ und regionale Abfallbehörden für Prüfungen und Durchsetzung
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Hersteller: Einhaltung des Ökodesigns sicherstellen, Entsorgung finanzieren, registrieren und berichten
- PROs: Sammelstellen organisieren, Verwertung gewährleisten, Verbraucher aufklären
- Einzelhändler: WEEE-Rücknahmen akzeptieren, Kunden informieren
- Behörden: Vorschriften kontrollieren, überwachen und durchsetzen
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