Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Dänemark
Ab dem 1. April 2024 müssen laut dänischem Gesetz alle Hersteller, Importeure und Händler die EPR-Regeln einhalten. Diese Regeln können sich jährlich ändern, daher sollten Unternehmen aktuelle Informationen überwachen.
Wer muss sich für Verpackungs-EPR in Dänemark registrieren
Jedes Unternehmen, das Verpackungen erstmals in Dänemark in Verkehr bringt, muss sich registrieren:
- Hersteller
- Vertrieb
- Händler
- Importeure
- andere verwandte Kategorien
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Was ist enthalten
Das dänische Verpackungsgesetz definiert folgende Kategorien:
- Karton
- Papier
- Metall (Eisenhaltig)
- Aluminium
- Glas
- Kunststoffe
- Lebensmittel- und Getränkekartons
- Holz
Schwellenwerte
Keine Schwelle: Jeder Verkäufer muss registrieren und berichten.
Registrierungsverfahren
- Beitritt zu einem PRO
- Bevollmächtigter Vertreter (für Unternehmen ohne Sitz in DK Pflicht)
- Registrierung bei Dansk Producentansvar
- Kooperationsverträge abschließen
- Konformitätszertifikate erhalten
Bevollmächtigter Vertreter
Firmen ohne Sitz müssen einen Vertreter benennen, der haftet.
Frist
31. August 2024 – erste EPR-Meldung.
Wer trägt die Verantwortung?
- Hersteller: sicherstellen & berichten
- Vertreter: im Namen handeln
- Dänische Umweltbehörde: überwachen, durchsetzen
Aufgaben
- Produzenten: Registrierung, Berichte, Gebühren
- Vertreter: CVR-Nummer, Verträge, Berichte
- Kollektivsysteme: Ziele erfüllen, Audit, DPA melden
- Miljøstyrelsen/DPA: Register, Listen, Bußgelder bis 500.000 DKK
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