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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Finnland
Ab 2024 wird die Verpackungsverantwortung in Finnland auf Unternehmen jeder Größe ausgeweitet. Bisher unterlagen nur Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens einer Million Euro der Produzentenhaftung. Mit der Abschaffung der Umsatzgrenze müssen sich künftig rund 30.000 Unternehmen, die bisher außerhalb der Herstellerverantwortung lagen, an den Kosten für das Recycling der Verpackungen der von ihnen vermarkteten Produkte beteiligen. Mit der im Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung der Landesverordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Abfallgesetz) (1029/2021) wurde die Herstellerhaftung auch auf Online-Händler ausgeweitet, die Produkte, die unter die Herstellerverantwortung fallen, auf dem Direktweg liefern Fernabsatz an einen Benutzer in einem anderen Land.Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Finnland
In Finnland sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) für den gesamten Lebenszyklus von Produkten verantwortlich, von der Sammlung bis zum Recycling und der Entsorgung. Diese Verantwortung ist in Abschnitt 1 des Umweltschutzgesetzes (1026/2021) festgelegt.Wer gilt als verantwortlich?
In Finnland umfasst der Begriff „Hersteller“:- Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten;
- Professionelle Importeure;
- Verkäufer, die Geräte unter ihrer eigenen Marke vertreiben;
- Betreiber mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern, die direkt an Verbraucher in Finnland verkaufen.
Was EEE umfasst
EEE werden in Finnland in verschiedene Kategorien eingeteilt, wie z. B.:- Elektro- und Elektronikgeräte,
- Alle Lampen (außer Glühlampen und Halogenlampen),
- B2C- und B2B-Geräte und spezifischere Gerätekategorien.
Schwellenwerte
Alle Unternehmen, die EEE in Finnland auf den Markt bringen, müssen sich registrieren und die Vorschriften einhalten, unabhängig von der Menge. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund von Schwellenwerten.Registrierungsverfahren
Um die EEE-Vorschriften einzuhalten, sollten Unternehmen:- Eine akkreditierte Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organization, PRO) für die Einhaltung der Vorschriften auswählen.
- Die erforderlichen Dokumente für die Unternehmensregistrierung einreichen.
- Eine Kooperationsvereinbarung mit der PRO unterzeichnen.
- Lizenzgebühren für Compliance-Dienste zahlen.
- Eine EPR-Nummer als Nachweis der Registrierung erhalten.
Bevollmächtigter Vertreter
Ausländische Unternehmen müssen einen bevollmächtigten Vertreter in Finnland ernennen.Berichterstattungsfrist
Hersteller müssen jährliche EEE-Berichte bis zum 31. Januar jedes Jahres einreichen.Haftung in Finnland
Die Herstellerverantwortung für die Verpackung gilt für Unternehmen, die in Finnland verpacken, verpackte Produkte importieren oder ihre Produkte im Fernabsatz in Finnland verkaufen. Ein Unternehmen ist auch dann für seine Verpackung verantwortlich, wenn die Verpackung oder Logistik seiner Produkte an ein anderes Unternehmen ausgelagert wird. Unter Herstellerverantwortung versteht man, dass ein Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus der von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen haftet. Die Herstellerverantwortung für Verpackungen ist für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Die Stelle, die die Einhaltung überwacht, ist das ELY Center Pirkanmaa (Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt).Definition von Verpackung in Finnland
Zur Verpackung in Finnland gehören folgende Materialien:- Glas (z. B. Gläser, Flaschen)
- Metall (z. B. Dosen, Fässer, Kanister, Klammern, Rollbehälter)
- Kunststoff (z. B. Folien, Beutel, Verschlüsse, Dosen, Schachteln, Binderinge, Styrax, Styropor)
- Papier und Karton (z. B. Schachteln, Tüten, Verpackungen, Rollen, Hüllen)
- Holz (z. B. Paletten, Kabeltrommeln)
Beulen
Für geringere Mengen gibt es keine Mindestmengen. Das Abfallgesetz schreibt vor, dass auch bei geringen Einfuhrmengen Vorsicht geboten ist, um die Herstellerverantwortung zu gewährleisten.Verantwortlichkeiten der Hersteller gemäß EPR in Finnland
Hersteller, die mit EPR-Produkten handeln, müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren, um eine Verpackungsregistrierungsnummer zu erhalten. Dieses Verfahren umfasst:1 Registrierung
- Ein Unternehmen kann als Einzelhersteller in das Herstellerregister eingetragen werden. Um dies zu erreichen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und ein Antrag bei der Stelle eingereicht werden, die die Herstellerverantwortung in Finnland überwacht: dem ELY-Zentrum in Pirkanmaa.
- Alternativ kann ein Unternehmen einer Maker-Community beitreten. In diesem Fall wird die Produzentengemeinschaft gegen Entgelt sämtliche Pflichten aus der
- Produzentenverantwortung in ihrem Namen erfüllen. Dies ist der einfachste und bequemste Ansatz. In Finnland gibt es derzeit zwei Produzentengemeinschaften (die sogenannte PRO – Organisation für Herstellerverantwortung) in der Verpackungsindustrie.
2 Gebührenzahlungen
- Derzeit legt jeder PRO unterschiedliche Kriterien fest, um Verpacker basierend auf der Art der Verpackung, die sie auf den Markt bringen, zu belohnen und/oder zu bestrafen.
3 Berichterstattung
- Der Hersteller führt unabhängige Aufzeichnungen über die Art, Qualität und Menge der Produkte, die er auf den Markt bringt, sowie über die erhaltenen Altprodukte und den dadurch erzeugten Abfall. Anschließend reichen sie die vorgegebenen Berichte beim Vorgesetzten ein.
- Zur Unterstützung der Eigenkontrolle sollten bei Bedarf regelmäßige Kontrollen durch eine unabhängige und professionelle Person durchgeführt werden.
Bevollmächtigter Vertreter
Online-Verkäufer, die in einem anderen Land registriert sind, können die Herstellerhaftung übernehmen, indem sie einem Herstellerverband beitreten oder einen autorisierten Vertreter in Finnland ernennen, der im Namen des Drittverkäufers gemäß finnischem Recht die Herstellerhaftungspflichten verwaltet.Frist für die EPR-Berichterstattung in Finnland
Wie üblich reicht der Hersteller jährliche EPR-Berichte bis spätestens 30. Juni 2022 ein.Sanktionen
Das ELY Pirkanmaa Producer Responsibility Center führt routinemäßige Audits durch, um sicherzustellen, dass alle Hersteller, Importeure, Fernverkäufer und Verpacker von Produkten mit Herstellerverantwortung ihren Verpflichtungen nachkommen und dass die Herstellerverantwortung nicht vernachlässigt wird und Zahlungen auf andere verlagert werden. Wenn eine Herstellerhaftungsgesellschaft die Herstellerhaftung vernachlässigt hat, kann das ELY Center Pirkanmaa ein Bußgeld wegen Fahrlässigkeit in Höhe von 1 % des Umsatzes des Unternehmens im Vorjahr verhängen. Die Leistung beträgt jedoch mindestens 500 Euro und maximal 500.000 Euro. Vor der Festlegung des Zahlungsbetrages erfolgt eine schriftliche Aufforderung an den Hersteller, die Herstellerverantwortung anzuerkennen. Auch die Nichtbereitstellung von Trackingdaten kann mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und höchstens 10.000 Euro geahndet werden.
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