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Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Frankreich

Ab Januar 2022 müssen Verkäufer, die ihre Waren in Frankreich anbieten, gemäß dem Gesetz über Abfall und Kreislaufwirtschaft die neuen Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen einhalten und sich bei der französischen Agentur für den ökologischen Wandel (ADEME) registrieren lassen, um ihren Anforderungen gerecht zu werden . Abfallverpflichtungen.

Wer muss sich registrieren?

Gemäß Artikel L541-10 des französischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen sich alle Hersteller für Verpackungsabfälle registrieren, wenn sie in Frankreich Abfälle produzieren.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Textil in Frankreich

Bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich handelt es sich um eine Umweltpolitik, die dem für die Herstellung eines Produkts verantwortlichen Unternehmen die Verantwortung überträgt, seinen gesamten Lebenszyklus zu verwalten, einschließlich Nutzungsverlängerungen, Abfallreduzierung und Verbesserungen beim Recycling. Mit diesen Regeln ermutigt die französische Regierung alle Bekleidungshersteller, umweltfreundlichere Methoden umzusetzen und recycelte Materialien in ihren Modellen zu verwenden.

Umfangreiche Herstellerverantwortung für Möbel in Frankreich

Nach den neuen Vorschriften, die die französischen Behörden Anfang 2022 eingeführt haben, sind alle Verkäufer und verbundenen Parteien, die Möbelprodukte anbieten, verpflichtet, die neuen EPR-Verpflichtungen sowohl in Frankreich als auch im Ausland einzuhalten.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Frankreich

Wenn ein Unternehmen elektrische und elektronische Geräte (EEE) wie Computer, Kühlschränke oder Mobiltelefone herstellt, vertreibt oder verkauft, ist es gemäß Artikel L.541-10 der französischen Gesetzgebung nach französischem Recht verpflichtet, bei der Gewährleistung des Recyclings und der ordnungsgemäßen Verwaltung mitzuarbeiten. Umweltgesetzbuch.

Wer muss sich registrieren?

Jede in Frankreich ansässige natürliche oder juristische Person, die:
  • Stellt Elektrogeräte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke her oder lässt Elektrogeräte entwickeln oder herstellen und verkauft sie in Frankreich unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke.
  • Verkauft Elektro- und Elektronikgeräte in Frankreich unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke.
  • Professionelle Einführung von Elektro- und Elektronikgeräten auf dem französischen Markt, aus einem Drittland oder einem anderen EU-Land.
  • Darüber hinaus jede nicht in Frankreich ansässige Person, die Elektro- und Elektronikgeräte über Fernkommunikationskanäle direkt an Privathaushalte oder andere Nutzer als Privathaushalte in Frankreich verkauft.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Sport in Frankreich

Unternehmen, die Sport- und Freizeitprodukte auf dem französischen Markt verkaufen, unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gemäß Artikel L. 541-10 des Umweltgesetzbuchs vom 12. Februar 2022 und sind verpflichtet, alle erforderlichen französischen Vorschriften einzuhalten Gesetz.

Wer muss sich registrieren?

Natürliche oder juristische Personen, die am Verkauf von Sport- und Outdoor-Ausrüstung auf dem französischen Markt beteiligt sind, sind für das künftige Recycling verantwortlich. Diese Verantwortung gilt für folgende Gruppen:
  • Hersteller;
  • Importeure;
  • Einzelhändler;
  • Online-Verkäufer.
Darüber hinaus müssen alle anderen verbundenen Unternehmen oder Einzelpersonen, die physisch in Frankreich tätig sind oder Produkte online direkt an Verbraucher verkaufen, diese EPR-Gesetzgebung einhalten. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob die Produkte zum Verkauf bestimmt sind oder den Endverbrauchern über eine beliebige Vertriebsmethode kostenlos zur Verfügung gestellt werden oder ob sie für den direkten Gebrauch innerhalb Frankreichs bestimmt sind.

Frankreich: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien

Die Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Altbatterien wird insbesondere durch das Inkrafttreten des Dekrets Nr. 2009-1139 vom 22. September 2009 erreicht. Diese Richtlinie, eingebettet in die Artikel des Umweltgesetzbuchs, wird vorangetrieben durch das übergeordnete Ziel, die Effizienz und Funktionalität der Batteriesammel- und -verarbeitungsindustrie zu verbessern, mit besonderem Schwerpunkt auf dem nachhaltigen Recycling von Altbatterien.

Wer ist in Frankreich für EPR (Batterien) verantwortlich?

Das Batteriegesetz und die dazugehörigen Verordnungen gelten für alle:
  • Hersteller
  • Einzelhändler
  • Fernverkäufer
  • Importeure

Erweiterte Herstellerverantwortung für Chemikalien in Frankreich

Der Artikel L. 541-10-1 des Umweltgesetzbuchs, der 2013 im Zuge der Diskussionen über das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) eingeführt wurde, regelt das Recycling chemischer Produkte in Frankreich. Diese Bestimmung befasst sich insbesondere mit Abfällen aus chemischen Produkten, die das Potenzial haben, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu gefährden.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Spielzeug in Frankreich

Seit April 2022 unterliegen die Bereiche Spielzeug, Outdoor-Spiele und Brettspiele dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wie es im AGEC-Gesetz (Anti-Waste for a Circular Economy) von 2020 vorgeschrieben ist, das neue Recyclingsektoren eingeführt hat. Einer dieser Bereiche ist der Toy EPR, speziell für Spiele und Spielzeug.

Diese Erzeugerbezeichnung gilt für Personen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • einen Artikel herstellt, der in den Geltungsbereich der erweiterten
  • Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich fällt, und ihn auf französischem Territorium in Verkehr bringt;
  • importiert ein Produkt, das unter die Anforderungen der erweiterten
  • Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich fällt.

Schwellwert

Für die Registrierung gibt es keine Schwelle. Wenn eine bestimmte Menge an Verpackungen auf dem Gebiet Frankreichs verbracht wird, ist der Hersteller verpflichtet, sich gemäß der EPR zu registrieren.

Pflichten der Hersteller für Verpackungen mit erweiterter Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich

Anmeldeverfahren Um dem EPR-System zu entsprechen, müssen Sie eine UIN-Nummer erhalten. Um eine UIN-Nummer zu erhalten, müssen Sie sich bei der französischen Agentur für den ökologischen Wandel (ADEME) registrieren. Nur diese Behörde kann eine UIN-Nummer vergeben. Typischerweise registrieren sich Produzenten nicht direkt bei der Agentur, sondern bei einer Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsibility Organization, PRO). Diese Organisation ist dann für die Beschaffung der UIN-Nummer verantwortlich. Dazu müssen Sie jedoch zunächst alle Informationen über das Unternehmen mit Belegen und die Menge der im Jahr verbrauchten Verpackungen angeben. Außerdem müssen Sie die erste Ökoabgabe bezahlen, in der Regel 150 Euro. Erst dann beantragt die Organisation (PRO) eine UIN-Nummer für Unternehmen, was jedoch einige Tage in Anspruch nimmt und immer fristgerecht erledigt wird. UIN ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die von der zuständigen Behörde (ADEME) vergeben wird und ein Beweis dafür ist, dass sich der Hersteller beim Recyclingsystem registriert und alle erforderlichen Gebühren und Entgelte für das Recycling bezahlt hat. Die Laufzeit beträgt nur ein Jahr, sie kann jedoch verlängert werden, wenn das Unternehmen entsprechende Berichte vorlegt und alle erforderlichen Gebühren rechtzeitig zahlt. Ein Beispiel für eine UIN-Nummer ist FRXXXXXX_01VNF.
  • Abschluss eines Vertrages mit einer Produzentenverantwortungsorganisation (Ökobetreiber).
  • Zahlung periodischer Gebühren für Verpackungsmengen.
  • Vorlage jährlicher Berichte über die nach Frankreich gelieferten Verpackungsmengen.

Bevollmächtigter Vertreter

Nicht alle externen Teile sind erforderlich, aber sie sind auch erforderlich. Dies kann aufgrund der Registrierung im PRO und der weiteren Interpretation der nicht für die Erde geeigneten Schrift frei erfolgen.

Frist für die Berichterstattung

Verpackungsberichte für 2023 müssen bis zum 29. Februar 2024 eingereicht werden.

Wer muss sich registrieren?

Nach den neuen französischen Regeln vom 23. November 2023 sind alle, die an der Einführung von Textilprodukten auf dem französischen Markt beteiligt sind, verpflichtet, über einen Plan zur Wiederverwertung ihrer Waren nach dem Ablaufdatum nachzudenken und sich zu registrieren und einen entsprechenden Beitrag zu leisten die Herstellerverantwortungsorganisation (PRO).

Schwellwert

In Frankreich gibt es keine Schwellenwerte für die Registrierung. Wer Textilprodukte auf dem französischen Markt anbietet, muss sich im Recyclingsystem registrieren, andernfalls drohen Bußgelder.

Textilien inklusive

  • Kleidung;
  • Schuhe;
  • Haushaltswäsche.

Herstellerverantwortung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Textilindustrie in Frankreich

  1. Hersteller sind verpflichtet, sich zu registrieren und eine Vereinbarung mit der für das Textilrecycling zuständigen Umweltorganisation abzuschließen.
  2. Die Erzeuger müssen für das laufende Jahr eine Jahreserklärung abgeben. Darüber hinaus müssen sie Abrechnungen für die beiden vorangegangenen Jahre einreichen, um sich für eine eindeutige Identifikationsnummer (UIN) zu qualifizieren.
  3. Die Produzenten sind verpflichtet, entsprechend den von ihnen abgegebenen Erklärungen Umweltabgaben zu entrichten.
  4. Hersteller müssen eine eindeutige Identifikationsnummer (UIN) erhalten.
  5. Darüber hinaus wird erwartet, dass sie einen Fünfjahresplan mit den Schwerpunkten Abfallvermeidung und Ökodesign vorlegen.

Bevollmächtigter Vertreter

Alle Unternehmen, die sich im EPD-System registrieren möchten, müssen keinen Vertreter benennen.

Frist für die Berichterstattung

Die Erklärung über die Menge der für den französischen Markt im Jahr 2023 produzierten Produkte muss bis spätestens 15. Februar 2024 eingereicht werden. Anschließend wird die Höhe des Ökobeitrags berechnet, die Zahlung erfolgt spätestens am 31. März 2024. Die Höhe des Ökobeitrags wird entsprechend berechnet und die Zahlungsfrist endet am 31. März 2024.

Wer muss sich registrieren?

Eine Registrierung ist für alle Hersteller, Verkäufer und Importeure erforderlich, die Möbel aus verschiedenen Materialien für Frankreich auf Lager haben, sowie für diejenigen, die Bettwaren wie Decken, Kissen, Matratzen und mehr liefern.

Schwellwert

Es gibt keine spezifischen Schwellenwerte für die Registrierung. Jeder Hersteller muss sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, wenn die von ihm hergestellten Produkte der Möbelkategorie zuzuordnen sind.

Anmeldeverfahren

Hersteller oder Verkäufer sind verpflichtet, einer Öko-Organisation beizutreten, die für das Recycling und die Umwandlung von Materialien in der Möbelindustrie verantwortlich ist. Der Registrierungsprozess besteht aus folgenden Schritten:
  1. Registrieren Sie sich auf der Website der für das Recycling zuständigen Organisation.
  2. Vertragsschluss und Vertragsunterzeichnung.
  3. Übermittlung der Verkaufsmengen.
  4. Senden der Zahlung.
  5. Erhalt Ihrer UIN-Nummer.
Außerdem muss ein Fünfjahresplan für Abfallvermeidung und Ökodesign vorgelegt werden. Dabei handelt es sich um eine neue Verpflichtung, die für alle Kunden verpflichtend ist.

Bevollmächtigter Vertreter

Teilnehmer, die sich bei einer Herstellerverantwortungsorganisation in Frankreich registrieren lassen möchten, müssen keinen Vertreter benennen.

Frist für die Berichterstattung

Jährliche Meldungen über die Menge der auf dem Markt befindlichen Waren müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Januar abgegeben werden. Andernfalls kann je nach Verzögerungsdauer eine Strafe verhängt werden.

Beispiele für Produkte, die in Frankreich der EEE unterliegen

  • Große Haushaltsgeräte;
  • Kompakte Haushaltsgeräte;
  • Informationstechnologie- und Kommunikationsausrüstung;
  • Verbrauchergeräte und Solarpaneele zur Stromerzeugung;
  • Beleuchtungsgeräte;
  • Elektrische und elektronische Geräte;
  • Gesundheitsausrüstung;
  • Aufsichts- und Regulierungsinstrumente;
  • Verkaufsautomaten.

Schwellwert

Es gibt keine Hindernisse für die Registrierung. Hersteller, die elektronische oder elektrische Geräte herstellen oder verkaufen, müssen sich registrieren, um die EPR-Regeln einzuhalten.

Anmeldeverfahren

Die Registrierung zur EEE-Konformität besteht aus den folgenden Schritten:
  1. Registrierung bei der staatlichen Behörde ADEME;
  2. Registrierung bei Herstellerverantwortungsorganisationen, die wiederum den ersten Schritt darstellen können;
  3. Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages;
  4. Erstellung und Abgabe von Erklärungen;
  5. Zahlung der Ökoabgabe;
  6. Oft ist es notwendig, Beiträge für die letzten 2-3 Jahre einzureichen und zu bezahlen.

Bevollmächtigter Vertreter

Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen Vertreter zu ernennen und können für die Registrierung und Zahlung von Gebühren im Namen eines Direktors oder Vorstandsmitglieds verantwortlich sein.

Frist für die Berichterstattung

Die jährliche Erklärung über die Anzahl der verkauften Produkte muss zwischen Januar und Ende Februar 2024 abgegeben werden. Die Erklärung muss korrekt und zuverlässig sein, andernfalls können schwere Sanktionen verhängt werden.

Sport beinhaltet

Im Folgenden finden Sie eine ungefähre Bestandsaufnahme der Artikel im Bereich Sport- und Freizeitartikel:
  • Nicht motorisierte Fortbewegungsmittel, einschließlich Fahrräder;
  • wasserbasierte Sport- und Freizeitausrüstung;
  • Gleitsportgeräte für den Schnee- und Bergsport;
  • Ausrüstung für Freizeitaktivitäten im Freien;
  • Reitausrüstung;
  • Sportgeräte für den Schlägersport;
  • Ausrüstung für den Ballsport;
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Schutzausrüstung;
  • Sport- und Bodybuilding-Fitnessgeräte;
  • Ausrüstung rund um den Jagd- und Schießsport.
Und einige andere verwandte Produkte in den folgenden Kategorien.

Schwellwert

Es gibt keine Registrierungsschwellen, was bedeutet, dass Hersteller die Vorschriften einhalten müssen, wenn der erste Sport- und Freizeitartikel auf dem französischen Markt eingeführt wird.

Anmeldeverfahren

Die Registrierung zur Recycling-Compliance besteht aus folgenden Schritten:
  1. Eintragung in das französische Nationalregister ADEME;
  2. Eine Registrierung bei der für Recycling zuständigen Organisation (Ecologic) kann beim ersten Schritt helfen;
  3. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung;
  4. Bezahlung der Ökobilanz;
  5. Besorgen Sie sich eine UIN-Nummer. Diese Nummer dient als Nachweis dafür, dass das Unternehmen ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig im Sportbranchenregister eingetragen ist. Die UIN (Unique Identification Number) dient zur Unterscheidung von Produzenten innerhalb des individuellen Systems von Produzenten, die einer Öko-Organisation angeschlossen sind, die Anspruch auf eine jährliche Zahlung hat. Es trägt auch dazu bei, die Recyclingverantwortung dieser Hersteller zu überwachen und durchzusetzen;
  6. Vorlage jährlicher Berichte über die Warenmenge und mögliches Recycling;
  7. Weitere Zusammenarbeit mit der Organisation und Einhaltung aller Regeln.

Bevollmächtigter Vertreter

Unternehmen, die in Frankreich mit Sportartikeln handeln und verkaufen, sind nicht verpflichtet, offizielle Vertreter zu benennen, können dies aber auf Wunsch tun.

Frist für die Berichterstattung

Jährliche Erklärungen müssen bis spätestens 31. Januar 2024 für den vorangegangenen Berichtszeitraum 2023 eingereicht werden.

Was sind Batterien in Frankreich?

  • Tragbarer Akku
  • Autobatterie
  • Industriebatterie

Beulen

Es gibt keine niedrigeren Schwellenwerte, um Hersteller vom Inverkehrbringen von Batterien zu befreien, unabhängig davon, ob es sich nur um eine Batterie eines bestimmten Produkts handelt.

Umfangreiche Registrierung der Herstellerverantwortung

Um die Registrierungsnummer der Batterien zu erhalten, muss sich der Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren:
  1. Hersteller müssen das Batterieregister bei der staatlichen Behörde ADEME registrieren, um eine eindeutige Identifizierung (IDU) und ein EPR-Zertifikat zu erhalten.
  2. Der Produzent muss einen Mitgliedsvertrag mit der Herstellerverantwortungsorganisation abschließen.
  3. Erstellung und Abgabe von Erklärungen.
  4. Gebührenzahlungen. Produzenten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Ökobeitragspflichten nachzukommen, mit einer jährlichen Mindestmitgliedschaftsvereinbarung von 200 Euro, zuzüglich Steuern.
  5. Bericht. Hersteller sind verpflichtet, vierteljährliche Erklärungen abzugeben.

Autorisierter Stimmrechtsvertreter

Der Reparaturbetrieb ist nicht verpflichtet, die EPR-Vorschriften für Batterien einzuhalten.

Frist für die Berichterstattung

Das Produzent-Mitglied nach folgendem Zeitplan:
  • 31. Dezember des Jahres N-1 für vierteljährlichen Vorschuss 1
  • 31. März des Jahres N für vierteljährlichen Vorschuss 2
  • 30. Juni des Jahres N für vierteljährlichen Vorschuss 3
  • 30. September des Jahres N für vierteljährlichen Vorschuss 4

Sanktionen bei Verstößen

Das Bußgeld für nicht beitragszahlende Hersteller beträgt maximal 7.500€ pro Einheit bzw. pro Tonne des betreffenden Produkts.

Wer muss sich anmelden?

Gemäß einem Artikel im Sinne von Artikel R 543-229 des Umweltgesetzbuchs müssen sich alle Hersteller für chemische Abfälle registrieren, wenn das Unternehmen in Frankreich Abfälle erzeugt.
  • Hersteller;
  • Wiederverkäufer-Distributor;
  • Importeur-Verteiler;
  • Vertrieb über Fernabsatz.

Um welche chemischen Produkte handelt es sich?

  • Pyrotechnik;
  • Feuerlöscher und andere Geräte mit Feuerlöschfunktion;
  • Produkte auf Kohlenwasserstoffbasis;
  • Klebe-, Dicht- und Oberflächenvorbereitungsprodukte;
  • Materialverarbeitungs- und Beschichtungsprodukte;
  • Spezielle Wartungs- und Schutzprodukte;
  • Gängige Chemikalien;
  • Lösungsmittel;
  • Haushaltsbiozide und Pflanzenschutzmittel;
  • Haushaltsdünger.

Schwelle

Die Mindestregistrierungsanforderung beträgt 100 kg Chemikalien pro Jahr, mit Ausnahme von Druckerpatronen und Feuerlöschern, für die es keinen Grenzwert für diese Kategorien gibt.

Herstellerpflichten für Chemikalien mit erweiterter Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich

1. Die Sicherung einer UIN-Nummer ist für die Einhaltung des EPR-Plans von entscheidender Bedeutung. Für den Erwerb ist eine Registrierung bei der französischen Agentur für den ökologischen Wandel (ADEME) erforderlich, da nur diese Stelle die Befugnis hat, diese zuzuweisen. Darüber hinaus ist die Zahlung der anfänglichen Ökoabgabe obligatorisch. Anschließend vergibt die benannte Behörde (ADEME) eine eindeutige Indikatornummer (UIN), die als Nachweis für die Einhaltung aller relevanten Recyclinggebühren und die Registrierung im Recyclingsystem dient. Die Gültigkeit der UIN beträgt ein Jahr; Dennoch können eine pünktliche Gebührenzahlung und eine korrekte Einreichung des Berichts eine Verlängerung rechtfertigen. Ein Beispiel für das UIN-Nummernformat ist FRXXXX_01VNF Zu den weiteren Schritten in diesem Prozess gehören: 2. Unterzeichnen Sie eine Vereinbarung mit einem PRO. 3. Abrechnung der Chemikalienmengengebühren. 4. Bereitstellung von Jahresberichten mit detaillierten Angaben zu den nach Frankreich transportierten Chemikalienmengen.

Bevollmächtigter Vertreter

Ausländische Hersteller sind von der Verpflichtung befreit, für die Registrierung von EPR-Chemikalien einen Bevollmächtigten zu benennen.

Meldefrist

Chemikalienberichte sind für jedes Jahr bis zum 1. März fällig.

Wer muss sich anmelden?

Die Verordnung definiert die natürlichen oder juristischen Personen, die als Produzenten gelten. Unter diese Definition fällt jede natürliche oder juristische Person, die einer beruflichen Tätigkeit nachgeht.
  • Eingeschlossen sind Einzelpersonen oder Unternehmen, die Spielzeug innerhalb der Grenzen Frankreichs herstellen.
  • Betroffen sind Hersteller, die Spielzeug auf den nationalen Markt importieren.
  • Unternehmen, die Spielzeug zusammenbauen, gelten als Hersteller.
  • Hierzu zählt jede natürliche oder juristische Person, die zum ersten Mal Spielzeug auf dem nationalen Markt einführt.

Um welche Produkte handelt es sich?

Gemäß der gesetzlichen Definition umfasst Spielzeug Folgendes:
  • Spiele für draussen
  • Indoor-Spiele (Puppen, Kuscheltiere, Baukästen, Actionfiguren…)
  • Brettspiele und Puzzles
  • Geschenkspielzeug

Schwelle

Es ist kein Mindestschwellenwert erforderlich.

Anmeldeverfahren

Spielzeughersteller im Rahmen des EPR-Systems benötigen eine eindeutige Identifikationsnummer (UIN) von ADEME. Die Produzenten registrieren sich nicht direkt bei ADEME, sondern über eine Producer Responsibility Organization (PRO). So erhalten Sie Ihre EPR-Nummer: 1. Geben Sie Unternehmensinformationen an:
  • Reichen Sie alle Unternehmensdaten zusammen mit den Belegen ein.
2. Geben Sie die Anzahl und Kategorien des Spielzeugs an:
  • Geben Sie die Menge und Kategorie der Spielzeuge klar an, um genaue Gewichtsmessungen sicherzustellen.
3. Zahlung der ersten Öko-Gebühr:
  • Zahlen Sie die anfängliche Ökogebühr, in der Regel mindestens 50 Euro, die je nach Menge der auf dem Markt verkauften Spielzeuge variieren kann. Diese Gebühr deckt die Recyclingkosten ab.
4. Vierteljährliche Berichterstattung:
  • Reichen Sie vierteljährliche Berichte mit detaillierten Angaben zu den in Frankreich verkauften Spielzeugmengen ein, um die Einhaltung der EPR-Vorschriften sicherzustellen.

Bevollmächtigter Vertreter

Ausländische Unternehmen müssen keinen Bevollmächtigten benennen.

Meldefrist

Die Erklärung kann vierteljährlich oder jährlich erfolgen und muss innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Eröffnung erfolgen.
Oktober 16, 2024 406
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