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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Frankreich
Frankreich hat die EPR für Haushaltsverpackungen bereits 1992 in den Umweltkodex aufgenommen (Art. L541-10 & R543-42) und sie dann mit dem Gesetz gegen Abfall und für die Kreislaufwirtschaft (AGEC) 2020 sowie der neuen Verpackungsverordnung 2024 umfassend überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2025 erweitert sich der Geltungsbereich auf industrielle & gewerbliche (B2B) Verpackungen, womit die EPR in Frankreich das umfassendste System Europas ist. Die Aufsicht obliegt der Agence de la transition écologique (ADEME), während die tägliche Umsetzung über zugelassene Produzentenorganisationen (PROs) wie Citeo, Adelphe und Léko läuft.Wer muss sich für die Verpackungs-EPR in Frankreich registrieren
Jede Einheit, die Verpackungen erstmals auf dem französischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig vom Standort – muss die Vorschriften einhalten, darunter:- Französische Hersteller/Verpacker
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber
- Marktplätze oder Fernabsatzunternehmen ohne Niederlassung in Frankreich (über einen bevollmächtigten Vertreter)
Welche Verpackungen sind abgedeckt
Alle Haushaltsverpackungen und ab 2025 auch gewerbliche Verpackungen sämtlicher Materialien: Papier/Karton, Kunststoffe (PET, HDPE, Folien, Biokunststoffe), Glas, Metalle (Stahl, Aluminium), Holz, Verbunde und „sonstige“ Materialien. Wiederverwendbare Verpackungen unterliegen der EPR bereits bei der ersten Inverkehrbringung; Einweg-Verpackungen in der Gastronomie sind bereits über Citeo Pro abgedeckt.Schwellenwerte
- Kein De-minimis für die Registrierung – bereits eine einzelne Verpackung löst die EPR-Pflicht in Frankreich aus
- Pflichten zu Wiederverwendung & Ökodesign gelten nur, wenn Sie mehr als 10.000 Einheiten/Jahr und 10 Millionen € Umsatz überschreiten (AGEC Art. 72)
Registrierungsverfahren für EPR in Frankreich
- Wählen Sie eine zugelassene PRO (Citeo deckt >95 % des Marktes ab). Schließen Sie den Mitgliedsvertrag ab und zahlen Sie die einmalige Aufnahmegebühr
- Die PRO übermittelt Ihre Daten an ADEME, die Ihnen die eindeutige Identifikationsnummer (UID) zuteilt – diese muss auf Rechnungen, Websites und AGBs angezeigt werden
- Melden Sie jährlich die Verpackungsmengen nach Material über das Portal der PRO und zahlen Sie die Öko-Beiträge (Tarife 2025 sind bereits veröffentlicht)
- Bewahren Sie alle Gewichtskalkulationen, Rechnungen und Zahlungsnachweise mindestens sechs Jahre für ADEME-Prüfungen auf
Bevollmächtigter Vertreter
Ein ausländischer Hersteller, der verpackte Waren direkt an Endkunden in Frankreich verkauft, muss einen autorisierten Vertreter mit Sitz in Frankreich bestellen (Art. R541-174). Der Vertreter schließt den Vertrag mit der PRO ab, erhält die UID, reicht Erklärungen ein und zahlt Gebühren – und stellt so die volle ADEME-Konformität sicher.Frist für die Meldung
Die jährliche Erklärung der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen (Jahr N-1) muss bis spätestens 28. Februar an die PRO übermittelt werden. Verspätete Meldungen führen zu Säumniszuschlägen und können die UID-Verlängerung blockieren.Wer trägt die Verantwortung?
- Französische Hersteller/Verpacker: Tragen ab dem ersten Inverkehrbringen die volle Verantwortung für ihre Verpackungen
- Importeure/Distributoren: Voll haftbar bei der Zollabfertigung oder innergemeinschaftlichem Erwerb – es sei denn, eine Upstream-Lizenz deckt die Verpackung bereits ab
- Ausländische Fernabsatzhändler: Werden bei einem direkten B2C-Verkauf an einen Kunden in Frankreich über einen autorisierten Vertreter verantwortlich
- PROs (z. B. Citeo, Léko): Übernehmen die operativen Aufgaben der Sammlung, des Recyclings und der verpflichtenden Datenübermittlung
- ADEME / DGPR: Überwachen die Einhaltung, führen das Register, stellen UIDs aus, führen Audits durch und verhängen Bußgelder bei Nichteinhaltung
Aufgaben der einzelnen Gruppen
- Hersteller/Importeure: UID beantragen, einer PRO beitreten, Öko-Beiträge zahlen, jährliche Daten melden, das Triman-Logo & Sortierhinweise anzeigen, einen Fünfjahres-Plan für Vermeidung/Ökodesign erstellen (wenn >10.000 Einheiten)
- Autorisierte Vertreter: Französische SIREN-Nummer besitzen, Mandat vorhalten, Erklärungen & Zahlungen einreichen, Ansprechpartner bei ADEME-Prüfungen sein
- PROs: Finanzieren die landesweite Sammlung, erreichen materialbezogene Recyclingziele (derzeit 65 % insgesamt, bis 2030 70 %), prüfen die Mitgliedsdaten und übermitteln Statistiken an ADEME
- ADEME / DGPR: Genehmigen PROs, betreiben die SYDEREP-Datenbank, veröffentlichen Listen konformer Produzenten und verhängen Bußgelder bis zu 100.000 € plus tägliche Strafen bei Nichteinhaltung (Umweltkodex L541-9-5)
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in Frankreich
Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Frankreich die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Kleidung, Heimtextilien und Schuhe (filière TLC) gemäß Art. L541-10-3 des Umweltgesetzbuchs, modernisiert durch das AGEC-Gesetz von 2020 und das neue Lastenheft 2023–2028. Das System — oft EPR Frankreich genannt — wird von der ADEME überwacht und im Alltag durch die einzige zugelassene Produzentenorganisation Refashion (ehemals Eco TLC) umgesetzt.Wer muss sich für die Textil-EPR in Frankreich registrieren
- Französische Hersteller/Markeninhaber, die erstmals Textilprodukte auf den Markt bringen
- Importeure / innergemeinschaftliche Erwerber von Kleidung, Heimtextilien oder Schuhen
- Fernabsatzunternehmen ohne Niederlassung in Frankreich – sie müssen sich über einen bevollmächtigten Vertreter registrieren
Was umfasst die Textil-EPR
- Kleidung
- Schuhe
- Heimtextilien
Schwellenwert
Es gibt keine De-minimis-Schwelle für die Registrierung. Produzenten, die weniger als 5.000 Einheiten/Jahr vermarkten und keine ökomodulierten Produkte deklarieren, können jedoch eine vereinfachte Erklärung abgeben und eine pauschale Umweltgebühr pro Artikel zahlen, anstelle detaillierter ökomodulierter Tarife.Pflichten der Produzenten für die Textil-EPR in Frankreich
- Produzenten müssen sich registrieren und einen Vertrag mit der zuständigen Rücknahmeorganisation (Refashion) abschließen
- Sie müssen jährlich eine Erklärung für das laufende Jahr abgeben und zusätzlich die Erklärungen der zwei Vorjahre vorlegen, um eine eindeutige Identifikationsnummer (UID) zu erhalten
- Sie müssen Umweltbeiträge entsprechend den abgegebenen Erklärungen entrichten
- Die eindeutige Identifikationsnummer (UID) ist verpflichtend
- Zusätzlich ist ein 5-Jahres-Plan zur Abfallvermeidung und Ökodesign vorzulegen
Registrierungsverfahren für die Textil-EPR in Frankreich
- Online Refashion beitreten, den Mitgliedsvertrag unterschreiben und die einmalige Aufnahmegebühr zahlen
- Refashion übermittelt Ihre Daten an die ADEME, die die UID vergibt; diese muss auf Rechnungen, Websites und AGBs erscheinen
- Jährliche Mengen (detailliert oder vereinfacht) zwischen dem 15. Januar und dem 28. Februar für das Vorjahr melden. Verspätete Einreichungen führen zu Zuschlägen
- Umweltgebühren bis spätestens 31. März bezahlen
- Aufzeichnungen sechs Jahre aufbewahren für ADEME-Prüfungen
Bevollmächtigter Vertreter
Ein ausländischer Produzent, der direkt an französische Endverbraucher verkauft, muss einen in Frankreich ansässigen Vertreter (autorité mandataire) benennen, um die UID zu erhalten, Erklärungen einzureichen und Gebühren zu zahlen — so wird die volle EPR-Konformität mit der ADEME sichergestellt. Fehlt eine UID des Drittanbieters, gilt der Marktplatz als Produzent.Frist für die Meldung
Jährlicher Zeitplan für Erklärung & Umweltgebühren:- Mengen, die im Jahr N-1 in Verkehr gebracht wurden
- Das Refashion-Portal öffnet am 15. Januar und schließt am 28. Februar
- Die zugehörigen Umweltbeiträge müssen spätestens bis zum 31. März bezahlt werden
Wer trägt die Verantwortung?
- Französische Hersteller/Verpacker: volle Verantwortung für ihre Verpackungen ab der ersten Inverkehrbringung
- Importeure/Distributoren: volle Haftung bei der Zollabfertigung oder beim innergemeinschaftlichen Erwerb, es sei denn, es besteht bereits eine Upstream-Lizenz
- Fernabsatzhändler im Ausland: haften über einen autorisierten Vertreter mit Sitz in Frankreich, wenn sie direkt B2C an französische Kunden verkaufen
- Refashion (PRO): übernimmt die operativen Aufgaben der Sammlung, des Recyclings und der obligatorischen Datenübermittlung für seine Mitglieder
- ADEME / DGPR: beaufsichtigen die Einhaltung, verwalten das UID-Register, führen Audits durch und verhängen bei Bedarf Bußgelder
Aufgaben der einzelnen Gruppen
- Produzenten/Importeure: UID beantragen, Refashion beitreten, Mengen deklarieren, Umweltbeiträge zahlen, das Triman-Logo & Info-Tri anzeigen und (bei > 10.000 Einheiten + 10 Mio. € Umsatz) einen 5-Jahres-Plan zur Vermeidung/Ökodesign erstellen
- Bevollmächtigter Vertreter: über eine französische SIREN-Nummer verfügen, Mandat vorhalten, Erklärungen & Zahlungen einreichen und offizieller Ansprechpartner bei ADEME-Prüfungen sein
- Refashion: erreicht materialbezogene Recycling- und Wiederverwendungsziele, verwaltet das nationale Textilsammelnetzwerk, finanziert F&E, prüft Mitgliedsdaten und übermittelt Statistiken an die ADEME
- ADEME / DGPR: genehmigen das PRO, betreiben das SYDEREP-Register, veröffentlichen Listen konformer Produzenten und verhängen Bußgelder von bis zu 7.500 € pro Einheit oder 30.000 € bei fehlender UID (Umweltgesetzbuch L541-9-5)
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Möbel in Frankreich
Die Abfallströme für Möbel (filière déchets d’éléments d’ameublement, DEA) wurden durch das Dekret 2012-22 vom 6. Januar 2012 eingeführt und durch das AGEC-Gesetz 2020 sowie das Lastenheft 2023–2028 weiter gestärkt. Hersteller müssen die Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling über zugelassene Produzentenorganisationen (PRO) wie Ecomaison (Haushalts- & Mischmöbel) und Valdelia (professionelle Möbel) finanzieren. Die Aufsicht und die Verwaltung der eindeutigen Identifikationsnummer (UID) liegen bei ADEME und machen dieses System zu einer zentralen Säule der französischen EPR-Politik.Wer muss sich für die Möbel-EPR in Frankreich registrieren
- Französische Hersteller/Markeninhaber, die erstmals Möbel auf den Markt bringen
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber von Möbeln oder Matratzen
- Fernabsatzunternehmen ohne Niederlassung in Frankreich — diese müssen über einen bevollmächtigten Vertreter handeln
Welche Möbel sind abgedeckt
Der Anwendungsbereich umfasst alle neuen Möbelstücke für Haushalte und Gewerbe (innen, außen & Einbau), Matratzen, Sitzmöbel, Aufbewahrungseinheiten, Arbeitsplatten, Teppiche/Vorhänge (seit 2023) und ihre Bestandteile — im Wesentlichen alles, was dazu dient, einen Raum zu „lagern, sitzen, liegen, abstellen oder dekorieren“.Schwellenwert
Es gibt keine De-minimis-Schwelle: Schon die Inverkehrbringung eines einzigen Möbelstücks löst die EPR-Pflicht in Frankreich aus. Eine vereinfachte Erklärung ist nur möglich, wenn weniger als 15 t pro Jahr vermarktet werden.Registrierungsverfahren für die Möbel-EPR in Frankreich
- Beitreten zu einem zugelassenen PRO (Ecomaison oder Valdelia) und eine einmalige Aufnahmegebühr von 50–100 € zahlen
- Der PRO übermittelt Ihre Daten an ADEME, die Ihre UID (Identifiant unique) ausstellt — Nachweis der Konformität, der auf Rechnungen, Websites und AGBs erscheinen muss
- Produkte kodieren und Mengen (Gewicht & Ökobeitrag pro Artikel) über das PRO-Portal deklarieren
- Ökobeiträge für jedes verkaufte Produkt zahlen; die Gebühr („éco-participation“) muss separat für den Verbraucher ausgewiesen werden
- Alle Daten mindestens sechs Jahre lang für ADEME-Prüfungen aufbewahren
Bevollmächtigter Vertreter
Jeder ausländische Hersteller, der direkt an französische Endverbraucher verkauft, muss einen in Frankreich ansässigen bevollmächtigten Vertreter („autorité mandataire“) benennen, um die UID zu erhalten, den PRO-Vertrag zu unterzeichnen, Erklärungen einzureichen und Ökobeiträge zu zahlen — und so die volle EPR-Konformität mit ADEME sicherzustellen.Fristen für die Berichterstattung
Jährliche Meldung (Volumina vom 1. Januar bis 31. Dezember):- Erklärung muss zwischen dem 1. und 31. Januar des Jahres eingereicht werden
- Die entsprechende Ökobeitragszahlung muss bis zum 15. Februar erfolgen
- Q1 (Januar–März): Meldung 1.–30. April / Zahlung bis 15. Mai
- Q2 (April–Juni): Meldung 1.–31. Juli / Zahlung bis 15. August
- Q3 (Juli–September): Meldung 1.–31. Oktober / Zahlung bis 15. November
- Q4 (Oktober–Dezember): Meldung 1.–31. Januar des Jahres N / Zahlung bis 15. Februar
Wer trägt die Verantwortung?
- Französische Hersteller/Verpacker: volle Verantwortung für ihre Verpackung ab der ersten Inverkehrbringung
- Importeure/Distributoren: volle Haftung bei der Zollabfertigung oder beim innergemeinschaftlichen Erwerb, es sei denn, es besteht bereits eine Upstream-Lizenz
- Fernabsatzhändler im Ausland: haften über einen in Frankreich ansässigen bevollmächtigten Vertreter, wenn sie B2C direkt an französische Kunden verkaufen
- Produzentenorganisationen (z. B. Ecomaison, Valdelia): übernehmen die operativen Aufgaben der Sammlung, Wiederverwendung, des Recyclings und der Datenübermittlung
- ADEME / DGPR: beaufsichtigen die Einhaltung, verwalten das UID-Register, führen Audits durch und verhängen bei Bedarf Bußgelder
Aufgaben der einzelnen Gruppen
- Hersteller/Importeure: UID erhalten, die Ökobeitragszeile ausweisen, einem PRO beitreten, Erklärungen rechtzeitig abgeben, Ökobeiträge zahlen und das Triman-Logo & Info-Tri für Möbeltextilien anzeigen
- Bevollmächtigter Vertreter: über eine französische SIREN-Nummer verfügen, das Mandat vorhalten, alle Meldungen & Zahlungen einreichen, ADEME-Korrespondenz empfangen
- PROs: das Recyclingziel 2025 von 95 % Verwertung / 55 % Wiederverwendung-Recycling erreichen, 6.000 Sammelstellen betreiben, Mitgliedsdaten prüfen und Statistiken an ADEME übermitteln
- ADEME / DGPR: PROs genehmigen, die SYDEREP-Datenbank verwalten, Listen konformer Produzenten veröffentlichen und Bußgelder bis zu 100.000 € plus 7.500 € pro Einheit bei fehlender UID-Zeile verhängen
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für EEE in Frankreich
Wenn ein Unternehmen elektrische und elektronische Geräte (EEE) wie Computer, Kühlschränke oder Mobiltelefone herstellt, vertreibt oder verkauft, ist es nach Artikel L.541-10 des französischen Umweltgesetzbuchs verpflichtet, die Rücknahme, das Recycling und eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.Wer muss sich für die EEE-EPR in Frankreich registrieren
Jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in Frankreich, die:- EEE unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt und diese in Frankreich unter ihrem Namen oder ihrer Marke verkauft
- EEE in Frankreich unter eigenem Namen oder eigener Marke weiterverkauft
- EEE gewerblich aus einem Drittland oder einem anderen EU-Land auf den französischen Markt bringt
- Außerdem jede Person, die nicht in Frankreich ansässig ist, aber EEE über Fernkommunikationsmittel direkt an private Haushalte oder andere Nutzer in Frankreich verkauft
Welche Geräte sind abgedeckt
- Großhaushaltsgeräte
- Kleine Haushaltsgeräte
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Unterhaltungselektronik und Solarmodule zur Stromerzeugung
- Beleuchtungsgeräte
- Sonstige elektrische und elektronische Geräte
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Verkaufsautomaten
Schwellenwert
Es gibt keine Schwelle: Jeder Hersteller, der elektrische oder elektronische Geräte produziert oder verkauft, muss sich registrieren, um den EPR-Vorgaben zu entsprechen.Registrierungsverfahren für die EEE-EPR in Frankreich
- Registrierung bei der staatlichen Behörde ADEME
- Registrierung bei einer Produzentenorganisation (PRO), die oft den ersten Schritt begleitet
- Abschluss eines Mitgliedsvertrags
- Erstellung und Abgabe der Erklärungen
- Zahlung der Ökobeiträge
- Oft ist es notwendig, die Beiträge für die letzten 2–3 Jahre nachzuzahlen
Bevollmächtigter Vertreter
Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, sie können die Registrierung und Zahlung der Gebühren selbst durch einen Geschäftsführer oder ein Vorstandsmitglied vornehmen.Frist für die Berichterstattung
Die jährliche Erklärung über die verkauften Produkte muss zwischen Januar und Ende Februar 2024 eingereicht werden. Die Erklärung muss korrekt und zuverlässig sein, da sonst erhebliche Strafen drohen.Wer übernimmt die Verantwortung?
- Französische Hersteller/Verpacker: Tragen die volle Verantwortung für ihre Verpackungen ab der ersten Inverkehrbringung
- Importeure/Distributoren: Tragen die volle Haftung bei der Zollabfertigung oder bei innergemeinschaftlichem Erwerb, es sei denn, es besteht bereits eine Upstream-Lizenz
- Ausländische Fernabsatzhändler: Haften über einen in Frankreich ansässigen bevollmächtigten Vertreter, wenn sie B2C-Direktverkäufe an französische Kunden tätigen
- Produzentenorganisationen (z. B. ecosystem, Ecologic, ERP France, Valdelia, Soren): Übernehmen die operativen Aufgaben der Sammlung, des Recyclings und der Datenübermittlung
- ADEME / DGPR: Überwachen die Einhaltung, verwalten das UID-Register, führen Audits durch und verhängen bei Bedarf Bußgelder
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Hersteller/Importeure: UID beantragen, einem PRO beitreten, Ökobeiträge zahlen, vierteljährliche Daten einreichen, Geräte mit der durchgestrichenen Mülltonne kennzeichnen, die Ökobeitragszeile separat ausweisen (éco-part) und Umweltinformationen veröffentlichen (Art. L541-9-1)
- Bevollmächtigter Vertreter: Muss über eine französische SIREN-Nummer verfügen, das Mandat aufbewahren, den PRO-Vertrag unterzeichnen, Berichte und Zahlungen übermitteln, ADEME-Korrespondenz empfangen
- PROs: Müssen die EU-Recyclingziele erfüllen (65 % Sammlung bis 2027 für Haushalts-EEE), über 12.000 Sammelstellen betreiben, Mitgliedsdaten auditieren, Wiederverwendungs- und Reparaturprogramme finanzieren und Statistiken an ADEME weiterleiten
- ADEME / DGPR: Genehmigen die PROs, verwalten SYDEREP, veröffentlichen Listen konformer Hersteller und verhängen Bußgelder bis zu 100.000 € plus 7.500 € pro Gerät ohne UID (Umweltgesetzbuch L541-9-5)
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Sport in Frankreich
Unternehmen, die Sport- und Freizeitprodukte auf dem französischen Markt verkaufen, unterliegen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gemäß Artikel L. 541-10 des französischen Umweltgesetzbuchs vom 12. Februar 2022 und müssen alle geltenden Vorschriften des französischen Rechts einhalten.Wer muss sich für die Sport-EPR in Frankreich registrieren
Natürliche oder juristische Personen, die Sport- und Outdoor-Ausrüstung auf dem französischen Markt verkaufen, tragen die Verantwortung für die zukünftige Entsorgung und das Recycling. Diese Verpflichtung gilt für folgende Gruppen:- Hersteller
- Importeure
- Händler / Einzelhändler
- Online-Verkäufer
- Darüber hinaus müssen alle anderen verbundenen Unternehmen oder Einzelpersonen, die physisch in Frankreich tätig sind oder Produkte online direkt an Verbraucher verkaufen, diese EPR-Vorschriften einhalten. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Produkte verkauft oder kostenlos an Endnutzer abgegeben werden, über jegliche Vertriebswege oder für die direkte Nutzung in Frankreich.
Was umfasst die Sport-EPR
Hier ein unverbindlicher Überblick über Produkte, die unter die Kategorie Sport- und Freizeitartikel fallen:- Nicht motorisierte Transportgeräte, einschließlich Fahrräder
- Sport- und Freizeitausrüstung für Wasseraktivitäten
- Sportgeräte für Schnee- und Bergsportarten
- Ausrüstung für Outdoor-Freizeitaktivitäten
- Ausrüstung für den Pferdesport
- Sportgeräte für Rückschlagsportarten
- Ausrüstung für Ballsportarten
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Schutzkleidung
- Geräte für Fitness, Krafttraining und Indoor-Sport
- Ausrüstung für Jagd- und Schießsport
Schwellenwert
Es gibt keinen Mindestschwellenwert: Hersteller müssen die Vorschriften einhalten, sobald das erste Sport- oder Freizeitprodukt auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht wird.Registrierungsverfahren für die Sport-EPR in Frankreich
Die Einhaltung der Recyclingvorgaben umfasst folgende Schritte:- Registrierung im nationalen französischen Register bei ADEME
- Beitritt zu einer Rücknahmeorganisation (z. B. Ecologic), die beim ersten Schritt unterstützt
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
- Zahlung der Ökobeiträge
- Erhalt einer UIN-Nummer. Diese eindeutige Identifikationsnummer (UIN) dient als Nachweis, dass das Unternehmen im Sportsektor korrekt registriert ist. Die UIN dient dazu, Produzenten im System zu unterscheiden und die Einhaltung der Recyclingpflichten zu überwachen.
- Abgabe von Jahresberichten über die in Verkehr gebrachten Mengen und das Recycling
- Kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Organisation und Einhaltung aller Vorschriften
Bevollmächtigter Vertreter
Unternehmen, die Sportartikel in Frankreich handeln und verkaufen, sind nicht verpflichtet, einen offiziellen Vertreter zu benennen, können dies jedoch freiwillig tun.Frist für die Berichterstattung
Für die im Kalenderjahr vermarkteten Mengen muss die Erklärung zwischen dem 2. Januar und dem 16. Februar des Folgejahres eingereicht werden, die entsprechende Ökobeitragsrechnung wird im März ausgestellt.Wer übernimmt die Verantwortung?
- Französische Hersteller / Montagebetriebe: tragen die volle Verantwortung, sobald ein Produkt erstmals in Frankreich verkauft wird
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber: tragen die volle Haftung bei der Zollabfertigung oder Ankunft, es sei denn, das Produkt ist bereits upstream registriert
- Händler mit Eigenmarken: haften vollständig am Point of Sale
- Ausländische Fernabsatzhändler: haften über einen in Frankreich ansässigen bevollmächtigten Vertreter, wenn sie direkt an Endkunden in Frankreich verkaufen
- Ecologic (PRO): übernimmt die operativen Aufgaben der Sammlung, des Recyclings und der Datenübertragung an die Behörden
- ADEME: verwaltet das UID-Register und überwacht die Einhaltung durch Audits und andere Maßnahmen
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Hersteller: Finanzieren die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung von Sportgeräteabfällen. Gewährleisten die korrekte Datenübermittlung und Produkt-Ökodesign
- Rücknahmesysteme (PROs): Organisieren Logistik, Recyclingprozesse und Meldungen an ADEME. Legen Ökobeiträge fest und beraten ihre Mitglieder
- Bevollmächtigter Vertreter: Vertritt nicht-französische Unternehmen. Übernimmt Registrierung, Meldungen und Kommunikation mit ADEME
- ADEME (Französische Agentur für den ökologischen Wandel): Überwacht die Einhaltung, vergibt eindeutige Identifikationsnummern und führt Audits der Meldungen durch
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien in Frankreich
Frankreich hat die ursprüngliche EU-Batterierichtlinie durch das Dekret Nr. 2009-1139 vom 22. September 2009 umgesetzt und die Batterie-EPR in das Umweltgesetzbuch (Art. R543-124 ff.) integriert. Diese Abfallströme wurden durch das AGEC-Gesetz modernisiert und werden jetzt mit der neuen EU-Batterieverordnung 2023/1542 abgeglichen, die Frankreich durch das Gesetz vom 22. April 2024 umgesetzt hat (vollständige Anwendung ab dem 18. August 2025). Die Aufsicht liegt bei ADEME – dem zentralen Ansprechpartner für die EPR in Frankreich –, während zwei Produzentenverantwortungsorganisationen (PROs) für tragbare Batterien zugelassen sind: Corepile (Zulassung 2022–2027) und Screlec/Batribox (Zulassung verlängert bis 2025). Diese Regeln bilden das Rückgrat der EPR Frankreich für Batterien.Wer muss sich in Frankreich für Batterie-EPR registrieren
- Hersteller oder Markeninhaber mit Sitz in Frankreich, die erstmals Batterien (lose oder eingebaut) in Verkehr bringen
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber von Batterien oder von Produkten mit integrierten Batterien
- Fernabsatzhändler ohne Niederlassung in Frankreich (müssen über einen bevollmächtigten Vertreter handeln)
Was ist abgedeckt
- Tragbare Batterien: AA/AAA-Zellen, Knopfzellen, Akkupacks für Elektrowerkzeuge
- Batterien für leichte Mobilität (LMT): Akkus für E-Bikes und E-Scooter
- Industriebatterien: USV-Geräte, Telekommunikationsbatterien, Energiespeichermodule
- EV-/Traktionsbatterien: Akkus für Elektrofahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV)
- SLI-Batterien: klassische Blei-Säure-Starterbatterien
Schwellenwerte
Es gibt keine De-minimis-Schwelle: Bereits eine Batterie löst die EPR-Pflichten aus. Die Ökobeitragsrechnung darf jedoch nicht unter 200 € netto pro Jahr liegen.Registrierungsverfahren für Batterie-EPR in Frankreich
- Beitritt zu einer PRO (Corepile oder Screlec/Batribox) und Zahlung der einmaligen Beitrittsgebühr
- Die PRO übermittelt Ihre Daten an das SYDEREP-Register der ADEME; die ADEME stellt Ihre eindeutige Identifikationsnummer (UID) aus, den Nachweis für die EPR-Registrierung in Frankreich. Diese UID muss auf Rechnungen, Websites und AGBs erscheinen.
- Mengen, die im Vorjahr in Verkehr gebracht wurden (in kg), zwischen Anfang Januar und Mitte Februar über das Extranet der PRO melden und Ökobeiträge (eco-modulierte Tarife) zahlen
- Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren für mögliche Audits durch die ADEME (filières-REP-Portal)
Bevollmächtigter Vertreter
Ein ausländischer Hersteller, der Batterien direkt an französische Endverbraucher liefert, muss einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Frankreich benennen, der alle gesetzlichen Aufgaben (Registrierung, Meldungen, Gebührenzahlung) in seinem Namen übernimmt (C. env. R543-124 §7).Frist für die Meldung
Für die Mengen, die im Kalenderjahr N-1 in Verkehr gebracht wurden, muss die Meldung zwischen dem 2. Januar und dem 15. Februar des Folgejahres erfolgen. Die entsprechende Ökobeitragsrechnung folgt in der Regel im März. Eine verspätete Meldung nach dem 15. Februar führt zur Sperrung Ihrer UID und kann zu Bußgeldern von bis zu 100.000 € plus 7.500 € pro Einheit führen (Umweltgesetzbuch L541-9-5).Wer trägt die Verantwortung?
- Französische Hersteller / Montagebetriebe: volle Verantwortung ab dem ersten Inverkehrbringen eines Produkts in Frankreich
- Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber: volle Verantwortung bei der Zollabfertigung oder beim Erhalt, es sei denn, das Produkt ist bereits upstream lizenziert
- Ausländische Fernabsatzhändler: verantwortlich über einen in Frankreich ansässigen bevollmächtigten Vertreter bei direktem B2C-Verkauf
- Produzentenverantwortungsorganisationen (z. B. Corepile, Screlec): übernehmen die im Mitgliedsvertrag festgelegten operativen Aufgaben (Sammlung, Recycling, Datenübermittlung)
- ADEME: führt das UID-Register und überwacht die Einhaltung durch Audits und weitere Maßnahmen
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Hersteller / Importeure: UID erhalten, einer PRO beitreten, Ökobeiträge zahlen, jährliche Mengen melden, Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ & Chemiesymbole anbringen, einen Fünfjahresplan für Ökodesign vorlegen
- Bevollmächtigter Vertreter: französische SIREN besitzen, Mandat aufbewahren, Meldungen/ Zahlungen einreichen, Ansprechpartner für die ADEME sein
- PROs: Erfüllung der Sammelziele (≥ 45 % tragbare Batterien heute, steigend laut EU-Verordnung 2023/1542), Mitgliederprüfung, Finanzierung der Batterie-Recyclinginfrastruktur in Frankreich und Übermittlung von Statistiken an die ADEME
- ADEME / DGPR: PROs genehmigen, öffentliche Listen der registrierten Produzenten führen und Verwaltungsstrafen nach Art. L541-9-5 verhängen
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Chemikalien in Frankreich
Frankreich betreibt einen eigenen EPR-Abfallstrom für Inhalte und Behälter chemischer Produkte („PCHIM“) zusätzlich zu seinem bekannten Verpackungsregime. Die Rechtsgrundlage ist das Dekret 2012-13 (4. Januar 2012) und das Dekret 2021-1213 (22. September 2021), kodifiziert in den Artikeln R543-228 bis R543-239 des Umweltgesetzbuchs; es gilt seit dem 9. April 2013 landesweit unter der Aufsicht der ADEME – der Behörde, die jedem Produzenten eine eindeutige Identifikationsnummer (UID) zuweist und die Einhaltung der EPR-Pflichten kontrolliert.Wer muss sich für die Chemikalien-EPR in Frankreich registrieren
- Hersteller oder Markeninhaber mit Sitz in Frankreich, die chemische Produkte oder deren Behälter in Verkehr bringen
- Importeure / innergemeinschaftliche Erwerber solcher Produkte
- Versandhändler ohne Niederlassung in Frankreich (müssen über einen autorisierten Bevollmächtigten handeln)
Was ist abgedeckt
- Pyrotechnische Produkte
- Feuerlöscher und andere Geräte mit Löschfunktion
- Produkte auf Kohlenwasserstoffbasis
- Produkte für Haftung, Abdichtung und Oberflächenvorbereitung
- Produkte zur Materialbearbeitung und Beschichtung
- Spezielle Wartungs- und Schutzprodukte
- Allgemeine Chemikalien
- Lösungsmittel
- Haushalts-Biozide und Pflanzenschutzmittel
- Haushaltsdünger
Schwellenwert
Es gibt keine De-minimis-Grenze: Schon eine einzelne Farbdose oder eine Flasche Lösungsmittel macht das Unternehmen zum Produzenten im Sinne der EPR in Frankreich.Registrierungsverfahren für Chemikalien-EPR in Frankreich
- Wählen Sie eine zugelassene PRO – derzeit EcoDDS (Kategorien 3–10), Pyréo (Kategorie 1) oder Ecopae (Kategorie 2) – und schließen Sie den Mitgliedsvertrag ab
- Die PRO überträgt Ihre Daten an das SYDEREP-Register der ADEME; die ADEME stellt Ihre UID aus, die auf Rechnungen, Websites und AGBs angegeben werden muss – Nachweis für die EPR-Registrierung in Frankreich
- Melden Sie die Tonnagen des Vorjahres im PRO-Extranet spätestens bis zum 1. März jedes Jahres
- Zahlen Sie die Ökobeiträge in drei Raten: 15. Februar, 15. Mai, 15. Juli (vorläufig, Anpassung, Abschluss)
- Technische und finanzielle Unterlagen sechs Jahre lang für eventuelle ADEME-Prüfungen aufbewahren
Bevollmächtigter Vertreter
Ein ausländischer Verkäufer, der chemische Produkte direkt an französische Endkunden liefert, muss einen autorisierten Bevollmächtigten mit Sitz in Frankreich benennen, der alle Aufgaben (UID, Meldungen, Ökobeitragszahlungen) in seinem Namen übernimmt.Frist für die Meldung
Berichts- und Abrechnungszeitplan (Klartext):- Kalenderjahr N-1: Erklärung bis zum 1. März N einreichen; vorläufige Ökobeitragsrechnung am 15. Februar N.
- Anpassung für das laufende Jahr N: Keine neue Erklärung erforderlich; Anpassungsrechnung am 15. Mai N.
- Schlussabrechnung für Kalenderjahr N-1: Keine zusätzliche Erklärung; endgültige Schlussrechnung am 15. Juli N.
Wer trägt die Verantwortung?
- Französische Hersteller / Abfüller: volle Verantwortung ab dem Moment des ersten Verkaufs in Frankreich
- Importeure / innergemeinschaftliche Erwerber: volle Haftung bei der Zollabfertigung oder Ankunft, es sei denn, das Produkt ist bereits upstream registriert
- Händler mit Eigenmarken: volle Verantwortung zum Zeitpunkt des Verkaufs
- Ausländische Versandhändler: verantwortlich über einen autorisierten Vertreter mit Sitz in Frankreich bei direktem B2C-Verkauf
- Produzentenverantwortungsorganisationen (EcoDDS, Pyréo, Ecopae): übernehmen operative Aufgaben – Sammlung, Recycling und Datenübermittlung – im Rahmen des Mitgliedsvertrags
- ADEME: führt das UID-Register und überwacht die Einhaltung durch die Vergabe von UIDs und Durchführung von Audits
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Produzenten / Importeure: UID erhalten, einer PRO beitreten, Ökobeiträge zahlen, Daten fristgerecht melden, Produkte mit Gefahrensymbolen kennzeichnen und einen Fünfjahres-Plan für Prävention & Ökodesign erstellen, der mit den Zielen des Verpackungsrecyclings in Frankreich abgestimmt ist
- Bevollmächtigter Vertreter: über eine französische SIREN verfügen, Mandat aufbewahren, alle Meldungen und Zahlungen einreichen, Ansprechpartner für die ADEME sein
- PROs: die Sammlung-Ziele bis 2026 erreichen (z. B. 25 % für Feuerlöscher, regional 0,6 kg/Einwohner für Haushaltschemikalien), eine konforme Behandlung sicherstellen, Mitgliedsdaten prüfen und Statistiken an die ADEME übermitteln
- ADEME / DGPR: PROs genehmigen, öffentliche Listen konformer Produzenten führen und Sanktionen gemäß Art. L541-9-5 verhängen
Responsabilidad Ampliada del Productor (EPR) para productos químicos en Francia
Francia gestiona un flujo EPR específico para contenidos y envases de productos químicos (“PCHIM”) junto con su conocido régimen para envases. La base legal es el Decreto 2012-13 (4 de enero de 2012) y el Decreto 2021-1213 (22 de septiembre de 2021), codificados en los artículos R543-228 a R543-239 del Código del Medio Ambiente; se aplica en todo el territorio nacional desde el 9 de abril de 2013 bajo la supervisión de la ADEME — la autoridad que emite el identificador único (UID) de cada productor y supervisa el cumplimiento de la EPR.¿Quién debe registrarse para la EPR de productos químicos en Francia?
- Fabricantes o titulares de marca establecidos en Francia que pongan en el mercado productos químicos o sus envases
- Importadores o adquirentes intra-UE de dichos productos
- Empresas de venta a distancia sin establecimiento en Francia (deben actuar mediante una autoridad mandataire)
¿Qué incluye la categoría de productos químicos?
- Artículos pirotécnicos
- Extintores y otros dispositivos con función extintora
- Productos basados en hidrocarburos
- Productos de adhesión, sellado y preparación de superficies
- Productos para el tratamiento y recubrimiento de materiales
- Productos específicos de mantenimiento y protección
- Productos químicos comunes
- Disolventes
- Biocidas domésticos y productos fitosanitarios
- Fertilizantes domésticos
Umbral
No existe exención de minimis: una sola lata de pintura o botella de disolvente convierte a la empresa en productor según la EPR en Francia.Procedimiento de registro EPR productos químicos en Francia
- Elegir una PRO aprobada — actualmente EcoDDS (categorías 3-10), Pyréo (categoría 1) o Ecopae (categoría 2) — y firmar el contrato de adhesión
- La PRO carga tus datos en el registro SYDEREP de la ADEME; la ADEME emite tu UID, obligatorio en facturas, sitios web y CGC — prueba de la inscripción EPR
- Declarar en el extranet de la PRO las toneladas del año anterior a más tardar el 1 de marzo de cada año
- Pagar las eco-contribuciones en tres plazos: 15 de febrero, 15 de mayo, 15 de julio (provisional, ajuste, saldo)
- Conservar los registros técnicos y financieros durante seis años para posibles auditorías de la ADEME
Representante autorizado
Un vendedor extranjero que envíe productos químicos directamente a consumidores franceses debe designar una autoridad mandataire con sede en Francia para realizar todas las gestiones (obtención UID, declaraciones, pagos) en su nombre.Plazo de declaración
Cronograma de reporting y facturación:- Datos año N-1: presentar la declaración antes del 1 de marzo N; factura provisional de eco-tasa emitida el 15 de febrero N.
- Ajuste año N: no se requiere nueva declaración; factura de ajuste emitida el 15 de mayo N.
- Saldo año N-1: sin declaración adicional; factura de saldo final emitida el 15 de julio N.
¿Quién asume la responsabilidad?
- Fabricantes/envasadores franceses: plena responsabilidad desde la primera venta en Francia
- Importadores/adquirentes intra-UE: responsabilidad total en la aduana o llegada, salvo que el producto ya esté registrado upstream
- Distribuidores de marca propia: responsabilidad total en el punto de venta
- Vendedores a distancia extranjeros: responsables mediante un representante autorizado con sede en Francia cuando realizan ventas B2C directas
- Organismos de Responsabilidad del Productor (EcoDDS, Pyréo, Ecopae): asumen tareas operativas — recogida, reciclaje y transferencia de datos — en el marco del contrato de membresía
- ADEME: mantiene el registro UID y garantiza la conformidad mediante auditorías y la emisión de UID
Obligaciones de cada grupo
- Productores/importadores: obtener UID, unirse a una PRO, pagar eco-tasas, presentar datos a tiempo, etiquetar productos con pictogramas de peligro y elaborar un plan quinquenal de prevención y ecodiseño alineado con los objetivos de reciclaje de envases en Francia
- Representante autorizado: disponer de SIREN francés, mantener mandato, enviar todas las declaraciones/pagos y coordinarse con la ADEME
- PRO: alcanzar los objetivos de recogida 2026 (por ejemplo, 25 % para extintores, 0,6 kg/habitante para productos químicos domésticos), garantizar un tratamiento conforme, auditar datos de los miembros y transmitir estadísticas a la ADEME
- ADEME/DGPR: aprobar PROs, mantener listas públicas de productores conformes y aplicar sanciones conforme al Art. L541-9-5
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