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Griechenland: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Bis zum 31. Dezember 2023 sind importierende Hersteller bestimmter Produkte verpflichtet, alternative Managementsysteme für die Verpackungen, die sie auf dem griechischen Markt haben, zu entwickeln und zu organisieren. Im Rahmen der erweiterten Herstellerhaftung (Artikel 29 des Gesetzes 4042/2012) muss jedes Unternehmen, das Verpackungen herstellt oder andere Produkte herstellt oder verwendet, die Verpackungen im Sinne des Gesetzes 4496/2017 verwenden, die folgenden Regeln befolgen. Erhalten Sie Ihre EPR-Nummer in den Ländern, in denen Sie Ihre Waren mit Paketen verkaufen.Wer gilt als verantwortlich?
- Alle Unternehmen, die an griechische Verbraucher verkaufen, müssen dem griechischen Verpackungsregister beitreten.
- Nicht-griechische Fernverkäufer müssen sich als Verpackungshersteller beim griechischen Rücknahmesystem registrieren.
Was ist eine Verpackung?
Damit ist jedes Produkt aus beliebigem Material gemeint, das zur Lagerung von Gütern, zum Schutz, zur Handhabung, zur Entnahme und Präsentation von Gütern aus Rohstoffen bestimmt ist. verarbeitete Ware vom Hersteller zum Benutzer oder Verbraucher. Als Verpackung gelten alle „Einwegartikel“, die für den gleichen Zweck verwendet werdenBeulen
Es gibt keine BarrierenHerstellerpflichten für EPR
- Registrieren Sie sich beim Nationalen Register der Hersteller von Verpackungen und anderen Produkten (EMPA).
- Registrieren Sie sich bei kollektiven alternativen Managementsystemen (SSED), indem Sie eine Vereinbarung abschließen.
- Zahlt den finanziellen Beitrag gemäß den Bedingungen der entsprechenden Vereinbarung mit dem Ökobetreiber. Die Gebühr wird auf der Grundlage der Menge, Art und Kategorie der Produkte berechnet.
- Reichen Sie Berichte über die Menge der pro Produktionsjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen ein.
Bevollmächtigter Vertreter
Für ausländische Unternehmen ist zur Registrierung ein bevollmächtigter Vertreter erforderlich (Hersteller außerhalb Griechenlands).Verwaltungssanktionen
Personen, die die Anforderungen des griechischen Gesetzes über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht einhalten, können mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe des Mindestbetrags der Geldbeiträge für den Zeitraum der letzten fünf (5) Jahre belegt werden.
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