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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Lettland

In Lettland sind seit 2022 steuerpflichtige Unternehmen, die in einem Kalenderjahr 300 kg oder mehr Verpackungsabfälle erzeugen, verpflichtet, am erweiterten Herstellerverantwortungsprogramm teilzunehmen. Dieses Mandat gilt für alle Vertriebskanäle, einschließlich der über den Marketplace vertriebenen Artikel.

Wer sich für die EPR-Verpackungsregistrierung in Lettland anmelden muss

Die EPR-Pflichten gelten für alle Akteure, die:
  • Verpackungen herstellen
  • Verpackte Waren nach Lettland importieren
  • Verpackungen erstmals auf dem lettischen Markt in Verkehr bringen
  • Verpackte Produkte online von Ausland aus an lettische Verbraucher verkaufen
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Was das Programm umfasst

Das EPR-Verpackungsprogramm in Lettland deckt ab:
  • Alle Verpackungsarten: primäre, sekundäre und tertiäre
  • Alle Verpackungsmaterialien: Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz und Verbundstoffe
  • Wiederverwendbare und Einwegverpackungen
  • Verpackungen für B2C und B2B

Schwellenwerte

Die Anmeldegrenze für die EPR liegt bei 300 kg pro Kalenderjahr. Gemäß der lettischen Naturressourcen-Steuergesetzgebung müssen Händler beim Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit Verpackungen in die Liste der der Naturressourcensteuer unterliegenden Objekte aufnehmen.

Registrierungsverfahren für die EPR in Lettland

Der Registrierungsprozess umfasst in der Regel:
  • Registrierung als Verpackungshersteller beim Staatlichen Umweltdienst (VVD) im Verpackungsregister
  • Abschluss eines Vertrags mit einem PRO wie Zaļā josta, Latvijas Zaļais punkts oder Zaļais centrs
  • Monatliche oder vierteljährliche Meldung der Verpackungsmengen und -materialien
  • Zahlung der Öko-Beiträge basierend auf Materialarten und Gewichten
  • Einreichung von Jahresberichten mit Zusammenfassung der Aktivitäten des Vorjahres

Bevollmächtigter Vertreter

In Lettland besteht keine Pflicht zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters. Ausländische Verpackungslieferanten können ihre Pflichten eigenständig erfüllen.

Berichtsfristen

  • Monatliche/vierteljährliche Meldungen: gemäß PRO-Vertrag
  • Jährliche Zusammenfassungsberichte: in der Regel bis zum 1. Februar des Folgejahres
  • Bei verspäteter Abgabe oder Untererklärung können Strafen verhängt werden

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung im Rahmen der EPR-Verpackungen in Lettland teilt sich wie folgt auf:
  • Produzenten/Importeure: endgültige rechtliche und finanzielle Verantwortung
  • Bevollmächtigte Vertreter: für ausländische Unternehmen
  • PROs: operative Einhaltung und Erreichung der Recyclingziele
  • Einzelhändler: müssen den EPR-Status ihrer Lieferanten prüfen
  • Aufsichtsbehörden (VVD, VARAM): Durchsetzung und Kontrolle

Aufgaben der einzelnen Gruppen

  • Produzenten: registrieren, PROs beauftragen, Daten melden und Recycling finanzieren
  • PROs: Daten erfassen, verarbeiten und validieren, Recycling koordinieren
  • Einzelhändler: Einhaltung der Vorgaben in der Lieferkette sicherstellen
  • Behörden: Audit und Sanktion bei Nichtkonformität
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Oktober 18, 2024 494
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