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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Luxemburg

Entsprechend den gesetzlichen Änderungen vom 21. März 2017 zu Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie den Ergänzungen vom 9. Juni 2022 zur Abfallbewirtschaftung fallen Verpackungsmaterialien nun in den Anwendungsbereich der erweiterten Herstellerverantwortung.

Wer sich für die EPR-Verpackungsregistrierung in Luxemburg anmelden muss

Verpflichtete Parteien im Rahmen der EPR Verpackungen Luxemburg sind:
  • Hersteller und Importeure verpackter Waren
  • Einzelhändler und Distributoren, einschließlich Online-Shops
  • E-Commerce-Unternehmen, auch aus dem Ausland, wenn sie direkt an luxemburgische Verbraucher verkaufen
  • Eigenmarken-Anbieter (Private Label)
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Was das Programm umfasst

EPR Luxemburg deckt alle Verpackungsmaterialien und Verwendungsarten ab:
  • Haushaltsverpackungen (z. B. Plastikflaschen, Glasbehälter, Karton)
  • Gewerbliche und industrielle Verpackungen
  • Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen
  • Alle Materialarten: Kunststoff, Glas, Metall, Papier/Karton, Verbundstoffe und Holz

Schwellenwerte

Es gibt keine Mindestmengenbefreiung – bereits ein einzelnes Produkt unterliegt den Pflichten.

Registrierungsverfahren für EPR in Luxemburg

Folgende Schritte sind zur Registrierung erforderlich:
  • Abschluss einer Vereinbarung mit einem Öko-Operator (verantwortliche erweiterte Organisation) zum Erhalt eines Teilnahmezertifikats
  • Einreichung eines Jahresberichts beim Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach Art und Umfang der in Verkehr gebrachten Verpackungen; der Mindestjahresbeitrag beträgt 50 €
  • Pflicht zur jährlichen Verpackungsberichterstattung

Bevollmächtigter Vertreter

Luxemburg schreibt derzeit keinen bevollmächtigten Vertreter für ausländische Unternehmen vor. Nichtansässige Hersteller sollten jedoch in Erwägung ziehen, einen lokalen Ansprechpartner (z. B. Steuervertreter oder Logistikpartner) zu benennen, um die Einhaltung sicherzustellen und die Registrierung zu erleichtern.

Berichtsfrist

Die jährliche Verpackungserklärung muss bis zum 28. Februar eingereicht werden.

Wer trägt die Verantwortung?

Das Verpackungsgesetz und seine Durchführungsverordnungen gelten für:
  • Produzenten
  • Distributoren
  • Importeure
  • Hersteller
  • Produzenten von Industrie- und Handelsverpackungen (B2B)

Aufgaben der einzelnen Gruppen

  • Produzenten: Deklaration und Finanzierung des Recyclings für in Verkehr gebrachte Verpackungen
  • Valorlux: Sammlung, Sortierung, Recycling und Berichterstattung über Verpackungsabfälle
  • Einzelhändler/Distributoren: Überwachung des EPR-Status ihrer Lieferanten
  • Regulierungsbehörden: Durchführung von Inspektionen und Sicherstellung der Durchsetzung
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Oktober 18, 2024 565
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