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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Schweden

Seit dem 1. Januar 2023 hat Schweden strenge neue Vorschriften für Verpackungshersteller und -vertreiber eingeführt, um das Recycling zu verbessern und Abfälle zu vermeiden. Gemäß diesen Vorschriften ist jeder Hersteller und Verkäufer nun für die Entsorgung der verwendeten Verpackungen verantwortlich.

Wer muss sich für EPR-Verpackungen in Schweden registrieren?

Unternehmen und Verkäufer unterliegen den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung, wenn sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Sie stellen Verpackungen in Schweden her
  • Sie importieren Verpackungen nach Schweden
  • Sie importieren ein verpacktes Produkt nach Schweden
  • Sie verkaufen ein verpacktes Produkt oder Verpackungen direkt an Endverbraucher in Schweden aus einem anderen Land
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Was ist im Programm enthalten?

Die Vorschriften für EPR-Verpackungen in Schweden gelten für folgende Materialkategorien:
  • Verpackungen aus Papier/Karton
  • Verpackungen aus Kunststoff
  • Verpackungen aus Metall
  • Verpackungen aus Glas (klar und farbig)
  • Verbundverpackungen (Mehrmaterialien)
  • Verpackungen aus Holz oder biologisch abbaubaren Materialien (bei gewerblicher Nutzung)
Alle Verpackungen, die an Haushalte und Unternehmen geliefert werden, sind abgedeckt – unabhängig davon, ob sie für Transport, Gruppierung oder Einzelhandel bestimmt sind.

Schwellenwert

Alle Hersteller müssen sich registrieren, unabhängig vom Umsatz oder vom Verpackungsvolumen. Kleine Hersteller (weniger als 500 kg Verpackung pro Jahr) können ein vereinfachtes Meldeverfahren nutzen und sind von Gebühren befreit, müssen sich aber trotzdem registrieren.

Registrierungsverfahren für EPR in Schweden

Das Registrierungsverfahren für EPR in Schweden umfasst:
  • Registrierung bei der Schwedischen Umweltschutzbehörde (Naturvårdsverket) über deren E-Service für Herstellerverantwortung
  • Übermittlung von Unternehmensdaten und Angaben zu den verwendeten Verpackungsmaterialien
  • Beitritt zu einem lizenzierten Sammelsystem, z. B. FTI (Förpacknings- och Tidningsinsamlingen) oder einer zugelassenen Alternative
  • Zahlung von Herstellergebühren basierend auf Verpackungsmaterial und -menge

Bevollmächtigter Vertreter

Es besteht keine Verpflichtung zur Ernennung eines Vertreters.

Meldepflicht und Fristen

  • Je nach Menge und Preis pro Verpackung gelten drei Meldeintervalle: monatlich, vierteljährlich und jährlich. Die Meldungen müssen bis spätestens zum 25. Tag des Folgemonats eingereicht werden. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen, andernfalls werden Strafzinsen erhoben.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung liegt bei:
  • Schwedischen Herstellern, die verpackte Produkte auf dem Inlandsmarkt vertreiben
  • Ausländischen Herstellern über ihren bevollmächtigten Vertreter in Schweden (EPR)
  • Importeuren und Verpackungsabfüllern – unabhängig von der Herkunft der Produkte

Pflichten der jeweiligen Gruppen

  • Hersteller: müssen sich registrieren, melden, Gebühren zahlen und sicherstellen, dass Verpackungen den Vorschriften zur Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung entsprechen
  • Bevollmächtigte Vertreter: stellen sicher, dass alle Verpflichtungen im Namen ausländischer Unternehmen erfüllt werden
  • Sammelsysteme (z. B. FTI): kümmern sich um Sortierung, Recycling und Erreichung nationaler Verwertungsziele
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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für EEE in Schweden

Gemäß einem neuen Dekret der schwedischen Regierung vom 30.06.2022 muss jedes Unternehmen, das Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, die Vorschriften zur EEE-Regelung einhalten. Natürliche oder juristische Personen, die elektrische und elektronische Geräte (EEE) auf dem schwedischen Markt einführen, gelten als Hersteller und tragen somit die Herstellerverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Rücknahme ausgedienter Produkte sowie die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) und die finanzielle Verantwortung für damit verbundene Maßnahmen.

Wer muss sich für die EEE-EPR in Schweden registrieren?

Natürliche oder juristische Personen, die EEE auf dem schwedischen Markt vertreiben, sind zur Wiederverwertung verpflichtet. Diese Verantwortung gilt für folgende Kategorien:
  • Unternehmen mit Sitz in Schweden, die EEE herstellen oder herstellen lassen und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Schweden vermarkten
  • Unternehmen in Schweden, die Geräte unter eigenem Namen oder Marke weiterverkaufen, die von anderen Lieferanten hergestellt wurden (sofern der Wiederverkäufer nicht als Hersteller im Sinne des ersten Punktes gilt)
  • Unternehmen mit Sitz in Schweden, die EEE aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Schweden einführen
  • Unternehmen, die EEE per Fernkommunikation direkt an Nutzer in einem EU-Mitgliedstaat verkaufen, ohne dort niedergelassen zu sein
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Was ist enthalten?

Die EPR-Vorschriften für EEE in Schweden decken 6 Hauptkategorien ab:
  • Große Haushaltsgeräte
  • Kleine Haushaltsgeräte
  • IT- und Telekommunikationsausrüstung
  • Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Radios)
  • Beleuchtungsausrüstung
  • Elektrowerkzeuge, Spielzeug, Sport- und Medizingeräte, Mess- und Steuerinstrumente, Verkaufsautomaten

Schwellenwert

Es gelten keine Schwellenwerte für die Registrierung. Alle Hersteller und Unternehmen, die EEE in Schweden produzieren oder verkaufen, müssen sich registrieren.

Registrierungsverfahren in Schweden

Zur Einhaltung der Vorschriften für EEE sind folgende Schritte erforderlich:
  • Registrierung bei der schwedischen Umweltschutzbehörde (Naturvårdsverket)
  • Registrierung bei einem der zwei genehmigten schwedischen kollektiven Systeme für EEE
  • Angabe allgemeiner Unternehmensdaten und Abschluss von Kooperationsvereinbarungen
  • Einreichung von Abfallbewirtschaftungsberichten
  • Zahlung der Beiträge an kollektive und staatliche Systeme
  • Nachweis der Einhaltung auf Anfrage der Behörden
  • Produktkennzeichnung
  • Erstellung von Plänen zur Reduktion und Wiederverwendung

Bevollmächtigter Vertreter

Unternehmen mit Sitz in Schweden müssen ohne Vertreter melden und zahlen. Ausländische Unternehmen müssen jedoch einen Vertreter benennen, um die vollständige Einhaltung sicherzustellen.

Berichtsfrist

EEE-Berichte müssen bis zum 31. März an die EPA übermittelt werden. Dies erfolgt über die jeweilige Herstellerverantwortungsorganisation.

Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung im Rahmen der schwedischen EEE-EPR liegt bei:
  • Inländischen Herstellern und Importeuren
  • Online-Händlern mit Lieferung nach Schweden
  • Bevollmächtigten Vertretern im Falle ausländischer Unternehmen

Pflichten jeder Gruppe

  • Hersteller: Registrierung, Berichtspflicht, Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings, Kennzeichnung der Produkte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
  • Bevollmächtigte Vertreter: Handeln im Namen ausländischer Hersteller zur rechtlichen Einhaltung
  • Herstellerverantwortungsorganisationen (z. B. El-Kretsen): Sammlung, Recycling und Berichterstattung an die schwedischen Behörden
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Oktober 18, 2024 547
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