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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Slowenien

Die Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wurden in Slowenien bereits im Jahr 2006 eingeführt. Wesentliche Änderungen traten jedoch am 24. April 2021 mit dem neuen slowenischen Erlass Nr. 54/21 über das Verpackungsmanagement in Kraft, wodurch die Mindestschwelle abgeschafft wurde. Eine weitere gesetzliche Änderung verpflichtet ausländische Fernverkäufer zur Bestellung eines akkreditierten Bevollmächtigten zur Einhaltung der Vorschriften.

Wer muss sich für EPR in Slowenien registrieren

Im Rahmen der EPR-Registrierung in Slowenien gelten folgende Unternehmen als verpflichtete Hersteller:
  • Unternehmen, die Verpackungen in Slowenien herstellen, importieren oder befüllen
  • Distributoren, Einzelhändler oder Online-Verkäufer, die verpackte Waren auf den slowenischen Markt bringen
  • Ausländische Fernverkäufer, die direkt an Endverbraucher in Slowenien liefern
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Was ist im EPR-System enthalten

Das slowenische EPR-System für Verpackungen umfasst eine breite Palette von Verpackungstypen:
  • Primärverpackungen: direkter Kontakt mit dem Produkt (z. B. Flaschen, Folien)
  • Sekundärverpackungen: Gruppenverpackungen (z. B. Umkartons, Schrumpffolien)
  • Tertiärverpackungen: Transportverpackungen (z. B. Paletten, Kisten)
  • Alle Materialien: Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz, Verbundstoffe
Sowohl Haushalts- als auch Gewerbeverpackungen sind einbezogen.

Schwellenwert

Ab 2024 gibt es keine offizielle De-minimis-Schwelle — alle Hersteller, die Verpackungen auf dem slowenischen Markt in Verkehr bringen, müssen die EPR-Vorgaben erfüllen. Für Kleinsthersteller können vereinfachte Verfahren gelten (Ausnahme bei < 15.000 kg/Jahr).

EPR-Registrierungsverfahren in Slowenien

Zur Einhaltung der EPR-Vorgaben müssen Hersteller:
  • Sich bei der ARSO (Slowenische Umweltagentur) registrieren
  • Einem lizenzierten Rücknahmesystem beitreten (z. B. Dinos, Interseroh, Slopak)
  • Verpackungsarten und -mengen melden, die auf den Markt gebracht werden
  • Umweltabgaben oder Gebühren nach Art und Menge der Verpackung bezahlen
Die Registrierung muss vor dem Inverkehrbringen abgeschlossen sein; Rücknahmesysteme übernehmen Sammlung und Berichtswesen.

Bevollmächtigter Vertreter

Ausländische Unternehmen ohne rechtliche Präsenz in Slowenien müssen einen autorisierten EPR-Vertreter bestellen. Dieser ist rechtlich verantwortlich für:
  • Registrierung bei der ARSO
  • Datenerfassung und Berichterstattung
  • Zahlung von Umweltbeiträgen
  • Erfüllung aller EPR-Verpflichtungen für Verpackungen
Dies betrifft insbesondere den grenzüberschreitenden Onlinehandel und Versandverkauf.

Fristen für die Berichterstattung

Nach aktueller Regelung müssen Hersteller:
  • Quartalsweise Daten an das Rücknahmesystem übermitteln
  • Einen Jahresbericht über die gesamte in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge einreichen
  • Der erste Quartalsbericht ist in der Regel bis zum 30. April fällig, der Jahresbericht bis zum 31. März des Folgejahres
Fristgerechte Meldungen ermöglichen die Ermittlung nationaler Recyclingziele und Gebühren.

Wer trägt die Verantwortung?

Verantwortlich sind:
  • Hersteller und Importeure verpackter Produkte
  • Ausländische Verkäufer über ihren autorisierten EPR-Vertreter
  • E-Commerce-Plattformen, wenn sie im Namen nicht konformer Dritter liefern
Die Verantwortung beginnt mit der Markteinführung der Verpackung.

Pflichten der jeweiligen Gruppen

  • Hersteller: Registrierung bei ARSO, Beitritt zu einem Rücknahmesystem, Datenmeldung und Gebührenzahlung
  • Bevollmächtigte Vertreter: Handeln im Namen ausländischer Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften
  • Rücknahmesysteme: Logistik, Recycling, Zielverfolgung, Berichterstattung an ARSO
  • ARSO und MOPE: Durchsetzung der Vorschriften und Überwachung der Zielerreichung
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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Slowenien

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein gesetzlicher Rahmen, der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) verpflichtet, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen – einschließlich Sammlung, Recycling und ordnungsgemäßer Entsorgung. In Slowenien wird dies durch das Umweltschutzgesetz (ZVO-1) und dessen Änderungen geregelt.

Wer muss sich für die EPR in Slowenien registrieren?

Nach den Anforderungen der EPR-Registrierung in Slowenien sind folgende Akteure verpflichtet:
  • Inländische Hersteller und Markeninhaber von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Importeure und Händler, die EEE auf dem slowenischen Markt vertreiben
  • Fernabsatzhändler und E-Commerce-Anbieter, die EEE direkt an slowenische Verbraucher verkaufen
  • Ausländische Unternehmen, die nach Slowenien verkaufen (müssen einen Bevollmächtigten benennen)
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Was ist abgedeckt?

In Slowenien fallen Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) unter sechs Hauptkategorien:
  • Kälte- und Klimageräte: z. B. Kühlschränke, Klimaanlagen
  • Bildschirme und Monitore: z. B. Fernseher, Monitore über 100 cm²
  • Lampen: alle Arten von Beleuchtungsgeräten
  • Großgeräte: z. B. Waschmaschinen, Kopierer, Solarpaneele (über 50 cm)
  • Kleingeräte: z. B. Staubsauger, Uhren, Rauchmelder (unter 50 cm)
  • Kleine IT- und Telekomgeräte: z. B. Telefone, Router, PCs (unter 50 cm)

Schwellenwerte

In Slowenien müssen alle Unternehmen, die EEE auf den Markt bringen, registriert sein und den entsprechenden Vorschriften folgen – unabhängig von der Menge. Es gibt keine Ausnahmeregeln basierend auf Schwellenwerten.

EPR-Registrierungsverfahren in Slowenien

Um die EEE-Vorschriften in Slowenien einzuhalten, sollten Unternehmen folgende Schritte befolgen:
  • Wählen Sie eine zugelassene Rücknahmeorganisation (PRO) für die EEE-Konformität
  • Benennen Sie einen bevollmächtigten Vertreter, wenn Ihr Unternehmen keinen Sitz in Slowenien hat
  • Reichen Sie die erforderlichen Unternehmensdokumente ein
  • Schließen Sie einen Kooperationsvertrag mit der PRO ab
  • Zahlen Sie die entsprechenden Lizenzgebühren für die Einhaltung der Vorschriften
  • Erhalten Sie eine EPR-Nummer als Nachweis für die Registrierung
  • Reichen Sie jährliche Berichte über Mengen und Maßnahmen im Zusammenhang mit EEE ein

Bevollmächtigter Vertreter

Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter in Slowenien zu benennen. Dieser Vertreter handelt im Namen des ausländischen Unternehmens und stellt die Einhaltung der slowenischen EEE-Vorschriften sicher.

Frist für die Berichterstattung

EEE-Hersteller müssen jährlich Berichte einreichen. Die Einreichungsfrist ist der 31. März des Folgejahres.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbeachtung der Registrierungs- und Meldepflichten kann mit Geldbußen zwischen 1.000 € und 100.000 € geahndet werden – je nach Schwere des Verstoßes – sowie mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen wie Vertriebsverboten.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung liegt bei:
  • Inländischen Herstellern und Importeuren
  • E-Commerce-Anbietern und Online-Plattformen
  • Ausländischen Unternehmen über ihren bevollmächtigten Vertreter (Slovenia EPR)
Die Verantwortung beginnt, sobald ein Produkt auf dem slowenischen Markt verfügbar gemacht wird.

Pflichten der einzelnen Gruppen

  • Hersteller/Importeure: Registrierung, jährliche Berichterstattung, Zahlung von Umweltabgaben und Finanzierung der Rücknahme
  • Bevollmächtigte Vertreter: Übernahme der Einhaltung für nicht-ansässige Produzenten
  • Rücknahmesysteme: Organisation von Sammlung, Verwertung, Aufklärungskampagnen und Berichterstattung an ARSO
  • ARSO und das Ministerium: Überwachung der Umsetzung, Datenvalidierung und ggf. Verhängung von Sanktionen
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Oktober 18, 2024 529
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