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Slowenien: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen

Im Jahr 2006 wurden in Slowenien Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) eingeführt. Am 24. April 2021 kam es jedoch zu bemerkenswerten Änderungen, als das neue slowenische Dekret Nr. 54/21 über das Verpackungsmanagement in Kraft trat und die Mindestschwellenwertanforderung abgeschafft wurde. Eine weitere gesetzliche Änderung besteht darin, dass ausländische Fernverkäufer nun verpflichtet sind, einen akkreditierten Vertreter für die Einhaltung der Vorschriften zu benennen.

Wer ist in Slowenien verantwortlich?

Das Verpackungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen gelten für alle:
  • Hersteller;
  • Packer;
  • Importeure;
  • Händler;
  • Online-Shops.

Was ist eine Verpackung im Sinne des slowenischen Verpackungsgesetzes?

  • Glas;
  • Aluminiummetalle;
  • Kunststoffe, einschließlich PET und PVC;
  • Papier;
  • Metalle, einschließlich Stahl und Aluminium;
  • Holz;
  • Alternative Materialien (u.a. Keramik, Stroh, Kork, Textilien).

Beulen

Es gibt keinen vorab festgelegten Mindestschwellenwert und alle Hersteller müssen EPR-Verpackungen registrieren, sobald sie einen einzelnen verpackten Artikel auf den Markt bringen.

Herstellerverantwortung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Slowenien

Je nach Art der EPR-Produkte muss sich der Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren, um die Verpackungsregistrierungsnummer zu erhalten:

1. Registrierung

  • Der Hersteller muss sich auf der Website der slowenischen Umweltbehörde (ARSO) registrieren, um die Registrierungsnummer (EPR) zu erhalten.
  • Um eine Konformitätsbescheinigung zu erhalten, müssen Produzenten Vereinbarungen mit einem der sechs Öko-Betreiber treffen.
  • Bei der Anmeldung muss eine finanzielle Garantie enthalten sein.

2. Gebührenzahlungen

Gemäß dem Vertrag mit dem Ökobetreiber sind die Hersteller verpflichtet, für jede Materialart entsprechende Ökobeiträge zu leisten.

3. Berichterstattung

Es sind Jahresberichte mit Angabe der Verpackungsmengen vorzulegen.

Bevollmächtigter Vertreter

Der Hersteller muss einen in Slowenien ansässigen Bevollmächtigten benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung erfüllt.

Frist für die Berichterstattung

Die Frist für die Einreichung des Jahresberichts in Slowenien endet am 31. März.

Sanktionen oder Sanktionen

Kommt der Hersteller den Verpflichtungen aus Artikel 10 der Verordnung nicht nach, wird ein Bußgeld in Höhe von 4.000€ verhängt.
Oktober 18, 2024 72
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