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Slowenien: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen

Im Jahr 2006 wurden in Slowenien Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) eingeführt. Am 24. April 2021 kam es jedoch zu bemerkenswerten Änderungen, als das neue slowenische Dekret Nr. 54/21 über das Verpackungsmanagement in Kraft trat und die Mindestschwellenwertanforderung abgeschafft wurde. Eine weitere gesetzliche Änderung besteht darin, dass ausländische Fernverkäufer nun verpflichtet sind, einen akkreditierten Vertreter für die Einhaltung der Vorschriften zu benennen.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Slowenien

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein gesetzlicher Rahmen, der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) verpflichtet, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen, einschließlich der ordnungsgemäßen Sammlung, Wiederverwertung und Entsorgung von Abfällen. In Slowenien wird dies durch das Umweltschutzgesetz (ZVO-1) und seine Änderungen geregelt.

Wer gilt als verantwortlich?

In Slowenien umfasst der Begriff „Hersteller“ in Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) Unternehmen, die:
  • Elektro- und Elektronikgeräte unter ihrer Marke herstellen.
  • Elektro- und Elektronikgeräte aus anderen Ländern nach Slowenien importieren.
  • Elektro- und Elektronikgeräte direkt an Endnutzer vertreiben oder verkaufen.

Was die EEE umfasst

In Slowenien lassen sich Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in sechs Hauptkategorien unterteilen:
  1. Temperaturaustauschgeräte: z. B. Kühlschränke, Klimaanlagen.
  2. Bildschirme und Monitore: z. B. Fernseher, Monitore größer als 100 cm².
  3. Lampen: Alle Arten von Beleuchtungsgeräten.
  4. Große Geräte: z. B. Waschmaschinen, Kopierer, Solarmodule (über 50 cm groß).
  5. Kleine Geräte: z. B. Staubsauger, Uhren, Rauchmelder (unter 50 cm).
  6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte: z. B. Telefone, Router, PCs (unter 50 cm).

Schwellenwerte

In Slowenien müssen sich alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) auf den Markt bringen, registrieren und die entsprechenden Vorschriften einhalten, unabhängig von der Menge. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund von Schwellenwerten.

Registrierungsverfahren

Um die EEE-Vorschriften in Slowenien einzuhalten, sollten Unternehmen die folgenden Schritte befolgen:
  1. Wählen Sie eine akkreditierte Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) aus, um die EEE-Konformität zu verwalten.
  2. Ernennen Sie einen autorisierten Vertreter (AR), wenn das Unternehmen im Ausland ist, um die Einhaltung der slowenischen Gesetze sicherzustellen.
  3. Senden Sie die erforderlichen Rechtsdokumente für die Unternehmensregistrierung ein.
  4. Unterzeichnen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem PRO, um die Partnerschaft zu formalisieren.
  5. Zahlen Sie die anfallenden Lizenzgebühren für die Compliance-Dienste.
  6. Erhalten Sie eine EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility) als Nachweis für die Compliance-Registrierung.
  7. Senden Sie jährliche Compliance-Berichte über die auf den Markt gebrachten EEE-Mengen und damit verbundene Aktivitäten.

Autorisierter Vertreter

Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, einen autorisierten Vertreter in Slowenien zu ernennen. Der autorisierte Vertreter handelt im Namen des ausländischen Unternehmens, um die Einhaltung der slowenischen EEE-Vorschriften sicherzustellen.

Berichterstattungsfrist

Hersteller von EEE müssen jährlich EEE-Berichte einreichen. Die Einreichungsfrist ist der 31. März des Folgejahres.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Berichts- und Registrierungsanforderungen kann je nach Schwere des Verstoßes zu Geldbußen zwischen 1.000 und 100.000 Euro sowie Verwaltungssanktionen wie Beschränkungen der Marktaktivitäten führen.

Wer ist in Slowenien verantwortlich?

Das Verpackungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen gelten für alle:
  • Hersteller;
  • Packer;
  • Importeure;
  • Händler;
  • Online-Shops.

Was ist eine Verpackung im Sinne des slowenischen Verpackungsgesetzes?

  • Glas;
  • Aluminiummetalle;
  • Kunststoffe, einschließlich PET und PVC;
  • Papier;
  • Metalle, einschließlich Stahl und Aluminium;
  • Holz;
  • Alternative Materialien (u.a. Keramik, Stroh, Kork, Textilien).

Beulen

Es gibt keinen vorab festgelegten Mindestschwellenwert und alle Hersteller müssen EPR-Verpackungen registrieren, sobald sie einen einzelnen verpackten Artikel auf den Markt bringen.

Herstellerverantwortung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Slowenien

Je nach Art der EPR-Produkte muss sich der Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren, um die Verpackungsregistrierungsnummer zu erhalten:

1. Registrierung

  • Der Hersteller muss sich auf der Website der slowenischen Umweltbehörde (ARSO) registrieren, um die Registrierungsnummer (EPR) zu erhalten.
  • Um eine Konformitätsbescheinigung zu erhalten, müssen Produzenten Vereinbarungen mit einem der sechs Öko-Betreiber treffen.
  • Bei der Anmeldung muss eine finanzielle Garantie enthalten sein.

2. Gebührenzahlungen

Gemäß dem Vertrag mit dem Ökobetreiber sind die Hersteller verpflichtet, für jede Materialart entsprechende Ökobeiträge zu leisten.

3. Berichterstattung

Es sind Jahresberichte mit Angabe der Verpackungsmengen vorzulegen.

Bevollmächtigter Vertreter

Der Hersteller muss einen in Slowenien ansässigen Bevollmächtigten benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung erfüllt.

Frist für die Berichterstattung

Die Frist für die Einreichung des Jahresberichts in Slowenien endet am 31. März.

Sanktionen oder Sanktionen

Kommt der Hersteller den Verpflichtungen aus Artikel 10 der Verordnung nicht nach, wird ein Bußgeld in Höhe von 4.000€ verhängt.
Oktober 18, 2024 132
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