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Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Armenien beträgt im Jahr 2024 20% und gilt für Waren und Dienstleistungen, deren Lieferort Armenien ist, sowie für die Einfuhr von Waren nach Armenien.

Mehrwertsteuer-Nullsatz

Der Export von Waren und Dienstleistungen wird grundsätzlich zum Nullsatz besteuert.

Dieser Leitfaden behandelt nur die Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Wenn Sie Waren verkaufen, gilt dieser Leitfaden nicht.

Mehrwertsteuer Normalsatz

Mehrwertsteuer-Normalsatz in Armenien 2024 ist 20%.

Standard-Mehrwertsteuersatz 20% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Schwellenwerte €200,000
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Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Der Schwellenwert für die armenische Mehrwertsteuerregistrierung liegt bei 115 Millionen AMD (ca. 200.000€).

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

In Armenien ziehen Mehrwertsteuerzahler die auf Vorleistungen gezahlte Mehrwertsteuer von der auf Verkäufe erhobenen Mehrwertsteuer ab und melden die Differenz den Steuerbehörden.

Die Mehrwertsteuer wird wie folgt abgerechnet:

  • Die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Waren wird erfasst, wenn die Waren an den Kunden geliefert werden.
  • Die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen wird erfasst, wenn Dienstleistungen an Kunden erbracht werden.
  • Das Recht zum Vorsteuerabzug bei Einkäufen entsteht mit dem Zahlungstag, sofern die Rechnung vor Ablauf des Berichtszeitraums eingeht.
  • Das Recht auf Steuerabzug für eingeführte Waren entsteht mit dem Datum der Einfuhr.

Für Dienstleistungen, die Armenien von Nichtansässigen erbracht werden, die nicht in Armenien registriert sind, gilt der umgekehrte Mehrwertsteuersatz. Zur Begründung des entsprechenden Anspruchs auf Steuergutschrift muss der Leistungsempfänger im Namen des Gebietsfremden eigenständig eine Rechnung ausstellen und dabei seine Identifikationsnummer als Leistungserbringer angeben.

Anmeldeverfahren

Nichtansässige Organisationen melden sich über die offizielle Website des Staatlichen Steuerausschusses der Republik Armenien in dem entsprechenden elektronischen System an, wo sie sich bei den Steuerbehörden registrieren, Berechnungen einreichen und Mehrwertsteuer zahlen.

Tracking-Daten

Die Aufbewahrungsfrist in Armenien muss mindestens fünf Jahre betragen, beginnend mit dem Berichtszeitraum, auf den sich die Verwaltung bezieht.

Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuerzahler müssen vor dem 20. Tag des Monats, der auf den Steuererklärungszeitraum folgt, eine Steuererklärung einreichen und die Mehrwertsteuer entrichten. Es wird davon ausgegangen, dass der Umsatzsteuer-Meldezeitraum vierteljährlich ist. Wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 60 Millionen AMD überstieg, müssen monatliche Steuererklärungen eingereicht werden.

Sanktionen

Gegen Steuerpflichtige, die gegen das Verfahren zur Abgabe von Steuererklärungen verstoßen, wird eine Geldstrafe in Höhe von 10 Prozent des Mehrwertsteuerbetrags verhängt.

Im Falle der Einbehaltung oder Kürzung des umsatzsteuerpflichtigen Umsatzes sowie der Einbehaltung oder Kürzung des Mehrwertsteuerbetrags aufgrund des Budgets werden dem Mehrwertsteuerzahler 50 Prozent dieses Betrags in Rechnung gestellt.

Werden die Umsatzsteuerbeträge für getätigte Lieferungen und Käufe sowie erhaltene Waren und Dienstleistungen nicht berücksichtigt (nicht in der Berichterstattung ausgewiesen), wird ein Bußgeld in Höhe von 5.000 AMD (ca. 12€) pro Einheit falscher Angaben (Steuerrechnung) verhängt werden von der Person in Rechnung gestellt, die die Informationen übermittelt hat.

In Fällen, in denen Steuerrechnungen ohne Transaktionen zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen ausgestellt werden, werden die in den Steuerrechnungen enthaltenen Mehrwertsteuerbeträge sowie eine Strafe in Höhe von 100 Prozent des Mehrwertsteuerbetrags, jedoch nicht weniger als 1 Mio. AMD (ca.€), berechnet 2.400) werden Privatpersonen in Rechnung gestellt.

Schwelle

Die armenische Umsatzsteuerschwelle beträgt 115 Millionen AMD (ca. 200,000 €).

E-Services-Liste

Elektronische Dienstleistungen – Erbringung von Dienstleistungen mittels Informations- oder Telekommunikationsnetz (Telekommunikation), einschließlich im Internet, deren Erbringung ohne den Einsatz von Informationstechnologien unmöglich ist.

Die Liste der elektronischen Dienste, die die Regierung erstellt, wird auf der offiziellen Website der Steuerbehörde veröffentlicht.

Beweisstücke

Im Falle des Empfangs einer elektronischen Dienstleistung durch eine natürliche Person, die kein Einzelunternehmer oder Notar ist – dieser Zustand, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Wohnsitz der natürlichen Person, die elektronische Dienstleistungen erhält, befindet sich in diesem Staat;
  • Der Sitz der Bank, bei der das Konto verwendet wird, das von den elektronischen Dienstleistungen empfangenden natürlichen Personen für die Zahlungen für diese Dienstleistungen verwendet wird, oder der Standort des Betreibers des Abrechnungssystems E-Geld, mit dem die physische Person, die elektronische Dienstleistungen erhält, bezahlt elektronische Dienstleistungen, im Hoheitsgebiet dieses Staates geöffnet ist;
  • Jahrhundert die von einer natürlichen Person zum Empfang elektronischer Dienste verwendete Netzwerkadresse in diesem Staat registriert ist (betrifft das Gebiet der entsprechenden Adresse);
  • Der internationale Ländercode der Telefonnummer, die von einer natürlichen Person zum Empfang elektronischer Dienste verwendet oder im Falle von Zahlungen für diese angegeben wird, wird von diesem Staat vergeben.

Steuervertreter

Gebietsfremde müssen keine örtlichen Fiskalvertreter für das Umsatzsteuerregister in Armenien ernennen.

Registrierungsverfahren

Nichtansässige Organisationen betreten das entsprechende elektronische System von der offiziellen Website des Staatlichen Finanzausschusses der Republik Armenien, über das sie sich bei der Steuerbehörde registrieren, Berechnungen einreichen.

Ausfüllen von Umsatzsteuererklärungen

Eine gebietsfremde Organisation, die keine ständige Repräsentanz in Armenien hat, muss der Steuerbehörde bis zum 20. des Monats nach dem Berichtsquartal über das Portal eine Mehrwertsteuerberechnung vorlegen.

Zahlungsdatum der MwSt

Die Steuerbemessungsgrundlage entspricht den im betreffenden Quartal erhaltenen Zahlungen, die zu dem von der armenischen Zentralbank am letzten Tag des Quartals veröffentlichten Wechselkurs in armenische Währung umgerechnet werden. Die geschuldete Umsatzsteuer muss bis zum 20. des auf den vierteljährlichen Berichtszeitraum folgenden Monats gezahlt werden.

Oktober 2, 2024 55
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