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Mehrwertsteuer-Standardsätze

Der Standard-Mehrwertsteuersatz für Waren in Indonesien beträgt 11%. Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

Mehrwertsteuer-Nullsatz

Bestimmte Waren und Dienstleistungen in Indonesien unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%. Dazu gehören in der Regel:
  • Warenexport;
  • Internationale Speditionsdienste;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, die für den Export bestimmt sind und in einer Zollfreizone oder Sonderwirtschaftszone verarbeitet werden:
  • Verkauf steuerpflichtiger Waren an Freihandelszonen (FTZ).

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Indonesien beträgt im Jahr 2024 11% und gilt für den Verkauf digitaler Waren durch ausländische Unternehmen an indonesische Kunden, mit einigen Ausnahmen wie der Erbringung von Dienstleistungen in die Freihandelszone (Insel Batam, Insel Sabang, Bintan und Karimun). Der Export in Indonesien unterliegt der Steuerbefreiung.
Standard-Mehrwertsteuersatz 11% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 0% Schwellenwerte USD 320,000
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Schwellenwert

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 4.8 Milliarden IDR (ca. 320,000 USD) oder mehr müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Unternehmen unterhalb dieses Schwellenwerts können sich freiwillig registrieren, wenn sie Vorsteuerabzüge geltend machen möchten.

Registrierungsverfahren

Um sich in Indonesien als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, müssen Unternehmen dies über das Online-Registrierungssystem beim Finanzamt beantragen. Es sind Gründungsdokumente, eine Steueridentifikationsnummer (NPWP), ein Nachweis über Geschäftsräume und ein ausgefülltes Registrierungsformular erforderlich. Nach der Genehmigung erteilt das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Erreichen des Schwellenwerts abgeschlossen sein.

Steuervertreter

Ausländische Unternehmen, die nicht physisch in Indonesien präsent sind, aber steuerpflichtige Transaktionen im Land durchführen, müssen einen Steuervertreter ernennen. Der Steuervertreter muss in Indonesien ansässig sein und kümmert sich im Namen des ausländischen Unternehmens um die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften.

Aufzeichnungen führen

Unternehmen müssen genaue und vollständige Aufzeichnungen aller Transaktionen führen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden und sollten für die Steuerbehörden zur Überprüfung leicht zugänglich sein.

Einreichung der Umsatzsteuererklärung und Zahlungstermin

Umsatzsteuererklärungen müssen in Indonesien monatlich eingereicht werden. Die Frist für Einreichung und Zahlung ist das Ende des Folgemonats nach dem Steuerzeitraum. Beispielsweise muss die Umsatzsteuererklärung für Januar bis zum letzten Tag im Februar eingereicht und bezahlt werden.

Strafen

Zu den Strafen für die Nichteinhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Indonesien gehören:
  • Verspätete Registrierung: Eine Geldstrafe von 1,000,000 IDR;
  • Verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen: Eine Geldstrafe von 2% der zu zahlenden Umsatzsteuer;
  • Verspätete Zahlung der Umsatzsteuer: Zinsen von 2% pro Monat auf den nicht gezahlten Betrag;
  • Nichtausstellung von Steuerrechnungen: Eine Geldstrafe von 1% des Transaktionswerts.

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Unternehmen müssen sich in Indonesien für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 600,000,000 IDR (ca. 35,000 EUR) oder 50,000,000 IDR (ca. 3,000 EUR) pro Monat überstieg.

Unternehmen müssen sich registrieren, wenn sie:

  • Online-Verkäufer digitaler Waren;
  • Nichtansässige Betreiber von Online-Marktplätzen;
  • Indonesische Online-Marktplatzbetreiber.
die den Kunden aus Indonesien B2B- und B2C-Dienste anbieten. Eine freiwillige Anmeldung ist möglich.

Beweisstücke

Die Mehrwertsteuer ist am Lieferort zu entrichten. Als alleiniger Ort der Dienstleistungserbringung gilt das Hoheitsgebiet Indonesiens. Der Zeitpunkt der Lieferung ist das früheste der folgenden Ereignisse: zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder zum Zeitpunkt der Zahlung des Preises (ganz oder teilweise). Ein Servicekunde in Indonesien ist eine natürliche oder juristische Person, die durch den Standort in Indonesien nach folgenden Kriterien definiert wird:
  • Rechnungsadresse;
  • Postanschrift für ihr Konto beim Verkäufer;
  • Kredit-oder Debitkarten;
  • IP Adresse;
  • Telefoncode.

E-Services-Liste

  • Bücher, Zeitschriften, Zeitungen;
  • Apps, Spiele, Computersoftware;
  • Filme, Musik;
  • Abonnements für digitale Dienste;
  • Design-, Marketing- und Werbedienstleistungen.

Anmeldeverfahren

Unternehmen müssen den Antrag mit dem von der DGT vorgeschriebenen Papierformular beim indonesischen Finanzamt einreichen. Außerdem sind die Gründungsurkunde und die Ausweisdokumente des Eigentümers erforderlich. Nach der Genehmigung des Umsatzsteuerantrags muss innerhalb von 3 Monaten eine elektronische Bescheinigung eingeholt und das Umsatzsteuerkonto des Unternehmens aktiviert werden.

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Indonesien muss mindestens zehn Jahre betragen.

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Die Mehrwertsteuererklärungen in Indonesien werden monatlich oder vierteljährlich an die indonesische Generaldirektion Steuern (DGT) übermittelt. Mehrwertsteuerzahlungen sollten monatlich in indonesischen Rupiah erfolgen.
Oktober 2, 2024 56
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