Bosnien und Herzegowina

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Mehrwertsteuer-Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Bosnien und Herzegowina beträgt im Jahr 2024 17%. Der Export in Bosnien und Herzegowina unterliegt der Steuerbefreiung.

Mehrwertsteuer-Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Bosnien und Herzegowina beträgt im Jahr 2024 17%.
Standard-Mehrwertsteuersatz 17% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Schwellenwerte BAM50,000
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Schwelle

Es ist notwendig, sich in Bosnien und Herzegowina als Mehrwertsteuerzahler für eine Organisation zu registrieren, deren steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im vergangenen Jahr 50.000 BAM (ca. 25.500 US-Dollar) übersteigen oder voraussichtlich übersteigen werden.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Die auf für geschäftliche Zwecke gekaufte oder importierte Waren gezahlte Mehrwertsteuer kann abzugsfähig sein. Bestimmte Gegenstände, wie z. B. Fahrzeuge, Treibstoff für den Transport, Bewirtungs- und Übernachtungskosten sowie Bewirtungskosten, sind jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, es sei denn, sie werden ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet. Teilweise ist auch ein Vorsteuerabzug möglich.

Umsatzsteuer-Registrierungsverfahren in Bosnien und Herzegowina

Natürliche oder juristische Personen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen die Registrierung bei der Behörde für indirekte Steuern beantragen und bis zum 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht haben, die den Schwellenwert überschreiten, einen Antrag auf Mehrwertsteuerregistrierung stellen. Der Antrag zur Registrierung und Aufnahme in das einheitliche Register der indirekten Steuerzahler sollte an das zuständige regionale Zentrum gerichtet werden, insbesondere an die Unterstützungsgruppe der Steuerabteilung. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  1. Urteil zur Eintragung in die Gerichtskanzlei;
  2. Bescheinigung über die Eintragung;
  3. Personalausweis oder Reisepass des Eigentümers der juristischen Person und der verantwortlichen Personen der juristischen Person;
  4. ggf. Unterlagen zum Arbeits- und Aufenthaltsstatus ausländischer Staatsbürger in Bosnien und Herzegowina;
  5. Vollmacht, die es einem bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger erlaubt, den Steuerzahler zu vertreten, wenn die verantwortliche Person ein ausländischer Staatsbürger ist;
  6. Beglaubigte Unterschriftenprobe der Geschäftsbank, bei der das Transaktionskonto eröffnet wurde, und Mitteilung des Hauptkontos bei einem autorisierten Zahlungsinstitut.

Steuervertreter

Nicht ansässige Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, müssen einen in Bosnien und Herzegowina registrierten Steuervertreter benennen, der für verschiedene Mehrwertsteuerzahlungen gleichermaßen verantwortlich ist.

Aufzeichnungen führen

Nichtansässige Anbieter digitaler Dienste müssen Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören Geschäftsbücher, Rechnungen und andere Dokumente und müssen den Finanzbehörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung und des Zahlungsdatums

Der Berichtszeitraum in Bosnien und Herzegowina beträgt einen Monat. Umsatzsteuererklärungen müssen bis zum 10. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden.

Strafen

Bosnien und Herzegowina sieht Verwaltungsstrafen für die Nichteinhaltung der Steuergesetzgebung vor, wie zum Beispiel:
  • 50% des Mehrwertsteuerbetrags, mit einer Mindeststrafe von 100 KM bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer;
  • 300 KM für das Versäumnis, innerhalb der festgelegten Frist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Schwelle

Die Registrierung ist für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste obligatorisch, die diese Tätigkeit dauerhaft ausüben und deren Jahresumsatz BAM50.000 (ca. 28.000 US-Dollar) übersteigt.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Ein gebietsfremder Anbieter digitaler Dienste hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Der Antrag kann für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu einem Jahr und für einen Betrag von maximal BAM800 (ca. 450 US-Dollar) eingereicht werden. Der Antrag muss bis zum 30. Juni des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Einkäufe getätigt wurden.

Pieces of evidence

To determine that the place of supply of digital services in Bosnia and Herzegovina, it is necessary to supply services to customers who have a permanent address or reside in the country.

E-Services-Liste

Die Liste der digitalen Dienste umfasst Folgendes:
  • Der Akt der Übertragung oder Aufgabe von Rechten an Urheberrechten, Patenten, Lizenzen und Marken.
  • Die Erbringung von Dienstleistungen gegen eine Vergütung, die durch einen Beschluss einer kommunalen Selbstverwaltungsbehörde oder gemäß einer gesetzlichen Bestimmung festgelegt wird.
  • Die Erbringung von Dienstleistungen ohne Vergütung des Steuerpflichtigen für nichtkommerzielle Zwecke zugunsten des Gründers, der Mitarbeiter oder anderer Personen.
  • Der Tausch oder Austausch von Dienstleistungen gegen andere materielle oder immaterielle Güter und Dienstleistungen.

Anmeldeverfahren

Die Registrierung von Unternehmen, die Mehrwertsteuerzahler werden möchten, erfolgt ausschließlich in Papierform und mit einer Reihe von Dokumenten über das Unternehmen und seine Eigentümer. Der Antrag wird von der Steuerbehörde geprüft und erfordert möglicherweise zusätzliche Informationen. Erst nach Genehmigung des Antrags durch das Finanzamt wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben.

Steuervertreter

Nichtansässige Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, müssen einen Steuervertreter benennen, der in Bosnien und Herzegowina registriert sein muss und gleichermaßen für verschiedene Mehrwertsteuerzahlungen verantwortlich ist.

Aufzeichnungen führen

Nichtansässige Anbieter digitaler Dienste müssen Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören Geschäftsbücher, Rechnungen und andere Dokumente und müssen den Finanzbehörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung und des Zahlungsdatums

Da der Steuerzeitraum in Bosnien und Herzegowina einen Monat beträgt, müssen Mehrwertsteuererklärungen bis zum 10. Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden.
Oktober 15, 2024 236
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