Mehrwertsteuer-Normalsatz
Schwelle
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Ein gebietsfremder Anbieter digitaler Dienste hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Der Antrag kann für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu einem Jahr und für einen Betrag von maximal BAM800 (ca. 450 US-Dollar) eingereicht werden. Der Antrag muss bis zum 30. Juni des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Einkäufe getätigt wurden.
Pieces of evidence
To determine that the place of supply of digital services in Bosnia and Herzegovina, it is necessary to supply services to customers who have a permanent address or reside in the country.
E-Services-Liste
Die Liste der digitalen Dienste umfasst Folgendes:
- Der Akt der Übertragung oder Aufgabe von Rechten an Urheberrechten, Patenten, Lizenzen und Marken.
- Die Erbringung von Dienstleistungen gegen eine Vergütung, die durch einen Beschluss einer kommunalen Selbstverwaltungsbehörde oder gemäß einer gesetzlichen Bestimmung festgelegt wird.
-
Die Erbringung von Dienstleistungen ohne Vergütung des Steuerpflichtigen für nichtkommerzielle Zwecke zugunsten des Gründers, der Mitarbeiter oder anderer Personen.
- Der Tausch oder Austausch von Dienstleistungen gegen andere materielle oder immaterielle Güter und Dienstleistungen.
Anmeldeverfahren
Die Registrierung von Unternehmen, die Mehrwertsteuerzahler werden möchten, erfolgt ausschließlich in Papierform und mit einer Reihe von Dokumenten über das Unternehmen und seine Eigentümer. Der Antrag wird von der Steuerbehörde geprüft und erfordert möglicherweise zusätzliche Informationen. Erst nach Genehmigung des Antrags durch das Finanzamt wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben.
Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, müssen einen Steuervertreter benennen, der in Bosnien und Herzegowina registriert sein muss und gleichermaßen für verschiedene Mehrwertsteuerzahlungen verantwortlich ist.
Aufzeichnungen führen
Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung und des Zahlungsdatums
Da der Steuerzeitraum in Bosnien und Herzegowina einen Monat beträgt, müssen Mehrwertsteuererklärungen bis zum 10. Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden.