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Brasilien führt derzeit folgende Arten indirekter Steuern ein, die allgemein als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet werden:

  • Länderfinanzsteuer (ICMS)
  • Bundesfinanzsteuer (IPI)
  • Städtische Dienstleistungssteuer (ISS)
  • Bundessozialabgaben (PIS-PASEP und COFINS)

Länderfinanzsteuer (ICMS)

Die Länderfinanzsteuer (ICMS) wird von den einzelnen Bundesstaaten erhoben. Die Steuersätze werden zwar von den Bundesstaaten festgelegt, die brasilianische Bundesregierung kann jedoch einen Mindestsatz festlegen. ICMS ist auf verschiedene Transaktionen anwendbar, die in Brasilien durchgeführt werden, unabhängig davon, ob die Transaktion im Ausland beginnt. Diese Transaktionen umfassen:

  • Der Warenverkehr (einschließlich eines Eigentumsübergangs)
  • Import von Waren.
  • Bereitstellung von Transportdienstleistungen zwischen Bundesstaaten und Gemeinden.
  • Bereitstellung von Kommunikationsdiensten.
  • Lieferung von Strom.

Bundesfinanzsteuer (IPI)

Nationale und importierte Waren in Brasilien unterliegen der Bundesfinanzsteuer (IPI), die vom Bund erhoben wird. Die steuerpflichtigen Ereignisse für IPI sind:

  • Die Absendung von Waren von einem Industriebetrieb in Brasilien oder von einem Unternehmen, das nach dem Recht als industriell anerkannt ist.
  • Zollabfertigung von Waren.

Städtische Dienstleistungssteuer (ISS)

Die ISS ist eine Umsatzsteuer, die an die Gemeinden in Brasilien gezahlt wird und für Dienstleistungen gilt, die nicht von den Bundesstaaten (ICMS) abgedeckt werden. Das Bundesgesetz (ergänzendes Gesetz) legt die allgemeine Liste der steuerpflichtigen Dienstleistungen fest.

Typischerweise wird ISS an die Gemeinde geschuldet, in der der Dienstleistungserbringer tätig ist, mit Ausnahme von Baudienstleistungen, bei denen sie in der Stadt erhoben wird, in der die Bauarbeiten durchgeführt werden.

Bundessozialabgaben (PIS-PASEP und COFINS)

PIS-PASEP und COFINS sind umsatzbezogene Sozialabgaben, die monatlich auf den Bruttoumsatz von Unternehmen erhoben werden. Exporte sind von PIS-PASEP und COFINS befreit, aber Importgeschäfte (Waren und Dienstleistungen) unterliegen diesen Abgaben. Die Sätze für PIS-PASEP und COFINS können je nach Tätigkeit des Unternehmens variieren.

Standardsteuersatz für Mehrwertsteuer

ICMS: 0% bis 35% (für Transaktionen innerhalb desselben Bundesstaates), 4%, 7% oder 12% (für Transaktionen an ein steuerpflichtiges Unternehmen in einem anderen Bundesstaat).

IPI: 0% bis 300% (variert je nach Einstufung der Waren in der IPI-Tariftabelle).

ISS: 0% bis 5% (abhängig von der Gemeinde und der Art der erbrachten Dienstleistung).

PIS-PASEP: 0,65% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem errechneten Körperschaftssteuerverfahren nach dem kumulierenden System besteuert werden), 1,65% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem Jahreseinkommensteuerverfahren nach dem nichtkumulativen System besteuert werden).

COFINS: 3% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem errechneten Körperschaftssteuerverfahren nach dem kumulierenden System besteuert werden), 7,6% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem Jahreseinkommensteuerverfahren nach dem nichtkumulativen System besteuert werden).

Viele Anstrengungen wurden unternommen, um Steuern auf digitale Dienstleistungen zu erheben. Dennoch gibt es derzeit in Brasilien keine Verbrauchsteuern für digitale oder elektronische Dienstleistungen, die von Nichtansässigen erbracht werden.
Standard-Mehrwertsteuersatz 0% to 35% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Schwellenwerte -
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Schwellenwerte

Ein ICMS-Steuerpflichtiger ist eine natürliche oder juristische Person, die regelmäßig Waren verkauft oder importiert oder Kommunikations-, innerstaatliche und interkommunale Transportdienstleistungen anbietet. Es gibt keine Umsatzschwelle.

Ein IPI-Steuerpflichtiger umfasst natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig industrielle Güter verarbeiten oder Waren aus dem Ausland importieren. Es gilt keine Umsatzschwelle.

Ein ISS-Steuerpflichtiger ist definiert als eine natürliche oder juristische Person, die regelmäßig Dienstleistungen erbringt, die in der ISS-Gesetzgebung aufgeführt sind. Es gilt keine Umsatzschwelle.

Ein PIS- und COFINS-Steuerpflichtiger ist jedes Unternehmen, das geschäftliche Aktivitäten ausübt. Die Beiträge werden monatlich auf den Bruttoumsatz von Unternehmen erhoben.

Um seine Steuerverpflichtungen in Brasilien zu erfüllen, sollte ein Unternehmen für Mehrwertsteuer registriert werden. Abhängig von der Art der Transaktion werden die Steuern jedoch möglicherweise von lokalen Kunden und/oder Vertretern in Brasilien erhoben. In solchen Fällen ist das ausländische Unternehmen nicht verpflichtet, sich in Brasilien zu registrieren. Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nicht zur Registrierung für Mehrwertsteuer in Brasilien berechtigt.

Registrierungsprozedur

Unternehmen, die den Verkauf von Handelsgütern planen, sind verpflichtet, sich bei den bundesstaatlichen und bundesstaatlichen Steuerbehörden zu registrieren. Wenn das Unternehmen außerdem Dienstleistungen anbieten möchte, ist eine kommunale Registrierung erforderlich. Der Registrierungsprozess erfolgt hauptsächlich elektronisch über das.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Elektronische Rechnungen sind elektronische Rechnungen, die digital erstellt, übermittelt und gespeichert werden, um Steuervorschriften und gesetzliche Standards einzuhalten. In Brasilien spielt das System Nota Fiscal Eletrônica (NF-e) eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer Echtzeitvalidierung durch SEFAZ (die brasilianische Steuerbehörde), wodurch die Transparenz verbessert und Betrug reduziert wird. Dieses System ist für die meisten Unternehmen obligatorisch und auf bestimmte Branchen wie Einzelhandel (NFC-e) und Logistik (CT-e) zugeschnitten.

Zeitplan für die elektronische Rechnungsstellung in Brasilien

  • 1. September 2023: Mikrounternehmer (MEIs) mussten die elektronische Rechnungsstellung in Formaten wie NF-e oder NFS-e einführen.
  • September–Oktober 2025: Eine Testphase ermöglicht es Unternehmen, sich an neue Systeme zur Steuerkonformität anzupassen.
  • November–Dezember 2025: Die Systeme werden in Betrieb genommen und ermöglichen die letzten Geschäftsvorbereitungen.
  • 1. Januar 2026: Die vollständige Einhaltung von CBS und IBS wird obligatorisch. Die selektive Steuerumsetzung folgt im Jahr 2027.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

E-Rechnungen sind erforderlich für:
  • Unternehmen, die B2B- und B2C-Transaktionen durchführen: Die meisten Unternehmen müssen E-Rechnungen für Waren und Dienstleistungen im XML-Rechnungsformat ausstellen, um die Einhaltung der SEFAZ sicherzustellen.
  • Einzelhändler und Logistikunternehmen: Bestimmte Rechnungen, wie NFC-e für den Einzelhandel und CT-e für Fracht, sind obligatorisch.
  • Kleinstunternehmer (MEIs): Ab dem 1. September 2023 müssen einzelne MEIs, die nicht an zwischenstaatlichen Verkäufen beteiligt sind, E-Rechnungen ausstellen.
  • Nichtansässige Unternehmen: Ab 2026 können Steuerreformen ausländische Unternehmen dazu verpflichten, E-Rechnungen für Transaktionen mit brasilianischen Kunden auszustellen.

E-Rechnung vs. E-Billing

Obwohl es sich bei beiden um elektronische Rechnungen handelt, unterscheiden sie sich in ihrem Zweck:
  • E-Rechnung: Fokussiert auf Steuerkonformität und validiert durch SEFAZ. Es erfordert digitale Signaturen, verwendet Formate wie NF-e, NFS-e und CT-e und schreibt eine Archivierung für mindestens fünf Jahre vor. Es ist auf B2B- und B2G-Transaktionen anwendbar und gewährleistet rechtliche Authentizität und Einhaltung der brasilianischen Vorschriften, einschließlich des Nota Fiscal Eletrônica-Systems.
  • E-Billing: Konzentriert sich auf Rechnungsstellung und Zahlungen in B2C-Beziehungen. Es ist weniger formell, erfordert oft keine SEFAZ-Validierung und konzentriert sich eher auf die Aufzeichnungsführung als auf die Einhaltung von Steuervorschriften.
In Brasilien ist die elektronische Rechnungsstellung eine gesetzliche Anforderung, insbesondere für die Ausstellung von NF-e, während die elektronische Rechnungsstellung den Anforderungen des Kundenmanagements ohne obligatorische Compliance-Aspekte dient.
Oktober 15, 2024 305
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