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Waren

Brasilien führt derzeit folgende Arten indirekter Steuern ein, die allgemein als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet werden:

  • Länderfinanzsteuer (ICMS)
  • Bundesfinanzsteuer (IPI)
  • Städtische Dienstleistungssteuer (ISS)
  • Bundessozialabgaben (PIS-PASEP und COFINS)

 

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Länderfinanzsteuer (ICMS)

Die Länderfinanzsteuer (ICMS) wird von den einzelnen Bundesstaaten erhoben. Die Steuersätze werden zwar von den Bundesstaaten festgelegt, die brasilianische Bundesregierung kann jedoch einen Mindestsatz festlegen. ICMS ist auf verschiedene Transaktionen anwendbar, die in Brasilien durchgeführt werden, unabhängig davon, ob die Transaktion im Ausland beginnt. Diese Transaktionen umfassen:

  • Der Warenverkehr (einschließlich eines Eigentumsübergangs)
  • Import von Waren.
  • Bereitstellung von Transportdienstleistungen zwischen Bundesstaaten und Gemeinden.
  • Bereitstellung von Kommunikationsdiensten.
  • Lieferung von Strom.

 

Bundesfinanzsteuer (IPI)

Nationale und importierte Waren in Brasilien unterliegen der Bundesfinanzsteuer (IPI), die vom Bund erhoben wird. Die steuerpflichtigen Ereignisse für IPI sind:

  • Die Absendung von Waren von einem Industriebetrieb in Brasilien oder von einem Unternehmen, das nach dem Recht als industriell anerkannt ist.
  • Zollabfertigung von Waren.

Städtische Dienstleistungssteuer (ISS)

Die ISS ist eine Umsatzsteuer, die an die Gemeinden in Brasilien gezahlt wird und für Dienstleistungen gilt, die nicht von den Bundesstaaten (ICMS) abgedeckt werden. Das Bundesgesetz (ergänzendes Gesetz) legt die allgemeine Liste der steuerpflichtigen Dienstleistungen fest.

Typischerweise wird ISS an die Gemeinde geschuldet, in der der Dienstleistungserbringer tätig ist, mit Ausnahme von Baudienstleistungen, bei denen sie in der Stadt erhoben wird, in der die Bauarbeiten durchgeführt werden.

Bundessozialabgaben (PIS-PASEP und COFINS)

PIS-PASEP und COFINS sind umsatzbezogene Sozialabgaben, die monatlich auf den Bruttoumsatz von Unternehmen erhoben werden. Exporte sind von PIS-PASEP und COFINS befreit, aber Importgeschäfte (Waren und Dienstleistungen) unterliegen diesen Abgaben. Die Sätze für PIS-PASEP und COFINS können je nach Tätigkeit des Unternehmens variieren.

Standardsteuersatz für Mehrwertsteuer

ICMS: 0% bis 35% (für Transaktionen innerhalb desselben Bundesstaates), 4%, 7% oder 12% (für Transaktionen an ein steuerpflichtiges Unternehmen in einem anderen Bundesstaat). IPI: 0% bis 300% (variert je nach Einstufung der Waren in der IPI-Tariftabelle). ISS: 0% bis 5% (abhängig von der Gemeinde und der Art der erbrachten Dienstleistung). PIS-PASEP: 0,65% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem errechneten Körperschaftssteuerverfahren nach dem kumulierenden System besteuert werden), 1,65% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem Jahreseinkommensteuerverfahren nach dem nichtkumulativen System besteuert werden). COFINS: 3% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem errechneten Körperschaftssteuerverfahren nach dem kumulierenden System besteuert werden), 7,6% (für steuerpflichtige Personen, die nach dem Jahreseinkommensteuerverfahren nach dem nichtkumulativen System besteuert werden).

Schwellenwerte

Ein ICMS-Steuerpflichtiger ist eine natürliche oder juristische Person, die regelmäßig Waren verkauft oder importiert oder Kommunikations-, innerstaatliche und interkommunale Transportdienstleistungen anbietet. Es gibt keine Umsatzschwelle.

Ein IPI-Steuerpflichtiger umfasst natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig industrielle Güter verarbeiten oder Waren aus dem Ausland importieren. Es gilt keine Umsatzschwelle.

Ein ISS-Steuerpflichtiger ist definiert als eine natürliche oder juristische Person, die regelmäßig Dienstleistungen erbringt, die in der ISS-Gesetzgebung aufgeführt sind. Es gilt keine Umsatzschwelle.

Ein PIS- und COFINS-Steuerpflichtiger ist jedes Unternehmen, das geschäftliche Aktivitäten ausübt. Die Beiträge werden monatlich auf den Bruttoumsatz von Unternehmen erhoben.

Um seine Steuerverpflichtungen in Brasilien zu erfüllen, sollte ein Unternehmen für Mehrwertsteuer registriert werden. Abhängig von der Art der Transaktion werden die Steuern jedoch möglicherweise von lokalen Kunden und/oder Vertretern in Brasilien erhoben. In solchen Fällen ist das ausländische Unternehmen nicht verpflichtet, sich in Brasilien zu registrieren. Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nicht zur Registrierung für Mehrwertsteuer in Brasilien berechtigt.

Registrierungsprozedur

Unternehmen, die den Verkauf von Handelsgütern planen, sind verpflichtet, sich bei den bundesstaatlichen und bundesstaatlichen Steuerbehörden zu registrieren. Wenn das Unternehmen außerdem Dienstleistungen anbieten möchte, ist eine kommunale Registrierung erforderlich. Der Registrierungsprozess erfolgt hauptsächlich elektronisch über das.

 

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Digital

Viele Anstrengungen wurden unternommen, um Steuern auf digitale Dienstleistungen zu erheben. Dennoch gibt es derzeit in Brasilien keine Verbrauchsteuern für digitale oder elektronische Dienstleistungen, die von Nichtansässigen erbracht werden.