Dänemark

Dieser Leitfaden ist für E-Commerce-Unternehmen gedacht, die online über Webshops oder auf Marktplätzen verkaufen.
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MwSt.-Normalsatz

Der MwSt.-Normalsatz in Dänemark im Jahr 2024 beträgt 25%.

MwSt. Ermäßigter Satz

Für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die im Allgemeinen von größerer gesellschaftlicher Bedeutung sind (z. B. Zeitungen, Krankenhausbehandlungen, Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, die meisten Finanztransaktionen, einschließlich Bareinlagen und Kredite), gilt ein ermäßigter Sondersatz von 0%.

MwSt.-Normalsatz

Der MwSt.-Normalsatz in Dänemark im Jahr 2024 beträgt 25%.
Standard-Mehrwertsteuersatz 25% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 0% Schwellenwerte €10,000
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Schwellen

Ab dem 1. Juli 2021 gelten EU-weit neue Regeln, wonach die Schwelle bei €10,000 liegt.

Steuerlich absetzbar

Die fällige oder gezahlte Mehrwertsteuer kann bei folgenden Transaktionen abgezogen werden:
  • Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im Inland und als solche behandelte Transaktionen;
  • Innergemeinschaftlicher Warenerwerb und als solcher behandelte Umsätze;
  • Einfuhr von Waren.

Registrierungsverfahren

Zur Registrierung müssen Sie ein Paket mit folgenden Dokumenten per E-Mail senden:
  • Ein vorschriftsmäßig ausgefülltes Formular;
  • Eine Kopie Ihres Reisepasses/DNI;
  • Eine Kopie der Firmenregistrierungsbescheinigung Ihres Unternehmens.
Nach Prüfung Ihres Antrags kann das Finanzamt weitere Unterlagen anfordern.

Steuervertreter

Es besteht keine Pflicht zur Benennung eines Steuervertreters in Dänemark.

Einreichungsdatum der Umsatzsteuererklärungen

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung hängt von Ihrem Umsatz und verschiedenen anderen Bedingungen ab.

Zeitraum für die Präsentation

Jahresumsatz

Vierteljährlich DKK 5-50 Millionen (€670.000 – €6.700.000)
Halbes Jahr Weniger als 5 Mio. DKK
Aber selbst wenn Ihr Umsatz weniger als 5 Mio. DKK beträgt, kann der IRS eine vierteljährliche Abgaberegelung vorschreiben, wenn Sie Ihre Steuererklärungen nicht rechtzeitig einreichen und Steuern zahlen. Zusätzlich müssen Sie bei Neugründung eine vierteljährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Sie die vierteljährliche Abrechnung beantragt haben. Die Fristen sind der erste Tag des dritten Monats nach Ende des Quartals oder Semesters, wenn Umsatzsteuererklärungen vierteljährlich oder halbjährlich eingereicht werden.

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Unternehmen ohne Geschäftssitz oder ständigen Wohnsitz in Dänemark müssen sich über einen Umsatzsteuervertreter registrieren lassen. Im Gegensatz zu einem Unternehmen muss ein Vertreter einen Geschäftssitz oder einen eingetragenen Firmensitz in Dänemark haben. Der Vertreter ist auch mitverantwortlich für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung und die Zahlung der Umsatzsteuer. Unternehmen aus Großbritannien, Norwegen, Island und EU-Ländern sind von der Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters befreit.

Registerpflege

Aus verschiedenen Gründen wird die Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation auf 5 bis 10 Jahre festgelegt.

Sanktionen

Wenn die Erklärung nicht eingereicht wird, wird der geschuldete Betrag anhand von Schätzungen ermittelt, was zu einer Geldstrafe von 800 DKK und einer Mahngebühr von 65 DKK führt. Darüber hinaus fallen Zinsen ab dem Datum des Zahlungsverzugs bis zur Zahlung an. Dies gilt auch für Gebühren. Der Zinssatz beträgt im Jahr 2023 0,7% pro Monat.

Elektronische Rechnungsstellung in Dänemark

Was ist elektronische Rechnungsstellung?

Elektronische Rechnungsstellung in Dänemark ist der Prozess der Erstellung, Übermittlung und des Empfangs von Rechnungen im elektronischen Format. Anstelle traditioneller Papierrechnungen verwendet Dänemark den OIOUBL-Standard, ein strukturiertes XML-Format, das für Interoperabilität und Validierung entwickelt wurde, sowie die NemHandel-Plattform für den Austausch von E-Rechnungen. Für einen tieferen Einblick in die elektronischen Rechnungsstellung-Standards, die in verschiedenen Ländern, einschließlich Dänemark, verwendet werden, besuchen Sie unser Multi-Country E-Invoicing Engine.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung bei B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen?

Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Dänemark variieren je nach Art der Transaktion: Business-to-Government (B2G), Business-to-Business (B2B) und Business-to-Consumer (B2C). Nachfolgend eine Erklärung, wie die elektronische Rechnungsstellung in jeder Kategorie funktioniert. Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in verschiedenen Sektoren weltweit finden Sie in unserem Multi-Country E-Invoicing Engine.

B2G (Business-to-Government)

Seit 2005 ist es für Transaktionen im öffentlichen Sektor verpflichtend, die elektronische Rechnungsstellung zu nutzen. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an staatliche Stellen liefern, müssen Rechnungen im OIOUBL-Format über die NemHandel-Plattform einreichen. Weitere Informationen darüber, wie die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor in Europa funktioniert, finden Sie in unserem Multi-Country E-Invoicing Engine. Beispiel: Ein Ingenieurbüro, das Beratungsleistungen für eine Regierungsbehörde erbringt, erstellt eine Rechnung im OIOUBL-Format und sendet sie über NemHandel. Die öffentliche Stelle prüft die Rechnung, bevor die Zahlung bearbeitet wird.

B2B (Business-to-Business)

Es gibt keine allgemeinen Anforderungen für elektronische Rechnungen im B2B-Sektor. Ab Januar 2024 sind Unternehmen, die verpflichtet sind, Jahresabschlüsse bei der dänischen Wirtschaftsverwaltung (ERST) einzureichen, verpflichtet, auf elektronische Rechnungsstellung umzusteigen. Ab Januar 2026 müssen Unternehmen, deren Umsatz in zwei aufeinander folgenden Jahren DKK 300.000 übersteigt, ebenfalls mit der elektronischen Rechnungsstellung beginnen. Wenn Sie an den weiteren B2B-Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in verschiedenen Ländern interessiert sind, besuchen Sie unser Multi-Country E-Invoicing Engine. Beispiel: Ein Logistikunternehmen stellt einem Fertigungsunternehmen eine Rechnung. Die Rechnung wird im OIOUBL-Format erstellt und über ein digitales Buchhaltungssystem (DBS), das mit der NemHandel-Plattform verbunden ist, verarbeitet.

B2C (Business-to-Consumer)

Die elektronische Rechnungsstellung ist für Transaktionen mit Verbrauchern in Dänemark nicht verpflichtend. Unternehmen werden jedoch ermutigt, digitale Buchhaltungssysteme zu verwenden, die Rechnungen gemäß den Standards der elektronischen Rechnungsstellung verwalten können. Beispiel: Ein Möbelgeschäft verkauft Möbel an einen Einzelkunden. Während keine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung erforderlich ist, verwendet das Geschäft sein digitales System, um die Transaktionsdetails zu speichern und zu verwalten.

Wer muss sich an die Vorschriften halten?

Die folgende Tabelle fasst die Kategorien von Unternehmen zusammen, die in Dänemark zur Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind, sowie deren spezifische Verpflichtungen und wichtige Daten:
Kategorie Anforderung Startdatum
B2G (Business-to-Government) Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Verwaltungstransaktionen. 2005
B2B (Jahresabschlüsse einreichen) Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, die Jahresabschlüsse bei der ERST einreichen. Januar 2024
B2B (Umsatz > DKK 300.000) Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, deren Umsatz die Schwelle überschreitet. Januar 2026
Alle Unternehmen, die ein DBS verwenden Digitale Buchhaltungssysteme müssen die elektronische Rechnungsstellung unterstützen und mit NemHandel integriert sein. Mai 2022

Wie man die NemHandel-Plattform verwendet

NemHandel ist die staatliche Infrastruktur in Dänemark für den Austausch elektronischer Rechnungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme mit NemHandel verbunden sind, um den Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung zu entsprechen. Weitere Details zu ähnlichen Plattformen für elektronische Rechnungsstellung in verschiedenen Ländern finden Sie in unserem Multi-Country E-Invoicing Engine.

Schritte zur Verwendung von NemHandel

  1. Einrichten eines digitalen Buchhaltungssystems (DBS): Unternehmen müssen ein DBS einführen, das in der Lage ist, Rechnungen im OIOUBL-Format zu erstellen, zu senden und zu empfangen.
  2. Mit NemHandel verbinden: Stellen Sie sicher, dass das gewählte DBS mit NemHandel für die Rechnungseinreichung integriert ist.
  3. Rechnung erstellen: Erstellen Sie Rechnungen gemäß dem OIOUBL-Standard.
  4. Rechnung senden: Senden Sie die Rechnung über NemHandel oder einen zertifizierten Dienstanbieter, der mit der Plattform verbunden ist.
  5. Bestätigung erhalten: Empfänger aus der Regierung oder dem Unternehmen prüfen und verarbeiten die Rechnung.

Ausnahmen

Obwohl die elektronische Rechnungsstellung in Dänemark für die meisten Unternehmen verpflichtend ist, gelten einige Ausnahmen:
  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als DKK 300.000 in zwei aufeinander folgenden Jahren sind bis Januar 2026 ausgenommen. Um mehr über Ausnahmen und Compliance-Details in verschiedenen Ländern, einschließlich Dänemark, zu erfahren, besuchen Sie unser Multi-Country E-Invoicing Engine.
  • Unternehmen, die keine Jahresabschlüsse bei der dänischen Wirtschaftsbehörde einreichen müssen, sind derzeit ausgenommen, müssen jedoch zukünftig je nach Umsatzgrenze die elektronische Rechnungsstellung einführen.

Wichtige Meilensteine in der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung

Der Weg Dänemarks zur elektronischen Rechnungsstellung wurde durch mehrere wichtige Meilensteine gekennzeichnet:
  1. Januar 2005
    • Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen im öffentlichen Sektor (B2G).
  2. 18. April 2019
    • Alle öffentlichen Sektororganisationen mussten elektronische Rechnungen gemäß dem europäischen Standard für elektronische Rechnungsstellung empfangen und verarbeiten.
  3. 19. Mai 2022
    • Unternehmen mussten digitale Buchhaltungssysteme verwenden, die elektronische Rechnungsstellung unterstützen.
  4. Januar 2024
    • Unternehmen, die Jahresabschlüsse bei der dänischen Wirtschaftsbehörde einreichen, mussten auf elektronische Rechnungsstellung umsteigen.
  5. Januar 2026
    • Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als DKK 300.000 in zwei aufeinander folgenden Jahren müssen die Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung erfüllen.
Unternehmen in Dänemark werden ermutigt, konforme digitale Buchhaltungssysteme zu verwenden, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung gerecht zu werden. Um zu sehen, wie die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung im Vergleich zu den Zeitplänen anderer Länder steht, besuchen Sie unser Multi-Country E-Invoicing Engine.

Schwellen

Für digitale Dienstleistungen gilt die gleiche Schwelle wie für Waren: €10,000.

Beweisstücke

Es ist sehr wichtig, den Standort des Käufers korrekt zu bestimmen. Dazu ist es erforderlich, mindestens zwei der folgenden Elemente zuverlässig zu ermitteln:
  • Die ständige Adresse des Kunden;
  • Rechnungsadresse (Bank oder Anbieter elektronischer Zahlungen);
  • Internet Protocol (IP)-Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Der Standort des Festnetztelefons des Kunden, über das der Dienst bereitgestellt wird;
  • Andere kommerziell relevante Informationen.
Und wenn zwei von ihnen in Dänemark sind, kann der Kunde als Däne bestimmt werden.

Liste der elektronischen Dienste

Das EU-Recht besagt, dass ein digitales Produkt jedes Produkt ist, das in elektronischem Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Dies sind Waren oder Dienstleistungen, die ein Kunde per E-Mail, durch Herunterladen aus dem Internet oder durch Einloggen auf einer Website erhalten kann, insbesondere:
  • eBooks, Bilder, Filme und Videos, entweder durch Kauf einer Kopie von Shopify oder durch Nutzung eines Dienstes (z. B. Amazon Prime). In Steuermaterialien werden diese Produkte als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet;
  • Herunterladbare und streambare Musik, entweder durch den Kauf einer MP3-Datei oder die Nutzung von Musikdiensten;
  • Cloudbasierte Software und Produkte als Service (SaaS, PaaS, IaaS);
  • Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
  • Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.

Registrierungsverfahren

Registrierte Steuerzahler müssen sich über das Regierungsportal mit „E-tax for business“ („TastSelv Erhverv“) registrieren. Bei der Anmeldung sind der Steuerbehörde folgende Angaben zu machen: Außerhalb der Europäischen Union registrierte Steuerzahler (Nicht-Gemeinschaftsregime): Vollständige Unternehmensinformationen:
  • Firmenname, Handelsname des Unternehmens (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website der steuerpflichtigen Person, Name und Telefonnummer der Kontaktperson;
  • Nationale Steueridentifikationsnummer (falls zutreffend);
  • Land, in dem der Steuerpflichtige seine Niederlassung hat;
  • Internationale Bankkontonummer oder IBAN- und BIC-Nummer;
  • Elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige nicht für MwSt.-Zwecke in der Union registriert ist;
  • Startdatum des Regimes usec.

In Dänemark ansässiger Steuerpflichtiger (Unionsregelung)

  • Firmenname, Handelsname des Unternehmens, falls vom Firmennamen abweichend, vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website des Steuerpflichtigen, Name und Telefonnummer der Kontaktperson, BIC-Nummer;
  • Steueridentifikationsnummer in Dänemark;
  • Vollständige Postanschrift der festen Niederlassung oder Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die dem Steuerpflichtigen von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft erteilt wird;
  • Europäischen Union, in der der Steuerzahler nicht ansässig ist;
  • MwSt.-Identifikationsnummer, ausgestellt von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft;
  • Europäische Union, in der sich die feste Niederlassung des Steuerpflichtigen befindet, oder Steueridentifikationsnummer, falls diese fehlt;
  • Land, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, falls er außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist;
  • Startdatum der Nutzung des Systems;
  • Internationale Kontonummer.

Registerpflege

Sie müssen Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten mindestens 10 Jahre lang ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, aufbewahren. Auf Verlangen müssen Sie digitale Kopien zur Verfügung stellen.

Umsatzsteuererklärungen ausfüllen

EU-Mehrwertsteuererklärungen sind vierteljährlich fällig. Innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Quartals müssen Sie eine Erklärung abgeben und die Steuer zahlen.
  • 20. April, für das 1. Quartal, das am 31. März endet;
  • 20. Juli für das zweite Quartal, das am 30. Juni endet;
  • 20. Oktober, für Q3, das am 30. September endet;
  • 20. Januar für das am 31. Dezember endende vierte Quartal.

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Die Zahlung muss vor Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärung erfolgen. Idealerweise erfolgt die Zahlung zusammen mit der Lieferung der Berichte. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Zahlung eine eindeutige Nummer für diese Rücksendung angeben müssen.
Oktober 2, 2024 874
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