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Dieser Leitfaden richtet sich an E-Commerce-Unternehmen, die online über Webshops oder auf Marktplätzen an lettische Verbraucher verkaufen.

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Lettland im Jahr 2023 beträgt 21%.

MwSt. Reduzierter Satz

12% Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gilt der Sonderpreis, darunter:
  • Medizin und medizinische Ausrüstung;
  • Spezialisierte Babynahrung;
  • Regelmäßige Beförderung von Passagieren und deren Gepäck im Inland;
  • Bildungsliteratur und Originalliteratur;
  • Zeitungen, Zeitschriften und andere Zeitschriften;
  • Unterkunftsdienste in Touristenheimen;
  • Lieferungen von Heizholz an Menschen zum Verbrauch in Haushalten;
  • Versorgung der Menschen mit Wärmeenergie zum Verbrauch in Haushalten.
5%
  • Irgendeine Art von Lebensmitteln.
Siehe die Zusammenfassung der EU-Mehrwertsteuersätze

Mehrwertsteuer Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Lettland im Jahr 2023 beträgt 21%.

MwSt. Ermäßigter Satz

Ein ermäßigter Satz von 5% gilt für digitale:
  • Bücher;
  • Zeitungen;
  • Zeitschriften;
  • Meldungen von Nachrichtenagenturen.
Standard-Mehrwertsteuersatz 21% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 12%, 5% Schwellenwerte €10,000
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Schwellenwerte

Ab dem 1. Juli 2021 wurden die Fernabsatzschwellen aufgehoben und durch eine einheitliche Schwelle von €10,000 für alle EU-Mitglieder ersetzt. Mit anderen Worten, Unternehmen, deren steuerpflichtiger grenzüberschreitender Jahresumsatz über €10,000 liegt, sollten die Mehrwertsteuer zum Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzlandes des Kunden erheben.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Wenn Waren oder Dienstleistungen zur Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen in Lettland verwendet würden, könnte die Mehrwertsteuer in den Vorrechnungen gutgeschrieben werden. Beispiele beinhalten:
  • Bei der Zollabfertigung mit Ihrer EORI-Nummer gezahlte Mehrwertsteuer;
  • Mehrwertsteuer gezahlt an lettische Lieferanten.

Registrierungsverfahren

Wenn ein Unternehmen zur Registrierung verpflichtet ist, müssen die Eigentümer ein MwSt.-Registrierungsformular zusammen mit den entsprechenden Unterlagen ausfüllen und einreichen:
  • Gründungsurkunde;
  • Handelsregisterauszug;
  • Bescheinigung;
  • Satzung;
  • Eine Erklärung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens in Lettland/Estland;
  • Ein Bankausweis;
  • Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerberater oder Steuerbeamten ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.
Alle Dokumente sollten in die lettische Sprache übersetzt werden. Die gemeinschaftsinterne MwSt.-Identifikationsnummer sollte unter gesonderter Beantragung erhalten werden.

Steuervertreter

Es ist nicht erforderlich, einen Finanzvertreter zu ernennen, um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Ausfüllen der Mehrwertsteuer zu erledigen.

Aufzeichnungen führen

Aufzeichnungen über durchgeführte Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und Zahlungen zu überprüfen. Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen beträgt zehn Jahre.

Datum der Zahlung der MwSt.

Die fällige Mehrwertsteuer muss vor dem 20. Tag des auf den Zeitraum folgenden Monats gezahlt werden.

Einreichung der MwSt.-Erklärung

Die MwSt.-Erklärung sollte für den folgenden Steuerzeitraum eingereicht werden:

Ein Kalendermonat:

  1. An einen registrierten Steuerpflichtigen, der während des Steuerjahres im SRS-Mehrwertsteuerzahlerregister eingetragen ist und sechs Kalendermonate aufbewahrt wird;
  2. Wenn der Wert steuerpflichtiger Transaktionen im Vorsteuerjahr oder im Steuerjahr €50,000 übersteigt;
  3. Wenn Warenlieferungen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union erfolgen (einschließlich der Teilnahme an Warenlieferungen gemäß Abschnitt 4, Artikel 16 des Mehrwertsteuergesetzes) oder wenn Dienstleistungen für Steuerzahler anderer Mitgliedstaaten erbracht werden, deren Lieferort Dies wird durch Abschnitt 1, Artikel 19 des Mehrwertsteuergesetzes bestimmt;
  4. Gruppe und Finanzvertreter.

Ein Kalenderquartal:

  1. An einen registrierten Steuerpflichtigen, der während des Steuerjahres im SRS-Mehrwertsteuerzahlerregister eingetragen ist, wenn sein Wert steuerpflichtiger Transaktionen während des Steuerjahres 50 000 EUR nicht überschreitet und wenn der Steuerpflichtige keine Waren im Hoheitsgebiet der Europäischen Union liefert und erbringt keine Dienstleistungen für Steuerzahler anderer Mitgliedstaaten, deren Lieferort in Artikel 19 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes festgelegt ist;
  2. An einen registrierten Steuerpflichtigen, dessen Wert der steuerpflichtigen Transaktionen im Vorsteuerjahr €14 228,72 übersteigt, jedoch €50,000 nicht überschreitet, und der keine Warenlieferungen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union ausführt oder keine Dienstleistungen erbringt Steuerzahler anderer Mitgliedstaaten, deren Lieferort in § 19 Abs. 19 UStG festgelegt ist.

Schwellen

Der Schwellenwert für alle in der EU niedergelassenen Unternehmen liegt bei €10,000.Wenn ein digitaler Anbieter weniger als €10,000 grenzüberschreitende Verkäufe pro Jahr tätigt, kann dieser Verkäufer den Mehrwertsteuersatz des Inlands berechnen. Sobald diese die Jahresumsatzgrenze überschreiten, ist der Verkäufer verpflichtet, den Mehrwertsteuersatz des Kundenlandes zu berechnen. Die Schwelle für Nicht-EU-Unternehmen liegt bei null. Das bedeutet, dass sich Nicht-EU-Anbieter digitaler Dienste ab dem ersten B2C-Verkauf registrieren müssen. Lettische Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten €40,000  übersteigt.

Beweisstücke

Allgemeine EU-Bedingungen zur Standortbestimmung des Käufers bzw. Nutzers:
  • IP Adresse; Lieferanschrift;
  • Vorwahl +371;
  • Der Standort des Festnetztelefons des Kunden, über das der Dienst bereitgestellt wird;
  • Adresse des Käufers der Dienstleistung.

Liste der elektronischen Dienste

Eine ungefähre, aber nicht vollständige Liste elektronischer Dienste:
  • Websitehosting; Software;
  • Elektronische Bilder, Texte und Zugriff auf Datenbanken;
  • Online-Spiele einschließlich Glücksspiele;
  • Herunterladbare und streamende Musik und Filme;
  • Fernunterricht.

Registrierungsverfahren

Wenn ein Unternehmen elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Personen erbringt, kann ein solcher Verkäufer wählen, ob er sich für Mehrwertsteuer, OSS oder nicht gewerkschaftlich organisierte OSS registrieren möchte. Die Zeit für die Mehrwertsteuerregistrierung in Lettland hängt von der Art der Registrierung ab. Die Registrierung der nicht gewerkschaftlich organisierten OSS dauert etwa eine Woche. Und Mehrwertsteuerregistrierung von 3 Wochen bis 5 Wochen. Alle Dokumente müssen ins Lettische übersetzt werden.

Marktplätze

Wenn ein Nicht-EU-Unternehmen über einen Marktplatz wie Appstore oder soziale Medien handelt, müssen sich diese Verkäufer nicht für die Mehrwertsteuer im EU-Land registrieren – es liegt in der Verantwortung eines Marktplatzes, die Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen.

Steuervertreter

Es ist nicht erforderlich, einen Fiskalvertreter zu benennen, der alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerregistrierung und -ausfüllung erledigt.

Aufzeichnungen führen

Aufzeichnungen über durchgeführte Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und Zahlungen zu überprüfen. Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen beträgt 10 Jahre.

Zahlungsdatum der MwSt

Die MWST-Zahlungstermine stimmen vollständig mit Meldefristen überein.

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

Die OSS-Frist ist der letzte Tag des Monats nach dem Ende des Berichtsquartals.Standard-Mehrwertsteuererklärungen müssen spätestens am 20. Tag des auf das Quartal folgenden Monats eingereicht werden. Diese Mehrwertsteuererklärung kann nur elektronisch im elektronischen Erklärungssystem SRS oder EDS eingereicht werden.
Oktober 15, 2024 180
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