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Waren

Das Analogon der Mehrwertsteuer in Malaysia ist die Umsatzsteuer.

 

Mehrwertsteuer Normalsatz

Der Standard-Umsatzsteuersatz in Malaysia im Jahr 2023 beträgt 10%.

 

Reduzierte Rate

Ein ermäßigter Steuersatz von 5% gilt für bestimmte Produkte, darunter Lebensmittel, pharmazeutische Erzeugnisse, unedle Metalle und andere.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Erhöhte Rate

Für bestimmte Lebensmittelzubereitungen gilt ein erhöhter Satz von 20%.

 

Von der Steuer befreite Waren

  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften;
  • Fleisch, Milch, Eier, Gemüse, Obst, Brot;
  • Fisch, Meeresfrüchte;
  • Fahrräder einschließlich bestimmter Teile und Zubehör;
  • Pharmazeutische Produkte wie Medikamente, medizinische Cremes, Hustensäfte, Pflaster, Medikamente mit Multivitaminen und Mineralstoffen usw.;
  • Goldschmiedeartikel wie Gold- oder Platinschmuck, Silbergeschirr usw.;
  • Für den Export hergestellte Waren;

 

Einfuhr von Waren mit geringem Wert

In Malaysia wurde das Konzept der geringwertigen Güter (LVG) am 1. April 2023 eingeführt. Der Import von Gütern mit einem Wert unter RM500 ($110) ist der Import von Gütern mit geringem Wert. Versandkosten werden, sofern gesondert ausgewiesen, nicht in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerberechnung einbezogen.

 

Umsatzsteuerregistrierungsschwelle

Der Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung in Malaysia liegt bei RM 500.000, was ungefähr 110.000 US-Dollar entspricht. Dieser Schwellenwert gilt für lokale und ausländische Unternehmen, die LVG importieren oder lokal verkaufen. Der Schwellenwert wird für jeden 12-Monats-Zeitraum berechnet.

 

Marktplätze

Internationale Marktplätze müssen sich als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen, wenn der Gesamtwert der Einfuhren nach Malaysia für 12 Monate den im Schwellenwertabschnitt angegebenen Betrag erreicht hat. Marktplätze müssen in diesem Fall die Umsatzsteuer auf ihrer Plattform berechnen und einbehalten. Seit dem 1. April 2023 geltende Regeln für Marktplatzvermittler in Malaysia.

 

Registrierungsverfahren

In Malaysia kann sich ein Unternehmen online über das MySST-System für die Umsatzsteuer registrieren. In MySST muss ein Steuerzahler einen individuellen Antrag stellen, falls dieses Unternehmen keine Registrierungsmitteilung erhalten hat.

Wenn sich ein ausländisches Unternehmen für ein spezielles LVG-System registriert, wird ihm eine LVG-Registrierungsnummer zugewiesen. Diese Nummer muss in jeder Einfuhranmeldung oder im Frachtbrief (KN) angegeben werden.

 

Steuervertreter

Steuervertreter sind in Malaysia nicht erforderlich.

 

Umsatzsteuererklärung

Der Besteuerungszeitraum für zum LVG angemeldete Steuerzahler beträgt ein Quartal. Abgabetermin für die LVG-Umsatzsteuererklärung ist der letzte Tag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats.

Der Standardumsatzsteuerzeitraum in Malaysia beträgt zwei Monate. Frist für die Einreichung der Standard-ST-Erklärung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Berichtsmonat folgt.

 

Zahlungsfristen für Umsatzsteuer

Die Frist zur Zahlung der Umsatzsteuer fällt mit der Frist zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung zusammen. Die Abgabe der Steuererklärung und die Bezahlung können per Post oder online erfolgen. Wenn Papierform gewählt wird, muss es an das Zollabwicklungszentrum (CPC) gesendet werden. Wenn die Zahlung der Umsatzsteuer elektronisch erfolgt, muss dies über das MySST-System erfolgen.

 

Strafen

Es gibt Strafen für verspätete Zahlung:

  • 10 % der Umsatzsteuer fallen in den ersten 30 Tagen an;
  • 15 % der Umsatzsteuer fallen im zweiten 30-Tage-Zeitraum an;
  • 15 % der Umsatzsteuer fallen im dritten 30-Tage-Zeitraum an.

Nach diesen Fristen gilt eine Vertragsstrafe von 40 %.

 

Aufzeichnungen führen

Das Unternehmen muss Steuerunterlagen in englischer oder Bahasa Melayu-Sprache für einen Zeitraum von sieben (7) Jahren ab dem letzten Datum, auf das sich die Aufzeichnung bezieht, aufbewahren.

 

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Digital

Die lokale Bezeichnung für die Mehrwertsteuer für digitale Dienstleistungen in Malaysia ist Service Tax.

 

Dienstleistungssteuersatz

Der Standardsatz der Dienstleistungssteuer in Malaysia beträgt ab dem 1. März 2024 8% und gilt für digitale Dienstleistungen, die ausländische Unternehmen ihren Kunden in Malaysia anbieten. Professionelle B2B-Dienstleistungen sind in Malaysia von der Dienstleistungssteuer befreit.

 

Schwellenwert für die Registrierung der Dienstleistungssteuer

Nichtansässige Unternehmen, die Verbrauchern in Malaysia digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sich für Zwecke der Dienstleistungssteuer registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 500.000 RM (ca. 98.000 EUR) übersteigt oder erwartet wird.

 

Beweisstücke

Die Dienstleistungssteuer ist am Ort der Leistungserbringung zu entrichten. Als einziger Ort der Leistungserbringung gilt das Hoheitsgebiet Malaysias. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt in Malaysia der Zeitpunkt der Zahlung des Preises (ganz oder teilweise) oder der Registrierung der Transaktion durch den Dienstleister.

Die Dienstleistungssteuer auf importierte Dienstleistungen ist frühestens am Tag der Zahlung oder des Rechnungseingangs fällig.

 

E-Services-Liste

  • Software, Anwendungen und Videospiele (z. B. Herunterladen von Online-Software, Online-Spiele);
  • Musik, E-Books und Filme (z. B. Bereitstellung von Musik, Streaming-Diensten, einschließlich abonnementbasierter Medien);
  • Werbung und Online-Plattform (z. B. Anbieten von Online-Werbeflächen auf immateriellen Medienplattformen, Anbieten einer Plattform für den Handel mit Produkten oder Dienstleistungen);
  • Suchmaschinen und soziale Netzwerke (z. B. maßgeschneiderte Suchmaschinendienste);
    Internetbasierte Telekommunikation;
  • Datenbank und Hosting (z. B. Website-Hosting, Online-Data-Warehousing, Dateifreigabe und Cloud-Speicherdienste);
  • Online-Schulungen (z. B. Bereitstellung von Fernunterricht, E-Learning, Online-Kursen, aufgezeichneten Webinaren);
  • Sonstiges (z. B. Abonnement von Online-Zeitungen und -Zeitschriften, Bereitstellung anderer digitaler Inhalte wie Bilder, Texte, Informationen und Zahlungsabwicklungsdienste).

 

Anmeldeverfahren

Nichtansässige Anbieter digitaler Dienste, die für SToDS registrierungspflichtig sind, müssen die Registrierung elektronisch mit dem DST-01-Formular auf dem MYSToDS-Portal beantragen.

 

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Dienstleistungssteuererklärung

Dienstleistungssteuererklärungen in Malaysia müssen vierteljährlich elektronisch eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.