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Waren

Standard-Mehrwertsteuersatz

Standard-Mehrwertsteuersatz in Moldawien 2024 ist 20%.

 

Rate reduzieren

Ein ermäßigter Steuersatz von 8% gilt für die Lieferung von Gütern des täglichen Bedarfs wie:

  • Nahversorgung mit Brot und Backwaren;
  • Milch und Molkereiprodukte;
  • Biokraftstoffe zur Stromerzeugung, Heizung und Warmwasserbereitung;
  • Und einige pyrotechnische, gartenbauliche und zootechnische Produkte.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

Nullsatz

  • Ausfuhr von Waren;
  • Internationale Beförderung von Personen und Fracht;
  • Elektrische und thermische Energie;
  • Wasserversorgung.

Steuerfreie Warenlieferungen

  • Gedruckte Veröffentlichungen;
  • Kindernahrung;
  • Bildungsdienstleistungen.

 

Mehrwertsteuer abzugsfähig

Es ist möglich, die beim Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen angefallene Vorsteuer abzuziehen, wenn sie einem registrierten Umsatzsteuerzahler für umsatzsteuerpflichtige Lieferungen im Geschäftsverkehr entsteht.

Bei Mischlieferungen gilt anteiliger Vorsteuerabzug.

 

Registrierungspflicht für Fernabsatzhändler

In Moldawien besteht keine Registrierungspflicht für Online-Händler. Ein Gesetzentwurf, der von gebietsfremden Online-Verkäufern verlangt, sich zu registrieren und Mehrwertsteuer zu zahlen, wurde nicht genehmigt.

 

Registrierungsvoraussetzungen für den Online-Marktplatz

Es gibt keine besonderen Anforderungen für Marktplätze in Moldawien.

 

Registrierungsverfahren

Das Antragsformular für die Registrierung muss von einer lokalen juristischen Person spätestens am letzten Tag des Monats eingereicht werden, in dem die steuerliche Registrierungspflicht entstanden ist. Dieses Formular kann in Papierform per Post gesendet, persönlich ins Büro gebracht oder online eingereicht werden. In der Regel genügt es, dem Antrag einen Reisepass und konstituierende Dokumente beizufügen. In einigen Fällen ist die Vorlage von Buchhaltungsunterlagen erforderlich.

Die Registrierungsfrist beträgt in der Regel nicht mehr als 30 Tage. In Fällen, in denen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden müssen, kann die Registrierungsfrist jedoch verlängert werden.

 

Steuervertreter

Steuervertreter sind in Moldawien nicht erforderlich.

 

Umsatzsteuererklärung und -zahlung

Nach der Registrierung ist der Steuerzahler verpflichtet, die Mehrwertsteuererklärungen in elektronischer Form einzureichen und die geschuldete Mehrwertsteuer monatlich zu zahlen – bis zum 25. des auf die Meldung folgenden Monats.

 

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Digitale Dienste

Am 1. April 2020 trat ein Gesetz in Kraft, wonach die Erbringung von Dienstleistungen über elektronische Netze durch Gebietsfremde, die eine Geschäftstätigkeit ausüben, ohne Registrierung einer Organisations- und Rechtsform in der Republik Moldau ein Besteuerungsgegenstand ist.

 

Mehrwertsteuer Normalsatz

Im Jahr 2024 beträgt der Normalsatz 20% des steuerpflichtigen Werts von eingeführten Waren und Dienstleistungen und Lieferungen, die auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau ausgeführt werden.

 

Schwellen

Die Registrierung ist ab dem Zeitpunkt des Entstehens des Besteuerungsobjekts erforderlich, der Schwellenwert wird nicht angewendet.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

E-Services-Liste

  • Die Einräumung von Rechten zur Nutzung von Computerprogrammen (einschließlich Computerspielen), Datenbanken im Internet, einschließlich der Bereitstellung des Fernzugriffs, sowie deren Aktualisierung und Erweiterung ihrer Funktionalität;
  • Werbung im Internet, einschließlich über Computerprogramme und Datenbanken, die im Internet betrieben werden, sowie Bereitstellung von Flächen (Plattformen) für Werbung im Internet;
  • Gewährung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Platzierung von Angeboten zum Kauf (Handel) von Waren (Dienstleistungen, Bauleistungen), Eigentumsrechten im Internet;
  • Gewährung von Dienstleistungen im Internet durch Bereitstellung technischer, organisatorischer, informationsbezogener und anderer Fähigkeiten, die unter Verwendung von Informationstechnologien und -systemen durchgeführt werden, um Kontakte herzustellen und Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern abzuschließen (einschließlich Bereitstellung von Plattformen, die im Online-Regime im Internet betrieben werden, sofern möglich Käufer schlagen ihren Preis durch einen automatisierten Prozess vor und die Parteien erhalten eine Verkaufsmitteilung durch eine automatisch gesendete);
  • Sicherstellen und/oder Unterstützen der kommerziellen oder persönlichen Präsenz im Internet, Unterstützen der Informationsressourcen der Benutzer (Internetseiten und/oder -seiten), Sicherstellen des Zugangs zu ihnen für andere Netzwerkbenutzer, Geben der Benutzern die Möglichkeit ihrer Änderung;
  • Speicherung und Verarbeitung von Informationen, wenn die Person, die diese Informationen bereitstellt, im Internet darauf Zugriff hat;
  • Bereitstellung von Online-Rechenleistung zum Posten von Informationen in Informationssystemen;
  • Anbieten von Domains, Bereitstellung von Hosting-Diensten;
  • Bereitstellung von Verwaltungsdiensten für Informationssysteme, Internetsites;
  • Gewährung von automatisch über das Internet bereitgestellten Dienstleistungen zur Eingabe von Daten durch den Käufer von Dienstleistungen, Bereitstellung von Suchdiensten, Auswahl und Sortierung von Daten auf Anfrage, Bereitstellung dieser Daten für Benutzer über Informations- und Telekommunikationsnetze (insbesondere Echtzeit-Börsenberichte, real -automatische Übersetzung);
  • Einräumung des Rechts zur Nutzung von E-Books (Ausgaben) und anderen E-Veröffentlichungen, Informations und Unterrichtsmaterialien, grafischen Präsentationen, Musikwerken mit oder ohne Text, audiovisuellen Werken über das Internet, einschließlich durch Gewährung des Fernzugriffs darauf zur Visualisierung und zum Anhören;
  • Bereitstellung von Suchdiensten und/oder Erbringung von Dienstleistungen für den Begünstigten der Informationen über potenzielle Käufer;
  • Bereitstellung des Zugangs zu Suchsystemen im Internet;
    Führen von Statistiken auf den Internetseiten;
  • Digitale Ausstrahlung von Rundfunk- oder Fernsehprogrammen;
  • Bereitstellung des Zugangs zu audiovisuellen Inhalten.

 

Beweisstücke

Als Republik Moldau gilt der Ort der Erbringung digitaler Dienstleistungen, die von Gebietsfremden, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ohne die Rechtsform in der Republik Moldau zu besitzen, an in der Republik Moldau ansässige natürliche Personen erbracht werden, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben wenn:

  • Der Wohnsitz der natürlichen Personen ist die Republik Moldau;
  • Der Sitz des Finanzinstituts, bei dem das Konto eröffnet wird, das zur Bezahlung der Dienstleistungen verwendet wird, oder des Betreibers elektronischer Finanzmittel, der zur Ausführung der Zahlung verwendet wird, ist die Republik Moldau;
  • Die IP-Adresse des Geräts, das vom Käufer zum Kauf der Dienste verwendet wird, ist die Republik Moldau;
  • Die Ländervorwahl der Telefonnummer, die zum Kauf oder zur Bezahlung der Dienste verwendet wird, wird der Republik Moldau zugeordnet.

 

Registrierungsverfahren

Gebietsfremde müssen vor Abgabe der Erklärung einen Antrag über einen elektronischen Dienst stellen, der vom staatlichen Steuerdienst während des ersten Steuerzeitraums, in dem die Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer besteht, bereitgestellt wird.

Innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum des Eintritts des Besteuerungsgegenstands oder der Steuerpflicht stellen Gebietsfremde beim Staatlichen Steuerdienst einen Antrag auf Zuweisung einer Steuernummer mit einer beigefügten Kopie eines Ausweisdokuments bzw bei Organisationen Kopien der beglaubigenden Dokumente (mit Übersetzung in die Staatssprache, beglaubigt von einem Notar und Konsularbüros der Republik Moldau) sowie Kopien von Dokumenten, die das Vorhandensein von steuerpflichtigen Objekten bestätigen.

 

Steuervertreter

Die Republik Moldau hat ein bequemes System der Mehrwertsteuerregistrierung und zahlung geschaffen, das keine Benennung eines Fiskalvertreters erfordert.

 

Umsatzsteuererklärung und zahlung

Ein Gebietsfremder ist verpflichtet, Informationen zur Mehrwertsteuer für jeden Steuerzeitraum vorzulegen, in dem steuerpflichtige Geschäfte durchgeführt wurden. Die Informationen werden gemäß dem vom Staatlichen Steuerdienst genehmigten Formular zusammengestellt und sind obligatorisch durch automatisierte elektronische Meldeverfahren über das elektronische Büro der Steuerpflichtigen innerhalb einer Frist bis zum 25. Tag des folgenden Monats einzureichen Ende der Steuerperiode.

Für jeden Steuerzeitraum überweist der Gebietsfremde den Mehrwertsteuerbetrag in einer der Währungen MDL/USD/EUR spätestens an dem Datum, das für die Übermittlung der Informationen für diesen Zeitraum festgelegt wurde, an den Haushalt.

Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Quartal.

 

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