Peru

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Mehrwertsteuersatz Standard

Der Standard-Mehrwertsteuersatz (IGV) in Peru im Jahr 2024 beträgt 18%. Der Satz setzt sich aus 2 Teilen wie folgt zusammen: 16% entfallen auf die Mehrwertsteuer und die verbleibenden 2% entfallen auf die kommunale Anreizsteuer.

Mehrwertsteuersatz Null

Der Mehrwertsteuersatz Null gilt für Exporte.

Eine Liste von Waren und Transaktionen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind:

  • Inlandsverkäufe beweglicher Güter;
  • Bauverträge;
  • Erstverkauf von Immobilien durch ihre jeweiligen Bauherren;
  • Import von Waren.
Steuerschuldner, die in der Amazonasregion registriert sind, haben in der Regel Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung für den Verkauf von Gütern, die in der Amazonasregion verbraucht werden.

Mehrwertsteuer Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Peru im Jahr 2024 beträgt 21%.
Standard-Mehrwertsteuersatz 18% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Schwellenwerte -
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Schwelle

Es gibt keine Schwelle für die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler. Die Registrierung muss ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung in Peru erfolgen.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Vorsteuer, die in ihren Geschäftstätigkeiten verwendet wird, von der Ausgangssteuer abzuziehen.

Registrierungsverfahren

Steuerschuldner müssen sich im Einheitlichen Register der Steuerzahler – RUC (Registro Único de Contribuyentes) registrieren. Dieses Register ermöglicht es Einzelpersonen, juristischen Personen oder Unternehmen, eine RUC-Nummer mit 11 Ziffern zu erhalten, die dauerhaft und verpflichtend ist. Die Gründung eines Unternehmens erfordert die Nutzung der Plattform System für Digitale Vermittlung (SID – SUNARP) für den Registrierungsprozess. Es ist auch möglich, ein Unternehmen persönlich beim RUC zu registrieren. Hierfür ist ein rechtlicher Vertreter oder eine bevollmächtigte dritte Partei erforderlich.

Erforderliche Dokumente zur Registrierung ohne Verwendung der Plattform:

  • Gültiger Personalausweis;
  • Original des beglaubigten Registrierungszertifikats;
  • Originaldokument, öffentlich oder privat, das die Adresse des steuerlichen Wohnsitzes angibt.

Zusätzlich, wenn eine dritte Partei dies erledigt:

  • Ein gültiger DNI oder ein geeignetes Identifikationsdokument;
  • Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift;
  • Antrag auf RUC oder Mitteilung zur Steuerregistrierung;
  • Rechtliche Vertreter, Direktoren, Mitglieder des Verwaltungsrats;
  • Adresse der rechtlichen Vertreter.

MwSt.-Vertreter

Nicht ansässige Unternehmen müssen einen lokalen Steuervertreter ernennen, um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren.

Einreichung der MwSt.-Erklärung

Die Einreichung der MwSt.-Erklärung kann bequem über die Plattform Declara Fácil erfolgen, die die Einreichung über virtuelle Formulare erleichtert. Die MwSt. wird monatlich erklärt und gezahlt, gemäß einem Ablaufkalender, der gemäß der letzten Ziffer der RUC festgelegt wird.

Schwelle

E-Services-Liste

Artikel 88 legt fest, welche Dienste digital sind:

  • Bereitstellung und Hosting von Computersites und Webseiten sowie alle anderen Dienstleistungen, die darin bestehen, die Präsenz von Unternehmen oder Einzelpersonen im elektronischen Netz anzubieten oder zu erleichtern;
  • Lieferung digitalisierter Produkte im Allgemeinen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computerprogramme, deren Modifikationen und Updates, sowie Zugriff und/oder Download von digitalen Büchern, Designs, Komponenten, Vorlagen usw.;
  • Berichten, Finanz oder Marktanalysen;
  • Daten und Handbücher;
  • Automatische Fernwartung von Programmen und Geräten;
  • Remote-Systemverwaltung und technischer Online-Support;
  • Webdienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fern oder Online-Datenspeicherung, Speicherdienste und Online-Werbung;
  • Softwaredienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwaredienste, die über das Internet („Software as a Service“ oder „SaaS“) über Cloud-Downloads bereitgestellt werden;
  • Auf Bilder, Texte, Informationen, Videos, Musik, Spiele, einschließlich Glücksspiele, zugreifen und/oder diese herunterladen;
  • Dieser Abschnitt umfasst unter anderem das Herunterladen von Filmen und anderen audiovisuellen Inhalten auf mit dem Internet verbundene Geräte, das Online-Herunterladen von Spielen, einschließlich mit mehreren entfernt verbundenen Spielern, das Übertragen von Musik, Filmen, Wetten oder anderen digitalen Inhalten;
  • Inhalte  auch wenn sie mit Streaming-Technologie erstellt wurden, ohne dass sie auf ein Speichergerät heruntergeladen werden müssen Empfang von Jingles, mobilen Klingeltönen und Musik, Anzeigen von Online-Nachrichten, Verkehrsinformationen und Wettervorhersagen sogar über Satellitenfunktionen, Webprotokolle und Website-Statistiken;
  • Bereitstellung des Zugangs zu Datenbanken und allen Diensten, die automatisch von einem Computer über das Internet oder ein elektronisches Netz als Reaktion auf eine bestimmte Dateneingabe durch den Kunden erstellt werden;
  • Dienstleistungen von Online-Clubs oder Dating-Sites;
  • Dienstleistungen von Online-Blogs, Zeitschriften oder Zeitungen;
  • Bereitstellung von Internetdiensten;
  • Fernunterricht oder Tests oder Übungen, die automatisch durchgeführt oder korrigiert werden;
  • Entgeltliche Einräumung des Rechts, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einer Internetseite zu verkaufen, die als Online-Markt fungiert, einschließlich Online-Auktionsdiensten;
  • Verarbeitung und Berechnung von Daten über das Internet oder andere elektronische Netze.

Beweisstücke

Die Dienstleistung gilt in Argentinien als erbracht, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • IP-Adresse des vom Kunden verwendeten Geräts oder Ländercode der SIM-Karte;
  • Rechnungsadresse des Kunden;
  • Bankkonto.

Registrierungsverfahren

Der Erhalt einer RUC-Nummer ist erforderlich. Dazu können Sie einen Antrag über den Virtuellen Partytisch (MPV) oder persönlich, durch Ihren gesetzlichen Vertreter oder einen bevollmächtigten Dritten stellen und einige Voraussetzungen erfüllen.

Steuervertreter

In Peru ist es nicht zwingend erforderlich, einen Steuervertreter für die Registrierung zu ernennen.

MwSt. Anmelde und Zahlungsdatum

Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht werden. Vergessen Sie nicht, dass die Erklärungen zwischen dem 7 und 16 Geschäftstag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats einzureichen sind.

Strafen

Bußgelder für die Nichterklärung steuerpflichtiger Umsätze betragen 50% des Mehrwertsteuerbetrags zuzüglich einer monatlichen Zahlung von 1.2% (0.04% pro Tag). Kleinere Unternehmen können eine Nachfrist von 3 Monaten beantragen.
Oktober 2, 2024 234
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