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Digitale Dienste

Dieser Leitfaden behandelt nur die Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Wenn Sie Waren verkaufen, gilt dieser Leitfaden nicht.

 

Gültig seit dem 1. Januar 2017.

Nach der russischen Abgabenordnung unterliegen digitale Dienstleistungen ausländischer Unternehmen der russischen Mehrwertsteuer am Standort des Kunden.

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Russland im Jahr 2023 beträgt 16,67%.

 

MwSt. Reduzierter Satz

Es ist kein ermäßigter Satz festgelegt.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Besonderheit der Mehrwertsteuerberechnung

Mehrwertsteuer = Gesamtumsatz * 0,1667.

 

Schwelle

Für digitale Unternehmen gibt es keine Umsatzschwelle. Dies bedeutet, dass gebietsfremde Unternehmen, die einen einzigen Online-Verkauf an russische Verbraucher tätigen, in Russland Mehrwertsteuer erheben und registrieren müssen.

 

Beweisstücke

Um den Standort des Kunden zu identifizieren, muss der Händler mindestens 3 Beweisstücke sammeln. Und wenn einer von ihnen Russland ist, kann der Kunde als russisch bestimmt werden:

  • Kundenadresse;
  • Rechnungsadresse (Bank oder elektronischer Zahlungsanbieter;
  • IP Adresse;
  • Telefonnummer.

 

E-Services-Liste

Über das Internet oder ähnliche elektronische Netze bereitgestellte digitale Dienste, die in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes über digitale Steuern fallen, sind folgende:

  • Gewährung des Rechts zur Nutzung von Software (einschließlich Computerspielen) und Datenbanken über das Internet sowie Bereitstellung des Fernzugriffs auf diese, einschließlich Updates und zusätzlicher Optionen;
  • Gewährung des Rechts zur Nutzung von Computerspielen über das „Internet“ -Netzwerk, einschließlich Fernzugriff auf diese, einschließlich Aktualisierungen, und zusätzlicher Informationen;
  • Über das Internet bereitgestellte Werbedienste, einschließlich Dienste, die unter Verwendung von Software und Datenbanken bereitgestellt werden, die im Internet funktionieren, sowie Bereitstellung von Werbeflächen im Internet;
  • Dienstleistungen zur Anzeige von Angeboten zum Erwerb (Entsorgung) von Waren (Werken und Dienstleistungen) oder Eigentumsrechten im Internet;
  • Bereitstellung technischer, organisatorischer, informativer und anderer Möglichkeiten unter Verwendung von Informationstechnologien und -systemen über das Internet zum Herstellen von Kontakten zwischen Verkäufern und Käufern und zum Abschluss von Verträgen (einschließlich Echtzeit-Handelsplattformen im Internet, auf denen potenzielle Käufer Preise unter Verwendung anbieten können Ein automatisierter Vorgang und die Vertragsparteien werden durch Nachrichten, die automatisch erstellt und gesendet werden, über einen Verkauf informiert;
  • Bereitstellung und Unterstützung einer kommerziellen oder persönlichen Präsenz im Internet, Unterstützung der elektronischen Ressourcen der Benutzer (Websites und (oder) Seiten im Internet), Bereitstellung des Zugriffs durch andere Internetbenutzer auf diese und Bereitstellung von Optionen zu deren Änderung;
  • Speicherung und Verarbeitung von Informationen, wenn die Person, die die Informationen übermittelt hat, über einen Internetzugang verfügt;
  • Bereitstellung von Rechenkapazität in Echtzeit für die Aufnahme von Informationen in Informationssysteme;
  • Bereitstellung von Domainnamen und Hosting-Diensten;
  • Verwaltung von Informationssystemen und Websites im Internet;
  • Dienste, die beim Einfügen von Informationen durch den Benutzer automatisch über das Internet bereitgestellt werden, automatisierte Dienste für die On-Demand-Suche, Auswahl und Sortierung von Daten sowie die Bereitstellung von Daten für den Benutzer über Informations- und Telekommunikationsnetze (einschließlich der Bereitstellung von Börsendaten in Echtzeit und automatisierte Übersetzungsdienste in Echtzeit);
  • Bereitstellung von Rechten zur Nutzung von E-Books und anderen elektronischen Inhalten;
  • Veröffentlichungen über das Internet, auch wenn sie zum Abhören über einen Remote-Internetzugang bereitgestellt werden;
  • Bereitstellung von Rechten zur Nutzung von Informations- und Bildungsmaterialien über das Internet, auch wenn diese zum Ansehen oder Hören über einen Remote-Internetzugang bereitgestellt werden;
  • Bereitstellung von Rechten zur Verwendung von Bildern über das Internet, auch wenn diese zum Ansehen oder Hören über einen Remote-Internetzugang bereitgestellt werden;
  • Bereitstellung von Rechten zur Nutzung von Musikwerken mit oder ohne Text über das Internet, auch wenn dies zum Ansehen oder Hören über einen Remote-Internetzugang vorgesehen ist;
  • Bereitstellung von Rechten zur Nutzung audiovisueller Werke über das Internet, auch wenn diese zum Ansehen oder Hören über einen Remote-Internetzugang vorgesehen sind;
  • Dienstleistungen, bei denen nach potenziellen Käufern für einen Kunden gesucht und / oder Informationen bereitgestellt werden;
  • Bereitstellung des Zugriffs auf Suchsysteme im Internet;
  • Bereitstellung statistischer Dienste auf Internet-Websites.

 

Registrierungsverfahren

Die MwSt.-Rregistrierung muss innerhalb von 30 Tagen ab der ersten Lieferung an einen in Russland ansässigen Kunden erfolgen. Die Registrierung kann über das Identifikationsportal auf der FTS-Website erfolgen. Normalerweise beginnt die Registrierung am ersten Tag des Kalenderquartals, bevor Sie die Teilnahme am Programm beantragen. Wenn Sie beispielsweise am 20. Juli beitreten, beginnt Ihre Registrierung am 1. Juli. Bei Bedarf können Sie dieses Datum vorverlegen, solange Sie die Steuerbehörde informieren.

 

Datum der Einreichung der MwSt.-Erklärung

Ausländische Unternehmen werden voraussichtlich vierteljährlich spätestens am 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum Steuererklärungen abgeben.

Unabhängig davon, ob ein digitales Unternehmen Verkäufe tätigt oder nicht, muss es alle zwei Monate vor dem fünfzehnten Tag des folgenden Zeitraums eine Steuererklärung einreichen.

 

Datum der Zahlung der MwSt.

Der Mehrwertsteuerbetrag in RUB muss bis zum 25. Tag des Monats nach dem Berichtsquartal bezahlt werden.

 

Strafen

Es besteht eine obligatorische Abmeldung des Unternehmens (oder seines Vertreters, falls vorhanden), wenn:

  • Keine Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung (für mehr als 6 Monate);
  • Nichtvorlage der angeforderten Unterlagen (länger als 3 Monate);
  • Nichtzahlung der Mehrwertsteuer zusammen mit etwaigen Strafen und Geldbußen (für mehr als 12 Monate).

Eine solche Abmeldung führt dazu, dass das „Büro des persönlichen Steuerpflichtigen“ nicht innerhalb eines Jahres genutzt werden kann, die überfällige Steuerpflicht jedoch nicht beseitigt wird.

 

Aufzeichnungen führen

Sie müssen Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten zur Bereitstellung digitaler Dienste führen und in der Lage sein, die Aufzeichnungen unverzüglich elektronisch verfügbar zu machen. Sie sollten Ihre Rücksendungen ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, 10 Jahre lang aufzeichnen.

 

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