Slowenien
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Normaler Umsatzsteuersatz
Der Regelsatz in der Slowenien 2024 beträgt 22%. Für einige Produkte gilt eine Ermäßigung von 9.5%. Zum Beispiel:- Proteinpräparate (Mahlzeitenersatz);
- Brausetabletten aus Magnesium;
- Vitamin C in Form von Brausetabletten;
- Rübensaft;
- Cranberry-Pulver;
- Haartabletten;
- Granuliert;
- Kollagen-Magnesium-Kapsel;
- Omega-3-Kapseln (Fischölkapseln).
Mehrwertsteuer Normalsatz
Der Regelsatz in der Slowenien 2024 beträgt 22%.
Standard-Mehrwertsteuersatz
22%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
9.5%
Schwellenwerte
€10,000
Schwellen
Zum 1. Juli 2021 hat die Europäische Union (EU) eine europaweite E-Commerce-Schwelle von 10,000€ für Fernverkäufe von Waren an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt und die Umsatzsteuerbefreiung für sogenannte „geringwertige Waren“ abgeschafft “. Waren, d. h. im Wert von weniger als 22€, werden in die EU eingeführt.Steuerlich absetzbar
Nur Mehrwertsteuer, die auf Waren oder Dienstleistungen für die folgenden Aktivitäten anfällt, kann abgezogen werden:
- Steuerpflichtige Umsätze des passiven Subjekts;
- Bestimmte steuerbefreite Transaktionen;
- Im Ausland getätigte Umsätze würden auf nationaler Ebene zum Vorsteuerabzug führen;
- Grenzüberschreitende Lieferungen neuer Transportmittel;
- Bestimmte steuerbefreite Finanztransaktionen mit außerhalb der EU niedergelassenen Kunden.
Registrierungsverfahren
Um sich als Mehrwertsteuerzahler in Slowenien zu registrieren, müssen Sie ein korrekt ausgefülltes DDV-P3-Antragsformular über das eTax-System einreichen. Zusätzlich zum Antrag können zusätzliche konstituierende Dokumente, der Reisepass eines Vertreters und andere Informationen erforderlich sein.Steuervertreter
Wenn Ihr Unternehmen eine Niederlassung in einem Nicht-EU-Land ist, müssen Sie einen Fiskalvertreter benennen, der für die Zahlung Ihrer Steuern gesamtschuldnerischhaftet.Vorlage von MwSt.-Erklärungen und MwSt.-Zahlungsdatum
Ausländische Steuerzahler müssen der slowenischen Steuerbehörde monatlich eine Umsatzsteuererklärung im vorgeschriebenen DDV-O-Formular vorlegen. Die regelmäßige Umsatzsteuererklärung muss vor dem letzten Geschäftstag des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats (letzter Geschäftstag von N+1) ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Wenn der Steuerzahler verpflichtet ist, die summarische Erklärung [ESL] einzureichen, ist der letzte Tag für die Einreichung der Mehrwertsteuer- und ESL-Erklärung der 20. Tag des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt, auf den sie sich bezieht (20. von N+1).Strafgebühr
Strafe für verspätete Registrierung der Mehrwertsteuer, Nichtzahlung und verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer in Höhe von 2,000€ bis 125,000€. Wenn Sie freiwillig einen Verstoß melden, gibt es in der Regel keine Strafe, aber Sie müssen eine Strafe zahlen.Schwellen
Die Registrierungspflicht tritt bei Erreichen eines Umsatzes von 10,000 € ein.Beweisstücke
Sie müssen zwei der folgenden Dokumente sammeln und aufbewahren, um den Wohnsitz des Kunden und den korrekten berechneten und gezahlten Steuersatz zu bestätigen:
- Rechnungsadresse Ihres Käufers;
- Adresse des von Ihrem Käufer verwendeten Internetprotokollgeräts;
- Bankverbindung Ihres Käufers;
- Ländercode der von Ihrem Käufer verwendeten SIM-Karte;
- Standort des Festnetztelefons Ihres Käufers, an dem die;
- Dienstleistung erbracht wird.
Liste der elektronischen Dienste
Die ungefähre Liste der elektronischen Dienste umfasst:
- Lieferung oder Bilder (Bilder Wallpapers);
- Lieferung des Textes (z. B. E-Books);
- die Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücks- und Wettspielen, sowie On-Demand-Programmen;
- Online-Magazine;
- Bereitstellung von Websites oder Webhosting-Diensten;
- Fernwartung von Programmen und Geräten;
- Softwarelieferung und Softwareaktualisierungen;
- Werbefläche auf der Website.
Registrierungsverfahren
Um sich im MOSS-System zu registrieren, müssen Sie grundlegende Informationen über das Unternehmen und seine Vertreter auf einem speziellen Formular angeben, das vom slowenischen Steuerdienst erstellt wird.Registerpflege
10 Jahre.Füllen Sie die Mehrwertsteuererklärungen und das Datum der Mehrwertsteuerzahlung aus
Die Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer im Rahmen des MOSS-Systems sind für alle EU-Länder gleich: Sie müssen die Steuern spätestens am 20. Tag des auf die Erklärungsfrist folgenden Monats einreichen und zahlen.
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