Dieser Leitfaden behandelt nur die Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Wenn Sie Waren verkaufen, gilt dieser Leitfaden nicht.
Ab dem 1. Juli 2015, wenn ein ausländischer Unternehmer einen elektronischen Dienst („E-Service“) an die Republik Korea („Korea“) liefert, gelten die E-Services als innerhalb Koreas erbracht (Artikel 53 Absatz 2 von das Mehrwertsteuergesetz, Artikel 96 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes, Artikel 66 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes).
MwSt. Standard Satz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Südkorea im Jahr 2023 beträgt 10%.
MwSt. Reduzierter Satz
Es ist kein reduzierter Satz festgelegt.
Schwelle
Es gibt keine Mindestschwelle.
Beweisstücke
Südkorea hat nicht festgelegt, wie ein Lieferant den Standort eines Verbrauchers überprüfen soll. Daher berücksichtigt der Dienstleister zusätzlich zu dem auf der Kreditkarte gespeicherten Ausstellungsland die vom Kunden über das Internet angegebene Wohnadresse.
E-Services-Liste
Der elektronische Dienst ist ein Dienst, der betrieben wird, indem er in einem mobilen Kommunikationsendgerät oder einem Computer gespeichert wird, oder ein Dienst, der in Echtzeit verwendet werden kann, ohne in einem Gerät gespeichert zu werden. Vorausgesetzt, dass diese Dienstleistungen unter einen der folgenden Unterabsätze fallen.
- Arbeitet mit der Form von Zeichen, Buchstaben, Sprache, Ton oder Video, die in optischer oder elektronischer Form erstellt oder verarbeitet werden (z. B. Spieldatei, Sprachdatei, Videodatei, elektronisches Dokument oder Software);
- Arbeiten zur Verbesserung des elektronischen Dienstes gemäß Unterabsatz 1.
Registrierungsverfahren
Ein ausländischer Steuerzahler sollte innerhalb von 20 Tagen ab dem ersten Geschäftstag auf die NTS Hometax-Website zugreifen und die Registrierung eines Unternehmens beantragen.
Voraussetzungen für die Registrierung von Unternehmen
- Name des Geschäftsbetreibers oder Vertreters (wenn ein Unternehmensunternehmer Transaktionen unter einem anderen Namen durchführt, muss der Transaktionsname angegeben werden), Kontaktnummer, Adresse, E-Mail-Adresse, Website-Adresse;
- Informationen in Bezug auf die Registrierung eines Unternehmens (z. B. registriertes Land, Adresse, Registrierungsnummer), Art des E-Service, Startdatum des E-Service in Korea;
- Name des Steuerberaters, Wohnsitznummer / Steuerregistrierungsnummer, Kontaktnummer, E-Mail-Adresse (wo ein Steuerberater eingestellt wird);
- Kontonummer (wenn ein Steuerzahler ein Konto bei einem Finanzinstitut oder einer Kommunikationsagentur eröffnet, um eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu erhalten).
Ein zuständiges Finanzamt stellt innerhalb von 5 Tagen nach Antragstellung eine vereinfachte Registrierung der Geschäftsnummer aus, nachdem die Informationen über einen Antragsteller überprüft wurden (z. B. Bestehen eines tatsächlichen Geschäfts, Auslassung von Dokumenten). Anschließend wird die Nummer dem Steuerzahler (einschließlich seines Steuerberaters) per E-Mail mitgeteilt.
Datum der Einrecihung der MwSt.-Erklärung
Die MwSt.-Erklärung muss spätestens am 25. des Monats nach einem Berichtsquartal vierteljährlich eingereicht werden.
Datum der Zahlung der MwSt.
Das gleiche Datum wie für die Einreichung(siehe oben).
Die Mehrwertsteuer wird auf ein Konto bei einer Devisenbank gezahlt, das der Kommissar des Korea National Tax Service benennt. Steuerzahler (einschließlich ihres Steuerberaters) werden über ihre E-Mail-Kontonummer per E-Mail-Adresse informiert. Die Informationen finden Sie im Abschnitt “Grundlegende Informationen des vereinfachten Geschäftsbetreibers”.
Die Mehrwertsteuer wird grundsätzlich in KRW gezahlt. Bei Zahlung aus dem Ausland können Steuerzahler die Mehrwertsteuer in USD unter Anwendung des aktuellen Standard-Wechselkurses zahlen. In Anbetracht der für die Überweisung erforderlichen Zeit müssen die Steuerzahler ihre Mehrwertsteuer 3 Tage vor dem Ende des Zahlungszeitraums zahlen.
Strafen
Eine Steuerzahlungsbenachrichtigung wird ausgestellt, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt. Wenn ein Steuerpflichtiger die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, beträgt seine Strafsteuer 3% der nicht gezahlten Steuer. Wenn der Steuerzahler die Zahlung immer noch nicht leistet, werden jeden Monat 1,2% der Strafsteuer erhoben.