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Normaler Mehrwertsteuersatz

Der MwSt.-Normalsatz in Ungarn im Jahr 2024 beträgt 27%.

MwSt.-Ermäßigungssatz

18%:
  • Körner, Mehl, Stärke oder Milch;
  • Besuchen Sie ein Outdoor-Festival.
5%:
  • Einige Gerichte;
  • Produkte zur Verwendung in der Humanmedizin, radioaktive medizinische Isotope, Diät;
  • Medizinische Spezialnahrung, medizinischer Sauerstoff;
  • Einige Drogen;
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.

Normaler Mehrwertsteuersatz

Der MwSt.-Normalsatz in Ungarn im Jahr 2024 beträgt 27%.

MwSt.-Ermäßigungssatz

5% – Internetzugangsdienst.

Standard-Mehrwertsteuersatz 27% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 18%, 5% Schwellenwerte €10,000
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Schwellen

Ab dem 1. Juli 2021 wird der Schwellenwert für den Fernabsatz aufgehoben und durch einen einheitlichen Schwellenwert von 10.000 € für alle EU-Mitgliedsstaaten ersetzt.

Steuerlich absetzbar

Die geschuldete oder gezahlte Mehrwertsteuer kann bei folgenden Transaktionen abgezogen werden:
  • Interne Lieferung von Waren oder Dienstleistungen und Transaktionen, die als solche gelten;
  • Als solche gelten innergemeinschaftliche Käufe und Geschäfte;
  • Import von Waren.

Registrierungsverfahren

Die Anmeldung (Steueridentifikationsnummernantrag, Gemeindesteueridentifikationsnummer) erfolgt durch Vorlage folgender Unterlagen:
  • Formular 21T201 ist in zweifacher Ausfertigung in Papierform oder elektronisch durch den Kunden bei der örtlichen Hauptsteuerbehörde einzureichen;
  • Beglaubigte ungarische Übersetzung der Satzung;
  • Mustersignatur;
  • eine Bescheinigung der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Finanzbehörde, dass die Gesellschaft im jeweiligen Land ein nationales Steuerdomizil hat;
  • Bei einem Verstoß gegen das Gesetz, dass Meldepflichten erst nach;
  • Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu erfüllen sind, ist zusätzlich das Datum der Aufnahme der Tätigkeit anzugeben.
Dem Formular kann eine Dokumentation der vom Steuerpflichtigen angegebenen Daten in Form einer Fotokopie beigefügt werden. Bei elektronischer Übermittlung des Formulars können die Unterlagen eingescannt beigefügt werden.

Steuervertreter

Außerhalb der EU ansässige Steuerzahler müssen einen Steuervertreter benennen, der alle Verfahren im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerregistrierung und -meldung verwaltet.

Einreichungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuerzahler sind verpflichtet, zusammenfassende Erklärungen im selben Zyklus wie Steuererklärungen einzureichen. Grundsätzlich müssen Steuerzahler mit monatlicher Umsatzsteuererklärung den laufenden Monat bis zum 20. des auf den laufenden Monat folgenden Monats und Steuerzahler mit vierteljährlicher Umsatzsteuererklärung bis zum 20. des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats gleichzeitig mit der Erklärung einreichen , und elektronisch auf die gleiche Weise wie die Erklärung.

Zahlungsdatum der MwSt

Periodische Umsatzsteuererklärungen müssen bis zum 20. des auf den Steuerzeitraum [Monat/Quartal] folgenden Monats elektronisch bei den ungarischen Umsatzsteuerbehörden eingereicht werden, und jährliche Erklärungen müssen bis zum 25. Februar des auf das Referenzsteuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden.

Registrierungspflege

Alle Aufzeichnungen und Belege sind 8 Jahre aufzubewahren.

Sanktion

Bußgelder für nicht rechtzeitige Fertigstellung oder Nichtbereitstellung von Informationen können bis zu 500.000 HUF betragen.

Schwellen

Die Steuergrenze für digitale Dienstleistungen beträgt 10.000 Euro.

Beweisstücke

Um den Standort des Kunden zu ermitteln, muss der Händler mindestens zwei nicht widersprüchliche Beweismittel sammeln. Und wenn zwei davon in Ungarn sind, kann der Kunde als Ungar bestimmt werden:

  • Die ständige Adresse des Kunden;
  • Rechnungsadresse (Bank oder elektronischer Zahlungsanbieter);
  • IP Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, der den Dienst bereitstellt;
  • Andere geschäftsbezogene Informationen.

Liste elektronischer Dienste

Im Sinne des EU-Rechts ist ein digitales Produkt jedes Produkt, das in elektronischer Form gespeichert, geliefert und verwendet wird. Dies sind Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde per E-Mail, durch Herunterladen aus dem Internet oder durch Einloggen auf einer Website erhält, insbesondere:

  • E-Books, Bilder, Filme und Videos, entweder durch den Kauf einer Kopie von Shopify oder durch die Nutzung eines Dienstes wie Netflix. In der Steuersprache fallen diese Produkte in eine Kategorie, die allgemein als „Audio, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet wird;
  • herunterladbare und streamende Musik, entweder durch den Kauf einer MP3 oder die Nutzung eines Dienstes wie SoundCloud oder Spotify;
  • Natürlich fallen auch diese Produkte in die Kategorie Audio;
  • Cloud-basierte Software und Produkte als Service, wie Software als Service (SaaS), Plattform als Service (PaaS) und Infrastruktur als Service (IaaS);
  • Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
  • Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Registrierungsverfahren

In Ungarn registrierte Steuerzahler müssen sich über das Regierungsportal unter Verwendung von „Client Gate“ („Ügyfélkapu“ auf Ungarisch) registrieren und die Option „Union Regime“ auswählen. Nicht in der EU ansässige Steuerzahler müssen der Option „Regelung außerhalb der Union“ folgen. Bei der Registrierung („Képviseleti fiók nyitása“) wird ein Aktivierungslink an die vom Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse gesendet, über den der Zugang zum MOSS-Portal aktiviert wird. Nach erfolgreicher Aktivierung kann das Portal mit der vom Steuerpflichtigen zugewiesenen E-Mail-Adresse und dem Passwort aufgerufen werden. Bei der Registrierung bei MOSS müssen der ungarischen Steuerbehörde folgende Angaben gemacht werden:

Nicht in der EU ansässige Steuerzahler (Nichtgemeinschaftsregelung):

  • Firmenname, Handelsname des Unternehmens, falls vom Firmennamen abweichend, vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website der steuerpflichtigen Person, Name und Telefonnummer der Kontaktperson, BIC-Nummer;
  • Nationale Steueridentifikationsnummer;
  • Land, in dem der Steuerpflichtige seine Niederlassung hat;
  • IBAN- oder OBAN-Nummer;
  • Elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige in der Union nicht mehrwertsteuerlich registriert ist;
  • Startdatum der Anwendung des Regimes.

In Ungarn ansässiger Steuerpflichtiger (Unionsregelung):

  • Firmenname, Handelsname des Unternehmens, falls vom Firmennamen abweichend, vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website der steuerpflichtigen Person, Name und Telefonnummer der Kontaktperson, BIC-Nummer;
  • Steueridentifikationsnummer in Ungarn;
  • vollständige Postanschrift der festen Niederlassung oder Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die dem Steuerpflichtigen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilt wird, in dem der Steuerpflichtige nicht ansässig ist;
  • MwSt.-Identifikationsnummer, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft vergeben wird, in dem sich die feste Niederlassung des Steuerpflichtigen befindet, oder Steueridentifikationsnummer, falls keine vorhanden ist;
  • Land, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, wenn er außerhalb des__ Gebiets der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist;
  • Startdatum der Anwendung des Regimes;
  • Iban-Nummer.

Registerpflege

Sie müssen Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten 10 Jahre lang ab dem Ende des Jahres aufbewahren, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, und digitale Kopien müssen auf Anfrage verfügbar sein.

Umsatzsteuererklärungen ausfüllen

Sie müssen detaillierte vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen innerhalb von 20 Tagen nach Ende jedes Berichtszeitraums online einreichen. Die Informationen werden dann sicher von Ihrem Mitgliedstaat der Identifizierung in den entsprechenden Mitgliedstaat des Verbrauchs übertragen.

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Die Steuer wird in HUF per Banküberweisung auf ein Bankkonto gezahlt, das von der staatlichen Steuer- und Zollbehörde gleichzeitig mit der Abgabe der Erklärung, spätestens bis zum Abgabetermin, unter Bezugnahme auf die Steuererklärung, in der sich die Zahlung befindet, bekannt gegeben wird basierend.

Oktober 3, 2024 581
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