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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in New Jersey

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in New Jersey ist im Gesetzentwurf S-3398 festgelegt, bekannt als „Packaging Product Stewardship Act“. Diese Gesetzgebung verlagert die Verantwortung für das Management von Verpackungsabfällen nach dem Verbrauch von den Kommunen auf die Hersteller. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Deponieabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und nachhaltiges Verpackungsdesign zu unterstützen. Aktueller Stand: Im Februar 2025 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Bewilligungsausschuss des Senats verwiesen und ist noch nicht verabschiedet.

Wer muss sich für EPR in New Jersey registrieren?

Hersteller von Verpackungsprodukten, die in New Jersey verkauft, zum Verkauf angeboten oder verteilt werden, müssen sich registrieren, einschließlich:
  • Hersteller, die Marken besitzen oder lizenzieren
  • Importeure, die verpackte Artikel in die Vereinigten Staaten einführen
  • Unternehmen, die Verpackungen für Fernverkäufe/-vertrieb verwenden
  • Erstvertreiber von Verpackungsprodukten im Bundesstaat
Ausnahmen: Kleine Hersteller sind befreit, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bruttoumsatz von weniger als 5 Millionen US-Dollar im letzten Geschäftsjahr
  • Weniger als 1 Tonne Verpackungsprodukte im letzten Kalenderjahr in New Jersey verkauft
  • Getränkehersteller, die weniger als 5 Tonnen Verpackungsprodukte verkauft haben
  • Restaurants, Imbissstände oder ähnliche Betriebe, die verzehrfertige Speisen verkaufen
  • Einzelhandelsgeschäfte ohne Online-Verkäufe, die nicht Teil einer Franchise oder Kette sind
  • Die Registrierung erfolgt in der Regel durch den Beitritt zu einer Herstellerverantwortungsorganisation (PRO), um gemeinsam die Vorschriften einzuhalten.
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Was das Paket umfasst

Das EPR-Programm umfasst alle Arten von Verpackungsmaterialien, einschließlich:
  • Primärverpackungen (Verkaufseinheiten am Point of Sale)
  • Sekundärverpackungen (Mehrfacheinheiten-Bündelung oder Branding)
  • Tertiärverpackungen (Transport und Distribution)
  • Serviceverpackungen (Tragetaschen, Take-away-Behälter, Rezeptflaschen)
  • Getränkebehälter
  • Zusatzelemente, die Verpackungsfunktionen erfüllen
  • Abgedeckte Materialien umfassen Papier, Kunststoff, Glas, Metall oder Kombinationen davon. Einwegkunststoffe sind besonders auf Reduzierung und Recyclingfähigkeit ausgerichtet.

Produktausnahmen:

  • Verpackungen mit Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten oder Kosmetika
  • Verpackungen für giftige oder gefährliche Produkte, die unter Bundesgesetzgebung geregelt sind
  • Verpackungen für den Versand gefährlicher Materialien gemäß den bundesstaatlichen Spezifikationen

Schwellenwerte

Schwellenwerte für kleine Hersteller (von den Anforderungen befreit):
  • Bruttoumsatz von weniger als 5 Millionen US-Dollar pro Jahr
  • Weniger als 1 Tonne Verpackungsprodukte pro Jahr in New Jersey verkauft
  • Getränkehersteller mit weniger als 5 Tonnen Verpackungsprodukten pro Jahr
  • Qualifizierte gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte
  • Jeder Hersteller, der diese Schwellenwerte überschreitet, unterliegt den EPR-Anforderungen, unabhängig vom Verkaufsvolumen.

EPR-Registrierungsverfahren in New Jersey

Zeitplan:
  • Innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten: Hersteller müssen eine PRO gründen oder einer beitreten
  • Innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten: PROs müssen Verpackungsgarantiepläne beim Umweltministerium (DEP) einreichen
  • 120 Tage: Überprüfungszeitraum des DEP für die Planfreigabe
  • 90 Tage: Umsetzungszeitraum nach Genehmigung
Prozess:
  • Eine genehmigte PRO bilden oder ihr beitreten (bis zu 10 PROs können staatlich genehmigt werden)
  • PRO reicht einen Entwurfsplan beim Beratungsgremium für Abfallwirtschaft zur Überprüfung ein
  • Das Gremium gibt innerhalb von 60 Tagen schriftliche Kommentare ab
  • PRO reicht den finalisierten Plan innerhalb von 120 Tagen nach Erhalt der Kommentare beim DEP ein
  • DEP genehmigt, genehmigt unter Bedingungen oder lehnt innerhalb von 120 Tagen ab
  • Die Umsetzung beginnt innerhalb von 90 Tagen nach Genehmigung
Nichteinhaltung kann zu Verkaufsverboten und Strafen von 5.000–10.000 US-Dollar pro Tag führen.

Bevollmächtigter Vertreter

Eine PRO fungiert als bevollmächtigter Vertreter für mehrere Hersteller und übernimmt die kollektive Einhaltung. Das DEP kann bis zu 10 PROs im Bundesstaat genehmigen. Einzelne Hersteller können unabhängig konform sein, müssen jedoch alle Anforderungen wie PROs erfüllen, einschließlich Planentwicklung, Umsetzung und Berichterstattung.

Berichtsfristen

Erste Planvorlage: Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten Jährliche Berichte: PROs müssen jährliche Evaluationsberichte einreichen, die Folgendes enthalten:
  • Liste der teilnehmenden Hersteller und erfassten Verpackungsprodukte
  • Methoden für Sammlung, Transport, Wiederverwendung und Recycling
  • Gesamtmenge der gesammelten und verarbeiteten Verpackungen
  • Implementierungskosten (unabhängig geprüft)
  • Bewertung der Wirksamkeit von Informationsmaterialien
  • Fortschritte bei Reduktions- und Recyclingzielen
Planaktualisierungen: Alle 5 Jahre erforderlich mit vollständiger Überprüfung und erneuter Genehmigung.

Leistungsziele und Zeitplan

Bis zum 1. Januar 2032:
  • 25 % Reduzierung von Einwegverpackungen nach Volumen (Basisjahr vor Inkrafttreten). Mindestens 10 % der Reduzierung müssen durch wiederverwendbare/auffüllbare Produkte oder die Beseitigung von Kunststoffen erreicht werden.
Bis zum 1. Januar 2034:
  • Alle Verpackungen müssen entweder kompostierbar oder recycelbar sein (wie vom DEP festgelegt)
Bis zum 1. Januar 2036:
  • 65 % Recyclingquote für alle Verpackungsprodukte

Wer übernimmt die Verantwortung?

Hersteller übernehmen die Verantwortung für:
  • Gesamte Lebenszykluskosten der Verpackung (Sammlung, Transport, Recycling, Entsorgung)
  • Entwicklung und Umsetzung von Stewardship-Plänen
  • Verbraucheraufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für die Aufsicht durch das Ministerium
Finanzierungsmechanismus:
  • PROs erzielen Einnahmen durch Gebühren, die Mitgliedsherstellern auferlegt werden
  • Gebühren proportional zum Volumen/Gewicht der Verpackungen und deren Umweltauswirkung
  • Gebührenstruktur fördert nachhaltige Verpackungen:
  • Wiederverwendete/Mehrwegprodukte: Keine Gebühr
  • Recyclingmaterialien/recycelbar/biologisch abbaubar: Niedrigste Gebühren
  • Neuware und nicht biologisch abbaubare Materialien: Höhere Gebühren
  • Gefährliche Materialien oder recyclinghemmende Elemente: Höchste Gebühren
Staatlicher Zuschlag: Ab 6 Jahren nach Inkrafttreten jährlicher Zuschlag von bis zu insgesamt 120 Mio. US-Dollar, proportional zum Marktanteil verteilt und in den „Packaging Reduction and Recycling Fund“ eingezahlt.

Pflichten jeder Gruppe

Hersteller:
  • Einer PRO beitreten oder einen individuellen Stewardship-Plan entwickeln
  • Planumsetzung finanzieren und Leistungsziele erreichen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucheraufklärung durchführen
  • Jährliche Daten liefern und Berichtsanforderungen erfüllen
  • Anteilige Kosten für Durchsetzung und Infrastruktur tragen

Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs):

  • Umfassende Stewardship-Pläne entwickeln und umsetzen
  • Sammel-, Recycling- und Entsorgungssysteme koordinieren
  • Mitgliedsgebühren verwalten und Budgetadministration übernehmen
  • Öffentliche Aufklärung und Stakeholder-Engagement durchführen
  • Jährliche Fortschrittsberichte und Planaktualisierungen einreichen
  • Kartellrechtsausnahmen für kooperative Aktivitäten sicherstellen
Umweltministerium (DEP):
  • Landesweite Bedarfsanalysen durchführen (alle 5 Jahre aktualisiert)
  • Stewardship-Pläne innerhalb von 120 Tagen prüfen und genehmigen
  • Überwachung der Einhaltung und Leistung gegenüber Zielen
  • Strafen durchsetzen (5.000–10.000 US-Dollar pro Tag bei Verstößen)
  • „Packaging Reduction and Recycling Fund“ verwalten
  • Neues Amt für Kunststoff- und Verpackungsmanagement mit Generalinspektor betreiben
Amt für Kunststoff- und Verpackungsmanagement:
  • Überwachung der Verwaltung und Durchsetzung von Verpackungsgesetzen
  • Der Generalinspektor koordiniert mit Strafverfolgungsbehörden
  • Jährliche Berichte über Durchsetzungsmaßnahmen und verhängte Strafen bereitstellen
  • Vermittler zwischen Exekutive und Bundes-/lokalen Behörden
Beratungsgremium für Abfallwirtschaft:
  • Überprüfung von Entwurfsplänen und Abgabe von Kommentaren innerhalb von 60 Tagen
  • Koordination zwischen Interessengruppen und dem Ministerium
  • Fungiert als Regulierungsstelle für die Einhaltung durch Hersteller
  • Bewertung und Empfehlung von Anpassungen der Recycling- und Reduktionsanforderungen
  • Alle 5 Jahre (mindestens) Empfehlungen zu Verbesserungen abgeben

Durchsetzung und Strafen

  • Zivile Verwaltungsstrafen: 5.000–10.000 US-Dollar pro Tag Verstoß
  • Gerichtlich angeordnete Zivilstrafen: Bis zu 10.000 US-Dollar pro Tag
Zusätzliche Rechtsmittel:
  • Verwaltungsdurchsetzungsanordnungen
  • Unterlassungsverfügungen
  • Kostenerstattung für Untersuchungen und Reinigungsmaßnahmen
  • Öffentliche Bekanntmachung von nicht konformen Herstellern
  • Verkaufsverbote für nicht teilnehmende Hersteller
  • Alle eingezogenen Strafen werden in den „Packaging Reduction and Recycling Fund“ eingezahlt, um die Programmadministration und -durchsetzung fortzusetzen.
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September 18, 2025 153
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