Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Österreich
Österreich hat die EU-Verpackungsrichtlinie durch die Verpackungsverordnung 2014 (BGBl II 184/2014) umgesetzt, die — zusammen mit dem Abfallwirtschaftsgesetz — EPR-Regeln in Österreich festlegt. Diese verpflichten Produzenten, die Sammlung, Sortierung und das Recycling aller Haushalts- und Gewerbeverpackungen, die in Verkehr gebracht werden, zu finanzieren. Die Verordnung wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) überwacht, während die gemeinnützige VKS Verpackungskoordinierungsstelle Marktanteile der Systeme koordiniert und Audits durchführt.
Wichtige Änderungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft traten, verschärften die Kontrollen, erweiterten die Pflichten auf Gewerbeverpackungen und führten das verpflichtende Modell des Bevollmächtigten für ausländische Verkäufer ein.
Wer muss sich für Verpackungs-EPR in Österreich registrieren
- Abfüller / Hersteller mit Sitz in Österreich, die verpackte Waren abfüllen oder importieren
- Importeure verpackter Waren (einschließlich Eigenmarkenimporte) zum Zeitpunkt der Einfuhr
- E-Commerce-Händler ohne Sitz in Österreich, die B2C nach Österreich verkaufen (müssen über einen Bevollmächtigten handeln)
- Serviceverpackungshersteller (z. B. Takeaway-Verpackungen) mit Sitz in Österreich
Bereit, die erweiterte Herstellerverantwortung in Österreich mühelos umzusetzen?
Fordern Sie jetzt ein an und verwandeln Sie regulatorische Verpflichtungen in nachhaltigen Mehrwert für Ihre Marke im grenzüberschreitenden Handel!
Was das Programm abdeckt
Das System umfasst Haushalts- und Gewerbeverpackungen aller Materialien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe) sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel laut Anhang 6 der Verordnung. Wiederverwendbare Verpackungen und Transportverpackungen sind ebenfalls erfasst, wenn sie erstmals in Verkehr gebracht werden.
Schwellenwert
- Keine De-minimis-Grenze: jedes Unternehmen, das Verpackungen auf dem österreichischen Markt in Verkehr bringt, muss sich für die EPR-Registrierung in Österreich anmelden.
- Pauschalregelung für kleine Mengen: Wenn Sie ≤ 1.500 kg Haushalts- und ≤ 1.500 kg Gewerbeverpackungen pro Kalenderjahr in Verkehr bringen, können Sie eine vereinfachte jährliche Pauschale (≈ €130–200) zahlen, anstelle materialbezogener Tarife.
EPR-Registrierungsverfahren in Österreich
- Wählen und beauftragen Sie ein lizenziertes Sammel- & Verwertungssystem (PRO) wie ARA, ERP, Interzero, Reclay usw. Dieser Vertrag erfüllt gleichzeitig die Lizenzpflicht — es gibt kein separates öffentliches Verpackungsregister.
- Jährliche Verpackungsmengenprognose vorlegen (oder die Pauschale wählen) und die berechnete Gebühr zahlen.
- Das PRO lädt die Teilnehmerdaten ins VKS-Register hoch und stellt eine Lizenznummer aus, die z. B. bei Marktplätzen wie Amazon erforderlich ist.
- Wenn Sie nicht-lizenzierte Verpackungen in Verkehr bringen (selten), müssen Sie ein EDM-Konto (Electronic Data Management) eröffnen und Mengen elektronisch melden.
Bevollmächtigter Vertreter
Seit dem 1. Januar 2023 muss jedes ausländische Unternehmen, das verpackte Waren direkt an österreichische Endverbraucher verkauft, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen, der alle EPR-Verpackungspflichten Österreichs (Lizenzierung, Berichterstattung, Gebührenzahlung) im Namen des Unternehmens erfüllt.
Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen und im EDM-„Bevollmächtigten-Register“ hochgeladen werden.
Frist für die Berichterstattung
- Systemteilnehmer: Mengenmeldungen müssen je nach Volumen monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen, plus eine konsolidierte Jahresmeldung spätestens bis zum 15. März des Folgejahres.
- Direkte EDM-Melder (nicht-lizenzierte Verpackungen): elektronische Jahresmeldung über EDM bis spätestens 31. März.
Wer trägt die Verantwortung?
- Österreichische Hersteller / Markeninhaber — volle Verantwortung ab dem Inverkehrbringen.
- Importeure — haften zum Zeitpunkt der Einfuhr (sofern keine Upstream-Lizenz vorliegt).
- Ausländische Fernverkäufer — haften über ihren Bevollmächtigten, sobald die Ware direkt an den Verbraucher verkauft wird.
- WEEE-Compliance-Systeme (z. B. ERA, Interzero) — übernehmen operative Verantwortung für Sammlung und Recycling.
- BMK EPR / VKS — zuständig für Überwachung und Registerführung, inklusive Kontrollen, Audits und Geldbußen.
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Produzenten / Importeure: PRO beitreten, Mengenaufzeichnungen führen, Tarife zahlen, Daten fristgerecht melden und Lizenznachweis auf Anfrage bereitstellen.
- Bevollmächtigter Vertreter: PRO-Vertrag abschließen, im EDM registrieren, Berichte einreichen, Nachweise fünf Jahre aufbewahren und als lokaler Ansprechpartner für das BMK fungieren.
- PROs: finanzieren die flächendeckende Sammelinfrastruktur, erreichen materialspezifische Recyclingquoten, übermitteln Teilnehmerlisten an die VKS und unterstützen Audits.
- BMK/VKS: genehmigen PROs, setzen Tarife & Quoten fest, führen Plausibilitätsprüfungen durch und verhängen Bußgelder (bis zu €50.000 bei Verstößen).
Bleiben Sie den globalen EPR-Anforderungen mit unserer All-in-One-Compliance-Plattform immer einen Schritt voraus. , um zu sehen, wie einfach Sie sich registrieren und berichten können – egal ob Verpackungen, Elektronik, Batterien, Textilien oder andere regulierte Bereiche weltweit.