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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Österreich

Österreich hat die EU-Verpackungsrichtlinie durch die Verpackungsverordnung 2014 (BGBl II 184/2014) umgesetzt, die — zusammen mit dem Abfallwirtschaftsgesetz — EPR-Regeln in Österreich festlegt. Diese verpflichten Produzenten, die Sammlung, Sortierung und das Recycling aller Haushalts- und Gewerbeverpackungen, die in Verkehr gebracht werden, zu finanzieren. Die Verordnung wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) überwacht, während die gemeinnützige VKS Verpackungs­koordinierungs­stelle Marktanteile der Systeme koordiniert und Audits durchführt. Wichtige Änderungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft traten, verschärften die Kontrollen, erweiterten die Pflichten auf Gewerbeverpackungen und führten das verpflichtende Modell des Bevollmächtigten für ausländische Verkäufer ein.

Wer muss sich für Verpackungs-EPR in Österreich registrieren

  • Abfüller / Hersteller mit Sitz in Österreich, die verpackte Waren abfüllen oder importieren
  • Importeure verpackter Waren (einschließlich Eigenmarkenimporte) zum Zeitpunkt der Einfuhr
  • E-Commerce-Händler ohne Sitz in Österreich, die B2C nach Österreich verkaufen (müssen über einen Bevollmächtigten handeln)
  • Serviceverpackungshersteller (z. B. Takeaway-Verpackungen) mit Sitz in Österreich
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Was das Programm abdeckt

Das System umfasst Haushalts- und Gewerbeverpackungen aller Materialien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe) sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel laut Anhang 6 der Verordnung. Wiederverwendbare Verpackungen und Transportverpackungen sind ebenfalls erfasst, wenn sie erstmals in Verkehr gebracht werden.

Schwellenwert

  • Keine De-minimis-Grenze: jedes Unternehmen, das Verpackungen auf dem österreichischen Markt in Verkehr bringt, muss sich für die EPR-Registrierung in Österreich anmelden.
  • Pauschalregelung für kleine Mengen: Wenn Sie ≤ 1.500 kg Haushalts- und ≤ 1.500 kg Gewerbeverpackungen pro Kalenderjahr in Verkehr bringen, können Sie eine vereinfachte jährliche Pauschale (≈ €130–200) zahlen, anstelle materialbezogener Tarife.

EPR-Registrierungsverfahren in Österreich

  • Wählen und beauftragen Sie ein lizenziertes Sammel- & Verwertungssystem (PRO) wie ARA, ERP, Interzero, Reclay usw. Dieser Vertrag erfüllt gleichzeitig die Lizenzpflicht — es gibt kein separates öffentliches Verpackungsregister.
  • Jährliche Verpackungsmengenprognose vorlegen (oder die Pauschale wählen) und die berechnete Gebühr zahlen.
  • Das PRO lädt die Teilnehmerdaten ins VKS-Register hoch und stellt eine Lizenznummer aus, die z. B. bei Marktplätzen wie Amazon erforderlich ist.
  • Wenn Sie nicht-lizenzierte Verpackungen in Verkehr bringen (selten), müssen Sie ein EDM-Konto (Electronic Data Management) eröffnen und Mengen elektronisch melden.

Bevollmächtigter Vertreter

Seit dem 1. Januar 2023 muss jedes ausländische Unternehmen, das verpackte Waren direkt an österreichische Endverbraucher verkauft, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen, der alle EPR-Verpackungspflichten Österreichs (Lizenzierung, Berichterstattung, Gebührenzahlung) im Namen des Unternehmens erfüllt. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen und im EDM-„Bevollmächtigten-Register“ hochgeladen werden.

Frist für die Berichterstattung

  • Systemteilnehmer: Mengenmeldungen müssen je nach Volumen monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen, plus eine konsolidierte Jahresmeldung spätestens bis zum 15. März des Folgejahres.
  • Direkte EDM-Melder (nicht-lizenzierte Verpackungen): elektronische Jahresmeldung über EDM bis spätestens 31. März.

Wer trägt die Verantwortung?

  • Österreichische Hersteller / Markeninhaber — volle Verantwortung ab dem Inverkehrbringen.
  • Importeure — haften zum Zeitpunkt der Einfuhr (sofern keine Upstream-Lizenz vorliegt).
  • Ausländische Fernverkäufer — haften über ihren Bevollmächtigten, sobald die Ware direkt an den Verbraucher verkauft wird.
  • WEEE-Compliance-Systeme (z. B. ERA, Interzero) — übernehmen operative Verantwortung für Sammlung und Recycling.
  • BMK EPR / VKS — zuständig für Überwachung und Registerführung, inklusive Kontrollen, Audits und Geldbußen.

Pflichten der einzelnen Gruppen

  • Produzenten / Importeure: PRO beitreten, Mengenaufzeichnungen führen, Tarife zahlen, Daten fristgerecht melden und Lizenznachweis auf Anfrage bereitstellen.
  • Bevollmächtigter Vertreter: PRO-Vertrag abschließen, im EDM registrieren, Berichte einreichen, Nachweise fünf Jahre aufbewahren und als lokaler Ansprechpartner für das BMK fungieren.
  • PROs: finanzieren die flächendeckende Sammelinfrastruktur, erreichen materialspezifische Recyclingquoten, übermitteln Teilnehmerlisten an die VKS und unterstützen Audits.
  • BMK/VKS: genehmigen PROs, setzen Tarife & Quoten fest, führen Plausibilitätsprüfungen durch und verhängen Bußgelder (bis zu €50.000 bei Verstößen).
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Erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Österreich

Gemäß der WEEE-Richtlinie (2002/96/EG), die 2005 in Österreich in Kraft trat, und ihrer Revision 2012 (Richtlinie 2012/19/EU), die 2014 in Kraft trat und 2016 aktualisiert und 2018 überarbeitet wurde In Österreich wurden entsprechende Regelungen für den Umgang mit elektrischen und elektronischen Produkten am Ende ihres Lebenszyklus eingeführt.

Was der EWR abdeckt

  • Geräte mit einer Länge von mehr als 50 cm;
  • Kühlgeräte;
  • Anzeigegeräte, Bildschirme oder Geräte mit einer Bildschirmgröße von mehr als 100 cm²;
  • Kompakte Elektrogeräte, bei denen jede Seite weniger als 50 cm misst;
  • Beleuchtungskörper, einschließlich LED-Lampen;
  • Kompakte Geräte für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).

Wer muss sich in Österreich für EEE anmelden?

Ab 1. Jänner 2023 sind alle Hersteller, Importeure, Händler und Verkäufer, die Elektronik- und Elektroartikel direkt an Endverbraucher auf dem österreichischen Markt anbieten, gemäß den Vorgaben zur Registrierung und Einhaltung der Richtlinien der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet.

Schwellwert

Es gibt keine Mindestschwelle. Wer in Österreich elektronische Produkte verkauft, muss sich an die Vorschriften halten.

Registrierungsverfahren für den österreichischen EPR

Um sich für das System anzumelden und die EPR-Vorschriften in Österreich einzuhalten, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
  1. Registrieren Sie sich beim österreichischen Nationalregister – Elektronisches
  2. Datenmanagement (EDM), um ein EPR-Zertifikat zu erhalten.
  3. Sie können Teil des Inkassosystems werden, das die Compliance optimiert und Ihnen dabei hilft, den ersten Schritt abzuschließen.
  4. Führt eine Kooperationsvereinbarung aus.
  5. Senden Sie Volumenberichte.
  6. Bezahlung der Eintrittsgelder und Ökobeiträge.
  7. Halten Sie sich weiterhin an die Vorschriften.
Die Verfahren können je nach Registrierungsort des Unternehmens und Umsatzniveau auf dem Markt geringfügig variieren.

Bevollmächtigter Vertreter

Alle im Ausland ansässigen, aber in Österreich tätigen Unternehmen sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen, der für die Erfüllung aller erforderlichen Pflichten verantwortlich ist. Für ortsansässige Unternehmen ist dies jedoch nicht verpflichtend.

Deadline-Berichterstattung

Jährliche Berichte über das Volumen der am Markt gehandelten Produkte müssen jedes Jahr bis zum 15. März eingereicht werden. Bei längerfristiger Überschreitung der Frist wird ein Bußgeld fällig.
Oktober 16, 2024 551
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