Rumänien EPR

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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Rumänien

Rumänien setzt die EPR-Verpackungsverordnung gemäß Gesetz 249/2015 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie nachfolgender Änderungen und Durchführungsverordnungen um. Im Rahmen dieses Systems tragen Hersteller, Importeure und Händler die Verantwortung für die Rücknahme, das Recycling und die Entsorgung der Verpackungsabfälle, die sie auf den rumänischen Markt bringen. Das EPR-System umfasst die wichtigsten Materialströme: Papier und Karton, Glas, Kunststoffe (einschließlich PET), Metalle (Stahl, Aluminium) und Holz. Das rumänische System nutzt Verpackungsrücknahmeorganisationen (PROs), um die kollektiven Verpflichtungen im Namen der Hersteller zu erfüllen.

Wer muss sich in Rumänien für EPR registrieren

  • Jeder Wirtschaftsbeteiligte (Hersteller, Importeur, Händler), der verpackte Waren (oder Verpackungen selbst) auf den rumänischen Markt bringt, muss sich registrieren
  • Unternehmen mit Sitz außerhalb Rumäniens müssen einen rumänischen Steuer- oder Rechtsvertreter oder eine lokale Niederlassung benennen; dieser Vertreter übernimmt die EPR-Registrierungsverantwortung
  • Auch Unternehmen, die nur Industrie- / Nicht-Haushaltsverpackungen in Verkehr bringen, sind betroffen, auch wenn sie in einigen Fällen direkt mit PROs Verträge schließen können
  • Wenn ein großer Marktplatz nach rumänischem Recht als „angenommener Lieferant“ auftritt, können sich die Pflichten unterscheiden; dennoch erfordern Ihre eigenen Verkäufe außerhalb dieses Systems eine eigene EPR-Registrierung in Rumänien
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Was vom System abgedeckt wird

  • Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen, Transportverpackungen, Schutzverpackungen — unabhängig vom Material
  • Alle Materialien: Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall (Stahl, Aluminium), Holz
  • Wiederverwendbare oder nachfüllbare Verpackungen fallen ebenfalls unter die Verantwortung, insbesondere wenn Rücknahme oder Recycling am Lebensende vorgesehen sind
  • Hinweis: Kennzeichnungspflichten müssen erfüllt werden: alphanumerische Codes, Materialcode und „Recycling-Dreieckspfeile“ müssen sichtbar, lesbar und dauerhaft sein

Schwelle

In Rumänien gibt es keine Mindestschwelle (de-minimis-Tonnage), unterhalb derer Unternehmen von den EPR-Verpflichtungen für Verpackungen befreit wären. Alle Hersteller, Importeure und Online-Händler, die Verpackungen auf den rumänischen Markt bringen, müssen sich registrieren, unabhängig vom Volumen. Einige Produzentenverantwortungsorganisationen (OIREP / PROs) können für sehr kleine Mengen vereinfachte Berichterstattung zulassen, aber rechtlich sind keine Ausnahmen für kleine Hersteller vorgesehen.

EPR-Registrierungsverfahren in Rumänien

  • Registrierung beim AFM im Nationalen Produzentenregister der Umweltfondsverwaltung
  • Übermittlung der Basisdaten: Mengen der auf den Markt gebrachten Verpackungen (nach Material), Arten und erwartete zukünftige Mengen
  • Entscheidung über individuelle Erfüllung oder Teilnahme über ein PRO / Integriertes Managementsystem (SIG) (z. B. Eco-Rom Ambalaje)
  • Vertragsabschluss mit dem ausgewählten PRO, das die kollektive Sammlung, das Recycling und das Reporting übernimmt
  • Für Nicht-EU-Betreiber: Ernennung eines lokalen Vertreters und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
  • Erhalt der Bestätigung / Registrierungsnummer vom AFM oder der Umweltbehörde über den EPR-Status in Rumänien

Bevollmächtigter Vertreter

Nicht-rumänische oder ausländische Unternehmen müssen einen rumänischen Vertreter (Steueragent, juristische Person) benennen, der in ihrem Namen handelt. Dieser Vertreter trägt die rechtliche Verantwortung für Meldungen, Zahlungen und Datenübermittlung. Oft ist er die Partei, die den Vertrag mit dem PRO unterzeichnet und mit der Administrația Fondului pentru Mediu (AFM) interagiert.

Fristen für die Berichterstattung

  • Monatlich oder vierteljährlich: Meldung der auf den Markt gebrachten Verpackungsmengen (nach Material) und der über PRO erreichten Verwertungsquoten
  • Jahresmeldung: jeweils im Februar, mit Zusammenfassung der Daten des Vorjahres und Prognose für das kommende Jahr
  • Verspätete oder fehlerhafte Meldungen führen zu Beiträgen / Strafzahlungen an den Umweltfonds

Wer trägt die Verantwortung?

  • Der Wirtschaftsbeteiligte, der Verpackungen auf den rumänischen Markt bringt, trägt die Verantwortung, es sei denn, sie wird über ein PRO übertragen
  • Das PRO übernimmt im großen Maßstab Logistik, Sammlung, Recycling und Prüfpflichten
  • Das AFM und die nationalen Umweltbehörden überwachen die Einhaltung, verhängen Bußgelder und prüfen PROs und Betreiber

Pflichten jeder Gruppe

Wirtschaftsbeteiligter (Hersteller/Importeur/Händler):
  • Vertragsabschluss mit PROs oder Aufbau eines individuellen Systems
  • Meldung der Verpackungsmengen und -arten
  • Zahlung von Beiträgen / Gebühren pro kg an PRO oder Umweltfonds
  • Sicherstellung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
  • Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Prüfdaten
PRO / SIG:
  • Bündelung der Verpflichtungen der Mitglieder
  • Organisation oder Auslagerung von Sammlung, Sortierung, Recycling
  • Überwachung der Zielerreichung bei Rücknahme / Recycling
  • Meldung an AFM / Umweltbehörde
  • Prüfung der Daten und Leistungen
AFM / Umweltbehörde:
  • Führung des nationalen Produzentenregisters
  • Zulassung von PROs / SIGs
  • Sicherstellung der Einhaltung, Verhängung von Beiträgen und Bußgeldern
  • Validierung von Audits, Überprüfung der Berichte
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September 29, 2025 35
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