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Slowakei: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen

In der Slowakei wurde 2016 mit der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) begonnen, wobei der Schwerpunkt zunächst auf sortierten Verpackungsabfällen lag. Anschließend wurde das Gesetz Nr. 302/2019 Slg. hat die im Abfallgesetz festgelegten Verantwortlichkeiten und Pflichten erheblich erweitert und verfeinert, mit besonderem Schwerpunkt auf Einweggetränkeverpackungen.

Wer gilt als verantwortlich?

Das Verpackungsgesetz und seine Verordnungen gelten für alle:
  • Hersteller;
  • Vertriebshändler;
  • Importiert Produkte;
  • Verpackt oder füllt Produkte.

Was meinst du mit Verpackung?

  • Glas;
  • Metallaluminium;
  • Kunststoffe und PET-Kunststoffe;
  • Papier und Pappe;
  • Verbundgetränkekarton;
  • Metall Stahl;
  • Holz.

Beulen

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Systembeteiligung gibt es keine festgelegte Mindestvoraussetzung; Alle Hersteller und Verkäufer müssen sich registrieren.

Herstellerpflichten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Slowakei

  • Um die Registrierungsnummer (EPR) zu erhalten, muss sich der Hersteller mit Unterstützung des Umweltministeriums im Nationalen Register der Verpflichteten registrieren.
  • Die Hersteller oder Händler müssen Rücknahmeverträge und eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit Ökobetreibern haben.
  • Die Produzenten sind verpflichtet, Ökobeiträge in der von der Regierung festgelegten Höhe zu leisten.
  • Es muss ein vierteljährlicher Bericht vorgelegt werden, auch ein Nullbericht mit den Verpackungsmengen

Bevollmächtigter Vertreter

Slowakische und ausländische Hersteller müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz in der Slowakei benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung registriert, und die Vereinbarung wird für mindestens ein Jahr gewährt.

Deadline-Berichterstattung

Meldeschluss ist jeweils der 10. Tag des auf das Meldequartal folgenden Monats.

Geldstrafen oder Strafen

Nach der neuen Vorgabe ab Januar 2021 können sich die Kosten für den Erzeuger, der der Pflicht nicht nachkommt oder falsche Mengen anmeldet, zwischen 4.000 und 350.000 Euro belaufen.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Nichtverpackung in der Slowakischen Republik

Produkte auf Kunststoffbasis durchdringen jeden Aspekt unserer Gesellschaft. Der Begriff „Nichtverpackungskunststoff“ umfasst eine breite Palette von Materialien, die bei der Herstellung verschiedener Waren verwendet werden. Diese Artikel können vollständig aus Kunststoff bestehen, entweder in Einzelform oder als Mischung, oder sie können mehrere Materialien enthalten, einschließlich Kunststoffen, die zu komplizierten Produkten zusammengefügt werden.

Wer gilt als verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Hersteller eines unverpackten Produkts, definiert als natürliche oder juristische Person, die Geschäftstätigkeiten ausübt, die Folgendes umfassen:
  • Herstellung oder Organisation der Herstellung eines Nichtverpackungsprodukts.
  • Transport oder Organisation des Transports eines unverpackten Produkts.
  • Importieren oder Veranlassen des Imports eines Nichtverpackungsprodukts.

Was gilt als Nichtverpackungsmaterial?

Unter einem Nichtverpackungsprodukt versteht man einen Gegenstand, der nicht zur Verpackung bestimmt ist oder nicht als Verpackung dient. Es fällt in eine der folgenden Produktkategorien und trägt zum Siedlungsabfall bei:
  • Kunststoffprodukte aus PET-Material, ausgenommen Rohstoffe, Vorformlinge und Fasern für industrielle Zwecke. Außerdem Kunststoffprodukte aus PE-, PP-, PS-, PVC- oder PA-Material, ausgenommen Rohstoffe, Fasern und Produkte für den industriellen Gebrauch.
  • Papier und Pappe, einschließlich importierter Papier- und Papperzeugnisse, mit Ausnahme bestimmter Druckerzeugnisse.
  • Glas, einschließlich Flachglas.

Schwellenwerte

Es sind keine spezifischen Mindestschwellenwerte festgelegt, so dass sich alle Hersteller unter der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Nichtverpackungsmaterialien registrieren müssen.

Anmeldeverfahren

Die Konformitätsregistrierung für Vorschriften zu Nichtverpackungsmaterialien in der Slowakei umfasst mehrere Schritte:
  1. Registrieren Sie sich als Hersteller unverpackter Produkte, nachdem Sie diese auf den Markt gebracht haben.
  2. Registrieren Sie sich bei einem autorisierten Vertreter mit Sitz in der Slowakei.
  3. Melden Sie sich bei einem Compliance-Programm an, um die Kosten für die Sammlung und das Recycling von Nichtverpackungsmaterialien zu decken.
  4. Erfüllen Sie die erforderliche Lizenzgebührenzahlung.
  5. Besorgen Sie sich die EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility) für das Unternehmen.
  6. Melden Sie die Menge der auf den Markt gebrachten Nichtverpackungsprodukte.

Bevollmächtigter Vertreter

Ausländische Unternehmen müssen einen Vertreter in der Slowakei ernennen, den sogenannten Authorised Representative (AR). Diese natürliche oder juristische Person handelt im Namen des ausländischen Unternehmens und stellt die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in der Slowakei sicher.

Deadline-Reporting

Die Berichtshäufigkeit erfolgt vierteljährlich, wobei die elektronische Übermittlung bis zum 10. Tag nach Ende des vorangegangenen Quartals erforderlich ist.
Oktober 18, 2024 75
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