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Die Mehrwertsteuer gilt in Bahrain ab dem 1. Januar 2019. Gemäß dem einheitlichen Mehrwertsteuerabkommen des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten, Gesetzesdekret Nr. (48) für das Jahr 2018 zur Mehrwertsteuer, fällt der E-Commerce von Waren in Bahrain unter 10% MwSt.

Umsatzsteuerregistrierung für Nichtansässige

Transaktionen, bei denen ein gebietsfremder Lieferant Waren aus einem anderen Land an einen bahrainischen Kunden (Privatperson) versendet, gelten nicht als Lieferung, die zu einer Verpflichtung führt, sich in Bahrain für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Wenn der Käufer im Bahrein-Geschäft registriert ist, kann ein Reverse-Charge-Mechanismus angewendet werden. Bezieht sich der Kauf von Waren auf steuerpflichtige Tätigkeiten, kann ein solches Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in seiner Steuererklärung anrechnen. Die einzige Situation, in der ein gebietsfremdes Unternehmen in Bahrein für die Mehrwertsteuer registriert werden muss, ist, wenn ein Unternehmen ein lokales Lager nutzt, um Waren für B2C-Verkäufe zu lagern.

Mehrwertsteuer Normalsatz

Standard-Mehrwertsteuersatz in Bahrain 2024 ist 10% (5% – vor 1. Januar 2022).

MwSt. Ermäßigter Satz

0% – für einige Lebensmittel, medizinische Geräte, Waren für Kinder, Edelmetalle und Edelsteine.
Gültig seit Januar 2019. Gemäß dem einheitlichen Mehrwertsteuerabkommen des Kooperationsrates für die Arabischen Golfstaaten, Gesetzesdekret Nr. (48) für das Jahr 2018 zur Mehrwertsteuer fallen elektronische/digitale Dienstleistungen, die von nichtansässigen Anbietern erbracht werden, darunter 10% Mehrwertsteuer, wenn der Kunde eine nicht registrierte Person ist. Dies bedeutet, dass eine nichtansässige Person, die steuerpflichtige Lieferungen in Bahrain erbringt, sich für die Mehrwertsteuer in Bahrain registrieren muss, sobald sie mit der Erbringung steuerpflichtiger Lieferungen in Bahrain beginnt, wenn niemand sonst verpflichtet ist, die für diese Lieferungen fällige Mehrwertsteuer zu entrichten.

Mehrwertsteuer Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Bahrain 2024 beträgt 10%.

MwSt. Ermäßigter Satz

0% – für einige Lebensmittel, medizinische Geräte, Waren und Dienstleistungen für Kinder, Edelmetalle und Edelsteine.
Standard-Mehrwertsteuersatz 10% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 0% Schwellenwerte -
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Schwellen

Gebietsfremde sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der ersten steuerpflichtigen Lieferung an nicht steuerpflichtige Personen in Bahrain für die Mehrwertsteuer in Bahrain zu registrieren, der Mehrwertsteuerschwellenwert beträgt null.

Anmeldung

Gebietsfremde, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, aber keinen festen Geschäftssitz oder eine feste Niederlassung haben, müssen sich registrieren, wenn sie in Bahrain Mehrwertsteuer zahlen sollen. Unternehmen müssen beim National Bureau for Revenue (NBR) registriert sein. Die NBR ist für die Registrierung von Steuerzahlern und ihre Steuerpflicht, die Validierung der Einreichung der Mehrwertsteuererklärung und die damit verbundene Bewertung sowie die Zahlung von Rückerstattungen verantwortlich.

Steuervertreter

Ein Nichtansässiger kann sich über einen MwSt.-Vertreter für die MwSt. registrieren lassen. Ein Mehrwertsteuervertreter muss in Bahrain ansässig und von der NBR ordnungsgemäß zugelassen sein. Die Bestellung zum Umsatzsteuervertreter muss durch eine amtliche Vollmacht erfolgen.

Abmeldung

Wenn ein Nichtansässiger in Bahrain umsatzsteuerlich registriert ist, muss er sich innerhalb von 30 Tagen abmelden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
  • Keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr in Bahrain ausübt;
  • Hat in 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen erzielt.

Einreichung von Umsatzsteuererklärungen

Mehrwertsteuerpflichtige Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Millionen BHD haben monatliche Mehrwertsteuerperioden, die Kalendermonaten entsprechen. Mehrwertsteuerpflichtige Personen mit jährlichen Lieferungen von nicht mehr als 3 Millionen BHD haben Mehrwertsteuerperioden, die Kalenderquartalen entsprechen (d. h. enden am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember). Eine Umsatzsteuererklärung für jeden Umsatzsteuerzeitraum ist bis zum letzten Tag des Monats fällig, der auf das Ende des letzten Tages des Umsatzsteuerzeitraums folgt.

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Die damit verbundene geschuldete Umsatzsteuer ist bis zum letzten Tag des Monats zu entrichten, der auf das Ende des letzten Tages des Umsatzsteuerzeitraums folgt.

Rückerstattung der Vorsteuer

Ein in Bahrain umsatzsteuerpflichtiger Steuerpflichtiger kann die auf Wareneinfuhren gezahlte Umsatzsteuer geltend machen, sofern die Bedingungen für die Vorsteuerrückerstattung erfüllt sind:
  • Der Steuerpflichtige die Gegenstände zur Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen verwendet;
  • Die Erstattung der Mehrwertsteuer auf diese Waren ist nicht ausgeschlossen.
Ein Steuerpflichtiger muss die entsprechenden Zoll-/Einfuhrdokumente als Nachweis der Einfuhr aufbewahren, um die auf die Einfuhr von Waren erhobene Mehrwertsteuer zurückzufordern. For non-registered persons, the import VAT paid would not be refundable.

Strafen

Nichtbeantragung der Registrierung (innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Registrierungsfrist) – BHD 10.000.
  • Verspätete Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung – 5%-25% des Wertes der erklärten oder gezahlten Mehrwertsteuer;
  • Verspätete Zahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer – 5%-25% des Wertes der erklärten oder bezahlten Mehrwertsteuer.

Schwellen

Gebietsfremde sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung an nicht steuerpflichtige Personen in Bahrain umsatzsteuerlich in Bahrain zu registrieren, unabhängig von etwaigen Schwellenwerten.

Ort der Lieferung

Wenn der Kunde nicht in Bahrain umsatzsteuerlich registriert ist, ist der Ort der Nutzung und des Genusses der Ort, an dem der Kunde die Dienstleistung tatsächlich nutzt und genießt. Der Ort des Vertragsabschlusses mit dem Kunden und der Ort, an dem der Kunde die Leistung bezahlt, sind nicht relevant.

E-Services-Liste

Elektronische Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die über das Internet oder eine andere elektronische Plattform bereitgestellt werden und die auf automatisierte Weise mit begrenztem menschlichem Eingreifen funktionieren und die ohne den Einsatz von Informationstechnologie nicht abgeschlossen werden können. Zum Beispiel:
  • Dienste, die eine Website im Internet bereitstellen oder unterstützen Digitale Produkte, einschließlich Computerprogramme;
  • Bereitstellung einer Website-Domain, Webhosting und Fernwartung von Software und Geräten;
  • Lieferung von visuellen Inhalten;
  • Elektronische Bereitstellung von Musik, Filmen, Fernsehserien, Spielen, Zeitschriften, Zeitungen oder anderen Programmen;
  • Bereitstellung von Werbung auf Websites;
  • Bereitstellung von Online-Bildungsdiensten und Lieferung von Computerprogrammen und Updates.

Anmeldung

Gebietsfremde, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, aber keinen festen Geschäftssitz oder eine feste Niederlassung haben, müssen sich registrieren, wenn sie in Bahrain Mehrwertsteuer zahlen sollen. Unternehmen müssen beim National Bureau for Revenue (NBR) registriert sein. Die NBR ist für die Registrierung von Steuerzahlern und ihre Steuerpflicht, die Validierung der Einreichung der Mehrwertsteuererklärung und die damit verbundene Bewertung sowie die Zahlung von Rückerstattungen verantwortlich.

Steuervertreter

Ein Nichtansässiger kann sich über einen MwSt.-Vertreter für die MwSt. registrieren lassen. Ein Mehrwertsteuervertreter muss in Bahrain ansässig und von der NBR ordnungsgemäß zugelassen sein. Die Bestellung zum Umsatzsteuervertreter muss durch eine amtliche Vollmacht erfolgen.

Abmeldung

Wenn ein Nichtansässiger in Bahrain umsatzsteuerlich registriert ist, muss er sich innerhalb von 30 Tagen abmelden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
  • Keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr in Bahrain ausübt;
  • Hat in 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen erzielt.

Einreichung von Umsatzsteuererklärungen

Mehrwertsteuerpflichtige Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Millionen BHD haben monatliche Mehrwertsteuerperioden, die Kalendermonaten entsprechen. Mehrwertsteuerpflichtige Personen mit jährlichen Lieferungen von nicht mehr als 3 Millionen BHD haben Mehrwertsteuerperioden, die Kalenderquartalen entsprechen (d. h. enden am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember). Eine Umsatzsteuererklärung für jeden Umsatzsteuerzeitraum ist bis zum letzten Tag des Monats fällig, der auf das Ende des letzten Tages des Umsatzsteuerzeitraums folgt.

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Die damit verbundene geschuldete Umsatzsteuer ist bis zum letzten Tag des Monats zu entrichten, der auf das Ende des letzten Tages des Umsatzsteuerzeitraums folgt.

Strafen

Nichtbeantragung der Registrierung (innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Registrierungsfrist) – BHD 10,000.
  • Verspätete Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung – 5% - 25% des Wertes der erklärten oder gezahlten Mehrwertsteuer;
  • Verspätete Zahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer – 5% - 25% des Wertes der erklärten oder bezahlten Mehrwertsteuer.
Oktober 2, 2024 140
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