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Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Barbados beträgt im Jahr 2024 17.5%. Es gilt für Warenlieferungen und Importe. Für Exporte auf Barbados gilt die Steuerbefreiung, ebenso wie für einige Grundnahrungsmittel (Salz, Reis, Nudeln, einige Früchte und andere).Mehrwertsteuer-Normalsatz
Am 1. Dezember 2019 führte Barbados eine neue Steuerreform ein, die gebietsfremde Anbieter digitaler Dienste zur Zahlung von 17.5% Mehrwertsteuer verpflichtet.Mehrwertsteuer-Nullsatz
Gilt für die Bereitstellung von pädagogischer und wissenschaftlicher Literatur auf elektronischen Medien.
Standard-Mehrwertsteuersatz
17,5%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
-
Schwellenwerte
EUR 94,000
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Die Mehrwertsteuergrenze auf Barbados liegt bei BBD 200.000 (ca. EUR 94.000). Unternehmen müssen sich auf Barbados für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz diesen Betrag übersteigt oder voraussichtlich überschreiten wird. Eine Umsatzsteuer-Registrierung auf Barbados ist außerdem erforderlich, wenn der monatliche Umsatz BBD 16.666,67 (ca. EUR 8.000) übersteigt. Eine freiwillige Anmeldung ist möglich.Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Kosten, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Die Vorsteuer, die von Unternehmen gezahlt wird, die in Barbados nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind, ist nicht erstattungsfähig.Anmeldeverfahren
Innerhalb von 21 Tagen nach Überschreiten des Schwellenwerts müssen Unternehmen online über das Tax Administration Management Information System (TAMIS) eine Umsatzsteuerregistrierung auf Barbados beantragen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:- Satzung (Formular 1)
- Adressmitteilung/Adressänderung (Formular 4)
- Mitteilung der Geschäftsführer/Änderung der Geschäftsführer (Formular 9)
- Antrag auf Namenssuche/Reservierung (Formular 33)
- Gründungsurkunde (Formular 3)
Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Unternehmen müssen auf Barbados alle zwei Monate Steuererklärungen einreichen und Mehrwertsteuer zahlen. Die Frist endet am 21. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.Strafen auf Barbados
Bußgeld für verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen – BBD 100 (ca. EUR 47). Säumniszuschlag – 10% des fälligen Betrags. Strafe für Betrug – es können strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.Schwelle
Es gibt keinen Schwellenwert, ab dem eine Registrierung als Mehrwertsteuerzahler erforderlich ist. Die Registrierung muss vor dem ersten Verkauf von Dienstleistungen nach Barbados abgeschlossen sein. Derzeit bereiten die Steuerbehörden von Barbados weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Funktionsweise der Mehrwertsteuer für nicht ansässige Unternehmen vor, die digitale Dienstleistungen anbieten.Anmeldeverfahren
Der Registrierungsantrag wird online beim Tax Administration Management Information System (TAMIS) eingereicht. Anschließend erfolgt innerhalb von 5 Tagen eine Prüfung und mit allen notwendigen Angaben wird die Steuernummer genehmigt.Steuervertreter
Die Benennung eines Steuervertreters ist nicht zwingend erforderlich, kann aber auf Wunsch des Unternehmens zur weiteren Lösung von Fällen erfolgen.Aufzeichnungen führen
Auf Barbados müssen alle Steuerunterlagen, einschließlich Steuerrechnungen, Hauptbücher, Proforma-Konten, Rechnungen und andere Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Zahlung der Mehrwertsteuer, sieben Jahre nach dem Ende des Berichtszeitraums aufbewahrt werden. Alle diese Aufzeichnungen können auch elektronisch gespeichert werden, müssen aber für die Aufsichtsbehörden leicht zugänglich sein.Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung und des Zahlungsdatums
Die Meldefristen für die Mehrwertsteuer auf Barbados betragen zwei Monate. Daher müssen die Erklärungen über das System der Barbados Revenue Authority (TAMIS) eingereicht und bis zum 21. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats in einem Online-Format bezahlt werden.
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