Dänemark
Dieser Leitfaden ist für E-Commerce-Unternehmen gedacht, die online über Webshops oder auf Marktplätzen verkaufen.
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MwSt.-Normalsatz
Der MwSt.-Normalsatz in Dänemark im Jahr 2024 beträgt 25%.MwSt. Ermäßigter Satz
Für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die im Allgemeinen von größerer gesellschaftlicher Bedeutung sind (z. B. Zeitungen, Krankenhausbehandlungen, Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, die meisten Finanztransaktionen, einschließlich Bareinlagen und Kredite), gilt ein ermäßigter Sondersatz von 0%.MwSt.-Normalsatz
Der MwSt.-Normalsatz in Dänemark im Jahr 2024 beträgt 25%.
Standard-Mehrwertsteuersatz
25%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
0%
Schwellenwerte
€10,000
Schwellen
Ab dem 1. Juli 2021 gelten EU-weit neue Regeln, wonach die Schwelle bei €10,000 liegt.Steuerlich absetzbar
Die fällige oder gezahlte Mehrwertsteuer kann bei folgenden Transaktionen abgezogen werden:- Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im Inland und als solche behandelte Transaktionen;
- Innergemeinschaftlicher Warenerwerb und als solcher behandelte Umsätze;
- Einfuhr von Waren.
Registrierungsverfahren
Zur Registrierung müssen Sie ein Paket mit folgenden Dokumenten per E-Mail senden:- Ein vorschriftsmäßig ausgefülltes Formular;
- Eine Kopie Ihres Reisepasses/DNI;
- Eine Kopie der Firmenregistrierungsbescheinigung Ihres Unternehmens.
Steuervertreter
Es besteht keine Pflicht zur Benennung eines Steuervertreters in Dänemark.Einreichungsdatum der Umsatzsteuererklärungen
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung hängt von Ihrem Umsatz und verschiedenen anderen Bedingungen ab.
Zeitraum für die Präsentation |
Jahresumsatz |
Vierteljährlich | DKK 5-50 Millionen (€670.000 – €6.700.000) |
Halbes Jahr | Weniger als 5 Mio. DKK |
Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
Unternehmen ohne Geschäftssitz oder ständigen Wohnsitz in Dänemark müssen sich über einen Umsatzsteuervertreter registrieren lassen. Im Gegensatz zu einem Unternehmen muss ein Vertreter einen Geschäftssitz oder einen eingetragenen Firmensitz in Dänemark haben. Der Vertreter ist auch mitverantwortlich für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung und die Zahlung der Umsatzsteuer. Unternehmen aus Großbritannien, Norwegen, Island und EU-Ländern sind von der Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters befreit.Registerpflege
Aus verschiedenen Gründen wird die Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation auf 5 bis 10 Jahre festgelegt.Sanktionen
Wenn die Erklärung nicht eingereicht wird, wird der geschuldete Betrag anhand von Schätzungen ermittelt, was zu einer Geldstrafe von 800 DKK und einer Mahngebühr von 65 DKK führt. Darüber hinaus fallen Zinsen ab dem Datum des Zahlungsverzugs bis zur Zahlung an. Dies gilt auch für Gebühren. Der Zinssatz beträgt im Jahr 2023 0,7 % pro Monat.Schwellen
Für digitale Dienstleistungen gilt die gleiche Schwelle wie für Waren: €10,000.Beweisstücke
Es ist sehr wichtig, den Standort des Käufers korrekt zu bestimmen. Dazu ist es erforderlich, mindestens zwei der folgenden Elemente zuverlässig zu ermitteln:- Die ständige Adresse des Kunden;
- Rechnungsadresse (Bank oder Anbieter elektronischer Zahlungen);
- Internet Protocol (IP)-Adresse;
- Telefonnummer;
- Der Standort des Festnetztelefons des Kunden, über das der Dienst bereitgestellt wird;
- Andere kommerziell relevante Informationen.
Liste der elektronischen Dienste
Das EU-Recht besagt, dass ein digitales Produkt jedes Produkt ist, das in elektronischem Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Dies sind Waren oder Dienstleistungen, die ein Kunde per E-Mail, durch Herunterladen aus dem Internet oder durch Einloggen auf einer Website erhalten kann, insbesondere:- eBooks, Bilder, Filme und Videos, entweder durch Kauf einer Kopie von Shopify oder durch Nutzung eines Dienstes (z. B. Amazon Prime). In Steuermaterialien werden diese Produkte als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet;
- Herunterladbare und streambare Musik, entweder durch den Kauf einer MP3-Datei oder die Nutzung von Musikdiensten;
- Cloudbasierte Software und Produkte als Service (SaaS, PaaS, IaaS);
- Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
- Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.
Registrierungsverfahren
Registrierte Steuerzahler müssen sich über das Regierungsportal mit „E-tax for business“ („TastSelv Erhverv“) registrieren. Bei der Anmeldung sind der Steuerbehörde folgende Angaben zu machen: Außerhalb der Europäischen Union registrierte Steuerzahler (Nicht-Gemeinschaftsregime): Vollständige Unternehmensinformationen:- Firmenname, Handelsname des Unternehmens (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website der steuerpflichtigen Person, Name und Telefonnummer der Kontaktperson;
- Nationale Steueridentifikationsnummer (falls zutreffend);
- Land, in dem der Steuerpflichtige seine Niederlassung hat;
- Internationale Bankkontonummer oder IBAN- und BIC-Nummer;
- Elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige nicht für MwSt.-Zwecke in der Union registriert ist;
- Startdatum des Regimes usec.
In Dänemark ansässiger Steuerpflichtiger (Unionsregelung)
- Firmenname, Handelsname des Unternehmens, falls vom Firmennamen abweichend, vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website des Steuerpflichtigen, Name und Telefonnummer der Kontaktperson, BIC-Nummer;
- Steueridentifikationsnummer in Dänemark;
- Vollständige Postanschrift der festen Niederlassung oder Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft;
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die dem Steuerpflichtigen von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft erteilt wird;
- Europäischen Union, in der der Steuerzahler nicht ansässig ist;
- MwSt.-Identifikationsnummer, ausgestellt von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft;
- Europäische Union, in der sich die feste Niederlassung des Steuerpflichtigen befindet, oder Steueridentifikationsnummer, falls diese fehlt;
- Land, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, falls er außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist;
- Startdatum der Nutzung des Systems;
- Internationale Kontonummer.
Registerpflege
Sie müssen Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten mindestens 10 Jahre lang ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, aufbewahren. Auf Verlangen müssen Sie digitale Kopien zur Verfügung stellen.Umsatzsteuererklärungen ausfüllen
EU-Mehrwertsteuererklärungen sind vierteljährlich fällig. Innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Quartals müssen Sie eine Erklärung abgeben und die Steuer zahlen.- 20. April, für das 1. Quartal, das am 31. März endet;
- 20. Juli für das zweite Quartal, das am 30. Juni endet;
- 20. Oktober, für Q3, das am 30. September endet;
- 20. Januar für das am 31. Dezember endende vierte Quartal.
Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
Die Zahlung muss vor Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärung erfolgen. Idealerweise erfolgt die Zahlung zusammen mit der Lieferung der Berichte. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Zahlung eine eindeutige Nummer für diese Rücksendung angeben müssen.
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