Jersey

Die lokale Bezeichnung für die Mehrwertsteuer in Jersey ist Goods and Services Tax (GST).
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GST-Standardtarif

Der GST-Standardsatz in Jersey beträgt im Jahr 2024 5%. Sie gilt für alle steuerpflichtigen Tätigkeiten auf dem Gebiet von Jersey und den Import. Der Export unterliegt der Steuerbefreiung.
Standard-Mehrwertsteuersatz 5% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Schwellenwerte EUR 350,000
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Schwellenwert für die GST-Registrierung

Der GST-Grenzwert in Jersey liegt bei 300,000 JEP (ca. 350,000 EUR). Sobald das Unternehmen den Jahresumsatz von JEP 300,000 überschreitet, muss es sich für GST-Zwecke in Jersey registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch möglich. Die GST darf nur von Unternehmen erhoben werden, die beim Finanzamt für die GST registriert sind.​ Ab dem 1. Juli 2023 wurde der Schwellenwert für die Erhebung der GST auf den Wert importierter Waren von 135 JEP auf 60 JEP (ca. 70 EUR) gesenkt. Der Kunde ist verpflichtet, die GST bei der Einfuhr zu zahlen, wenn die Gesamtkosten des Einkaufs diesen Betrag übersteigen und der Lieferant nicht in Jersey für die GST registriert ist. Sie gilt nicht für Waren, die von Unternehmen importiert werden.

Anmeldeverfahren

Ansässige Unternehmen müssen sich zunächst für ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) registrieren und dann die GST-Registrierung beantragen. Für die GST-Registrierung in Jersey müssen Unternehmen das Antragsformular einreichen und an das Jersey Taxes Office senden. Dieses Formular kann online eingereicht werden und sollte folgende Informationen enthalten:
  • Eingetragener Name des Unternehmens;
  • Handelsname;
  • Geschäftskorrespondenzadresse;
  • Kontaktdaten der Person, die für die Steuern verantwortlich ist und im Namen des Unternehmens handelt;
  • Kontaktdaten der Person, die für die Einreichung von GST-Rücksendungen in Jersey verantwortlich ist.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden.

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Jersey muss mindestens sechs Jahre betragen.

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

GST-Erklärungen in Jersey werden vierteljährlich eingereicht. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.

Strafen in Jersey

Strafe für verspätete Anmeldung zur GST in Jersey – 200 JEP (ca. 235 EUR) oder 10% des GST-Betrags. Strafe für verspätete Zahlung – 10% des fälligen GST-Betrags. Strafe für die verspätete Einreichung der Umsatzsteuererklärung: 100 JEP (ca. 120 EUR) für jeden Monat der Überfälligkeit, höchstens jedoch neun Monate.
Oktober 2, 2024 81
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