Schwellenwert
Unternehmen, die in Kamerun tätig sind, müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren, wenn ihr Jahresumsatz größer oder gleich 50 Millionen XAF (ca. $83.000) ist.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Für alle Anbieter digitaler Dienste in Kamerun gibt es keine Mehrwertsteuerabzüge.
Beweisstücke
Um festzustellen, dass der Ort der Erbringung digitaler Dienste Kamerun ist, reicht es aus, die Dienste an jede in Kamerun ansässige Person zu erbringen. Dies schließt Personen ein, die die Dienste für den persönlichen Verbrauch nutzen, sowie solche, die sie für kommerzielle Zwecke nutzen.
Liste der E-Services
Die Liste der digitalen Services umfasst Folgendes:
- Werbeaktivitäten
- Telekommunikationsdienste
- Lizenzierung von Software, einschließlich Cloud-basierter oder Software
- Speicherung und Verarbeitung von Daten
- Provisionen, die von Plattformbetreibern verdient werden
- Rundfunkaktivitäten
Registrierungsverfahren
Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen möchten, müssen 15 Tage vor Beginn ihrer Aktivitäten einen Registrierungsantrag bei der kamerunischen Steuerbehörde einreichen, was sowohl auf Papier als auch online erfolgen kann. Danach wird dem Steuerzahler eine Mehrwertsteuernummer zugewiesen.
Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen möchten, müssen einen Steuervertreter ernennen und sind gemeinsam für die Zahlung der Mehrwertsteuer und die Erfüllung anderer mehrwertsteuerbezogener Verpflichtungen verantwortlich.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Unternehmen, die in Kamerun zur Zahlung der Mehrwertsteuer registriert sind, müssen ihre Steuerunterlagen, einschließlich Buchhaltungsbücher, Mehrwertsteuererklärungen, Rechnungen usw., 10 Jahre lang aufbewahren und diese Dokumente auf Anfrage zur Einsichtnahme durch die Steuerbehörden vorlegen.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist der 15. Tag des Monats, der auf den Zeitraum folgt, in dem die Umsätze getätigt wurden. Diese Erklärungen müssen monatlich abgegeben werden.
Zahlungstermin der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerzahlungen müssen zusammen mit der Abgabe der Steuererklärungen erfolgen, d. h. sie müssen monatlich bis zum 15. Tag des Monats erfolgen.