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Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Republik Montenegro beträgt im Jahr 2024 21% und gilt für den Verkauf von Waren und Importe.Mehrwertsteuer ermäßigter Satz
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Montenegro beträgt 7%. Sie gilt für einige Produkte, wie z. B. Grundprodukte, Bücher, Medikamente und medizinische Geräte, Computerausrüstung und andere. Der Export von Waren ist mit 0% steuerpflichtig.Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Mehrwertsteuer-Normalsatz in der Republik Montenegro beträgt im Jahr 2023 21%.
Standard-Mehrwertsteuersatz
21%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
7%, 0%
Schwellenwerte
€30,000
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Unternehmen müssen sich in Montenegro umsatzsteuerlich registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten zwölf Monaten 30.000 Euro überstieg.Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückzahlen, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Die Vorsteuer umfasst die Mehrwertsteuer, die auf nach Montenegro gelieferte Waren erhoben wird, und die bei der Einfuhr gezahlte Mehrwertsteuer. Es gibt einen Zeitraum von fünf Jahren, innerhalb dessen eine solche Rückerstattung zulässig ist.Anmeldeverfahren
Unternehmen müssen das Registrierungsformular für die Mehrwertsteuer in Montenegro innerhalb von 20 Tagen des Monats ausfüllen, der auf den Monat folgt, in dem die Mehrwertsteuerschwelle in Montenegro überschritten wurde.Tracking-Daten
Die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen in Montenegro muss mindestens fünf Jahre betragen.Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Die Mehrwertsteuererklärungen in Montenegro werden monatlich eingereicht. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.Sanktionen
- Bußgeld für verspätete Mehrwertsteueranmeldung in Montenegro – von 3.000 € bis 10.000€.
- Bußgeld für verspätete Zahlung und Einreichung der Mehrwertsteuererklärung – von 6.000€ bis 20.000€.
- Bußgelder für Fehler in der Umsatzsteuererklärung – von 6.000€ bis 20.000€.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Unternehmen müssen sich in Montenegro umsatzsteuerlich registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 30.000 EUR überstieg.Beweisstücke
Die Mehrwertsteuer ist am Lieferort zu entrichten. Als einziger Ort der Dienstleistungserbringung gilt das Hoheitsgebiet Montenegros. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gelten die Leistungen in Montenegro als erbracht und die Mehrwertsteuer kann abgezogen werden.E-Services-Liste
Für Online-Marktplätze in Montenegro gibt es keine besonderen Regeln. Nichtansässige elektronische Dienstleister von B2C-Diensten müssen sich im Gegensatz zu B2B-Diensten in Montenegro für die Mehrwertsteuer registrieren. In diesem Fall muss der Käufer die Umsatzsteuer selbst ausweisen.Anmeldeverfahren
Unternehmen müssen das Registrierungsformular für die Mehrwertsteuer in Montenegro innerhalb von 20 Tagen des Monats ausfüllen, der auf den Monat folgt, in dem der montenegrinische Mehrwertsteuerschwellenwert überschritten wurde.Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Montenegro muss mindestens fünf Jahre betragen.Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuererklärungen in Montenegro werden monatlich eingereicht. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
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