Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Unternehmen müssen sich in Montenegro umsatzsteuerlich registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten zwölf Monaten 30.000 Euro überstieg.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückzahlen, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Die Vorsteuer umfasst die Mehrwertsteuer, die auf nach Montenegro gelieferte Waren erhoben wird, und die bei der Einfuhr gezahlte Mehrwertsteuer. Es gibt einen Zeitraum von fünf Jahren, innerhalb dessen eine solche Rückerstattung zulässig ist.
Anmeldeverfahren
Unternehmen müssen das Registrierungsformular für die Mehrwertsteuer in Montenegro innerhalb von 20 Tagen des Monats ausfüllen, der auf den Monat folgt, in dem die Mehrwertsteuerschwelle in Montenegro überschritten wurde.
Tracking-Daten
Die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen in Montenegro muss mindestens fünf Jahre betragen.
Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Die Mehrwertsteuererklärungen in Montenegro werden monatlich eingereicht. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
Sanktionen
- Bußgeld für verspätete Mehrwertsteueranmeldung in Montenegro – von 3.000 € bis 10.000€.
- Bußgeld für verspätete Zahlung und Einreichung der Mehrwertsteuererklärung – von 6.000€ bis 20.000€.
- Bußgelder für Fehler in der Umsatzsteuererklärung – von 6.000€ bis 20.000€.
Strafen für Verstöße – Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren.