Nordmazedonien

In Nordmazedonien umfassen die Mehrwertsteuerpflichtigen sowohl juristische Personen als auch Einzelpersonen, einschließlich Personenvereinigungen, die durch ihre gewerbliche Tätigkeit Einkommen erzielen.
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Mehrwertsteuer-Standardsatz

Im Jahr 2024 gilt in Nordmazedonien für die meisten verkauften Waren ein allgemeiner Mehrwertsteuersatz von 18%.

Erniedrigte Sätze

Der ermäßigte Satz von 5% gilt für folgende Produkte:
  • Lebensmittel für den menschlichen Verzehr;
  • Trinkwasser aus öffentlichen Systemen zur städtischen Abwasserversorgung und -entsorgung sowie Wasser für die Bewässerung in der Landwirtschaft;
  • Publikationen;
  • Saatgut und Pflanzmaterial für den landwirtschaftlichen Anbau;
  • Düngemittel;
  • Pflanzenschutzmittel;
  • Kunststofffolien für die Landwirtschaft;
  • Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte;
  • Arzneimittel, einschließlich solcher für Tierarzneimittel;
  • Computer;
  • Thermische Solarsysteme und deren Komponenten;
  • Medizinische Geräte und Apparate sowie Hilfsmittel, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Menschen mit Behinderungen bestimmt sind;
  • Rohöl für die Herstellung von Lebensmitteln;
  • Der Erstverkauf von Wohngebäuden und Wohnungen, insbesondere der Teile, die für Wohnzwecke bestimmt und innerhalb von fünf Jahren nach Baubeginn fertiggestellt werden sollen;
  • Tierfutter, Futterzusatzstoffe und lebende Rinder;
  • Babyprodukte;
  • Schulmaterial;
  • Pellets, Pelletöfen und Pelletkessel;
  • Heizenergie;
  • Haushaltsstrom.

Beispiele für Waren, die mit dem Mehrwertsteuersatz von 0% besteuert werden

  • Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen;
  • Internationale Transportdienstleistungen;
  • Leistungen im Zusammenhang mit Waren in der Beförderung;
  • Lieferungen von Gold an die Nationalbank;
  • Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an Diplomaten, Konsuln und internationale Organisationen;
  • Bestimmte Gesundheitsleistungen.

Mehrwertsteuersatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Nordmazedonien beträgt im Jahr 2024 18% und gilt für digitale Dienstleistungen, die ausländische Unternehmen ihren Kunden in Mazedonien anbieten. Für E-Lehrbücher gilt der ermäßigte Satz von 5%.
Standard-Mehrwertsteuersatz 18% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 5%, 0% Schwellenwerte 1,000,000 denars
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Schwellenwerte

Steuerpflichtige, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 1 Million Denar erzielt haben, zu Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen Umsatz von mehr als 1.000.000 Denar erwarten oder im Laufe des Jahres einen Umsatz von mehr als 1.000.000 Denar erzielen, sind verpflichtet, sich zur Umsatzsteuer anzumelden.

Registrierungsverfahren

Für die Registrierung ist es erforderlich, das Formular DDV-01 auszufüllen.

Der Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung muss zu folgenden Fristen eingereicht werden:

  • Bis zum 15. Januar des laufenden Jahres für Steuerpflichtige, die:
    • Im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 1.000.000 Denar erzielt haben;
    • Sich freiwillig für die Umsatzsteuerregistrierung entscheiden.
  • Bis zum 15. des Monats nach dem Monat, in dem der Umsatz 1.000.000 Denar überschreitet, für Steuerpflichtige, die diese Umsatzschwelle im Laufe des Kalenderjahres überschreiten.
  • Innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit für Steuerpflichtige, die:
    • Ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres aufnehmen;
    • Von einer bisher steuerbefreiten Geschäftstätigkeit ohne Recht auf Abzug der Vorsteuer zu einer steuerpflichtigen Tätigkeit übergehen.

Fälligkeitstermin für die Umsatzsteueranmeldung und -zahlung

Die Fälligkeitstermin für die monatliche und vierteljährliche Abgabe von Steuererklärungen ist der 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Steuerzeitraums.

Unternehmen, die während eines bestimmten Steuerzeitraums keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, müssen dennoch eine Steuererklärung abgeben, in der alle Felder mit “0” (Null) ausgefüllt sind.

Die Fristen für die Umsatzsteuerzahlungen richten sich nach den Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen.

Sanktionen

Die Strafe für die Nicht- oder zu späte Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Nordmazedonien kann je nach den spezifischen Umständen und der Höhe der geschuldeten Steuer variieren. Strafen für die Nichteinhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen können sich ändern und werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter die Höhe der unbezahlten Steuer, die Häufigkeit der Nichteinhaltung und die zum Zeitpunkt des Verstoßes geltenden Vorschriften.

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Steuerzahler, die entweder im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 1.000.000 MKD erzielt haben, zu Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen Umsatz von mehr als 1.000.000 MKD (ca. 16.000 EUR) prognostiziert haben oder im Laufe des Jahres einen Umsatz von mehr als 1.000.000 MKD erzielt haben verpflichtet, sich für Umsatzsteuerzwecke zu registrieren. Eine Umsatzsteuerregistrierung für nicht ansässige Unternehmen, die keine Betriebsstätte in Nordmazedonien haben, ist nicht obligatorisch. In diesem Fall wird der Reverse-Charge-Mechanismus angewendet.

Beweisstücke

Die Mehrwertsteuer ist am Lieferort zu entrichten. Als einziger Ort der Dienstleistungserbringung gilt das Hoheitsgebiet Mazedoniens. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt in Mazedonien der Zeitpunkt der Zahlung des Preises (ganz oder teilweise) oder der Registrierung der Transaktion durch den Dienstleister. Als Ort der Erbringung digitaler Dienstleistungen an eine Person, die kein Steuerpflichtiger ist, gilt der Ort, an dem der Dienstleistungsnutzer einen tatsächlichen Aufenthaltsort und ständigen Wohnsitz hat.

E-Services-Liste

  • Webseitenentwicklung, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Geräten;
  • Software und deren Aktualisierung;
  • Bilder, Texte und Informationen sowie Bereitstellung von Datenbanken;
  • Musik, Filme und Spiele, einschließlich Glücksspiele, sowie politische, kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche und Unterhaltungsprogramme und -veranstaltungen und
  • Fernunterricht.

Anmeldeverfahren

Unternehmen müssen in Mazedonien eine Umsatzsteuerregistrierung beantragen, indem sie das Formular DDV-01 bei der Steuerbehörde einreichen oder über die Website von E-Tax Services. Der Antrag auf Umsatzsteuer-Registrierung muss bis zum 15. Januar des laufenden Jahres von Steuerpflichtigen gestellt werden, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz über dem Schwellenwert erzielt haben oder sich freiwillig zur Umsatzsteuer-Registrierung angemeldet haben. Für Personen, die im Laufe des Jahres die Jahresumsatzschwelle überschreiten, muss die Einreichung bis zum 15. Tag des Monats erfolgen, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz 1.000.000 MKD übersteigt.

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärungen in Mazedonien müssen monatlich oder vierteljährlich elektronisch eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung und Zahlung endet am 25. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
Oktober 2, 2024 154
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