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Standard-Mehrwertsteuersatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Slowakei beträgt im Jahr 2025 23%.Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
Diese Waren unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 19%:- Fisch, Weichtiere;
- Wasser;
- Alkoholfreie Getränke;
- Essig;
- Salzgebäck;
- Kleie;
- Nebenprodukte der Stärke- und Zuckerproduktion;
- Salz.
- Fleisch (Rind, Schwein, Lamm, Geflügel);
- Fisch und Meeresfrüchte;
- Milchprodukte;
- Honig;
- Obst und Gemüse;
- Frisches Brot;
- Pharmazeutische Produkte und medizinische Geräte;
- Gedruckte Bücher und Zeitschriften;
- Hörbücher (auf CD, DVD, USB);
- Bildungsunterlagen (Karten, Atlanten).
Mehrwertsteuer Normalsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Slowakei 2025 beträgt 23%.
Standard-Mehrwertsteuersatz
23%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
19%, 5%
Schwellenwerte
€10,000
Schwelle
Die neuen Vorschriften, die am 1. Juli 2021 in die EU eingeführt wurden, legten einen einzigen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung fest – €10,000.Abzugsfähige MwSt
Der Steuerzahler nach dem Mehrwertsteuergesetz kann abziehen:
- Steuer, die von einem Steuerzahler in Bezug auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird, für die eine Person gemäß dem Mehrwertsteuergesetz zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist;
- Steuer, die von einem Steuerzahler für den Kauf von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat gemäß dem Mehrwertsteuergesetz erhoben wird;
- Steuer, die im Land vom Steuerverwalter (Zollbehörde) bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern gezahlt wird.
Registrierungsverfahren
Ausländische Organisationen reichen einen Registrierungsantrag (nur auf Slowakisch) bei der Steuerinspektion Bratislava ein, die sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Antrags registriert. Die Anträge sind beigefügt:
- Handelsregisterauszug mit amtlicher Übersetzung ins Slowakische;
- Wenn der Antrag über einen Vertreter eingereicht wird, muss dem Antrag eine Vollmacht mit einer amtlichen Übersetzung ins Slowakische beigefügt werden.
Steuervertreter
Unternehmen, die außerhalb der EU registriert sind, müssen einen steuerlichen Vertreter benennen.Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen und Datum der Mehrwertsteuerzahlung
In einigen Fällen kann eine vierteljährliche Abgabe der Steuererklärung vorgesehen werden, in der Regel müssen die Berichte jedoch monatlich eingereicht werden. Die periodische Mehrwertsteuererklärung muss elektronisch vor dem 25. Tag des Monats eingereicht werden, der auf den Steuerzeitraum folgt, auf den sie sich bezieht. Die Mehrwertsteuer muss ebenfalls bis zum 25. des Monats bezahlt werden.Strafe
Verspätete Einreichung:- Bußgelder von 30-16,000€ bei Nicht- oder verspäteter Einreichung
- Bußgelder von 60-20,000€. Zinsen zusätzlich berechnet.
- 60-3,000€.
Schwelle
Die Schwelle, nach deren Überschreitung Sie sich als Steuerzahler registrieren müssen, beträgt 10,000€.Beweisstücke
EU Allgemeine Bedingungen zur Standortbestimmung des Kunden:
- Adresse des Dienstleistungskäufers;
- Rechnungsadresse;
- Vorwahl +421;
- IP Adresse;
- Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, über den ihm die Dienstleistung erbracht wird;
- Das Recht der EU sieht für bestimmte Situationen Sonderregelungen vor.
E-Services-Liste
Ein digitales Produkt ist das Hosting von Websites, die Bereitstellung von Software, der Zugriff auf Datenbanken, das Herunterladen von Apps oder Musik, Online-Spiele, Fernunterricht und andere grenzüberschreitende Telekommunikations, Fernseh und Hörfunk oder digitale Dienste.Registrierungsverfahren
Um sich im MOSS-System zu registrieren, müssen Sie sich an die Steuerbehörde der Slowakei wenden und einen Antrag senden, der grundlegende Informationen über das Unternehmen enthält. Neben dem Antrag kann das Finanzamt weitere Unterlagen verlangen.Aufzeichnungen führen
10 Jahre.Ausfüllen von Umsatzsteuererklärungen und Zahlungsdatum
Im Rahmen des einheitlichen MOSS-Systems müssen alle EU-Länder bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats Steuererklärungen abgeben und Mehrwertsteuer zahlen. Der Zeitraum beträgt ein Viertel.
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