Slowakei

Provinces
Goods
Provinces
Waren
Digitale Dienstleistungen
About
Goods
About
Waren
About
Digital services
About
Digitale Dienstleistungen
Waren
Digitale Dienstleistungen
Waren
Digitale Dienstleistungen

MwSt. Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Slowakei im Jahr 2024 beträgt 20%. Einige Waren in der Slowakei haben einen ermäßigten Satz von 10%. Solche Produkte sind beispielsweise frisches oder gekühltes Fleisch, lebender Fisch, frischer oder gekühlter Fisch, Milch, Butter, Brot, gedruckte Bücher, Broschüren, Prospekte und ähnliche Druckerzeugnisse. Gebäudeübergabe, Gebäudesanierung und Umbau haben einen ermäßigten Steuersatz von 5%.

Mehrwertsteuer Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Slowakei 2024 beträgt 20%.
Standard-Mehrwertsteuersatz 20% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 10%, 5% Schwellenwerte €10,000
Just fill your country and find out VAT rate Amount
Country
HS Code
Calculate
Result
HS Code
Net amount
VAT country
VAT rate
VAT amount
Refresh

Schwelle

Die neuen Vorschriften, die am 1. Juli 2021 in die EU eingeführt wurden, legten einen einzigen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung fest – €10,000.

Abzugsfähige MwSt

Der Steuerzahler nach dem Mehrwertsteuergesetz kann abziehen:
  • Steuer, die von einem Steuerzahler in Bezug auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird, für die eine Person gemäß dem Mehrwertsteuergesetz zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist;
  • Steuer, die von einem Steuerzahler für den Kauf von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat gemäß dem Mehrwertsteuergesetz erhoben wird;
  • Steuer, die im Land vom Steuerverwalter (Zollbehörde) bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern gezahlt wird.

Registrierungsverfahren

Ausländische Organisationen reichen einen Registrierungsantrag (nur auf Slowakisch) bei der Steuerinspektion Bratislava ein, die sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Antrags registriert. Die Anträge sind beigefügt:
  • Handelsregisterauszug mit amtlicher Übersetzung ins Slowakische;
  • Wenn der Antrag über einen Vertreter eingereicht wird, muss dem Antrag eine Vollmacht mit einer amtlichen Übersetzung ins Slowakische beigefügt werden.

Steuervertreter

Unternehmen, die außerhalb der EU registriert sind, müssen einen steuerlichen Vertreter benennen.

Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen und Datum der Mehrwertsteuerzahlung

In einigen Fällen kann eine vierteljährliche Abgabe der Steuererklärung vorgesehen werden, in der Regel müssen die Berichte jedoch monatlich eingereicht werden. Die periodische Mehrwertsteuererklärung muss elektronisch vor dem 25. Tag des Monats eingereicht werden, der auf den Steuerzeitraum folgt, auf den sie sich bezieht. Die Mehrwertsteuer muss ebenfalls bis zum 25. des Monats bezahlt werden.

Strafe

Verspätete Einreichung:
  • Bußgelder von 30-16,000€ bei Nicht- oder verspäteter Einreichung
Nichtregistrierung:
  • Bußgelder von 60-20,000€. Zinsen zusätzlich berechnet.
Verspätete Einreichung oder falsche ESL:
  • 60-3,000€.

Schwelle

Die Schwelle, nach deren Überschreitung Sie sich als Steuerzahler registrieren müssen, beträgt 10,000€.

Beweisstücke

EU Allgemeine Bedingungen zur Standortbestimmung des Kunden:
  • Adresse des Dienstleistungskäufers;
  • Rechnungsadresse;
  • Vorwahl +421;
  • IP Adresse;
  • Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, über den ihm die Dienstleistung erbracht wird;
  • Das Recht der EU sieht für bestimmte Situationen Sonderregelungen vor.

E-Services-Liste

Ein digitales Produkt ist das Hosting von Websites, die Bereitstellung von Software, der Zugriff auf Datenbanken, das Herunterladen von Apps oder Musik, Online-Spiele, Fernunterricht und andere grenzüberschreitende Telekommunikations, Fernseh und Hörfunk oder digitale Dienste.

Registrierungsverfahren

Um sich im MOSS-System zu registrieren, müssen Sie sich an die Steuerbehörde der Slowakei wenden und einen Antrag senden, der grundlegende Informationen über das Unternehmen enthält. Neben dem Antrag kann das Finanzamt weitere Unterlagen verlangen.

Aufzeichnungen führen

10 Jahre.

Ausfüllen von Umsatzsteuererklärungen und Zahlungsdatum

Im Rahmen des einheitlichen MOSS-Systems müssen alle EU-Länder bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats Steuererklärungen abgeben und Mehrwertsteuer zahlen. Der Zeitraum beträgt ein Viertel.
Oktober 2, 2024 303
Share to:
Subscribe to the newsletter No spam, only interesting news
Email Subscribe