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Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich ausländische Unternehmen in Belarus registrieren und Mehrwertsteuer auf den elektronischen Fernverkauf von Waren zahlen. Diese Anforderung gilt für den elektronischen Fernverkauf von Waren oder Vermittlungsgeschäfte mit Käufern in Belarus: Einzelpersonen und Unternehmen.

Mehrwertsteuer Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Weißrussland im Jahr 2024 beträgt 20%.

MwSt. Ermäßigter Satz

10% – für einige Arten von Lebensmitteln, Kinderartikeln und Arzneimitteln.
Gültig seit dem 1. Januar 2018. Nach der Abgabenordnung der Republik Weißrussland unterliegen digitale Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, die im Besitz von Kunden in Belarus sind, realem Mehrwertsteuer am Ort des Kunden.

Wer möchte MwSt Standard Satz

Mehrwertsteuer-Normalsatz in Weißrussland 2024 ist 20%.
Standard-Mehrwertsteuersatz 20% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 10% Schwellenwerte €10,000
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Schwellen

Die Fernabsatzschwelle liegt bei 10,000€.

Wer ist verpflichtet, sich in Belarus für die Mehrwertsteuer zu registrieren?

Das ausländische Unternehmen ist verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn zwei Bedingungen gemeinsam vorliegen:
  • Das Unternehmen verkauft Waren an einzelne Käufer von Belarus;
  • Die jährlichen Einnahmen aus dem Verkauf von Waren an einzelne Kunden in Belarus überstiegen 10.000 € pro Jahr.
Die Befreiung gilt, wenn die Waren über eine Handelsplattform verkauft werden, die auf dem Territorium der Republik Belarus registriert ist und die Mehrwertsteuer auf die verkauften Waren abführt.

Registrierungsverfahren

Der Steuerpflichtige muss sich beim Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus registrieren. Das Verfahren ist elektronisch und kostenlos. Die Eigentümer müssen ein Umsatzsteuer-Registrierungsformular ausfüllen und einreichen, zusammen mit unterstützenden Unterlagen:
  • Handelsregisterauszug;
  • Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerbevollmächtigten oder Fiskalvertreter ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.

Marktplätze

Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich außerhalb von Weißrussland ansässige Marktplatzvermittler in Weißrussland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn sie Einnahmen aus Weißrussland von mehr als 10.000 € pro Jahr erzielen. Marketplace ist in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche Umsatzsteuern für Verkäufe über diesen Marktplatz zu berechnen und abzuführen.

Steuervertreter

Es besteht keine Pflicht zur Benennung eines Steuervertreters in Belarus.

Abzugsfähige MwSt

Wenn sich Fernverkäufer für das vereinfachte System zur Meldung der Mehrwertsteuer auf Verkäufe an Einzelpersonen registriert haben, können diese Verkäufer die eingehende Mehrwertsteuer nicht gutschreiben.

Aufzeichnungen führen

Derzeit ist im Steuergesetzbuch der Republik Belarus keine Form der Aufbewahrung von Aufzeichnungen festgelegt. Die Buchhaltung erfolgt in beliebiger Form, muss aber folgende Angaben enthalten:
  • Informationen, die verwendet werden, um den Standort des Unternehmens oder einer Einzelperson zu bestimmen: vollständiger Name, Adresse, Netzwerkadresse, Steueridentifikationsnummer, Domänenname, internationale Telefonvorwahl, Postleitzahl des Wohnsitzes, Bankinformationen und mehr;
  • Informationen zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage: die Kosten der erbrachten Dienstleistungen, die Zahlungswährung, das Datum der Leistungserbringung und die Anzahl der erhaltenen Zahlungen (einschließlich Vorauszahlungen). Im Falle einer Rückgabe (Aufrechnung) von Geldern – Betrag und Datum der Rückgabe (Aufrechnung).

Zahlungsdatum der MwSt

Die Mehrwertsteuerzahlung muss bis zum 22. des auf das Berichtsquartal folgenden Monats eingereicht werden.

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

Steuererklärungen müssen vom Steuerzahler elektronisch an das Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus übermittelt werden. Die LOVAT-Plattform unterstützt die digitale Einreichung. Die Berichtszeiträume sind wie folgt: April (Q1), Juli (Q2), Oktober (Q3) und Januar (Q4). Die erste Geschäftsjahresperiode war Q3 2022. Abgabetermin für Steuererklärungen ist spätestens der 20. des auf das Berichtsquartal folgenden Monats.

MwSt Reduzierter Satz

Es ist kein ermäßigter Satz festgelegt.

Steuerliche Bestimmungen in Weißrussland

Mehrwertsteuer = Gesamtumsatz * 20/120.

Persönliche Beweisstücke

To identify the customer’s location, the merchant must collect at least three pieces of proof. And if one of them is from Belarus, for example, that customer can be determined as coming from Belarus:
  • Kundendaten;
  • Unternehmensdaten (Rechnungsadresse);
  • IP Adresse;
  • Telefonnummer.

E-Services-Liste

  • Einräumung des Rechts zur Nutzung von Software (einschließlich Computerspielen) und Datenbanken einschließlich Updates und zusätzlicher Funktionsoptionen über das Internet sowie Bereitstellung des Fernzugriffs darauf, auch elektronische Bücher (Verlag) und andere elektronische Veröffentlichungen, Informationen, Unterrichtsmaterialien, Grafiken , Musik mit oder ohne Text, audiovisuell über das Internet, einschließlich durch Bereitstellung des Fernzugriffs darauf zum Betrachten und/oder Anhören über das Internet;
  • Über das Internet bereitgestellte Werbedienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen, die unter Verwendung von Software und Datenbanken bereitgestellt werden, die im Internet funktionieren, sowie Bereitstellung von Werbeflächen im Internet;
  • Dienstleistungen zur Anzeige von Angeboten zum Erwerb (Verkauf) von Waren (Bauleistungen und Dienstleistungen) oder Eigentumsrechten im Internet;
  • Dienste, die automatisch über das Internet nach Eingabe von Informationen durch den Benutzer bereitgestellt werden, automatisierte Dienste für die Datensuche, -auswahl und -sortierung auf Abruf sowie die Bereitstellung von Daten für den Benutzer über Informations- und Telekommunikationsnetze (einschließlich Echtzeit-Börsendatenbereitstellung und automatisierte Übersetzungsdienste in Echtzeit);
  • Dienstleistungen in Bezug auf die Suche nach und/oder Bereitstellung von Informationen über potenzielle Käufer für einen Kunden;
  • Bereitstellung von technischen, organisatorischen, informatorischen und sonstigen Möglichkeiten unter Nutzung von Informationstechnologien und -systemen über das Internet zur Kontaktaufnahme zwischen Verkäufern und Käufern und zum Vertragsschluss (einschließlich Echtzeit-Handelsplattformen im Internet, auf denen potenzielle Käufer Preise anbieten können). automatisierter Verfahren erfolgt und die Vertragsparteien über einen Verkauf durch automatisch erstellte und versendete Nachrichten informiert werden);
  • Bereitstellung und Betreuung einer kommerziellen oder persönlichen Präsenz im Internet, Betreuung von elektronischen Ressourcen der Nutzer (Websites und (oder) Seiten im Internet), Bereitstellung des Zugriffs auf diese durch andere Internetnutzer und Bereitstellung von Änderungsmöglichkeiten, Bereitstellung von Dienstleistungen für die Verwaltung von Informationssystemen;
  • Speicherung und Verarbeitung von Informationen, wenn die Person, die die Informationen übermittelt hat, Zugang zum Internet hat;
  • Bereitstellung von Rechenkapazität in Echtzeit zur Einbindung von Informationen in Informationssysteme;
  • Bereitstellung von Domainnamen und Hosting-Diensten;
  • Bereitstellung des Zugangs zu Suchsystemen im Internet;
  • Bereitstellung von statistischen Dienstleistungen auf Internet-Websites.

Registrierungsverfahren

Der Antrag auf Eintragung muss vor dem letzten Tag des Quartals gestellt werden, in dem der Gegenstand der Umsatzsteuer entstanden ist. Daher muss eine ausländische Organisation, die im ersten Quartal 2018 elektronische Dienstleistungen für Kunden in der Republik Belarus erbringt, bis spätestens 31. März 2018 einen Registrierungsantrag stellen. Der Antrag kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:
  • Hardcopy;
  • Elektronisches Formular.

Ausfülldatum der MwSt.-Erklärung

Die Umsatzsteuererklärung muss spätestens am 20. des auf ein Berichtsquartal folgenden Monats eingereicht werden.

Zahlungsdatum der MwSt

Der Mehrwertsteuerbetrag in BYN muss bis zum 22. des Monats nach dem Berichtsquartal bezahlt werden.

Aufzeichnungen führen

Derzeit ist im Steuergesetzbuch der Republik Weißrussland keine Form der Aufbewahrung von Aufzeichnungen festgelegt. Die Buchhaltung erfolgt in beliebiger Form, muss aber folgende Angaben enthalten:
  • Informationen, die verwendet werden, um den Standort einer Person zu bestimmen: vollständiger Name (sofern von einer Person angegeben), Netzwerkadresse, Domänenname, internationale Telefonvorwahl, Postleitzahl des Wohnsitzes, Bankleitzahl, die von der Person für den Empfang digitaler Dienste verwendet wird, und mehr ;
  • Informationen zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage: die Kosten der erbrachten Dienstleistungen, die Zahlungswährung, das Datum der Leistungserbringung und die Anzahl der erhaltenen Zahlungen (einschließlich Vorauszahlungen). Im Falle einer Rückgabe (Aufrechnung) von Geldern – Betrag und Datum der Rückgabe (Aufrechnung).
Oktober 3, 2024 126
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