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Seit dem 01.01.2022 wurde in Kasachstan die Registrierungspflicht für die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Fernverkäufer eingeführt. Ab diesem Datum müssen Fernverkäufer und Plattformbetreiber, die Waren an Privatpersonen in Kasachstan verkaufen, sich registrieren und MwSt. abführen.
Standard-MwSt.-Satz
Der Standard-MwSt.-Satz in Kasachstan beträgt im Jahr 2024 12 %.De-minimis-Schwelle
Werden Waren von Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch in die Republik Kasachstan eingeführt und überschreiten die Kosten jedes Pakets 200 Euro und/oder das Gewicht 31 kg, so liegt die Pflicht zur Zahlung von MwSt. und Einfuhrabgaben beim Empfänger – also bei der Privatperson. In diesem Fall ist ein ausländisches Unternehmen nicht verpflichtet, für B2C-Fernverkäufe nach Kasachstan MwSt. zu zahlen. Liegt der Warenwert unter 200 Euro, muss der Fernverkäufer die MwSt. einziehen und abführen.Nullsteuersatz
Umsätze, die mit 0 % MwSt. besteuert werden, umfassen:- Warenausfuhren;
- Grenzüberschreitende Transportdienstleistungen;
- Verkauf von Öl und Schmierstoffen durch Flughäfen beim Betanken von Flugzeugen eines ausländischen Luftfahrtunternehmens im internationalen Verkehr;
- Lieferungen von Waren an Sonderwirtschaftszonen;
- Verkauf von Feingold.
Ab dem 1. Januar 2022 treten die Bestimmungen der Abgabenordnung über die Verpflichtung ausländischer Internetunternehmen zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen in Kraft, die für in Kasachstan ansässige natürliche Personen erbracht werden.
MwSt. Normalsatz
Mehrwertsteuer-Normalsatz in Kasachstan 2023 ist 12%.
Standard-Mehrwertsteuersatz
12%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
0%
Schwellenwerte
-
Schwellenwerte
In Kasachstan gibt es keine Schwellenwerte für den Fernverkauf, um sich registrieren zu müssen. Fernverkäufer müssen sich registrieren, sobald sie Waren mit niedrigem Wert an Privatpersonen verkaufen. Niedrigwertige Waren sind solche mit einem inneren Wert von weniger als 200 Euro.Abziehbare MwSt.
Die vereinfachte MwSt.-Registrierung für Fernverkäufer erlaubt es ihnen nicht, erhaltene MwSt.-Beträge von kasachischen Lieferanten abzuziehen.Registrierungsverfahren
Für die bedingte Registrierung als Steuerzahler muss eine ausländische juristische Person ein Bestätigungsschreiben in Papierform per Post an die Steuerbehörde senden. Dieses Schreiben muss Folgendes enthalten:- Den vollständigen Namen der ausländischen juristischen Person;
- Steuernummer (oder gleichwertig), falls im Ansässigkeits- oder Gründungsland vorhanden;
- Nummer der staatlichen Registrierung (oder gleichwertig) im Gründungs- oder Ansässigkeitsland;
- Bankverbindung, von der die Mehrwertsteuer bezahlt wird, wenn elektronischer Handel mit Waren betrieben oder elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen erbracht werden;
- Postanschrift (Kontakt-E-Mail-Adresse, Standortadresse im Gründungs- oder Ansässigkeitsland).
Steuervertreter
Für ausländische Unternehmen wurde ein vereinfachtes Registrierungsverfahren eingeführt, sodass kein Steuervertreter ernannt werden muss. Bei Bedarf kann jedoch jederzeit ein Steuerberater hinzugezogen werden.Aufbewahrungspflichten
Das Steuergesetzbuch Kasachstans enthält keine spezifischen Anforderungen zur Aufbewahrung von Unterlagen. Es wird jedoch empfohlen, folgende Informationen zu speichern:- Für private Käufer: vollständiger Name, Adresse, Netzwerkadresse (IP), Steuernummer, internationale Telefonnummer, Postleitzahl;
- Für Käufer, die juristische Personen sind: Firmenname, rechtliche Adresse, Steuernummer, Netzwerkadresse, Domainname, Postleitzahl, Bankinformationen;
- Die Steuerbemessungsgrundlage: Gebühren für erbrachte Dienstleistungen, Währung der Zahlung, Lieferdatum usw.
Abgabe der MwSt.-Erklärung & Zahlung
Zur Ermittlung des Steuerbetrags muss der Umsatz in Tenge umgerechnet werden. Der Wechselkurs wird auf Basis des letzten Arbeitstags vor dem Zahlungseingang berechnet. Eine ausländische juristische Person ist verpflichtet, die berechnete Mehrwertsteuer auf den elektronischen Handel mit Waren an Privatpersonen für jedes Quartal spätestens bis zum 25. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum an das Budget zu überweisen.Strafen
Der Verwaltungsgesetzbuch Kasachstans sieht Verwaltungssanktionen bei Nichteinhaltung der Steuervorschriften vor, darunter:- Zu geringe Steuererklärung – 20 % bis 80 % des zu gering erklärten Betrags;
- Nichtabzug der Steuer – 20 % bis 50 % der nicht einbehaltenen Steuer.
Schwellen
Der Schwellenwert, für dessen Überschreitung eine Registrierung erforderlich ist, ist nicht festgelegt.Jedes Unternehmen, das elektronische Dienstleistungen erbringt, ist verpflichtet, sich für jede Transaktion steuerpflichtig zu registrieren und Mehrwertsteuer zu zahlen.E-Services-Liste
Dienstleistungen in elektronischer Form – Dienstleistungen, die Einzelpersonen über das Telekommunikationsnetz und das Internet erbracht werden. Das Steuergesetzbuch enthält keine namentliche Aufzählung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Elektronik in Kasachstan, aber aufgrund der Definition kann diesen Folgendes zugeordnet werden:- Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob Sie eine Kopie von Shopify kaufen oder einen Dienst (z. B. Amazon Prime) nutzen. In Steuermaterialien werden diese Produkte als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet;
- Herunterladbare und streamende Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3 kaufen oder Musikdienste nutzen;
- Cloudbasierte Software und as-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS); Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
- Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.
Beweisstücke
Die Mehrwertsteuer auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen fällt für alle ausländischen Online-Unternehmen an, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:- Käufer von Dienstleistungen haben ihren Wohnsitz in Kasachstan;
- Bankkonten, die für den Kauf von Dienstleistungen verwendet werden, werden bei Finanzinstituten in Kasachstan eröffnet;
- IP-Adressen, die für den Kauf von Dienstleistungen verwendet werden, sind in Kasachstan registriert;
- Ländercodes von Telefonnummern, die für den Kauf oder die Bezahlung von Dienstleistungen verwendet werden, werden Kasachstan zugewiesen.
Registrierungsverfahren
Für die Registrierung von Anbietern elektronischer Dienste gilt ein vereinfachtes Verfahren. Es reicht aus, ein Bestätigungsschreiben per Post auf Papier an das Finanzamt mit dem Hinweis zu senden:- Der vollständige Name des ausländischen Unternehmens;
- Steuernummer (oder deren Äquivalent), wenn es eine solche Nummer im Land der Gründung oder im Land des Wohnsitzes eines Nichtansässigen gibt;
- Staatliche Registrierungsnummern (oder gleichwertig) im Gründungsland eines Nichtansässigen oder im Wohnsitzland eines Nichtansässigen;
- Bankverbindung, von der die Mehrwertsteuer bei der Durchführung des elektronischen Warenhandels, der Erbringung von Dienstleistungen in elektronischer Form an Privatpersonen gezahlt wird;
- Postalische Daten (offizielle E-Mail-Adresse, Adresse des Standorts im Land der Gründung oder des Wohnsitzlandes eines Nichtansässigen).
Steuervertreter
Die Bestellung eines steuerlichen Vertreters ist nicht zwingend erforderlich.Umsatzsteuererklärung und -zahlung
Ausländische Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, in Kasachstan bis zum 25. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum (Quartal) Mehrwertsteuer in Tenge an die kasachischen Steuerbehörden zu zahlen.Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsfrist der Buchhaltungsunterlagen beträgt mindestens 5 Jahre ab dem Steuerzeitraum, der auf den Zeitraum folgt, in dem die Steuerschuld auf der Grundlage dieser Buchhaltungsunterlagen berechnet wird. Für eine einfachere und automatisierte Umsatzsteuerverwaltung entdecken Sie unsere Umsatzsteuer-Softwarelösung. Müssen Sie sich in der EU oder darüber hinaus für die Mehrwertsteuer registrieren? Entdecken Sie unseren Service für die Mehrwertsteuerregistrierung – für eine schnelle und konforme Einrichtung.
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