Kosovo Kosovo

Waren

Mehrwertsteuer-Normalsatz

Der Mehrwertsteuer-Normalsatz im Kosovo beträgt 18 %.

 

Reduzierte Rate

Der Satz von 8 % gilt für folgende Warengruppen:

  • Wasser
  • Elektrizitätsversorgung
  • Abfallsammlung und andere Abfallbehandlungsdienstleistungen
  • Verschiedene Arten von Getreideprodukten und deren Derivate
  • Verschiedene Arten von Ölen
  • Milchprodukte
  • Speisesalz
  • Eier
  • Lehrbücher und Materialien
  • Geräte für die Digitaltechnik
  • Medizinische Geräte und deren Derivate

 

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Mehrwertsteuer-Nullsatz

Der Mehrwertsteuersatz von Null gilt für folgende Waren- und Dienstleistungsgruppen:

  • Export von Waren
  • Bereitstellung durch internationale Organisationen
  • Internationaler Transport
  • Lieferungen im Rahmen diplomatischer Vereinbarungen
  • Goldlieferungen an die Zentralbank des Kosovo

Sowie andere damit verbundene Waren- und Dienstleistungsgruppen.

 

Schwelle

Alle Unternehmen, die mit Waren oder Dienstleistungen handeln, müssen sich im Kosovo als Umsatzsteuerzahler registrieren, wenn ihr Jahreseinkommen €30.000 übersteigt. Unternehmen, die keine Waren oder Dienstleistungen liefern, müssen sich unabhängig von der Schwelle zu Beginn ihrer Tätigkeit im Kosovo als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen. Die Geringfügigkeitsgrenze der Einfuhrumsatzsteuer gilt für Sendungen mit einem Wert von weniger als €22 pro Lieferung.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen haben die Möglichkeit, die für ihre Geschäftstätigkeit verwendete Vorsteuer abzuziehen, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Der Zeitraum, in dem ein Steuerzahler im Kosovo Anspruch auf eine Rückerstattung hat, beträgt 6 Jahre.

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen möchten, müssen entweder selbst oder über einen Vertreter einen Papierantrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen beim zuständigen örtlichen Büro einreichen. Der Antrag wird innerhalb von 5 Tagen bearbeitet und es wird entschieden, ob Ihnen eine Steuernummer zugewiesen wird.

 

Steuervertreter

Nicht ansässige Unternehmen müssen einen lokalen Steuervertreter benennen, um sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen. Nach der Bestellung führt der Vertreter alle erforderlichen umsatzsteuerrechtlichen Handlungen durch und haftet gegenüber dem Unternehmen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen und Folgen.

 

Aufzeichnungen führen

Alle notwendigen Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer, einschließlich Rechnungen, Büchern, Gutscheinen usw., sollten in chronologischer Reihenfolge geführt und aufeinander bezogen werden. Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt 6 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerzeitraums.

 

Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung und des Zahlungsdatums

Der Steuerzeitraum im Kosovo beträgt einen Monat. Daher müssen Steuererklärungen bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden.

 

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