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MwSt. Standard Satz

Der Mehrwertsteuersatz in den Niederlanden 2024 beträgt 21%.

MwSt. Reduzierter Satz

Für folgende Produkte können Sie einen reduzierten Satz von 9% anwenden:
  • Lebensmittel;
  • Wasser;
  • Agrarprodukte;
  • Arzneimittel und Hilfsprodukte;
  • Kunst, Sammlerstücke und Antiquitäten;
  • Bücher und Zeitschriften.

Sie können den 0% – Satz für folgende Lieferungen anwenden

  • Waren, die Sie ins Ausland liefern;
  • Waren, die noch nicht importiert wurden;
  • Waren, die Sie an das Mehrwertsteuerlager oder darauf liefern;
  • Lieferung von Schiffen und Flugzeugen;
  • Angeln;
  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Wenn Waren oder Dienstleistungen in den Niederlanden zur steuerpflichtigen Lieferung verwendet würden, könnte die Mehrwertsteuer in den Vorrechnungen gutgeschrieben werden. Beispiele beinhalten: Sie haben Waren von einem Unternehmer in einem anderen EU-Land gekauft oder Ihnen wurde die Mehrwertsteuer übertragen.

MwSt.-Satz

Der normale Mehrwertsteuersatz in den Niederlanden im Jahr 2024 beträgt 21%.

MwSt. Ermäßigter Satz

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz beträgt 9% für digitale Bücher und Zeitungen.
Standard-Mehrwertsteuersatz 21% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 9%, 0% Schwellenwerte €10,000
Geben Sie Ihr Land ein und erfahren Sie den MwSt-Satz Betrag
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Schwellen

€100,000 – für Fernverkäufe.

Registrierungsverfahren

Sie müssen die folgenden Anhänge an dieses Formular senden:
  • Dokumente, aus denen hervorgeht, in welcher Branche Sie in Ihrem Heimatland tätig sind;
  • Wenn Sie bei einer ausländischen Handelskammer registriert sind: Registrierungsbescheinigung;
  • Wenn Sie einen Agenten haben: eine Kopie der Autorisierung;
  • Wenn Sie in einem Nicht-EU-Land ansässig sind: eine Steuererklärung aus diesem Land;
  • Wenn der Unternehmer eine natürliche Person oder Partnerschaft ist: eine Kopie des Personalausweises für eine natürliche Person, die keine Sozialversicherungsnummer hat;
  • Wenn Ihr Unternehmen eine andere Rechtsform hat: eine Kopie der Gründungsurkunde.

Steuervertreter

In den Niederlanden muss kein Steuervertreter bestellt werden.

Aufzeichnungen führen

In den Niederlanden gibt es strenge Regeln für das Layout und Format von Mehrwertsteueraufzeichnungen, die von Unternehmen oder ihren Steuerberatern zu führen sind. Die Aufzeichnungen müssen vom Steuerpflichtigen oder vom Buchhalter geführt werden, der der zuständigen Steuerbehörde gemeldet wurde. Sie müssen regelmäßig Notizen zu Ihren ICVs machen, die aus den erhaltenen Rechnungen und den Ausgaben für die ICVs bestehen. Sie müssen Ihre Unterlagen 7 Jahre lang aufbewahren.

Datum der Zahlung der MwSt

Wenn Sie ein angehender Unternehmer sind, erhalten Sie vom Steuerdienst die erste Erklärung für angehende Unternehmer in elektronischer Form oder auf Papier. Sie müssen Mehrwertsteuer zahlen, haben aber noch keine Mehrwertsteuererklärung vom Steuerdienst erhalten? Fordern Sie in diesem Fall immer innerhalb von 1 Monat nach dem Zeitraum, für den Sie die Mehrwertsteuer zahlen müssen, eine MwSt.-Erklärung an.

Einreichung der MwSt.-Erklärung

Ein Steuerpflichtiger muss dem Btw-Alert auf elektronischem Wege Steuererklärungen übermitteln. Wenn Sie Ihre Steuererklärung monatlich einreichen, müssen Sie Ihre Steuererklärung spätestens 2 Monate nach dem Berichtszeitraum einreichen. Beispielsweise muss die Erklärung für Januar spätestens am letzten Tag im März eingereicht werden.

Mehrwertsteuersätze in den autonomen Regionen der Niederlande

Die autonomen Regionen der Niederlande sind:
  • Aruba (ABW)
  • Curaçao (CUW)
  • Sint Maarten (SXM)
  • Bonaire, Sint Eustatius und Saba (BES-Inseln)
Diese Regionen verfügen über ein hohes Maß an Selbstverwaltung, bleiben aber Teil des Königreichs der Niederlande. Die autonomen Regionen der Niederlande haben ihre eigenen Mehrwertsteuersätze oder Verbrauchsteuern, die sich von den nationalen Sätzen unterscheiden:
Region Code Landesvorwahl Normalsatz Reduzierte Rate
Aruba ABW NL-AW 6% 0%
Curaçao CUW NL-CW 6% 0%
Sint Maarten SXM NL-SX 5% 0%
Bonaire, Sint Eustatius und Saba BES NL-BQ GCT: 8% GCT: 0%
Hinweis: Die Mehrwertsteuer wird auf den BES-Inseln durch die allgemeine Verbrauchssteuer (GCT) ersetzt.

E-Rechnung in den Niederlanden

Die Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen wurde bereits stufenweise umgesetzt, mit laufenden Aktualisierungen und möglichen zukünftigen Erweiterungen. 2017
  • Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wurde für Lieferanten an staatliche Stellen verpflichtend.
  • Der Empfang elektronischer Rechnungen wurde für alle staatlichen Stellen verpflichtend.
2019
  • Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wurde für alle Lieferanten, die mit der Zentralregierung zu tun haben, verpflichtend.
  • Der Empfang elektronischer Rechnungen wurde für lokale Behörden verpflichtend.
2024-2025 (Zukunftsprognosen)
  • Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wird voraussichtlich für eine breitere Palette von Unternehmen verpflichtend, darunter auch für Unternehmen, die mit lokalen Behörden zu tun haben, und möglicherweise in bestimmten privaten Sektoren.
  • Der Empfang elektronischer Rechnungen wird wahrscheinlich für mehr Unternehmen zur Voraussetzung werden, um sicherzustellen, dass alle Stellen elektronische Rechnungen in einem standardisierten Format verarbeiten können.
2026 und darüber hinaus:
  • Mögliche Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
  • Kontinuierliche Ausweitung, um eine vollständige Abdeckung aller Sektoren sicherzustellen, möglicherweise einschließlich nicht ansässiger Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind.
Aktueller Status für nicht niederländische Unternehmen: Derzeit besteht für nicht niederländische Unternehmen keine gesetzliche Verpflichtung, elektronische Rechnungen auszustellen oder zu erhalten, es sei denn, sie handeln direkt mit niederländischen Regierungsstellen. Da sich das elektronische Rechnungsstellungssystem in den Niederlanden jedoch weiterentwickelt, könnten künftige Vorschriften auch Anforderungen für nicht ansässige Unternehmen einführen. Kundenanforderungen: Einige niederländische Kunden, insbesondere im öffentlichen Sektor oder bei größeren Unternehmen, könnten elektronische Rechnungen anfordern, um die Effizienz und Einhaltung von Vorschriften zu verbessern. In den Niederlanden tätige Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, diesen Anforderungen nachzukommen.

Schwellen

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der EU können die Regeln für geringe Jahresumsätze anwenden. In diesem Fall liegt die Schwelle bei €10,000. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union können nicht von der Intra-EU-Schwelle profitieren. Die Registrierungsschwelle für Unternehmen außerhalb der EU ist null. Das bedeutet, dass sie sich ab dem ersten Verkauf registrieren müssen. Solche Unternehmen können sich anstelle der Registrierung in Belgien für Nicht-Unions-OSS registrieren. Die Registrierungsschwelle für lokale Unternehmen liegt bei €25,000.

Beweisstücke

Es gibt eine Liste mit grundlegenden Kriterien, um den Standort des Käufers zu bestimmen. Es ist äußerst wichtig für die Bestimmung der Steuerpflicht.
  • Die ständige Adresse des Kunden;
  • Rechnungsadresse (Bank oder Anbieter elektronischer Zahlungen);
  • Internet Protocol (IP)-Adresse; Telefonnummer;
  • Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, über den ihm die Dienstleistung erbracht wird;
  • Andere kommerziell relevante Informationen.
Und wenn zwei von ihnen in den Niederlanden sind, kann der Kunde als Niederländer bestimmt werden.

E-Services-Liste

Ein digitales Produkt ist jedes Produkt, das in einem elektronischen Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Dies sind Waren oder Dienstleistungen, die ein Kunde per E-Mail, durch Herunterladen aus dem Internet oder durch Einloggen auf einer Website erhalten kann. Als digitale Dienste nennt das Gesetz insbesondere:
  • Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob Sie eine Kopie von Shopify kaufen oder einen Dienst (z. B. Amazon Prime) nutzen. In Steuermaterialien werden diese Produkte als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet;
  • Herunterladbare und streamende Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3 kaufen oder Musikdienste nutzen;
  • Cloudbasierte Software und as-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS);
  • Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
  • Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.

Registrierungsverfahren

Um sich zu registrieren, müssen Sie einen Registrierungsantrag ausfüllen. Dazu benötigen Sie folgende Angaben zum Unternehmen:
  • Alle Informationen zum Unternehmen: Firmenname, Handelsname des Unternehmens (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website der steuerpflichtigen Person, Name und Telefonnummer der Kontaktperson;
  • Nationale Steuernummer (falls zutreffend);
  • Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Geschäftssitz hat;
  • Internationale Bankkontonummer oder IBAN-Nummer und BIC;
  • Eine elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige in der Union nicht mehrwertsteuerpflichtig ist;
  • Datum des Beginns der Nutzung des Systems.
Die Dokumente müssen für die Registrierung in niederländischer Sprache erstellt und bereitgestellt werden.

Steuervertreter

In den Niederlanden muss kein Steuervertreter bestellt werden.

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsfrist von Steuerdokumenten für die Mehrwertsteuer beträgt 7 Jahre – die Steuerbehörden haben das Recht, sie anzufordern.

Ausfüllen von Umsatzsteuererklärungen

Umsatzsteuererklärungen werden in der Regel vierteljährlich eingereicht. Steuerpflichtige Personen können von den Mehrwertsteuerbehörden ermächtigt werden, eine monatliche oder jährliche Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Umsatzsteuererklärungen müssen innerhalb von 1 Monat nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht werden.

Zahlungsdatum der MwSt

Mehrwertsteuerbeträge müssen innerhalb von 1 Monat nach Ende des Steuerzeitraums gezahlt werden.

Mehrwertsteuersätze in den autonomen Regionen der Niederlande

Die autonomen Regionen der Niederlande sind:
  • Aruba (ABW)
  • Curaçao (CUW)
  • Sint Maarten (SXM)
  • Bonaire, Sint Eustatius und Saba (BES-Inseln)
Diese Regionen verfügen über ein hohes Maß an Selbstverwaltung, bleiben aber Teil des Königreichs der Niederlande. Die autonomen Regionen der Niederlande haben ihre eigenen Mehrwertsteuersätze oder Verbrauchsteuern, die sich von den nationalen Sätzen unterscheiden:
Region Code Landesvorwahl Normalsatz Reduzierte Rate
Aruba ABW NL-AW 6% 0%
Curaçao CUW NL-CW 6% 0%
Sint Maarten SXM NL-SX 5% 0%
Bonaire, Sint Eustatius und Saba BES NL-BQ GCT: 8% GCT: 0%
Hinweis: Die Mehrwertsteuer wird auf den BES-Inseln durch die allgemeine Verbrauchssteuer (GCT) ersetzt.

E-Rechnung in den Niederlanden

Die Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen wurde bereits stufenweise umgesetzt, mit laufenden Aktualisierungen und möglichen zukünftigen Erweiterungen. 2017
  • Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wurde für Lieferanten an staatliche Stellen verpflichtend.
  • Der Empfang elektronischer Rechnungen wurde für alle staatlichen Stellen verpflichtend.
2019
  • Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wurde für alle Lieferanten, die mit der Zentralregierung zu tun haben, verpflichtend.
  • Der Empfang elektronischer Rechnungen wurde für lokale Behörden verpflichtend.
2024-2025 (Zukunftsprognosen)
  • Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wird voraussichtlich für eine breitere Palette von Unternehmen verpflichtend, darunter auch für Unternehmen, die mit lokalen Behörden zu tun haben, und möglicherweise in bestimmten privaten Sektoren.
  • Der Empfang elektronischer Rechnungen wird wahrscheinlich für mehr Unternehmen zur Voraussetzung werden, um sicherzustellen, dass alle Stellen elektronische Rechnungen in einem standardisierten Format verarbeiten können.
2026 und darüber hinaus:
  • Mögliche Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
  • Kontinuierliche Ausweitung, um eine vollständige Abdeckung aller Sektoren sicherzustellen, möglicherweise einschließlich nicht ansässiger Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind.
Aktueller Status für nicht niederländische Unternehmen: Derzeit besteht für nicht niederländische Unternehmen keine gesetzliche Verpflichtung, elektronische Rechnungen auszustellen oder zu erhalten, es sei denn, sie handeln direkt mit niederländischen Regierungsstellen. Da sich das elektronische Rechnungsstellungssystem in den Niederlanden jedoch weiterentwickelt, könnten künftige Vorschriften auch Anforderungen für nicht ansässige Unternehmen einführen. Kundenanforderungen: Einige niederländische Kunden, insbesondere im öffentlichen Sektor oder bei größeren Unternehmen, könnten elektronische Rechnungen anfordern, um die Effizienz und Einhaltung von Vorschriften zu verbessern. In den Niederlanden tätige Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, diesen Anforderungen nachzukommen.
Oktober 2, 2024 314
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