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Waren

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Südafrika beträgt im Jahr 2024 15% und gilt mit bestimmten Ausnahmen für Warenlieferungen und Importe. Für Exporte gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0%.

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Unternehmen müssen sich in Südafrika für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 1.000.000 ZAR (ca. 50.000 EUR) überstieg. Auch eine freiwillige Anmeldung ist möglich.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Die Vorsteuer umfasst die Mehrwertsteuer, die auf nach Südafrika importierte Waren erhoben wird.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen müssen innerhalb von 21 Tagen nach dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Südafrikas Mehrwertsteuerschwelle überschritten wurde, das Formular „Vatersteuer 101“ ausfüllen und Dokumente vorlegen, um die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke in Südafrika zu beantragen.

 

Steuervertreter

Es ist zwingend erforderlich, einen Umsatzsteuervertreter in Südafrika zu haben.

 

Tracking-Daten

Die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen in Südafrika muss mindestens fünf Jahre betragen.

 

Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Die Frist für die Einreichung und Zahlung der Umsatzsteuererklärung in Südafrika ist der 25. des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt. Unternehmen müssen das Steuererklärungsformular VAT201 monatlich oder zweimonatlich am Ende jedes Steuerzeitraums mit dem eFiling-Service von SARS ausfüllen.

 

Sanktionen in Südafrika

Es gibt keine Strafe für die verspätete Einreichung einer Umsatzsteuererklärung, in Südafrika wird jedoch eine Strafe von 10% für die verspätete Zahlung der Umsatzsteuer erhoben.

 

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Digitale Dienste

MwSt. Standard Satz

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf dem Verbrauch innerhalb Südafrikas basiert. Unternehmen müssen auf die steuerpflichtige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich elektronischer Dienstleistungen, die von einem Lieferanten erbracht werden, Mehrwertsteuer erheben. Seit April 2018 beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz in Südafrika 15 %.

Es ist wichtig zu beachten, dass gebietsfremde Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen nach Südafrika erbringen, den Standard-Mehrwertsteuersatz anwenden müssen. Der Null-Mehrwertsteuersatz gilt nicht für elektronische Dienstleistungen jeglicher Art.

 

Schwelle

Nichtansässige Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn der Gesamtwert ihrer steuerpflichtigen Lieferungen die Registrierungsschwelle überschreitet.

Für nicht ansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen nach Südafrika erbringen, liegt der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung bei 1 Million ZAR pro Jahr (ca. 51.000 USD).

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Beweisstücke

Zur Bestimmung des Lieferortes in Südafrika können folgende Informationen berücksichtigt werden:

• Die physische Präsenz des Kunden in Südafrika, z. B. Geschäftsadresse oder Wohnadresse;

• Südafrikanische Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft, die auf einen Wohnsitz hinweisen kann;

• Die Steueridentifikationsnummer des Kunden weist eindeutig auf den Wohnsitz in Südafrika hin;

• Bank- und Zahlungsinformationen, wie z. B. der Standort der Bank des Kunden oder die für die Zahlung verwendete Währung;

• Andere relevante Faktoren, einschließlich Sprache, Telefonnummer oder Zugangsadresse zu digitalen Diensten, können ebenfalls bei der Bestimmung des Wohnsitzes berücksichtigt werden.

 

Liste der E-Dienste

Unter elektronischen Diensten versteht man elektronische und digitale Inhalte, die auf elektronischem Wege über das Internet oder andere Telekommunikationsdienste bereitgestellt werden. Beispiele für elektronische Dienstleistungen sind:

• Bildungsdienstleistungen wie Fernunterrichtsprogramme, Bildungs-Webcasts, Kurse oder Bildungsprogramme und Webinare;

• Spiele und Glücksspiele, einschließlich elektronischer Spiele, interaktiver Spiele, elektronischer Wetten oder Wetten;

• Auktionsdienste;

• Online-Werbung bzw. Bereitstellung von Werbeflächen;

• Online-Shopping-Portale;

• Webbasierte Übertragung;

• Zugriff auf oder Herunterladen von E-Books, audiovisuellen Inhalten, Standbildern (z. B. Desktop-Themen, Fotos, Bildschirmschoner), Musik (z. B. Klingeltöne, Lieder, Live-Streaming-Auftritte) und Filmen;

• Zugriff auf Blogs, Zeitschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Spiele, Veröffentlichungen, soziale Netzwerke, Webcasts, Webinare, Websites, Webanwendungen und Webserien;

• Website-Hosting, Data Warehousing und Anwendungshosting.

 

Anmeldeverfahren

Um sich für die Umsatzsteuer zu registrieren, müssen Sie das Umsatzsteuer-Antragsformular (VAT101) herunterladen, unterschreiben und zusammen mit anderen relevanten Belegen per E-Mail an die Steuerbehörde senden.

 

Steuervertreter

Nicht ansässige Unternehmen oder Vermittler, die elektronische Dienstleistungen erbringen, sind nicht verpflichtet, einen lokalen Steuervertreter in Südafrika zu ernennen.

 

Aufzeichnungen führen

Jedes Unternehmen muss Aufzeichnungen über alle erbrachten Dienstleistungen führen, einschließlich Rechnungen, Steuerrechnungen, Gutschriften und Belastungsanzeigen, Kontoauszüge, Einzahlungsbelege usw. Diese Aufzeichnungen sollten 5 Jahre lang aufbewahrt werden und können in elektronischer Form gespeichert werden.

 

Füllbottichrückgabe

Jede für die Mehrwertsteuer registrierte natürliche oder juristische Person oder ihr bevollmächtigter Vertreter ist verpflichtet, für einen monatlichen oder vierteljährlichen Steuerzeitraum eine Mehrwertsteuererklärung bei der General Authority for Zakat and Tax (GAZT) einzureichen. Die Umsatzsteuererklärung dient der Selbstveranlagung des Steuerpflichtigen über den geschuldeten Steuerbetrag für den jeweiligen Zeitraum.

Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen SAR müssen sich an monatliche Steuerperioden halten. Für alle anderen umsatzsteuerlich registrierten natürlichen oder juristischen Personen beträgt der Regelsteuerzeitraum hingegen drei Monate.

Die Einreichung der Umsatzsteuererklärung und die Zahlung des geschuldeten Nettosteuerbetrags müssen bis zum letzten Tag des Monats erfolgen, der auf den Abschluss des mit der Umsatzsteuererklärung verbundenen Steuerzeitraums folgt.

Beispielsweise muss die Umsatzsteuererklärung für Januar bis zum 28. Februar eingereicht werden.

 

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Unternehmen können Mehrwertsteuerzahlungen elektronisch über die Zahlungsmethode SWIFT tätigen. Anbieter elektronischer Dienstleistungen sind verpflichtet, Zahlungen spätestens am letzten Werktag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats zu leisten.

Beispielsweise muss das Unternehmen die Mehrwertsteuer für das 1. Quartal 2023 spätestens am 30. April 2023 zahlen.

 

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