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Digitale Dienste

Dieser Leitfaden behandelt nur die Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Wenn Sie Waren verkaufen, gilt dieser Leitfaden nicht.

 

Gültig seit 1. Juni 2014 aufgrund des Mehrwertsteuergesetzes von 1991 (Nr. 89 von 1991).

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Südafrika im Jahr 2023 beträgt 15% (gültig ab April 2018).

 

MwSt. Reduzierter Satz

Es wurde kein MwSt. Reduzierter Satz festgelegt.

 

Schwelle

Die südafrikanische Mehrwertsteuergesetzgebung schreibt vor, dass sich alle ausländischen elektronischen Dienstleistungsunternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren müssen, wenn der Gesamtwert der in SA erbrachten elektronischen Dienstleistungen 50.000 südafrikanische Rand (ZAR) übersteigt.

 

Beweisstücke

Die Erbringung elektronischer Dienste durch eine Person von einem Ort in einem Exportland, an dem mindestens zwei der folgenden Umstände vorliegen:

  • Der Empfänger ist in SA ansässig;
  • Jede Zahlung an diese Person in Bezug auf solche elektronischen Dienste stammt von einer Bank, die gemäß dem Banks Act von 1990 (Gesetz Nr. 94 von 1990) registriert oder autorisiert ist;
  • Der Empfänger der elektronischen Dienste hat eine Geschäfts-, Wohn- oder Postanschrift in SA.

 

E-Services-Liste

  • Bildungsdienstleistungen, wenn der Anbieter nicht von einer Bildungsbehörde in seinem eigenen Land reguliert wird, z. Fernunterrichtsprogramme, internetbasierte Kurse und Webinare (live und aufgezeichnet);
  • Glücksspiele, internetbasierte Spiele, Rollenspiele für mehrere Spieler und interaktive Glücksspiele;
  • Elektronisches Wetten oder Wetten, wenn dies die Annahme einer Wette oder eines Einsatzes auf das Ergebnis eines Rennens oder eines anderen Ereignisses oder Ereignisses darstellt;
  • Die Lieferung eines internetbasierten Auktionsdienstes;
  • Verschiedene Dienstleistungen wie E-Books; audiovisueller Inhalt; das Herunterladen von digitalen Standbildern (z. B. Desktop-Design) und heruntergeladener Musik;
  • Abonnementdienste für Blogs, Zeitschriften, Magazine, Zeitungen, Spiele, Websites usw.

 

Registrierungsverfahren

Die Registrierung für die südafrikanische Mehrwertsteuer muss erfolgen, indem eine Kopie des VAT101-Formulars heruntergeladen wird, das auf der SARS-Website (South African Revenue Service) erhältlich ist, die VAT101 ausgefüllt und unterschrieben wird. Diese muss dann zusammen mit den Belegen per E-Mail an eine spezielle SARS-E-Mail gesendet werden Adresse. Zu diesem Zweck muss sich ein Unternehmen als eFiler registrieren.

Der Kommissar wird die Mehrwertsteuer 101 verarbeiten und das Datum festlegen, ab dem ein ausländisches Unternehmen für elektronische Dienste (FESE) mit der Erhebung der südafrikanischen Mehrwertsteuer in Höhe von 15% beginnen muss.

Sobald die MwSt.-Registrierung abgeschlossen ist, benachrichtigt der Beauftragte die FESE über die erfolgreiche MwSt.-Registrierung per E-Mail an die MwSt.-Erklärung 1033 (Bekanntmachung über die Registrierung).

Im Gegensatz zu einer normalen ausländischen Mehrwertsteuerregistrierung muss der Lieferant keinen Mehrwertsteuervertreter in Südafrika ernennen oder ein lokales südafrikanisches Bankkonto eröffnen. Der Antragsteller muss jedoch die Kontaktdaten eines örtlichen Vertreters angeben, um Informationen und Korrespondenz zu erhalten.

 

Datum der Einreichung der MwSt.-Erklärung

Das FESE muss sich als eFiler registrieren. Durch die Registrierung als eFiler kann die FESE die Mehrwertsteuer 201 einreichen und Mehrwertsteuerzahlungen von außerhalb Südafrikas leisten.

Die Mehrwertsteuer 201 muss eingereicht werden und die Zahlung muss bis zum letzten Geschäftstag des Monats nach dem Ende der Steuerperiode der Foreign Electronic Service Entity erfolgen. Wenn beispielsweise die Steuerperiode am 30. Juni 2014 endet, hat die ausländische elektronische Dienststelle bis zum 31. Juli 2014 Zeit, die Mehrwertsteuer 201 einzureichen und die Zahlung zu leisten. Wenn das Fälligkeitsdatum für die Zahlung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag liegt, müssen die Mehrwertsteuer 201 und die Zahlung rechtzeitig eingereicht werden, damit sie spätestens am letzten Werktag vor diesem Datum bei SARS eingehen.

 

Datum der Zahlung der MwSt.

Am selben Tag, an dem die MwSt.-Erklärung eingereicht wird (siehe oben).

 

Strafen

Wenn die SA-Mehrwertsteuer nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gezahlt wird, werden von SARS Strafen und Zinsen verhängt.

 

Aufzeichnungen führen

Ein Unternehmen muss Ihre Aufzeichnungen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des letzten Eintrags in einem Buch aufbewahren, da SARS jederzeit innerhalb dieses Zeitraums die Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen verlangen kann.