Tschechische Republik

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Die Steuersätze in der Tschechischen Republik ändern sich zum 1. Januar 2024. Der Hauptsteuersatz bleibt bei 21%. Der zweite ermäßigte Steuersatz von 10% wird abgeschafft und der erste ermäßigte Steuersatz von 15% wird durch einen einzigen ermäßigten Steuersatz von 12% ersetzt.

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik im Jahr 2024 beträgt 21%.

Mehrwertsteuer Reduzierter Satz

12%
  • Lebensmittel (ausgenommen lebenswichtige Kindernahrung und glutenfreie Lebensmittel);
  • Alkoholfreie Getränke;
  • Nahrungsmittelservice;
  • Wasser trinken;
  • Medizinische Geräte;
  • Zeitungen und Zeitschriften;
  • Kinderautositze;
  • Einige inländische Personenbeförderungen;
  • Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen, Shows und Vergnügungsparks;
  • Sozialwohnungen;
  • Einige landwirtschaftliche Lieferungen;
  • Hotelunterkunft;
  • Eintritt zu Sportveranstaltungen;
  • Nutzung von Sportanlagen;
  • Sozialhilfe;
  • Bestattungs- und damit verbundene Dienstleistungen;
  • Medizinische und zahnärztliche Versorgung.
Siehe die Zusammenfassung der EU-Mehrwertsteuersätze.

MwSt.-Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik im Jahr 2024 beträgt 21%.

MwSt. Ermäßigter Satz

Der ermäßigte Satz beträgt 10% für digitale Bücher.
Standard-Mehrwertsteuersatz 21% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 12% Schwellenwerte €10,000
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Schwellenwerte

Ab dem 1. Juli 2021 wurden die Fernabsatzschwellen aufgehoben und durch eine einheitliche Schwelle von €10,000 für alle EU-Mitglieder ersetzt. Mit anderen Worten, Unternehmen, deren steuerpflichtiger grenzüberschreitender Jahresumsatz über €10,000 liegt, sollten die Mehrwertsteuer zum Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzlandes des Kunden erheben.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Wenn Waren oder Dienstleistungen zur Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen in tschechischer Sprache verwendet würden, könnte die Mehrwertsteuer in den Vorrechnungen gutgeschrieben werden. Beispiele beinhalten:
  • Bei der Zollabfertigung mit Ihrer EORI-Nummer gezahlte MwSt;
  • Gezahlt an tschechische Lieferanten.

Registrierungsverfahren

Der Steuerpflichtige, der in diesem Land keinen Sitz hat und die Bedingungen für die obligatorische Registrierung erfüllt, ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag, an dem diese Person Zahler oder eine identifizierte Person wurde, einen Registrierungsantrag zu stellen. Der Tag, an dem dieser Steuerpflichtige Zahler wird, ist normalerweise der Tag:
  • Wenn die erste steuerpflichtige Transaktion mit dem Lieferort in diesem Land stattfindet, dies umfasst auch Transaktionen im Rahmen des Fernabsatzprogramms;
  • Der Tag der ersten Lieferung von Waren aus diesem Land in einen anderen Mitgliedstaat.
Der Tag, an dem dieser Steuerpflichtige zu einer identifizierten Person wird, ist der erste Tag, an dem Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der Gemeinschaft erworben werden. Alle Anträge auf MwSt. Registrierung (obligatorisch oder freiwillig) oder eine Benachrichtigung über Änderungen der Registrierungsdaten dürfen nur elektronisch eingereicht werden. Obligatorische Anhänge für nicht niedergelassene Steuerpflichtige sind:
  • (oder ähnliche Steuer) Registrierungsbescheinigung aus einem anderen Land;
  • Gewerbeschein/Zertifikat oder sonstige Genehmigung zur Geschäftstätigkeit;
  • Unternehmensregistererklärung;
  • Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerberater oder Steuerbeamten ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.
Alle diese Anhänge müssen offiziell überprüfte Kopien von Originaldokumenten sein, die in die tschechische Sprache übersetzt wurden.

Steuervertreter

Nicht-EU-Unternehmen müssen keine Steuervertreter ernennen, um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Ausfüllen der Mehrwertsteuer zu erledigen.

Aufzeichnungen führen

Zahler oder identifizierte Personen sind verpflichtet, alle Daten in Bezug auf ihre Steuerverbindlichkeiten für Mehrwertsteuerzwecke in Aufzeichnungen zu führen und dies in der Struktur zu tun, die für die Erstellung einer Steuererklärung, einer Zusammenfassung oder einer Kontrollerklärung erforderlich ist.

Datum der Zahlung der MwSt.

Die Steuer ist am letzten Tag der Frist fällig, die für die Abgabe einer regulären Mehrwertsteuererklärung festgelegt wurde.

Einreichung der MwSt.-Erklärung

Frist: spätestens am 25. Tag nach dem Ende der Steuerperiode, dh:
  • Kalendermonat – Grundsteuerperiode;
  • Kalenderquartal – nur ein Mehrwertsteuerzahler (keine identifizierte Person) kann dies entscheiden.
Die Steuerperiode für das laufende Kalenderjahr ist ein Kalenderquartal unter bestimmten rechtlichen Bedingungen. Die Änderung der Steuerperiode kann nicht für das Kalenderjahr vorgenommen werden, in dem der Mehrwertsteuerzahler registriert wurde, oder für das unmittelbar folgende Kalenderjahr.

Schwellen

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der EU können die Regeln für geringe Jahresumsätze anwenden. In diesem Fall liegt die Schwelle bei €10,000. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union können nicht von der Intra-EU-Schwelle profitieren. Die Registrierungsschwelle für Unternehmen außerhalb der EU ist null. Das bedeutet, dass sie sich ab dem ersten Verkauf registrieren müssen. Solche Unternehmen können sich anstelle der Registrierung in Belgien für Nicht-Unions-OSS registrieren. Der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung für lokale Unternehmen beträgt CZK 258,000 (€10,800).

Beweisstücke

Es gibt eine Liste mit grundlegenden Kriterien, um den Standort des Käufers zu bestimmen. Es ist äußerst wichtig für die Bestimmung der Steuerpflicht.
  • Ständige Adresse des Kunden;
  • Rechnungsadresse (Bank oder Anbieter elektronischer Zahlungen);
  • Internet Protocol (IP)-Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, über den ihm die Dienstleistung erbracht wird;
  • Andere kommerziell relevante Informationen.
Und wenn zwei von ihnen in der Tschechischen Republik sind, kann der Kunde als Tscheche bestimmt werden.

E-Services-Liste

Ein digitales Produkt ist jedes Produkt, das in einem elektronischen Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Ein Kunde kann diese Waren oder Dienstleistungen per E-Mail erhalten, sie aus dem Internet herunterladen oder sich auf einer Website anmelden.Als digitale Dienste nennt das Gesetz insbesondere:
  • Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob Sie eine Kopie von Shopify kaufen oder einen Dienst (z. B. Amazon Prime) nutzen. In Steuermaterialien werden diese Produkte als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ bezeichnet;
  • Musik zum Herunterladen und Streamen, unabhängig davon, ob Sie eine MP3-Datei kaufen oder Musikdienste nutzen;
  • Cloud-basierte Software und as-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS);
  • Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
  • Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.

Registrierungsverfahren

Um sich zu registrieren, müssen Sie einen Registrierungsantrag ausfüllen. Dazu benötigen Sie folgende Angaben zum Unternehmen:
  • Vollständige Informationen über das Unternehmen;
  • Firmenname, Handelsname des Unternehmens (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website der steuerpflichtigen Person, Name und Telefonnummer der Kontaktperson;
  • Nationale Steuernummer (falls zutreffend);
  • Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Geschäftssitz hat;
  • Internationale Bankkontonummer oder OBAN-Nummer und BIC;
  • Eine elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige in der Union nicht mehrwertsteuerpflichtig ist;
  • Datum des Beginns der Nutzung des Systems.
Ein Dokument in einer anderen Sprache als Tschechisch muss im Originalwortlaut zusammen mit seiner tschechischen Übersetzung vorgelegt werden.

Steuervertreter

Verkäufer, die digitale Dienstleistungen verkaufen, sind nicht verpflichtet, einen Steuervertreter in der Tschechischen Republik zu benennen.

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsfrist von Steuerdokumenten für die Mehrwertsteuer beträgt 10 Jahre – die Steuerbehörden haben das Recht, sie anzufordern.

Ausfüllen von Umsatzsteuererklärungen

Der Standardmeldezeitraum in der Tschechischen Republik beträgt einen Monat.Juristische Personen müssen die MWST-Kontrollbescheinigung spätestens am 25. Tag nach Ablauf eines jeden Monats einreichen. Beispielsweise muss die Umsatzsteuererklärung für Februar bis spätestens 25. März eingereicht werden.

Zahlungsdatum der MwSt

Zahlungstermin ist der 25. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats.
Oktober 2, 2024 185
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