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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Spanien

Das spanische Königliche Dekret 1055/2022 vom 27. Dezember über Verpackungen und Verpackungsabfälle legt eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf die Pflichten der Produkthersteller fest. Die Vorgaben des Beschlusses treten am 27. März 2023 in Kraft.

Wer gilt als verantwortlich?

In Spanien gelten die Hersteller als verantwortlich für die Verpackung. Unter Verpackungsherstellern versteht man Käufer oder Wirtschaftsteilnehmer, die in anderen Ländern der Europäischen Union importieren oder einkaufen und Verpackungen zum Verkauf auf dem spanischen Markt liefern.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Spanien

Gemäß dem spanischen Gesetz und dem Königlichen Erlass 110/2015 vom 20. Februar über Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der Einführung neuer Beschränkungen ab Januar 2023 sind die Hersteller für die Entsorgung der in Spanien verkauften Elektronik- und Elektroschrotte verantwortlich.

Was der EWR beinhaltet

  • Wärmetauschergeräte
  • Monitore und Bildschirme mit einer Fläche von mehr als 100 cm2
  • Verschiedene Arten von Lampen
  • Große Elektrogeräte
  • Kleine Elektrogeräte
  • Kleine Telekommunikationsinformations- und Informationsgeräte
  • Große Photovoltaikmodule

Erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien in Spanien

Gemäß dem spanischen Königlichen Erlass 993/2022, der am 29. November 2022 genehmigt wurde und am 16. Januar 2023 in Kraft trat, hat Spanien neue Regulierungsvorschriften für den Import und Verkauf von Geräten mit Batterien eingeführt.

Was die Batterien enthalten

  • Knopfbatterien
  • Standardbatterien
  • Tragbare Batterien
  • Industrie- und Automobilbatterien

Was meinst du mit Verpackung?

Jedes Produkt, das aus Materialien jeglicher Art hergestellt wird und zur Lagerung, zum Schutz, zur Verarbeitung, zum Vertrieb und zur Präsentation von Waren verwendet wird, vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt, in jeder Phase der Produktions-, Vertriebs- und Verbrauchskette; gelten als Verpackung. Als Verpackung gelten auch alle Einwegartikel, die dem gleichen Zweck dienen.

Beulen

Es gibt keine Barrieren.

Anmeldeverfahren

Um sich für eine EPR-Nummer zu registrieren, sollte der Hersteller die folgenden Schritte befolgen:
  1. Registrieren Sie sich für eine spanische NIF-Steuernummer, falls das Unternehmen noch keine hat.
  2. Registrieren Sie sich bei einer der anerkannten Producer Responsibility Organization (PRO) und erhalten Sie eine Mitgliedsurkunde.
  3. Der vom Unternehmen ausgewählte PRO hilft bei der Registrierung von Herstellern beim Ministerium für Umweltwende und demografische Herausforderungen Spaniens (MITECO), das anschließend die EPR-Nummer vergibt.
  4. Zahlen Sie regelmäßige Zahlungen an den Ökobetreiber entsprechend seinen Tarifen und Abfallmengen (Lizenzgebühr).
  5. Für jedes Produktionsjahr Berichte über die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen vorlegen.

Bevollmächtigter Vertreter

Ausländische Unternehmen benötigen autorisierte Vertreter, um die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung bei der Lieferung von Verpackungen nach Spanien zu erfüllen.

Meldefrist

Bis zum 28. Februar muss Ihrer zuständigen Organisation ein Jahresbericht mit Angabe der Anzahl Ihrer auf dem spanischen Markt verkauften Verpackungen vorgelegt werden.

Sind mit der Erlangung einer NIF-Nummer Verpflichtungen verbunden, die über das Verpackungssystem hinausgehen?

Mit der Erlangung einer NIF-Nummer sind über das Verpackungssystem hinaus keine Verpflichtungen verbunden. Die NIF-Nummer ist lediglich eine Identifikationsnummer, die von der spanischen Regierung zur Verfolgung von Einzelpersonen und Unternehmen verwendet wird. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, unter anderem für die Zahlung von Steuern, die Eröffnung eines Bankkontos und den Erwerb von Immobilien. Sie erlegt jedoch keine weiteren Pflichten auf, die über die speziell auf das Verpackungssystem bezogenen hinausgehen.

Wer muss sich registrieren?

Die Registrierung ist für viele auf dem spanischen Markt tätige Unternehmen eine zwingende Voraussetzung, insbesondere für:
  • Hersteller
  • Lieferanten
  • Einzelhändler
  • Vertriebspartner
Und alle anderen Personen, die auf die eine oder andere Weise elektronische und elektrische Geräte an Endverbraucher im Land verkaufen.

Schwellwert

Es gibt keine Barrieren. Beim Handel mit elektronischen und elektrischen Geräten in Spanien ist jeder Hersteller verpflichtet, sich für die EPR-Vorschriften zu registrieren.

Anmeldeverfahren

Um eine EPR-Nummer zu erhalten, müssen Sie die folgenden Verfahrensschritte befolgen.
  1. Finden Sie eine Producer Responsibility Organization (PRO), die für die EEE-Kategorie zertifiziert ist.
  2. Registrieren Sie sich auf der PRO-Website.
  3. Füllen Sie das Beitrittsformular aus und unterzeichnen Sie eine Kooperationsvereinbarung.
  4. Die entsprechende Organisation erstellt einen Antrag für das Unternehmen und reicht ihn bei der Regierungsbehörde Ministerium für Umweltwende und demografische Herausforderungen Spaniens (MITECO) ein, die die EPR-Nummer vergibt.
  5. Geben Sie Erklärungen über die Menge der verkauften Produkte ab.
  6. Zahlung der vierteljährlichen Umweltsteuern.

Bevollmächtigter Vertreter

Alle Unternehmen außerhalb Spaniens, die in ihrem Hoheitsgebiet elektronische und elektrische Geräte verkaufen und die EPR-Vorschriften einhalten möchten, müssen einen für das Unternehmen verantwortlichen autorisierten Vertreter bei der Regierung ernennen.

Frist für die Berichterstattung

Der 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats ist die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen. Berichte über den Umsatzwert elektronischer und elektrischer Geräte in Spanien müssen vierteljährlich vorgelegt werden.

Wer muss sich registrieren?

Eine Registrierungspflicht besteht für Hersteller, Verkäufer, Importeure und Händler, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erstmals Batterien oder Akkus sowie in Geräte oder Fahrzeuge eingebaute Batterien oder Akkus auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen.

Schwellwert

Es gibt keine Schwellenwerte. Unternehmen müssen sich registrieren, wenn sie erstmals Waren mit Batterien oder Akkus auf dem spanischen Markt verkaufen.

Anmeldeverfahren

Um eine EPR-Nummer zu erhalten, gehen Sie folgendermaßen vor:
  • Finden Sie eine zertifizierte Producer Responsibility Organization (PRO) für die Kategorie Batterien.
  • Registrieren Sie sich auf der Website der verantwortlichen Organisation und schließen Sie einen Vertrag ab.
  • Der PRO wird einen Antrag erstellen und bei der spanischen Regierungsbehörde, dem Ministerium für Umweltwende und demografische Herausforderungen (MITECO), einreichen, das die EPR-Nummer vergibt.
  • Geben Sie Erklärungen über die Menge der verkauften Produkte ab.
  • Zahlen Sie vierteljährlich Umweltsteuern.

Bevollmächtigter Vertreter

Unternehmen außerhalb Spaniens, die in ihrem Zuständigkeitsbereich Batterien oder Akkumulatoren verkaufen und die EPR-Vorschriften einhalten möchten, müssen einen autorisierten Vertreter ernennen. Dieser Vertreter übernimmt die Verantwortung für das Unternehmen gegenüber der Regierung.

Frist für die Berichterstattung

Als Frist für die Abgabe der Steuererklärung gilt der 20. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats. Innerhalb dieser Frist müssen vierteljährliche Berichte über den Verkaufswert von Batterien in Spanien vorgelegt werden.
Oktober 18, 2024 224
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