Spanien

Provinzen
Packaging
Provinzen
Verpackung
EEE
Batterien
About
Packaging
About
Verpackung
About
EEE
About
EEE
About
Batteries
About
Batterien
Verpackung
EEE
Batterien
Verpackung
EEE
Batterien

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Spanien

Das spanische Königliche Dekret 1055/2022 vom 27. Dezember über Verpackungen und Verpackungsabfälle legt eine Reihe von Verpflichtungen für Hersteller von Produkten fest. Die Anforderungen des Dekrets traten am 27. März 2023 in Kraft. 

Wer muss sich für die Verpackungs-EPR in Spanien registrieren?

Gemäß den EPR-Registrierungsvorschriften in Spanien sind folgende Parteien verpflichtet:
  • Unternehmen, die verpackte Waren in Spanien herstellen, importieren oder vertreiben
  • Online-Händler und Versandhändler, die verpackte Produkte an Endverbraucher in Spanien liefern
  • Ausländische Unternehmen ohne rechtliche Präsenz in Spanien
Bereit, die erweiterte Herstellerverantwortung in Spanien mühelos zu erfüllen? Fordern Sie jetzt ein individuelles EPR-Angebot an und verwandeln Sie regulatorische Verpflichtungen in nachhaltigen Markenwert für Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe!

Was versteht man unter Verpackung?

Jedes Produkt aus beliebigem Material, das zur Lagerung, zum Schutz, zur Verarbeitung, Verteilung und Präsentation von Waren verwendet wird — von Rohstoffen bis hin zu Endprodukten — in allen Phasen der Produktions-, Vertriebs- und Verbrauchskette gilt als Verpackung. Auch Einwegartikel mit denselben Zwecken gelten als Verpackung.

Was umfasst das EPR-System?

Die EPR-Verpackungspflicht in Spanien gilt für alle Verpackungsarten, darunter:
  • Haushaltsverpackungen: Lebensmittelbehälter, Flaschen, Kartons usw.
  • Gewerbliche Verpackungen: Kartons, Folien, Kisten für den Einzelhandel
  • Industrielle Verpackungen: Paletten, Fässer, robuste Container für Logistikzwecke
Dies betrifft alle Verpackungsmaterialien: Papier, Kunststoff, Glas, Metall, Holz und Verbundstoffe.

Schwellenwerte

Es gelten keine Schwellenwerte.

Registrierungsverfahren für die EPR in Spanien

Zur Erlangung einer EPR-Nummer sollten Hersteller folgende Schritte befolgen:
  • Beantragung einer spanischen NIF-Steuernummer, falls nicht vorhanden
  • Registrierung bei einer zugelassenen Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) und Erhalt eines Mitgliedszertifikats
  • Die vom Unternehmen gewählte PRO hilft bei der Anmeldung des Herstellers beim spanischen Umweltministerium (MITECO), das die EPR-Nummer ausstellt
  • Regelmäßige Zahlungen an den Öko-Betreiber entsprechend den Tarifen und Abfallmengen (Lizenzgebühr)
  • Jährliche Berichterstattung über die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen

Bevollmächtigter Vertreter

Ausländische Unternehmen müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen, um die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung beim Verpackungsvertrieb in Spanien zu erfüllen.

Frist für die Berichterstattung

Ein Jahresbericht über die Menge der in Spanien verkauften Verpackungen muss bis zum 28. Februar bei der zuständigen Herstellerorganisation eingereicht werden.

Verursacht die Beantragung einer NIF zusätzliche Verpflichtungen außerhalb des Verpackungssystems?

Die Beantragung einer NIF verursacht keine zusätzlichen Verpflichtungen außerhalb des Verpackungssystems. Die NIF ist lediglich eine Identifikationsnummer, die von der spanischen Regierung zur Nachverfolgung von Personen und Unternehmen verwendet wird. Sie ist für verschiedene Zwecke erforderlich, z. B. zur Steuerzahlung, Kontoeröffnung oder beim Immobilienkauf. Sie bringt jedoch keine weiteren Verpflichtungen mit sich, außer jenen, die speziell das Verpackungssystem betreffen.

Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen

Verpackung und Kennzeichnung sind wesentliche Bestandteile der EPR-Anforderungen in Spanien. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Umweltvorgaben entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung zur Förderung von Recycling und Abfalltrennung. Eine umfassende Übersicht finden Sie in unserem entsprechenden Blogbeitrag.

Wer übernimmt die Verantwortung?

Verantwortlich sind:
  • Inländische Hersteller und Importeure, die verpackte Produkte in Spanien in Verkehr bringen
  • Ausländische Versandhändler über einen lokalen bevollmächtigten Vertreter
  • Plattformbetreiber (z. B. Amazon), wenn sie Verkäufe Dritter ermöglichen
Die EPR-Pflichten gelten ab dem Zeitpunkt, an dem Verpackungen den spanischen Markt erreichen, unabhängig vom Herstellungsland.

Pflichten der einzelnen Gruppen

  • Hersteller: Registrierung bei MITECO, Mengenmeldung, Finanzierung von Sammlung und Recycling über Öko-Gebühren, Einhaltung von Recyclingstandards
  • Bevollmächtigte Vertreter: Sicherstellung der vollständigen EPR-Konformität für ausländische Unternehmen
  • Compliance-Organisationen (z. B. Ecoembes): Sortierung, Sammlung, Aufbereitung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Marktplatzbetreiber: Müssen ggf. sicherstellen, dass Dritthändler registriert sind
Bleiben Sie der globalen EPR-Gesetzgebung einen Schritt voraus – mit unserer All-in-One-Compliance-Plattform. Buchen Sie jetzt eine kostenlose Demo, um zu erfahren, wie einfach Sie sich registrieren und berichten können – egal ob es um Verpackungen, Elektronik, Batterien, Textilien oder andere regulierte Bereiche weltweit geht.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Spanien

Gemäß dem spanischen Gesetz und dem Königlichen Dekret 110/2015 vom 20. Februar über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie der Einführung neuer Vorschriften ab Januar 2023 sind Hersteller für die Entsorgung von in Spanien verkauften elektronischen und elektrischen Geräten verantwortlich.

Wer muss sich für die EPR in Spanien registrieren?

Laut den EPR-Vorgaben für Spanien sind folgende Unternehmen verpflichtet:
  • Hersteller von EEE in Spanien
  • Importeure und Händler, die EEE auf dem spanischen Markt bereitstellen
  • Online-Händler, die EEE an spanische Verbraucher verkaufen
  • Ausländische Unternehmen ohne rechtliche Niederlassung in Spanien (müssen einen Bevollmächtigten benennen)
Bereit, die erweiterte Herstellerverantwortung in Spanien zu vereinfachen? Fordern Sie jetzt ein individuelles EPR-Angebot an und verwandeln Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen in nachhaltigen Markenwert im grenzüberschreitenden Handel!

Was umfasst die Regelung?

Die EPR Spanien für EEE gilt für alle Geräte, die für ihren Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen. Dazu gehören:
  • Große und kleine Haushaltsgeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungseinrichtungen
  • Elektrische Werkzeuge
  • Spielzeug und Sportgeräte
  • Medizinische und Überwachungsgeräte
  • Automatische Ausgabegeräte
Abgedeckte Geräte müssen für den Betrieb mit 50–1000 Volt Wechselstrom oder 75–1500 Volt Gleichstrom vorgesehen sein.

Schwellenwert

Es gibt keine Schwellenwerte. Jeder Anbieter von Elektro- und Elektronikgeräten in Spanien ist zur Registrierung im Rahmen der EPR verpflichtet.

Registrierungsverfahren für die EPR in Spanien

Zur Erlangung einer EPR-Nummer sind folgende Schritte erforderlich:
  • Eine zugelassene Produzentenverantwortungsorganisation (PRO) für die jeweilige EEE-Kategorie finden
  • Registrierung auf der Website der PRO
  • Ausfüllen des Mitgliedsantrags und Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung
  • Die PRO reicht den Antrag beim Ministerium für den ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen (MITECO) ein, das die EPR-Nummer vergibt
  • Abgabe von Erklärungen über die verkauften Produktmengen
  • Quartalsweise Zahlung der Umweltabgaben

Bevollmächtigter Vertreter

Alle Unternehmen außerhalb Spaniens, die elektrische und elektronische Geräte in Spanien verkaufen möchten, müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der gegenüber den Behörden verantwortlich ist.

Frist für die Berichterstattung

Die Erklärung ist jeweils bis zum 20. Tag des Folgemonats nach dem Berichtszeitraum einzureichen. Die Berichte über die Verkaufszahlen müssen vierteljährlich übermittelt werden.

Wer trägt die Verantwortung?

Laut spanischem Recht liegt die Verantwortung bei:
  • Herstellern, die EEE auf dem spanischen Markt bereitstellen
  • Bevollmächtigten Vertretern ausländischer Verkäufer
  • Online-Marktplätzen, wenn sie den Verkauf nicht-konformer Drittanbieter ermöglichen
Alle verpflichteten Parteien müssen den Anforderungen in Bezug auf Registrierung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Finanzierung nachkommen.

Pflichten der einzelnen Gruppen

  • Hersteller: Registrierung bei RII-AEE, Finanzierung der Sammlung/Behandlung, Produktkennzeichnung, Beitritt zu einem SCRAP und Abgabe von Berichten
  • Bevollmächtigte Vertreter: Handeln im Namen ausländischer Marken und Sicherstellung der vollständigen Einhaltung
  • SCRAPs (z. B. Recyclia, Ecotic, Ecolec): Koordination von Logistik, Datenmanagement, Recyclingzielen und Behördenkommunikation
Bleiben Sie den globalen EPR-Vorgaben einen Schritt voraus – mit unserer All-in-One-Compliance-Plattform. Buchen Sie noch heute eine kostenlose Demo, um zu sehen, wie einfach Sie sich registrieren und berichten können – für Verpackungen, Elektronik, Batterien, Textilien oder jede andere regulierte Produktkategorie weltweit.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien in Spanien

Gemäß dem spanischen Königlichen Dekret 993/2022, das am 29. November 2022 verabschiedet wurde und am 16. Januar 2023 in Kraft trat, hat Spanien neue Vorschriften für die Einfuhr und den Verkauf von Geräten mit integrierten Batterien eingeführt.

Wer muss sich für die EPR für Batterien in Spanien registrieren

Im Rahmen der EPR-Registrierung in Spanien sind folgende Hersteller verpflichtet:
  • Hersteller und Importeure von tragbaren, industriellen oder Fahrzeugbatterien
  • Unternehmen, die Batterien als eigenständige Produkte oder integriert in Geräte auf den spanischen Markt bringen
  • E-Commerce- und Fernabsatzhändler, die Batterien direkt an spanische Verbraucher liefern
  • Ausländische Unternehmen ohne rechtliche Präsenz in Spanien (müssen einen autorisierten Vertreter benennen)
Bereit, die erweiterte Herstellerverantwortung in Spanien mühelos umzusetzen? Fordern Sie jetzt ein individuelles EPR-Angebot an und verwandeln Sie regulatorische Verpflichtungen in nachhaltigen Mehrwert für Ihre Marke im grenzüberschreitenden Handel!

Was umfasst das System?

Die EPR Spanien für Batterien umfasst:
  • Tragbare Batterien: AA, AAA, Knopfzellen und solche in kleinen elektronischen Geräten
  • Industriebatterien: Verwendet in Solarpanels, Notstromsystemen, Gabelstaplern usw.
  • Fahrzeugbatterien: Blei-Säure-Batterien in Autos und anderen Fahrzeugen
Alle Batterietypen sind eingeschlossen: Lithium-Ionen, Nickel-Metallhydrid, Blei-Säure, Alkaline usw.

Schwellenwerte

Es gibt keine Schwellenwerte. Unternehmen müssen sich registrieren, sobald sie erstmals Produkte mit Batterien oder Akkumulatoren auf dem spanischen Markt verkaufen.

EPR-Registrierungsverfahren in Spanien

Um eine EPR-Nummer zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:
  • Ein zertifiziertes Rücknahmesystem (PRO) für die Kategorie Batterien finden
  • Registrierung auf der Website des PRO und Vertragsunterzeichnung
  • Das PRO erstellt und reicht den Antrag bei der spanischen Behörde, dem Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen (MITECO), ein, das die EPR-Nummer vergibt
  • Abgabe von Erklärungen zur Menge der verkauften Produkte
  • Zahlung der vierteljährlichen Umweltgebühren

Autorisierter Vertreter

Unternehmen außerhalb Spaniens, die Batterien oder Akkumulatoren auf dem spanischen Markt verkaufen und die EPR-Vorschriften einhalten möchten, müssen einen autorisierten Vertreter benennen. Dieser übernimmt die Verantwortung gegenüber den Behörden.

Frist für die Berichterstattung

Die Erklärung muss bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden. Vierteljährliche Berichte über den Verkaufswert von Batterien in Spanien müssen innerhalb dieser Frist eingereicht werden.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung für die EPR Batterien Spanien liegt bei:
  • Spanischen Herstellern und Importeuren
  • Online- und Fernabsatzhändlern
  • Ausländischen Herstellern über ihren autorisierten Vertreter
  • Händlern, wenn sie als Importeure auftreten
Die Verantwortung beginnt, sobald Batterien oder batteriebetriebene Produkte auf den Markt gebracht werden.

Pflichten jeder Gruppe

  • Hersteller: Registrierung, Mengenmeldung, Zahlung von Umweltgebühren und ordnungsgemäße Kennzeichnung
  • Autorisierte Vertreter: Vollständige Einhaltung für nicht-spanische Unternehmen sicherstellen
  • Rücknahmesysteme (z. B. Ecopilas): Nationale Sammlung und Recyclinglogistik für Batterien organisieren
  • Einzelhändler und Distributoren: Müssen gebrauchte Batterien von Verbrauchern annehmen und zur Rückgabe aufrufen
Bleiben Sie den globalen REP-Vorgaben einen Schritt voraus mit unserer All-in-One-Compliance-Plattform. Jetzt eine kostenlose Demo buchen, um zu sehen, wie einfach Registrierung und Berichterstattung weltweit sein können – ob für Verpackungen, Elektronik, Batterien, Textilien oder andere regulierte Produktkategorien.
Oktober 18, 2024 1217
Teilen an:
Abonnieren Sie den Newsletter Kein Spam, nur interessante Nachrichten
Email Abonnieren