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Tschechische Republik: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Verpackungen das System der erweiterten Herstellerverantwortung für Abfallströme (das „Verpackungsgesetz“), Gesetz Nr. 541/2020 Slg.

Wer ist verantwortlich?

Das Verpackungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen gelten für alle:
  • Hersteller
  • Vertriebspartner
  • Importeure
  • Hersteller

Was ist eine Verpackung?

  • Papier und Pappe
  • Metall
  • Kunststoffe
  • Glas
  • Holz
  • Aluminium

Beulen

Erzeuger sind zur Einhaltung verpflichtet, wenn die Grenzwerte 300 kg erreichen und der Jahresumsatz 25 Mio. CZK übersteigt.

Verantwortung der Hersteller für EPR

Der Hersteller muss sich bei der entsprechenden Organisation registrieren, um die Verpackungsregistrierungsnummer zu erhalten: 1 EPR-Registrierung in der Tschechischen Republik
  • Der Hersteller muss einen Vertrag mit dem Öko-Betreiber abschließen, um eine Systemteilnahmebescheinigung inklusive Identifikationsnummer zu erhalten.
  • Vierteljährliche Prämien für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen.
  • Jährliche Zahlung der Gebühr für die Registrierung im kombinierten Fulfillment-System.
2 Gebührenzahlungen Die Gebühr für die Registrierung im EKO-KOM-System beträgt 66 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet eine Registrierungsgebühr an den staatlichen Umweltfonds sowie einen Betrag von 33 Euro und eine Verwaltungsgebühr für die Registrierung im EKO-KOM-System. 3 Berichterstattung
  • Hersteller sind verpflichtet, vierteljährlich Verpackungsberichte vorzulegen.

Bevollmächtigter Vertreter

Der Hersteller muss einen in der Tschechischen Republik ansässigen Bevollmächtigten benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung erfüllt.

Frist für die Berichterstattung

  • 1. Quartal vom 1. April bis 30. April.
  • 2. Quartal vom 1. Juli bis 30. Juli.
  • 3. Quartal vom 1. Oktober bis 30. Oktober.
  • 4. Quartal vom 1. Januar des Folgejahres bis 30. Januar des Folgejahres.

Sanktionen bei Verstößen

Die Behörden können Bußgelder von bis zu 10.000.000 CZK verhängen, wenn das Unternehmen die in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht zurückruft. Dieses Bußgeld kann wiederholt verhängt werden.

Wer muss sich für EPR registrieren?

Hersteller, Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) in der Tschechischen Republik müssen die Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einhalten. Dazu gehören:
  • Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte in der Tschechischen Republik für den nationalen oder internationalen Markt produzieren.
  • Importeure, die Elektro- und Elektronikgeräte aus anderen EU- oder Nicht-EU-Ländern in die Tschechische Republik einführen.
  • Händler und Wiederverkäufer, die Elektro- und Elektronikgeräte unter ihrer eigenen Marke auf dem tschechischen Markt anbieten, sofern der ursprüngliche Hersteller oder Importeur nicht bereits registriert ist.
  • Online-Händler und Marktplatzbetreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte an Verbraucher in der Tschechischen Republik liefern. Nach EU-Vorschriften sind Marktplatzbetreiber jedoch grundsätzlich nicht für die EPR verantwortlich, es sei denn, sie fungieren als Importeure oder bringen Produkte direkt auf den Markt.
Vereinfachen Sie Ihre EPR-Registrierung und Compliance mit dem EPR-Registrierungsdienst von Lovat, der umfassende Unterstützung und direkte Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden umfasst.

Beispiele für Produkte, die der EPR unterliegen

Zu den EEE-Produkten, die unter den EPR-Rahmen fallen, gehören unter anderem:
  • Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Staubsauger)
  • IT- und Telekommunikationsgeräte (z. B. Computer, Laptops, Smartphones)
  • Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Audiosysteme, Spielkonsolen)
  • Beleuchtungsgeräte (z. B. LED-Lampen, Leuchtstofflampen)
  • Elektrowerkzeuge (z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Rasenmäher)
  • Medizinische Geräte (z. B. Thermometer, Diagnosegeräte)
  • Überwachungs- und Kontrollgeräte (z. B. Thermostate, Rauchmelder)

Schwellenwert für die Registrierung

Unternehmen müssen sich für die EPR registrieren, sobald sie Elektro- und Elektronikgeräte in beliebiger Menge auf dem tschechischen Markt in Verkehr bringen. Es gibt keine Mindestschwelle für die Registrierung, d. h. alle Hersteller müssen die EPR-Verpflichtungen unabhängig von der Menge erfüllen.

EPR-Registrierungsverfahren

  1. EPR-Verpflichtung ermitteln: Prüfen Sie anhand von Produkttyp und Marktaktivitäten, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der EPR fällt.
  2. Compliance-Methode wählen:
    • Registrieren Sie sich individuell bei der zuständigen Behörde.
    • Treten Sie einer Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) bei, um die Einhaltung der Vorschriften gemeinsam zu gewährleisten.
  3. Registrierung beim Umweltministerium: Reichen Sie einen Antrag mit Unternehmensdaten, Produktkategorien und voraussichtlichen Marktmengen ein.
  4. Registrierung im Seznam výrobců elektrozařízení (Register der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten): Dies ist ein obligatorischer Schritt für alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte auf dem tschechischen Markt in Verkehr bringen.
  5. Abschluss eines Vertrags mit einem Compliance-System: Wenn Sie einem PRO beitreten, unterzeichnen Sie eine Vereinbarung und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  6. Registrierungsgebühren zahlen: Die Gebühren variieren je nach Compliance-System und Produktkategorie.
  7. Registrierungsnummer erhalten: Nach der Genehmigung erhalten Sie eine eindeutige Registrierungsnummer, die für die Berichterstattung und Einhaltung der Vorschriften erforderlich ist.
Sparen Sie Zeit und Mühe – Lovat bietet einen umfassenden EPR-Registrierungsservice und übernimmt alle Schritte für Sie.

Bevollmächtigter Vertreter (AR)

Ausländische Unternehmen ohne physische Präsenz in der Tschechischen Republik müssen einen Bevollmächtigten Vertreter (AR) benennen. Dieser übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung aller EPR-Verpflichtungen, einschließlich Registrierung, Berichterstattung und finanzieller Beiträge. Sollte Ihr Unternehmen nicht vor Ort vertreten sein, gewährleistet der Bevollmächtigten-Service von Lovat die vollständige Einhaltung der EPR-Vorschriften.

Meldefristen

Registrierte Hersteller müssen regelmäßig Berichte über die Menge der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte einreichen. Die Meldepflichten und -fristen hängen von der gewählten Compliance-Methode ab: Individuelle Compliance (direkte Registrierung bei Behörden):
  • Quartalsberichte: In der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende erforderlich.
  • Jahresberichte: Müssen bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.
Einhaltung durch eine PRO (Producer Responsibility Organization):
  • Die Meldefristen variieren je nach den internen Anforderungen der PRO. Viele Systeme verlangen eine vierteljährliche oder halbjährliche Berichterstattung.
  • Manche PROs konsolidieren die Berichterstattung für mehrere Mitglieder, was den Verwaltungsaufwand potenziell reduziert.
Automatisieren Sie Ihre EPR-Berichterstattung mit der EPR-Berichterstattungslösung von Lovat, die genaue und zeitnahe Übermittlungen gewährleistet und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand reduziert.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der EPR-Anforderungen kann zu Folgendem führen:
    • Bußgelder von bis zu mehreren Millionen Tschechischen Kronen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
    • Marktbeschränkungen, einschließlich des Verbots des Verkaufs nicht konformer Produkte.
    • Rechtliche Schritte, wenn Verstöße gegen die EPR zu Umweltschäden oder unlauterem Wettbewerb führen.
Oktober 16, 2024 412
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