Schwellenwerte
In Ecuador gibt es keinen spezifischen Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung.
Anmeldeverfahren
Private Unternehmen sind verpflichtet, der Steuerbehörde folgende Dokumente vorzulegen:
- Formular RUC-01-A, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter;
- Öffentliche Urkunde der Unternehmensgründung, ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen;
- Eintragung der Bestellung des gesetzlichen Vertreters im Handelsregister;
- Allgemeines Datenblatt, bereitgestellt von der Superintendence of Companies;
- Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters.
Für die Umsatzsteuer-Registrierung müssen Unternehmen direkt beim Finanzamt eine Steuer-ID beantragen. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und als notariell beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Steuervertreter
Ausländische Unternehmen müssen eine ansässige natürliche oder juristische Person benennen, die den Steuerpflichtigen gegenüber den Steuerbehörden vertritt.
Anmelde- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuererklärung muss gemäß dem vorgegebenen Zeitplan elektronisch unter Verwendung der von der Steuerbehörde angebotenen Software eingereicht werden. Diese Software steht auf der Website der Steuerbehörde zum Download bereit.
In der Regel müssen Umsatzsteuererklärungen monatlich eingereicht werden, wobei sowohl die Einreichung als auch die Zahlung in den Zeitraum vom 10. bis zum 28. Tag des Monats fallen, der auf das Ende des Erklärungszeitraums folgt.
Strafen
Für eine verspätete Registrierung in Ecuador wird je nach Einstufung des Steuerzahlers eine Strafe zwischen 30 und 125 US-Dollar erhoben.
Bei verspäteten Zahlungen und Einreichungen können Strafen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Mehrwertsteuerpflichten zu Geldstrafen bis zum Fünffachen des den Steuerbehörden entgangenen Betrags, zur möglichen Geschäftsschließung und zu Gefängnisstrafen führen.